Im Vorfeld der Bewerbung/ Aufnahme des Studiums wird ein persönliches Vorgespräch empfohlen.

Nutzen Sie gerne die fachspezifische Studiengangsberatung im Vorfeld Ihrer Bewerbung.

Die Studiengangskoordination erteilt keine Auskünfte über laufende Bewerbungsverfahren.

Sie erhalten einen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid auf dem Postweg. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6 Wochen nach Bewerbungsschluss.

Zugangsvoraussetzungen

Bewerben können sich (Fach-)Hochschulabsolvent/-innen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie haben einen ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss in einem grundständigen Studiengang der Fachrichtungen

  • Soziale Arbeit,
  • Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder
  • Erziehung und Bildung im Kindesalter
  • bzw. in einem vergleichbaren Studiengang.

Erforderlich ist der Nachweis des Zeugnisses und der Urkunde. Darüber hinaus sollte, soweit vorhanden, zusätzlich das Transcript of Records und das Diploma Supplement vorgelegt werden. 

Bei noch nicht abgeschlossenem grundständigem Studiengang: Sofern Sie den grundständigen Studiengang noch nicht abgeschlossen haben, ist der Nachweis der vorläufigen Durchschnittsnote zu erbringen (Formular siehe Zulassungsantrag).

Die Zulassung erfolgt zu 80 Prozent nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren. Einzelheiten sind in der Zugangs- und Zulassungssatzung geregelt.

Sollte es mehr Bewerbungen geben als Studienplätze, entscheiden folgende Werte über das Ranking: 

  • die Abschlussnote des grundständigen Studienganges,
  • die Note der Abschlussarbeit im grundständigen Studiengang
  • die Note des Moduls bzw. des Studienfachs mit dem Schwerpunkt Forschungsmethoden des vorangegangenen Studienganges
  • Nachweis englischsprachiger Kenntnisse auf der Niveaustufe von mindestens B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
  • die erzielte Wartezeit.

Diese und weitere Informationen können Sie ausführlich in der Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag lesen.

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Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich unbedingt mit dem dafür vorgesehenen, von der ASH Berlin bereitgestellten ­Zulassungsantrag. Er steht ab dem 1. Juni bzw. 1. Dezember eines Jahres zur Verfügung. 

Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Ebenso sind Bewerbungen über Telefax und E-Mail weder zulässig noch wirksam. Der Zulassungsantrag muss unterschrieben werden, da er sonst nicht gültig ist.

Alle Bewerbungsunterlagen werden in einfacher Kopie eingereicht.

Ihren Zulassungsantrag mit allen zusätzlichen Unterlagen senden Sie bitte an:

Alice Salomon Hochschule Berlin
Studierendenservicecenter
– Immatrikulationsverwaltung –
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin

Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag.

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