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Es kann daher zu Verschiebungen, Doppelungen oder Unvollständigkeit kommen.

 

Infoveranstaltung Praxissemester (inkl. Auslandspraktikum)

am 16.10.2024, im Raum: 018 Minimax

10:00 Uhr bis 10:05 Uhr - Allgemeine Informationen zum Praxissemester (Nina Bröcher - Studiengangskoordination)

10:05 Uhr bis 11:20 Uhr - Praxissemester (Steven Bork - Praktikumsverwaltung)

11:20 Uhr bis 12:00 Uhr - Auslandspraktikum (Julien Schwarz - International Office)

 

Feldstudienphase

Umfang der Feldstudienphase

  • insgesamt 148 Std.
  • i.d.R. 4 Wochen Vollzeit ( tarifübliche Arbeitszeit)
  • Teilzeit ist möglich – die Feldstudienphase verlängert sich entsprechend (mind. 20 Stunden / Woche) 
  • Fehltage sind nachzuarbeiten
  • kein Urlaubsanspruch
  • Erlass/Verkürzung durch derzeitige Tätigkeiten im Sozialen Bereich nicht möglich

Empfehlung zur optimalen Planung

  • zu Beginn des 1. Semesters mit der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle und der Bewerbung starten

Die Feldstudienphase ist eine Hospitation - kein Praktikum!

Ziel

  • lernen, die Beobachtungs- und Reflexionsfähigkeit auszubauen und zu professionalisieren
  • Erkundung eines Arbeitsfeldes
  • Knüpfen erster Kontakte mit Praktiker_innen und Klient_innen
  • Möglichkeit, Motivationen zu typischen Themen der Sozialen Arbeit zu reflektieren, um im weiteren Studienverlauf gezielter zu einer professionellen Handlungskompetenz zu gelangen

Zeitraum

  • kann nach der letzten Prüfungswoche begonnen werden

Vorlesungszeit Sommersemester 2024: 01.04.2024 bis 20.07.2024

Vorlesungszeit  Wintersemester 2024/25: 01.10.2024 bis 14.02.2025
 

Anrechnung von Kompetenzen in anderen Hochschulen

  • Entscheidung durch Modulverantwortliche
  • Antrag in der Prüfungsverwaltung erhätlich

Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (geregelt durch Prüfungsordnung)

  • Projektmodule I und II nicht möglich
  • Bachelorarbeit nicht möglich
  • Feldstudienphase im Modul "Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit" (AZO) nicht möglich

Verschiebung der Feldstudienphase

  • Klärung mit dozierenden Personen
  • Verschiebung grundsätzlich machbar
  • Praxisreflexion im zweiten Semester ebenfalls verlegen (Einreichung eines Berichtes ohne die Absolvierung der Praxisphase nicht sinnvoll)
  • Feldstudienphase (sowie die Praxisreflexion) so schnell wie möglich nachholen (auf Grund fehlende Credits, welche zur Belegung von weiterführenden Seminaren notwendig sind)

Modulverantwortliche AZO (Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit)

Prof.Dr. Nivedita Prasad

Wie finde ich eine Praxisstelle?

  • Praxisstellendatenbank: In unserer Praxisstellendatenbank mit anerkannten Praxisstellen können Sie nach einer anerkannten Praxisstelle recherchieren. Die Datenbank finden Sie nach dem Einloggen im LSFunter Ihre Funktionen: Prüfungsverwaltung – Praxisstellensuche
  • Stellenangebote: Auf der Homepage unter den Praxisphasen - Praktikumsausschreibung sind aktuelle Angebote der letzten sechs Monate zu finden.
  • Positivliste / bezahlte Praktika: Auf der Internetseite Netzwerk Prekäres Praktikum
    (Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.)
  • Eigeninitiative

Geeignete Praxisstellen:

  • in jedem Arbeitsbereich der Sozialen Arbeit 
  • Praxisstellendatenbank in LSF
  • eigene Recherchen
  • Anleitung muss von einer qualifizierten Fachkraft mit einschlägiger Berufserfahrung übernommen werden
  • Praktikumsverwaltung behält sich vor dies im Zweifelsfall nachzuprüfen
  • Kindergarten, bzw. eine direkte Arbeit an Kindern (Erzieher*in / Kindheitspädagog*in) bis 6 Jahren, nicht möglich

