Seminar 1 - Pieda Seminar 2 - Thoma Seminar 3 - Cornel Ziele Die Studierenden sollen einerseits sich Grundkenntnisse des Rechts auf der Basis von dessen Strukturen unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes und des BGB aneignen und darüber hinaus durch exemplarische Beschäftigung mit diesen Rechtsgebieten grundlegende Einsichten in gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und Funktionen des Rechts erwerben. Anzustrebende Ziele sind: - die Bedeutung juristischer Fragestellungen für die Bewältigung sozialer Problemlagen einschätzen können
- mit Rechtsvorschriften umgehen und sie anwenden können
- rechtlich relevante Aspekte sozialer Problemlagen erkennen können
- juristische Terminologie und Argumentationsweisen verstehen und einschätzen können
- sich in neue Rechtsgebiete einarbeiten können.
Die Vermittlung der Rechtskenntnisse soll jeweils in engem Bezug zu den Rechtstatsachen erfolgen und auch Veränderungen, Reformen damals und heute einbeziehen. Die Studierenden sollen die Unterschiede der sozialarbeiterischen/ sozialpädagogischen und juristischen Handlungskompetenzen verstehen und befähigt werden, im späteren beruflichen Alltag selbstbewußt sozialarbeiterisches Wissen in juristischen Verfahren einzubringen und rechtliche Kenntnisse in ihrem fachlichen Handeln zu berücksichtigen. Thematische Schwerpunkte im ersten Semester - Relevanz des Rechts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik,
- Entstehung und Funktion des Rechts,
- Werte und Normen, Normen und Abweichung,
- Rechtsgebiete,
- Rechtsquellen
- Verfassungsrecht, Grundrechte als Abwehrrechte und soziale Teilhaberechte,
- Grundbegriffe der Rechtsordnung
Methodik - Vermittlung der allgemeinen Grundzüge mit engem Bezug zu den Rechtstatsachen
- Diskussion von Problemsituationen und Lösung anhand kleiner Fallkonstellationen
Ausgewählte Literatur für das Seminar Über die Gesetzestexte hinaus wird hier keine allgemeine Literatur zur Einführung genannt, weil Empfehlungen insb. bei juristischen Lehrbüchern sehr eng mit der jeweiligen Aktualität zusammenhängen. In der Veranstaltung wird das ein eigenes Thema sein. An Gesetzestexten werden im Verlauf der Einführungsveranstaltung gebraucht: Grundgesetz, BGB Seminar 4 - Lippert |