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Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen


Allgemeine Anforderungen zur Antragsstellung

An der ASH können Studierenden in verschiedenen Studiengängen die Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen auf ausgewählte Module des jeweiligen Studiengangs beantragen. Wird ein Modul aufgrund überprüfter außerhochschulisch erbrachter Leistungen angerechnet, so muss es nicht mehr belegt werden und es finden im weiteren Studienverlauf auch keine Prüfungen in diesem Modul mehr statt.

Die Antragsstellung ist nur für immatrikulierte Studierende möglich. Der Antrag auf Anrechnung kann nur für ausgewählte Module des jeweiligen Studienganges gestellt werden.

Die Kompetenzen - die im Rahmen der Berufstätigkeit, der beruflichen Ausbildung,  der Weiterbildungen oder des Praktikums erworben wurden - müssen den Lernzielen, den Inhalten und dem Kompetenzniveau des anzurechnenden ASH-Moduls entsprechen. Gemäß KMK Beschluss vom 18.09.2008 ist es möglich bis zu max. 50% des Studienumfangs durch außerhochschulische Kompetenzen zu ersetzen.

 

Formen der Anrechnung

Es gibt zwei Formen der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen: Das individuelle und das pauschale Verfahren.

Individuelle Anrechnungsverfahren ermöglichen die Annerkennung und die Prüfung der Kompetenzen aus der Aus- und Weiterbildung und/oder der Berufspraxis von Studierenden durch ein von der Alice Salomon Hochschule entwickeltes Prüfverfahren. Die Äquivalenzprüfung erfolgt individuell und ist daher personenbezogen.

Dagegen ist ein pauschales Anrechnungsverfahren institutionsbezogen. Pauschale Anrechnungsverfahren beruhen also auf Kooperationen mit Institutionen, deren Absolventen/innen damit ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand die Anrechnung bestimmter Kompetenzen beanspruchen können, wenn sie an der Alice Salomon Hochschule immatrikuliert sind.

 

Beratung und Beantragung

Der Antrag ist bei Frau Sava, Anrechnungsbeauftragte, Raum 329, 3. Etage, ASH abzugeben.

sava(at)ash-berlin.eu

Tel: 030/99 245 327