Anerkennungen von Praxisstellen / Voraussetzungen für die Genehmigung

  • bereits anerkannte Stellen, sind in der Datenbank
  • bei der Suche in der Datenbank den korrekten Studiengang wählen
  • Anerkennungsverfahren entfällt für Feldstudienphase
  • Kopie Bachelor-/ oder Diplomurkunde der Qualifikation der Anleitung notwendig
  • Praxisstelle muss dem Berufsbild der Sozialen Arbeit entsprechen
  • bei nicht anerkannten Einrichtungen in der Anmeldenachricht Flyer oder Internetauftritt beifügen
  • Anleitung in der Praxisstelle ein_e Sozialarbeiter_in, ein_e Sozialpädagog_in oder ein_e Psycholog_in tätig (mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung)
  • Praktikumsverwaltung kann Nachweis (Kopie der Bachelor-, oder Diplomurkunde) anfordern

Anmeldung

  • Bestandteil einer Prüfungsleistung
  • muss vor Beginn (mindestens einen Monat vorher) per E-Mail in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden
  • geleistete Stunden, bei nicht Anmeldung, werden nicht anerkannt
  • Feldstudienphase ein direkter Bestandteil des Moduls AZO (Anmeldung wird nicht separat im LSF aufgeführt)
  • Anmeldung war erfolgreich mit entsprechender Bestätigungs-E-Mail, sowie Zusendung notwendiger Dokumenten (Vertrag / Leistungsbescheinigung)
  • Feldstudienphase darf erst mit besagter E-Mail begonnen werden
  • Findet die bereits angemeldete Praxisphase doch nicht statt, muss die Abmeldung der Praktikumsverwaltung mitgeteilt (per E-Mail) werden

Für die Anmeldung der Praxisphase, werden folgende Informationen benötigt:

  • Name und Matrikelnummer. der studierenden Person
  • betreffende Praxisphase
  • Name und Anschrift des Einsatzortes der Praxisstelle (nicht des Trägers!) oder die ID-Nummer aus der Datenbank
  • Monat, in dem die Praxisphase voraussichtlich starten soll
  • nur für die Feldstudienphase: sollte die Einrichtung noch keine anerkannte Praxisstelle in der Datenbank sein, benötigen wir einen Flyer, bzw. Internetauftritt zur Prüfung

Ausbildungsvereinbarung

  • ausgefüllt und unterzeichnet (spätestens am ersten Tag in der Einrichtung) per E-Mail an Praktikumsverwaltung
  • der bei der Anmeldung angegebene und der auf dem Vertrag / der Bescheinigung angegebene Einsatzort müssen übereinstimmen.
  • Vertrag ist eine personifizierte Unterlage, welche nach der Anmeldung für die entsprechende Person ausgestellt wird
  • Weiterreichung / Veröffentlichung an nicht autorisierte Dritte ist unzulässig und die Nutzung dessen kann zu einer nicht bestehender Prüfungsleistung führen
  • Dokumente von externen Seiten sind nicht zulässig, das Hochladen wurde nicht genehmigt
  • Dokumente für Praxisphasen, welche auf Moodle zur Verfügung gestellt wurden, sind ebenfalls nicht zulässig
  • Alle notwendigen Unterlagen werden ausschließlich von der Praktikumsverwaltung zur Verfügung gestellt

Leistungsbescheinigung

  • absolvierte Stunden werden, nach Beendigung der Feldstudienphase, von der Praxisanleitung/Einrichtungsleitung bescheinigt und der Praktikumsverwaltung im Original übermittelt
  • Weitere Informationen unter "Leistungsbescheinigung"

Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr!
Eine digitale Unterschrift ist ebenfalls nicht möglich.

