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Nr | QW09.24 |
Kursformat: | Einzelseminar |
Kursbeginn: | 06.09.2024 |
Seminarzeiten: | Fr. 06.09.2024 (09.00-16.30 Uhr) |
Seminarort: | noch offen |
Anmeldefrist: | 26.07.2024 |
Die Versorgung, Unterbringung und Unterstützung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist eine große Herausforderung für die Kommunen vor Ort. Das Seminar bietet eine systematische Einführung in das Asylbewerberleistungsrecht unter Berücksichtigung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen Zusammenhängen und jüngsten Neuregelungen sowie aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung. Neben den rechtlichen Grundlagen der Leistungserbringung werden auch praxisorientierte Lösungsansätze vermittelt.
Inhaltlich erstreckt sich die Veranstaltung insbesondere auf den leistungsberechtigten Personenkreis (§ 1 AsylbLG), die Gewährung von Grundleistungen in der Anfangszeit des Aufenthaltes in Deutschland nach §§ 3 ff. AsylbLG (einschließlich sonstiger Leistungen nach § 6 AsylbLG), die Angleichung des Leistungsniveaus an die Sozialhilfe (sog. Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG) und Anspruchseinschränkungen nach § 1a AsylbLG.
7 Stunden
Dozent_innen | Konrad Frerichs (Leitung) |
Seminarzeiten | Fr. 06.09.2024 (09.00-16.30 Uhr) |
Ansprechpartner_in |
Cordula Josic josic@ash-berlin.eu Tel.: 030/99 245 - 191 |