Kurzbeschreibung
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Die Studierenden kennen die allgemeine Funktion des Rechts, den Aufbau von Gesetzen und die Rechtsanwendung. Sie verstehen die Struktur der jeweiligen Gesetzestexte und sonstige Normen, können einschlägige Anspruchsgrundlagen und Normen im systematischen Zusammenhang auffinden, Entscheidungen recherchieren, juristische Literatur verwenden und in Bezug zu den Rechtstaatsachen setzen. Sie unterscheiden die rechtswissenschaftlichen Vorgehensweisen im Verhältnis zu den Herangehensweisen in der Sozialen Arbeit. Sie sind in der Lage, bedarfs- und situationsabhängige Einschätzungen bezüglich der (rechtlichen) Situation im Kontext sozialpädagogischen Handelns vorzunehmen.
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