Wichtiges

  • Beratungstermin mit International Office vereinbaren (Finanzierungsmöglichkeiten z.Bsp. Erasmus+, PROMOS)
  • Informationen über Praxisstellen können in der Online-Datenbank im LSF recherchiert werden
  • Unterlagen (siehe unten) per E-Mail einreichen
  • Praxisphase erst anerkannt, wenn aufgeführte Unterlagen vollständig
  • Bestätigungsnachricht wird von Praktikumsverwaltung versandt (inkl. Ausbildungsvereinbarung und Bescheinigungsvorlage)
  • Anträge, für das BAföG Amt, beim International Office einreichen

Bewerbungsfristen:

  • 15. Mai für eine Ausreise im Wintersemester (01. Oktober bis 31. März)
  • 15. November für eine Ausreise im Sommersemester (01. April bis 30. September)

Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle in der Praktikumsverwaltung einreichen?

Bis zur Bewerbungsfrist:

Bis spätestens einen Monat vor der Abreise:

  • Zusage der Praxisstelle (Letter of confirmation)
  • Praxisstellenbeschreibung (Flyer, Internetausdruck)
  • Nachweis der Qualifikation (mind. in beglaubigter englischer Übersetzung) Ihrer Praxisanleitung (Scan der Qualifikationsurkunde) entspr. den Anforderungen Ihres jeweiligen Studiengangs (siehe studiengangsspezifische Praktikumsordnung)

Bescheinigung (Leistungsnachweis):

  • nach Beendigung von Anleitung (oder berechtigten Person in der Praxisstelle) auszufüllen
  • komplett und vollständig
  • im Original* (keine Kopie / Scan) bei der Praktikumsverwaltung einreichen
  • auf Korrektheit selbst prüfen
  • bei Unstimmigen Dokumente / fehlende Angaben wird eine neue / Korrektur eingefordert
  • Daten / Änderungen dürfen nicht Eigenständig eingetragen werden
  • Änderungen müssen von Anleitung abgezeichnet werden
  • Kopie für Eigenbedarf behalten
  • nach Einreichung und Bearbeitung wird Dokument in Prüfungsakte (Prüfungsverwaltung) gelegt

*Definition Originaldokument:

  • handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert, ist kein Originaldokument mehr
  • Digitale Unterschrift ebenfalls nicht möglich
  • mit einem blauen Stift / Kugelschreiber (kein schwarz) auszufüllen
  • Angaben können digital ausgefüllt sein / Unterschrift muss Original sein

Folgendes muss auf der Bescheinigung vorhanden sein:

  • Vor- und Familienname
  • Matrikelnummer
  • Taggenauer Zeitraum (Bsp. 01.01.2020 bis 30.05.2020)
  • tatsächlich absolvierte Stunden
  • Name und Anschrift der Praxisstelle
  • Kreuz bei mit oder ohne Erfolg
  • Datum der Bescheinigungsausstellung / Unterschrift / Stempel der Einrichtung
    (sollte die Einrichtung keinen Stempel besitzen, ist es zwingend erforderlich von der Praxisstelle uns eine kurze Mitteilung, per E-Mail, zukommen zu lassen)

Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.

Da dies der Leistungsnachweis einer Prüfungsleistung ist, wird weder die Praktikumsverwaltung die von der Praxisstelle ausgefüllten Angaben nachträglich ändern oder eintragen, noch ist dies von den Studierenden gestattet.

  • zum Ende der Praxisphase Praxisbericht erstellen
  • für Studierende eine persönliche Reflexion und fachliche Auswertung und Vertiefung
  • gewonnene Erfahrungen im Rahmen der Handlungsanforderungen in der Berufspraxis darstellen
  • soll die Reflexion der eigenen Tätigkeit mit der aktuellen Fachliteratur in Beziehung setzen (Theorie-Praxis-Verzahnung)
  • erkennen lassen, dass studierende Personen in der Lage sind, unter didaktischer/methodischer Anleitung durch die Praxisstelle eine Verbindung zwischen Studium, Theorie und Praxis herzustellen
  • Reflexionshilfe für Praxisbericht

Prüfungsanmeldung

  • Selbstständig unter Beachtung der Fristen in LSF vornehmen (Modul AZO/2. Semester)
  • Einreichung bei dozierenden Personen des Projektmoduls
  • gilt auch bei Verschiebung der Praxisphase
  • Ausnahmen müssen über Prüfungsausschuss genehmigt werden
  • Ausstellung Beurteilung empfohlen
  • Auflistung von Tätigkeiten und entsprechenden Arbeitsfelder
  • ausschließlich für den Eigenbedarf der Studierenden
  • ggf. relevant für spätere Bewerbungen
  • Praktikumsverwaltung erhält kein Exemplar
  • gern genutzte Modelle
  • Praxisphase in kürzeren Zeitraum absolvieren

