1. Gruppe - Prof. Dr. H. Cornel
Diese Veranstaltung stellt die Einführung in das Recht für Studierende der Sozialen Arbeit dar und besteht aus Teilen mit Vorlesungscharakter, vielen Seminardiskussionen und Übungen. In dieser ersten unit werden Grundlagen gelegt, die zum Verständnis des Familienrechts, des Kinder- und Jugendhilferechts und des Sozialrechts notwendig sind.
Die erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen dieser unit werden Folgendes können:
Die Studierenden kennen die Funktion rechtlicher Regulierungen und der rechtswissenschaftlichen Methode im Verhältnis zu der Herangehensweisen der Sozialen Arbeit. Die Studierenden haben Fachwissen über die Funktion des Rechts, das Verfassungsrecht, die Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches, die wichtigsten Grundbegriffe des Zivilrechts, das sie – u.a. durch Literaturstudium - auch auf neue Probleme und Sachverhalte anwenden und übertragen können.
Juristisches Denken soll zur Reduktion von Komplexität und Abstraktion von rechtlich irrelevanten Differenzen befähigen und ist somit eine gute Voraussetzung für den Bezug auf Menschenrechte und Theorien der Gerechtigkeit. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für ethisches Handeln und wird in dem Modul immer wieder thematisiert. Die Beschäftigung mit Theorien der Gerechtigkeit, den Menschen- und den Grundrechten ist eine hervorragende Möglichkeit, die Interessen von Minderheiten und Benachteiligten wahrzunehmen, zu respektieren und zu den Interessen der Mehrheit in Bezug zu setzen. In der Beschäftigung mit den Grundrechten, gibt es zahlreiche Gelegenheiten, sowohl des internationalen Rechtsvergleichs als auch zur Thematisierung der Situation hier lebender Menschen unterschiedlicher Ethnien und Kulturen. Die Studierenden begreifen die Relevanz des Geschlechts und verstehen verfassungsmäßige Gleich- und Ungleichbehandlungen.
Zunächst wird es um die Bedeutung des Rechts in verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten und insb. für die Soziale Arbeit gehen. Es werden Rechtsgebiete und Rechtsquellen vorgestellt, es geht um Norm und Abweichung und das Verhältnis des Rechts zu Moral, Macht und Herrschaft.
Die Rechtsordnung wird aus rechts- und sozialwissenschaftliche Perspektiven dargestellt und diskutiert und das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit anhand unterschiedlicher Theorien erörtert. Dabei werden auch Wege des Rechtsgüterschutzes aufgezeigt, wobei es um Beratung, Prozess und streitige Verfahren geht.
Die Grundzüge der verfassungsrechtlichen Ordnung und insb. die Grundrechte werden ebenfalls Thema sein.
Im Anschluss daran geht es um Grundzüge des Privatrechts: rechtliche Unterscheidungen zwischen Personen, Sachen und Rechtsgeschäften, sowie insb. um Rechts-, Handlungs-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit.
Innerhalb der Veranstaltung soll es zu einem häufigen Wechsel der didaktischen Methoden kommen. Bei Interesse kann auch der Besuch einer Jugendgerichtsverhandlung vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet werden.
2. Gruppe - E. Judis
3. Gruppe - Prof. Dr. S. Benner, M. Losse
In Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit (Unit 1) wird ein Basiswissen zu Rechtsordnung, Funktion und Ziel des Rechts vermittelt, so dass die Studierenden die rechtswissenschaftliche Arbeitsmethode bzw. Gesetzesanwendung sowie die Relevanz des Rechts im Bereich der Sozialen Arbeit kennenlernen. Für die sinnvolle Arbeit ist das Mitbringen eines aktuellen Grundgesetzes und BGB unabdingbar, da ansonsten die Grundzüge des Verfassungsrechts und des Privatrechts nicht verstanden werden können. Auch aktuelle rechtliche Themen werden anhand von Fallarbeit behandelt. Die Inhalte der rechtlichen Fragestellungen können - je nach Engagement der Studierenden anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. „illustriert“ werden.
Als Leistungsnachweis kommt neben einem Rollenspiel/einer Videopräsentation (nebst kurzer schriftlicher Ausarbeitung) auch eine Klausur in Betracht.
Wer an diesem Seminar teilnehmen möchte, sollte sich aktiv, insbesondere auch durch Studienleistungen, wie z.B. Vorstellungen von Gruppenarbeiten, schriftliche Beantwortung von Fragen etc. beteiligen.
4. Gruppe - Prof. Dr. B. Thoma
In der Praxis der Sozialen Arbeit sind Professionelle mit einer zunehmenden Verrechtlichung konfrontiert. Von Professionellen der Sozialen Arbeit wird daher erwartet, dass sie im Rahmen einer effektiven Interessenvertretung für KlientInnen imstande sind Rechtsfragen kompetent und umfassend zu beantworten um nicht nur im psychosozialen Bereich zu helfen, sondern auch rechtlich beraten und in bestimmten Feldern die KlientInnen auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten zu können. Soziale Arbeit als Soziale Anwaltschaft ist setzt damit Rechtskenntnisse zwingend voraus. Zielsetzung des Seminars ist es, die Studierenden zu befähigen:
- Soziale Sachverhalte in rechtliche Fragenstellungen zu übersetzen und Rechtsverletzungen, zu erkennen.
- Die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren und zu vertreten.
- Konkrete rechtliche Hilfsstrategien zu entwickeln.
- Sich aktiv als SozialarbeiterInen „ anwaltlich" einzumischen, d.h. Interessen der Betroffenen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen und Soziale Gerechtigkeit zu fördern.
In der Lehre werden auch aktiv Internetrecherchen zur Falllösung eingesetzt und Rechtsberatungen aus der Praxis vorgestellt. Es werden im Rahmen der Veranstaltung auch Gerichtsbeobachtungen durchgeführt und als Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung als Hausarbeit, eine konkrete Rechtsberatung in der Veranstaltung oder eine Proezssbeobachtung möglich.
Grundlage: Gesetzestext von Stascheit, Gesetze für Soziale Arbeit, 2015
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