Kurzbeschreibung
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Studierende verfügen über einen Überblick zur Einbettung des Sozialhilferechts in das Sozialrechtssystem. Sie haben Kenntnis über Rechtsmittel im Hinblick auf anwaltschaftliches Eintreten für Klient_innen und können bedarfs- und situationsabhängige Einschätzungen der (rechtlichen) Situation im Kontext sozialarbeiterischen Handelns vornehmen. Studierende sind in der Lage fallspezifische Analysen vorzunehmen und diese mit einzelfallbezogenen rechtlichen Grundlagen zu verknüpfen. Studierende verfügen über professionelles Wissen im Umgang mit Klienten_innen, Mitarbeiter_innen, Leistungsträgern und öffentlichen Stellen. Sie können Verfahrensabläufe einschätzen und dementsprechend beratend tätig werden. Studierende kennen die einschlägigen Bestimmungen des SGB sowie der Sozialen Verwaltung (u.a. VwGO, SGG) und sind im Umgang mit und in der Auslegung von Rechtsvorschriften geübt.
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Lernziele und Kompetenzen
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· Studierende haben einen Überblick über die Einbettung des Sozialhilferechts in
das Sozialrechtssystem gewonnen.
· Studierende leisten eine bedarfs- und situationsabhängige Einschätzung der
(rechtlichen) Situation im Kontext des sozialarbeiterischen Handelns im Bereich
des Grundrechts/Berufsrechts.
· Studierende können einschlägige Anspruchsgrundlagen und Normen im
systematischen Zusammenhang auffinden.
· Studierende verfügen über die Kenntnis von Rechtsmitteln im Hinblick auf
anwaltschaftliches Eintreten für Klienten im Bereich des Verwaltungsrechts.
· Studierende können sich in den einschlägigen Bestimmungen des SGBs
orientieren, sowie deren Strukturen verstehen.
· Studierenden gelingt ein Zusammenfassen von Ergebnissen selbstbearbeiteter
Rechtsprobleme.
· Studierende verfügen über Sicherheit in einer eigenen Fallbearbeitung vor dem
Hintergrund des Erwerbs von Beratungswissen für Klient/innen.
· Studierende beherrschen den Umgang mit Rechtsvorschriften im Bereich der
Sozialen Verwaltung exemplarisch und können sich in den hier einschlägigen
Gesetzen (u.a. VwGO, SGG) orientieren und verstehen deren Strukturen.
Inhalte:
· Einführung in das Verwaltungsrecht im Kontext Sozialer Arbeit
· Einführung in die Grundsicherung und exemplarische Einführung in die
Rechtsanwendung im Bereich Sozialer Arbeit
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Lehr- und Lernformen
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Online-Modul mit individuellen Arbeitsaufgaben und individueller Rückmeldung, ggf.
Online-Forumsdiskussionen oder Forenarbeit, Zusammenarbeit in Kleingruppen,
virtueller Klassenraum, Chat, Arbeit mit Wiki- oder Portfolio Aufgaben
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Arbeitsaufwand
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Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden
davon Kontaktzeit: 30 Stunden/Präsenz und Lernplattform
davon Selbststudium: 120 Stunden/Lernplattform
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Lehr- und Prüfungssprache
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deutsch
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Voraussetzungen für die Teilnahme
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keine
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Voraussetzungen für die Vergabe von Credit Points
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Teile einer schriftlichen Abschlussprüfung in zeitlicher Staffelung,
bestandene Prüfungsleistung
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