Kurzbeschreibung
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Die Studierenden kennen die Grundzüge des Verfassungsrechts, des Bürgerlichen Rechts, sowie des Sozialrechts und können Rechtssätze der unterschiedlichen Rechtsgebiete in Beziehung setzen. Sie sind in der Lage, ihr Verständnis der Rechtsgrundlagen ins Verhältnis zu elementarpädagogischen Konzepten, Verfahren und Methoden zu setzen und aus ihren rechtlichen Kenntnissen Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Studierenden können ihre eigenen Kompetenzen im Hinblick auf die Beurteilung juristischer Sachverhalte realistisch und selbstkritisch einschätzen.
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Lernziele und Kompetenzen
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Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Die Studierenden erwerben Überblickwissen zum Verfassungsrecht. Sie kennen Grundbegriffe des Zivilrechts und erwerben Fachwissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen familiären Zusammenlebens. Die Studierenden kennen die Grundzüge des Kinder- und Jugendhilferechts und können Rechtssätze unterschiedlicher Rechtsgebiete in Beziehung setzen. Die Studierenden kennen das sozialrechtliche Leistungsspektrum für Familien hinsichtlich seiner Voraussetzungen und seines Umfanges. Dabei beherrschen sie auch die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung und können datenschutzrechtliche Belange in ihrer Arbeit berücksichtigen.
Die Studierenden können Tatbestände und Situationen in ihren rechtlichen Zusammenhang einordnen. Gleichzeitig sind sie in der Lage, ihr Verständnis der Rechtsgrundlagen ins Verhältnis zu elementarpädagogischen Konzepten, Verfahren und Methoden zu setzen und aus ihren rechtlichen Kenntnissen Schlussfolgerungen für die pädagogische Arbeit zu ziehen. Die Studierenden können ihre eigenen Kompetenzen im Hinblick auf die Beurteilung juristischer Sachverhalte realistisch und selbstkritisch einschätzen. Die Studierenden entwickeln Entscheidungsbereitschaft und -fähigkeit und können Entscheidungen fundiert begründen. Rechtlich relevante Sachverhalte können sie im Rahmen von Gesprächen formulieren und vermitteln.
Inhalte
Grundzüge der verfassungsrechtlichen Ordnung sowie Inhalte einzelner Grundrechte Grundbegriffe des BGB, insbesondere Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit und Schuldverhältnis; Inhalte der Aufsichtspflicht, Aufsichtspflichtverletzung und Haftungsprobleme Das Eltern-Kind-Verhältnis als Teil des Familienrechts
Sozialrecht: Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, soziale Hilfe sowie finanzielle Leistungen der sozialen Förderung für Familien mit Kindern, Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz
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Lehr- und Lernformen
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Selbstständige Bearbeitung von Problemstellungen und Fällen, Praxisaufgaben mit
Einsendung an die Dozentin, Seminardiskussion, Vorlesung der Dozent/innen
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Arbeitsaufwand
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Rechtliche Grundlagen pädagogischer Arbeit
2 SWS / 1,5 Std.
Präsenzzeit: 24 Std.
Selbstlernzeit: 126 Std. (davon 26 Std. Praxiszeit)
Workload gesamt: 150 Std.
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Voraussetzungen für die Teilnahme
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keine
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Voraussetzungen für die Vergabe von Credit Points
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Erfolgreiche Teilnahme und bestandene Modulprüfung
Prüfungsformen
Klausur, Studienarbeit (Hausarbeit), Referat mit schriftlicher Ausarbeitung, mündliche Prüfung, schriftliche Bearbeitung von Prüfungsfragen
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