WICHTIGE HINWEISE BZGL. FERIENFAHRTEN:

  • Ferienfahrtenanbietende müssen gewährleisten, dass Sozialarbeiter*in die Anleitung übernimmt und vor Ort ist
  • Auf Grund der Arbeit, zumeist mit Beeinträchtigten Kindern / Jugendlichen, sollte eine seriöse Einrichtung ein Erweitertes Führungszeugnis einfordern
  • Vor der Fahrt muss eine entsprechende Einweisung / Training erfolgen
  • im Anschluss eine ausführliche Auswertung
  • Arbeitszeitregelungen (Arbeitsschutzgesetz) müssen eingehalten werden
  • 24 Stunden Schichten sind nicht akzeptabel
  • ausreichend Personen zur Verfügung sein, um Pausen - und Ruhezeiten gewährleisten zu können
  • Auf der Fahrt müssen qualifizierte Personen (Jugendleiter*innen, Betreuer*innen, Erzieher*innen) für die Betreuung mit bei sein
  • qualifizierte Menschen tragen den Hauptanteil, studierende Personen dürfen nicht auf sich gestellt oder auf Dauerbereitschaft sein
  • studierende Personen gelten als "Praktikant*innen / Hospitierende"

Praxissemester

Voraussetzungen für das Praktikum und die Ausbildungssupervision

  • Belegung Projektmodul I (ein Semester)
  • 60 Credits
  • vor Beginn in der Praktikumsverwaltung anmelden
  • ggf. Anerkennung der Praxisstelle auf Grundlage des Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) notwendig - Bitte entsprechende Bearbeitungszeit einplanen!

Wichtiger Hinweis:
Die Praxisphase ist eine Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt.

Ziel

  • theoretisch erlernte Fachkompetenzen und fachübergreifenden Kompetenzen in einem Arbeitsfeld Sozialer Arbeit praktisch erfahren, anzuwenden und zu vertiefen
  • Absolvent/-innen mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem Bachelor of Arts, auch staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-innen erhalten
  • Bedingungen dafür sind im Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG) festgeschrieben
  • um diese zu erfüllen, muss die Praxisphase auch das Erlernen und/bzw. die Anwendung der rechtlichen und administrativen Kompetenzen enthalten

Dauer des Praktikums

  • Gesamtstundenzahl 651 Stunden (reine Arbeitszeit in der Praxisstelle)
  • 5 Tage pro Woche möglich (in der vorlesungfreien Zeit)
  • 4 Tage pro Woche bei tarifüblicher Arbeitszeit (im Semester)
  • Praktikumsbegleitender Studientag pro Woche (im Semester)
  • Studientag und die Ausbildungssupervision sind nicht in den 651 Stunden enthalten
  • Reduzierung der Wochenarbeitszeit (mindestens 20 Stunden in der Woche) möglich (Praktikum verlängert sich entsprechend)
  • Verlängerung des Praktikums, nach Erreichung der 651 Stunden, um bis zu sechs Wochen ist ohne Weiteres möglich (darüber Hinaus Absprache mit der Praktikumsverwaltung)

Beginn

  • kann nach der letzten Prüfungswoche begonnen werden

Vorlesungszeit Sommersemester 2024: 01.04.2024 bis 20.07.2024

Vorlesungszeit  Wintersemester 2024/25: 01.10.2024 bis 14.02.2025

 

  • Praktikum möglichst in einer Einrichtung
  • Wechsel der Einrichtung aus dringlichen Gründen vorab Absprache mit Praktikumsverwaltung
  • Ein-Drittel-Regelung (217 Stunden) beachten
  • Urlaubsanspruch besteht nicht
  • Praktikum in öffentlichen Behörde (beispielsweise Jugendamt), Bewerbungsvorlauf seitens der Behörde von mindestens einem halben Jahr einplanen
  • Kindertageseinrichtung (pädagogische Arbeit direkt an Kindern zwischen 0 - 6 Jahren) nicht zulässig

