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Familienrecht (U2 zur Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I) - Einzelansicht

S2410
Familienrecht (U2 zur Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I)

Sprache: deutsch   
Seminar
WiSe 2011/12
3 SWS
jedes Semester

Erwartete Teilnehmer_innen 200
Max. Teilnehmer_innen 200
Belegpflicht

Belegfrist: SozArb - ab Sem2 - Direkt-Belegung 18.03.2025 12:00:00 - 30.04.2025 23:59:00
Belegfrist: SozArb - ab Sem2 - Nachfrist Prio + Sem1 - Dir-Bel 25.03.2025 16:00:00 - 30.04.2025 23:59:00
Belegfrist: Abmeldung SozArb 01.05.2025 - 19.07.2025 23:59:59
Gruppe: 1. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
Einzeltermine anzeigen
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Do. 10:00 bis 13:00 woch 06.10.2011 bis 09.02.2012  121a Prof. Dr. S. Benner     10.11.2011: Raum reserviert für Job- und Praxisbörse!
24.11.2011: Ausfall Blockwoche
22.12.2011: Ausfall
09.02.2012: Ausfall
50
Gruppe 1. Gruppe:
Gruppe: 2. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Fr. 14:00 bis 17:00 woch 07.10.2011 bis 10.02.2012  122 Prof. Dr. S. Benner     11.11.2011: Ausfall
25.11.2011: Ausfall Blockwoche
23.12.2011: Ausfall
10.02.2012: Ausfall
50
Gruppe 2. Gruppe:
Gruppe: 3. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Di. 09:00 bis 12:00 woch 04.10.2011 bis 14.02.2012  121a       11.10.2011: Ausfall 50
Gruppe 3. Gruppe:
Gruppe: 4. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Mo. 12:00 bis 15:00 woch 10.10.2011 bis 06.02.2012  226 R. Pieda     31.10.2011: Ausfall
21.11.2011: kein Ausfall, Blocktermin!
50
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Mo. 12:00 bis 15:00 Einzel am 21.11.2011 225 R. Pieda       50
Gruppe 4. Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit - 2004
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 2 - 2008
Inhalt
Kommentar

1. und 2. Gruppe - Benner

Wegen der Synergie-Effekte und einer intensiveren Lehr-/Lernmöglichkeit wird in der 1. und 2. Gruppe (Benner) Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich als je eine 5-stündige Gesamtveranstaltung angeboten. Wer sich für diese Blockveranstaltung entscheidet, kann zwischen Donnerstag: 9-14 Uhr oder Freitag: 14-19 Uhr wählen. Nur Familienrecht oder nur Kinder-und Jugendhilferecht zu besuchen, ist wegen des Lehr-/Lernkonzeptes N I C H T möglich, da ein fächerübergreifender Unterricht stattfindet.

Anknüpfend an das im ersten Semester vermittelte Basiswissen, werden in der Gesamtveranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts- und des Kinder- und Jugendhilferechts anhand von Fallgestaltungen behandelt.

Vertieft und anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. durch die Studierenden „illustriert" werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht.

Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und des SGB VIII stets mitgebracht werden.

Als Leistungsnachweis kommt neben einer Klausur auch ein Rollenspiel/eine Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) in Betracht.

 

4. Gruppe - Pieda

Die Vorlesung bzw. das Seminar folgt inhaltlich natürlich den aus dem  Modulverzeichnis ersichtlichen Vorgaben. Jedoch erfolgt die Schwerpunktsetzung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach dem KJHG und ist an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet. Nach §§ 17, 18 KJHG steht eine beratende Sozialarbeit im Vordergrund, ebenso nach § 8 KJHG. Demgegenüber setzen §§ 8a und 42 KJHG dem Jugendamt Kinderschutzaufgaben. Nach §§ 50,52 KJHG ist Recherche und Mitarbeit des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren gefragt.    Um den  Anforderungen nach dem KJHG gerecht werden zu können, sind die Schwerpunkte somit auf die familienrechtlichen Bereiche der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts und des staatlichen Wächteramtes  nach §§ 1666, 1666a BGB zu setzen. Daneben werden natürlich die weiteren familienrechtlichen Themen behandelt, also die Rechtsbeziehungen bei Familien mit Trauschein, ohne Trauschein und entsprechend bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Aber auch hier erfolgt die Darstellung der Inhalte nach der Vorgabe aus dem KJHG, d.h., immer eingedenk der Frage, was zu unternehmen ist, um Familien in den nach §§ 17,18 KJHG vakanten Lebenssituationen zu beraten und zu helfen. Aus dem Vorgesagten folgt, daß die Darstellung des Familienrechts einerseits nur einen theoretischen Überblick verschaffen wird, andererseits aber ein Durchdringen des Stoffes erfordert. Dies erfolgt dann an Hand etlicher Fälle aus der Praxis, gelegentlich auch in Form von Rollenspielen oder schriftlicher Bearbeitung kleiner Fälle, soweit der vorgegebeneZeitrahmen dies zuläßt.

 

 


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2011/12 , Aktuelles Semester: SoSe 2025
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