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Bildungsurlaub und Förderungsmöglichkeiten

 

Leitfaden: Weiterbildung finanzieren

Hier finden Sie eine Broschüre der Stiftung Warentest zur Finanzierung von Weiterbildungen.

Bildungsurlaubsgesetz:

Das Zentrum für Weiterbildung der ASH ist eine anerkannte Bildungsstätte nach dem Berliner Bildungsurlaubgesetz vom 24.10.1990 (§11.1) und dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (15.12.1993, GVBI S.498)
ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Für ArbeitnehmerInnen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Bildungsurlaub zehn Arbeitstage im Kalenderjahr.

Nähere Informationen finden Sie unter:

Land Berlin  und Land Brandenburg

Förderungsmöglichkeiten

Mittlerweile gibt es eine Reihe von Möglichkeiten zur finanziellen Förderung von Weiterbildungsangeboten.

Die Bildungsprämie vom Bundministerium für Bildung und Forschung

Diesen Gutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 bzw. 51200 Euro nicht übersteigt. In einer Prämienberatung prüfen geschulte BeraterInnen die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben einen Prämiengutschein aus. Der Bund übernimmt 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Hier finden Sie weitere Informationen. 

 

Der Bildungsscheck Brandenburg

Einen Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg bekommen, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Sie bekommen einen Zuschuss von maximal 500 € pro Bildungsscheck. Voraussetzung ist, dass Sie einen Teil der Kursgebühren selbst tragen.

Hier finden Sie weitere Informationen. 

 

Weitere Informationen zu den verschiedenen Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier.