1. Gruppe - Lehmann-Franßen Die Lehrveranstaltungen "Recht der Grundsicherung und Sozialhilfe" (Unit 1) und "Sozialverwaltungsrecht" (Unit 2) werden mit Bedacht in Kombination und Zusammenhang von den Lehrkräften angeboten, um die Verzahnung der Rechtsgebiete für die Praxis der Sozialen Arbeit deutlich werden zu lassen. In diesen Lehrveranstaltungen werden praktische Kompetenzen im Umgang mit einem dynamisch sich verändernden Gebiet des Sozialrechts unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit vermittelt. Beispielhaft für das Soziale Leistungsrecht geht es hierbei in der Diskussion von Fallkonstellationen um die Grundstruktur des Grundsicherungs- und des Sozialhilferechts (SGB II und XII). Verbunden wird die Erarbeitung sozialrechtlicher Denkweisen und struktureller Bausteine mit kritischen Einblicken in die Rechtswirklichkeit. Hinzu kommt inhaltlich ein Überblick in das für die Praktikerinnen und Praktiker überaus bedeutsame Verfahrensrecht (SGB I und X, VwGO und SGG) sowie in Aufbau und Struktur der Sozialverwaltung. - Für beide Units kann bei Herrn Lehmann-Franßen wahlweise eine benotete Leistung als Klausur oder als ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung erbracht werden. Genaueres und Literatur (auch die Vergabe der Referatsthemen) werden zu Beginn in der Lehrveranstaltung besprochen und sind dem ausgeteilten Seminarplan zu entnehmen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zuvor erfolgreich das Modul "RECHT 1" vollständig absolviert haben. 2. Gruppe - Gommel 3. und 4. Gruppe - Giesa In diesem Seminar wird die Organisation der Sozialverwaltung, deren Handlungsformen, insbesondere der Verwaltungsakt, sowie die Verteidigungsmöglichkeiten besprochen. Nebst theoretischer Rechtsvermittlung werden anschauliche Fälle besprochen. Die Studierenden sollen hiernach in der Lage sein, eigenständig das Verwaltungshandeln der Behörde zu erkennen und ein entsprechendes Rechtsmittel zu prüfen. Das Sozialverwaltungsrecht ist die verfahrensrechtliche Basis hinsichtlich aller sozialrechtlichen Angelegenheiten und damit auch Grundlage der sozialen Arbeit. |