Ausbildungsplan

  • Grundlage für Praktikumsverlauf ist der Individuelle Ausbildungsplan
  • individuell ausgehandelt, auf Erwartungen der Beteiligten abgestimmt
  • gemäß § 8 Abs. 4 der Praktikumsordnung des Studiengangs Soziale Arbeit
  • verbindlich verabredet, wie Praktikum inhaltlich und zeitlich strukturiert wird und mit welchen Lernschritten welche Lernziele erreicht werden sollen
  • Ausbildungsplan ist Grundlage für inhaltliche und methodische Gestaltung des Praxissemesters sowie für Anleitungsgespräche
  • zu Beginn des Praktikums mit Praxisstelle erstellt
  • wird bei dozierenden Personen des Projektmoduls zur Kenntnis eingereicht
  • Orientierungshilfe für den individuellen Ausbildungsplan

Praktikum in einem anderen Bundesland

  • Praktikum in anderen Bundesland möglich
  • Teilnahme an Studientagen,  auch an anderer Hochschule möglich
  • mit Lehrenden des Projektmoduls vereinbaren, wie Studienleistung alternativ erbracht werden kann, wenn in anderer Hochschule nicht möglich

Rechtliche Rahmenbedingungen und Unterlagen zum Praktikum

Modulverantwortliche

Prof. Dr. Sabine Toppe (Praktikum)

Prof. Dr. Johannes Verch (Projektmodul I + II)

WICHTIGE HINWEISE

  • Praktikum ist Bestandteil einer Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn per E-Mail in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden
  • bei Nichtanmeldung werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt und Praktikum gilt als nicht bestanden
  • Anmeldung dann erfolgreich, wenn entsprechende Bestätigungs-E-Mail von Praktikumsverwaltung gesandt
  • enthält Dokumente (Vertrag / Leistungsbescheinigung)
  • erst dann darf Praxisphase begonnen werden
  • bei Anmeldung angegebene und auf auf dem Vertrag / der Bescheinigung vermerkte Einsatzort müssen übereinstimmen
  • Vertrag ist personifizierte Unterlage, welche nach Anmeldung für entsprechende Person ausgestellt wird
  • Weiterreichung / Veröffentlichung an nicht autorisierte Dritte ist unzulässig und Nutzung dessen kann zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung führen
  • Dokumente von externen Seiten sind nicht zulässig, das Hochladen wurde nicht genehmigt
  • Dokumente für Praxisphasen, welche auf Moodle zur Verfügung gestellt wurden, sind ebenfalls nicht zulässig
  • Alle notwendigen Unterlagen werden ausschließlich von der Praktikumsverwaltung zur Verfügung gestellt

Für Anmeldung (mindestens einen Monat vor Beginn) werden folgende Informationen benötigt:

  • Name und Matrikelnr. der_des Studierenden
  • betreffende Praxisphase
  • Name und Anschrift des Einsatzortes der Praxisstelle (nicht des Trägers!) oder die ID-Nummer aus der Datenbank
  • Monat, in dem die Praxisphase voraussichtlich starten soll

Praxisstelle bereits auf Grundlage Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) anerkannt, werden folgende Unterlagen versandt:

  • eine Ausbildungsvereinbarung, die Sie und Praxisstelle zur Kenntnis nehmen und unterzeichnet per E-Mail an die Praktikumsverwaltung zurücksenden
  • eine Bescheinigungsvorlage, auf der die absolvierten Stunden, nach Beendigung des Praktikums, von der Praxisanleitung/Einrichtungsleitung bescheinigen lassen und der Praktikumsverwaltung im Original zukommen lassen*

* weitere Informationen unter dem Reiter Leistungsbescheinigung

Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.

Wie finde ich eine Praxisstelle?

