1. & 2. Gruppe - Lehmann-Franßen, N.
In dieser Lehrveranstaltung werden Kompetenzen vermittelt, mit arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen in der Praxis der Sozialen Arbeit umzugehen. Es geht um die sozialen Rechte von Arbeitnehmer_innen vor, während und nach den Arbeitsverhältnissen gegenüber den Arbeitgeber_innen sowie den Behörden und Leistungsträger_innen. - Eine benotete Leistung für das Modul "RECHT 3" kann wahlweise in diesem „Unit 1” erbracht werden mit einer Klausur oder einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung; stattdessen kann die Prüfungsleistung für dieses Modul auch in dem „Unit 2" (Ausgewählte Aspekte des Rechts) erbracht werden. Genaueres und Literatur (auch die Vergabe der Referatsthemen) werden zu Beginn in der Lehrveranstaltung besprochen und sind dem ausgeteilten Seminarplan zu entnehmen. Teilnehmer_innen müssen zuvor erfolgreich das Modul "RECHT 2" vollständig absolviert haben.
3. & 4. Gruppe - Thoma, B.
Welche Rechte haben Flüchtlinge ? Welche Möglichkeiten bestehen nach dem neuen Integrationsgesetz sie zu beschäftigen mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus ? Welchen Anspruch auf sozialversicherungsrechtliche und soziale Leistungsrechte haben Sie ? Zielsetzung der Veranstaltung ist es, Probleme und Rechtsfragen aus dem Migrationsrecht unter arbeits- und sozialrechtlicher Perspektive zu erkennen und Hilfs- und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Schwerpunkte des Seminars werden ua. Möglichkeiten von Beschäftigung von Migrant_innen, die Rechte und Pflichte im Zusammenhang mit dem neuen Integrationsgesetz und der Ausbildungsduldung sein. Dabei werden Fragen zu rechtlichen Bleibemöglichkeiten von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Fragen zum Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung sowie grundsätzliche Fragen des arbeitsrechtlichen Antidiskriminerungsschutzes bearbeitet. Lernziel ist die soziale Anwaltschaft, d.h. Sie sollen im Seminar befähigt werden, Argumentations -und Begründungsansätzen für eine aktive rechtliche Interessenvertretung von Klient_innen durch Formulierung von Widersprüchen, Anträgen und konkreter Rechtsdurchsetzung zu entwickeln. Dabei werden konkrete Fälle aus der Praxis bearbeitet und gemeinsam gelöst. Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung und Entwicklung von Lösungen. Hierzu kann auch eine Prozessaufarbeitung erfolgen.
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