Kurzbeschreibung
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Studierende verfügen über Basiskenntnisse, Grundsätze und Strukturprinzipien des BGB, des Familienrechts, insbesondere des Kinder- und Jugendhilferechts. Studierende erhalten Überblickswissen, was die Einbettung des Sozialhilferechts in das Sozialrechtssystem betrifft. Sie sind in der Lage, familienrechtliche Grundfragen zu beantworten und die jeweils relevanten Paragrafen so genau wie möglich (mit Absätzen, ggf. Sätzen und Nummern) zu zitieren. Sie erhalten Einblick in das Sozialhilferecht (SGB II und SGB XII), Kinder- und Jugendhilferecht (SGB XIII) sowie Familienrecht, soweit es die Nachbarschaft zum SGB XIII erfordert. Sie haben Kenntnis über Rechtsmittel im Hinblick auf anwaltschaftliches Eintreten für Klienten, können bedarfs- und situationsabhängige Einschätzungen der (rechtlichen) Situation im Kontext sozialpädagogischen Handelns skizzieren. Die Studierenden verknüpfen ihre Kenntnisse der Rechtsgrundlagen bei der Beurteilung unterschiedlicher relevanter Fälle und im Umgang mit Klienten/innen, Mitarbeiter/innen, Leistungsträgern und öffentlichen Stellen können sie verständlich und verantwortlich handeln, Verfahrensabläufe richtig einschätzen, transparent machen und in angemessener Art und Weise beraten.
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