Kommentar |
1. Gruppe - Thoma Seminar : Gender und Recht Termin am 12.07.2013: Strafgericht Moabit, Turmstrasse 93 , 9 Uhr Saal 806 Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht ? Recht wird im Wesentlichen von zwei Perspektiven aus betrachtet: Zum einen versteht die dogmatische Rechtswissenschaft unter Recht den Inbegriff der in Gesetzen, Gerichtsurteilen, Verwaltungsentscheidungen und anderen Rechtsakten niedergelegten Rechtssätze (law in the books); zum anderen begreift die Rechtssoziologie Recht u.a. als einen Inbegriff von Tatsachen, nämlich als Komplex von Verhaltensmustern, welche das Zusammenleben der Menschen untereinander gestalten und auch Macht- und Hierarchieverhältnissen definiert. Folglich regelt Recht auch die Beilegung sozialer Konflikte und dient als Mittel der politischen Steuerung der Gesellschaft (law in action). Was bedeutet in diesem Kontext nun Recht für die Fragen der Gleichberechtigung, Gleichstellung und Differenz zwischen den Geschlechtern ? Wie sieht konkret das Zusammenspiel zwischen Gesetz und Lebenswirklichkeit mit Blick auf ein gerechteres Rechtssystem im Sinne einer Gleichstellung der Geschlechter aus und was bedeutet „Gleichberechtigung" ? In der Veranstaltung werden aus historischer, rechtstheoretischer und soziologischer Perspektive die Schwierigkeiten von Rechtsgleichheit zwischen den Geschlechtern dargelegt. Es stellt sich die Frage, inwieweit das tradierte Konzept der Menschenrechte ( „ gleiches Recht für alle") noch anwendbar ist, denn die Forderung nach Rechtsgleichheit bedeutete für die Frauen meist die Angleichung an männliche Lebens -und Arbeitsweisen und die Abwertung ihrer Lebensentwürfe. Wie aber könnte sich Rechtsgleichheit an einem für Männer und Frauen größtmöglichen Maß von Freiheit und Gleichheit orientieren, oder kann Recht gar dazu beitragen bestehende Geschlechterrollen zu dekonstruieren ? Folgende Themenstellungen werden bearbeitet: - Die Entwicklung des Rechts aus Genderperspektive
- Geschlechterkonstruktionen und Recht: Transsexualität und das TranssexuellenGesetz
- Gendertheorien und Recht: Von der Gleichheit zur Differenz und Dekonstruktion
- Geschlechterarrangements I: Arbeitsrecht und Quote
Sexuelle Belästigung Antidiskriminierungsgesetz ( AGG) - Geschlechterarrangements II: Work-life Balance
(Familienrecht/Erziehungsgelddiskurs) - Gewaltverhältnisse und Recht
- Vergewaltigung/sexuelle Nötigung ( Rechtsprechung und Dogmatik) - Häusliche Gewalt ( Gewaltschutzgesetz) - Prostitution ( Prostitutionsgesetz) - Frauenhandel ( Aktuelle Reformen und Diskurs) - Migrantinnen und Recht
- Geschlechtsspezifische Asylgrunde - Zuwanderungsgesetz ( Familiennachzug) - Zwangsheirat - Verbrechen im Namen der Ehre - Abtreibungsrecht: Der § 218 Damals und Heute
- Kriminalität aus Genderperspektive: Bilder von Kriminellen Frauen im Recht
- Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ( Lebenspartnerschaftsgesetz)
- Prozessbeobachtung ( Darstellung von Rechtsfällen)
2. Gruppe - Thoma Kriminologie Kriminalität- Kriminalitätsformen- Strafrechtliche Sanktionen Die Kriminologie untersucht nicht nur strafrechtliche relevante Formen von Kriminalität und delinquenten Verhaltens, sondern auch Phänomene der sozialen Marginalität und von gesellschaftlichen Ausgrenzungsprozessen. Ferner beschäftigt sie sich mit gesellschaftlichen Reaktionen auf Kriminalität und den Formen der sozialen Kontrolle durch strafrechtliche Instanzen. Zwei Paradigmen koexistieren folglich in der Kriminalitätsforschung: Das erste umfasst die Kriminalitätstheorien die Kriminalität als ein wirklich reales Phänomen begreifen. In diesem Fall befasst sich die Kriminologie vor allem mit den Ursachen von Kriminalität Das zweite Paradigma orientiert sich an der interaktionistischen Methode. Hier