lsf:manual:de:studienbescheinigungen_gebuehrenkonto_und_rueckmeldung

Belegsystem für Studierende

Unter der Funktion Studienverwaltung können Sie Studienbescheinigungen ausdrucken und Ihr Gebührenkonto einsehen (u.a.m.):



Unter dem Link Studienbescheinigung können Sie verschiedene Studienbescheinigungen abrufen:



Die einfache Studienbescheinigung zeigt alle Daten, die das Studium betreffen.

Die Bescheinigung für das BaFöG-Amt bestätigt zusätzlich Ihre Einschreibung(en) an der bzw. den Hochschule(n):



Die Bescheinigungen sind durch die aufgedruckte Verifikationsnummer auch ohne Unterschrift gültig.

Ihr Gebührenkonto können Sie über Meine Funktionen - Studienverwaltung - Gebührenkonto aufrufen:



Im Gebührenkonto werden Ihre überwiesenen Beträge angezeigt. Wenn ein Betrag nicht in ausreichender Menge überwiesen wurde, erscheint dieser rot markiert und die Differenzsumme wird in der Spalte Bemerkung angezeigt:


Die Rückmeldung zum nächsten Fachsemester erfolgt durch die Zahlung der Semestergebühren. Die Gebührenhöhe und alle weiteren erforderlichen Angaben entnehmen Sie der Rückmeldeaufforderung. Diese enthält auch die Angaben über die Zeiten der Rückmeldefrist einschließlich der erweiterten (verspäteten) Rückmeldefrist.

Sie erhalten die Rückmeldeaufforderung wie folgt:

Zu Beginn der Rückmeldefrist eines jeden Semesters erhalten Sie eine E-Mail der Hochschule, die einen Link enthält. Bei Anklicken des Links öffnet sich das elektronische Belegsystem.

Wenn Sie sich dort erfolgreich eingeloggt haben, wird Ihnen direkt die Rückmeldeaufforderung mit allen notwendigen Angaben zu Ihrer Rückmeldung zum Download bzw. zum Öffnen angeboten:



Möchten Sie die Rückmeldeaufforderung zu einem späteren Zeitpunkt aufrufen, so gelangen Sie über die Funktionen Studiumsverwaltung – Studiumsbescheinigungen zur Rückmeldeaufforderung:



Der Link zur Rückmeldeaufforderung ist nur während des Rückmeldezeitraums zu sehen. Haben Sie Ihre Semestergebühr überwiesen, wird der Link ebenfalls ausgeblendet. Ist er trotz Überweisung weiterhin zu sehen, war die überwiesene Summe nicht ausreichend. Lassen Sie sich Ihr Gebührenkonto anzeigen. Dort wird die Summe genau ausgewiesen.




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  • Zuletzt geändert: 2023/05/16 11:05
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