wird Kriminalität als dasProdukt der Etikettierung von Verhaltensweisen, als das Resultat von Ordnungsstrukturen und der sozialen Kontrolle, der gesellschaftlichen Reaktion auf Kriminalität betrachtet. Es stehen die Kriminalisierungsprozesse und Sanktionierungsebenen im Vordergrund. In der Veranstaltung werden kriminologisch folgende Themenstelllungen bearbeitet: Jugendkriminalität, Drogenkriminalität, Gewaltkriminalität ( Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt), Prostitution/Frauenhandel, Sextourismus, Kinderpornographie, Umgang mit Sexualstraftätern ( Sicherungsverwahrung), Amoklauf, Opferhilfen -und Opferschutz, Sterbehilfe, Amoklauf, Politische Kriminalität, Rechtsextremismus, Strafvollzug, Maßregelvollzug. Eine Gerichtsexkursion zum Strafgericht Moabit ist Bestandteil der Veranstaltung. 3. Gruppe - Thoma Seminar Menschenrechte und Migration Schwerpunkt: Ausländer/Asylrecht Kenntnisse von rechtlichen Grundlagen des Menschenrechtsschutzes und der Migration werden für Professionelle in der Sozialen Arbeit immer wichtiger, da soziale Probleme zunehmend transnational entstehen und auch entsprechend zu lösen sind. Schwerpunkt des Seminars sind Fragen zu Migration und Recht. Im Mittelpunkt steht eine professionelle Beratung von MigrantInnen in der Sozialen Arbeit, die spezifische Kentnisse Internationaler Menschenrechte, europarechtlicher Richtlinien und des nationalen Ausländer-/und Asylrechts erfordert. Es sollen strukturelle und systematische Zusammenhänge, sowie ihrer Umsetzung in der konkreten Praxis vermittelt werden. Ziel des Seminars ist die Darstellung der Grundlagen und die Herausarbeitung des Reformbedarfs des nationalen Zuwanderungsrechts vor dem Hintergrund der Europäisierung. Thematische Schwerpunkte sind die Entwicklungstendenzen der Zuwanderungspolitik, das Ausländer- und Aufenthaltsgesetz, das Arbeitserlaubnisrecht, das Sozialrecht, das Staatsangehörigkeitsgesetz und sein Reformbedarf sowie die Zuwanderungspolitik und die Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung von MigrantInnen in der Sozialen Praxis. Produkt der Etikettierung von Verhaltensweisen, als das Resultat von Ordnungsstrukturen und der sozialen Kontrolle, der gesellschaftlichen Reaktion auf Kriminalität betrachtet. Es stehen die Kriminalisierungsprozesse und Sanktionierungsebenen im Vordergrund. In der Veranstaltung werden kriminologisch folgende Themenstelllungen bearbeitet: Jugendkriminalität, Drogenkriminalität, Gewaltkriminalität ( Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt), Prostitution/Frauenhandel, Sextourismus, Kinderpornographie, Umgang mit Sexualstraftätern ( Sicherungsverwahrung), Amoklauf, Opferhilfen -und Opferschutz, Sterbehilfe, Amoklauf, Politische Kriminalität, Rechtsextremismus, Strafvollzug, Maßregelvollzug. Eine Gerichtsexkursion zum Strafgericht Moabit ist Bestandteil der Veranstaltung. Zusätzliche Exkursionstermine werden bekannt gegeben. 4. Gruppe - Budde Mediation und Verhandlungsführung im Recht Lernziele: Alternativen und Ergänzungen zu gerichtlicher und rechte-orientierter Konfliktbearbeitung kennen, Grundprinzipien verstanden haben, grundlegende Methoden und Abläufe kennen, in der Lage sein, eine Konfliktanalyse durchzuführen und eine Entscheidung über die adäquate Konfliktbearbeitung treffen können. Methoden: peer teaching, experiential learning, wo sinnvoll auch Übungen und Rollenspiele. Erwünscht ist das Einbringen eigener Schwerpunktthemen. Im Rahmen des peer teachings können auch Exkursionen initiiert werden. Inhalte: Mediation und Verhandlungsführung in unterschiedlichen Anwendungsbereichen, Mediationsgesetzgebung und Einfluß auf die (sozialarbeiterische) Praxis Leistungsnachweis: Vorbereitung, Durchführung/Präsentation einer peer teaching Einheit |