  • Praxisstellendatenbank:
    - in Praxisstellendatenbank können nach anerkannten Praxisstelle recherchiert werden
    - Datenbank nach dem Einloggen im LSFunter Ihre Funktionen: Prüfungsverwaltung – Praxisstellensuche
  • Stellenangebote:
    - auf Homepage unter Praxisphasen - Praktikumsausschreibung sind aktuelle Angebote der letzten sechs Monate zu finden
  • Positivliste / bezahlte Praktika:
    - auf der Internetseite Netzwerk Prekäres Praktikum
    - Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
  • Eigeninitiative:
    - selbst Praxisstelle suchen und in der Praktikumsverwaltung anerkennen lassen

Anerkennungen von Praxisstellen

  • Anerkennungsverfahren für Praxisstellen erfolgt auf rechtlicher Grundlage des Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG)
  • wird nur durchgeführt, wenn studierende Person bereits erfolgreich Absprache zum Absolvieren treffen konnte
  • nur notwendig wenn noch nicht in Datenbank vorhanden
  • vorher selbstständig prüfen in Praxisstellendatenbank, ob Anerkennung notwendig
  • ausschließlich Einsatzorte (Abteilung / Projekt / etc.) werden angemeldet / anerkannt
  • nicht die Träger / Geschäftsstelle (vorausgesetzt Praktikum wird nicht direkt dort absolviert)
  • Antrag auf Anerkennung per E-Mail stellen
  • Praxisstellen, welche Studierende für Feldstudienphase vor Ort hatten, sind nicht automatisch für Praxissemester anerkannt / zugelassen
  • Zusendung von Informationen zur Anerkennung, Allgemeiner Ausbildungsplan + Rücklaufbogen
  • Strukturierungshilfe / Empfehlung für Allgemeiner Ausbildungsplan liegt bei
  • Rücklaufbogen per PC (entsprechend Lesbarkeit) ausfüllen - Dokument als Word + PDF Datei angehangen
  • Kopie Bachelor-/ oder Diplomurkunde der Qualifikation der Anleitung notwendig
  • Dokumente vollständig, in einer E-Mail zurück senden
  • Bearbeitung der Unterlagen findet nicht in Sprechzeit statt
  • Anerkennungsverfahren muss abgeschlossen sein, bevor Praktikum gestartet werden darf

Wichtiges

  • Beratungstermin mit International Office vereinbaren (Finanzierungsmöglichkeiten z.Bsp. Erasmus+, PROMOS)
  • Informationen über Praxisstellen können in der Online-Datenbank im LSF recherchiert werden
  • Unterlagen (siehe unten) per E-Mail einreichen
  • Praxisphase erst anerkannt, wenn aufgeführte Unterlagen vollständig
  • Bestätigungsnachricht wird von Praktikumsverwaltung versandt (inkl. Ausbildungsvereinbarung und Bescheinigungsvorlage)
  • auszufüllende Anträge, für das BAföG Amt, beim International Office einreichen

Bewerbungsfristen:

  • 15. Mai für eine Ausreise im Wintersemester (01. Oktober bis 31. März)
  • 15. November für eine Ausreise im Sommersemester (01. April bis 30. September)

Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle in der Praktikumsverwaltung einreichen? Bis zur Bewerbungsfrist:

Bis spätestens einen Monat vor der Abreise:

  • Zusage der Praxisstelle (Letter of confirmation)
  • Praxisstellenbeschreibung (Flyer, Internetausdruck)
  • Nachweis der Qualifikation (mind. in beglaubigter englischer Übersetzung) Ihrer Praxisanleitung (Scan der Qualifikationsurkunde / Bachelor-, oder Diplomsurkunde - Keine Zeugnisse) entspr. den Anforderungen Ihres jeweiligen Studiengangs (siehe studiengangsspezifische Praktikumsordnung)
  • einen ausgefüllten Rücklaufbogen (Nur verwenden, wenn die Einrichtung noch nicht in der Datenbank gelistet ist)

Ausbildungssupervision ist

  • eine längerfristig, prozesshaft und strukturiert angelegte Beratungsform
  • setzt sich konstruktiv mit Erlebnissen, Problemen, Konflikten und Fragen, die während der Praktikumsphase entstehen, auseinander

Im Einzelnen kann Ausbildungssupervision

  • arbeitsfeldbezogene Lernprozesse unterstützen
  • den Selbstreflexionsprozess über Anliegen, Aufgaben, Ziele und Strategien fördern
  • das fachliche Kompetenzprofil stärken
  • neue Sichtweisen schaffen und weitere/andere Handlungsmöglichkeiten eröffnen
  • die Problemlösefähigkeit fördern
  • persönliche Ressourcen zur Bewältigung beruflicher Anforderungen stärken

Anfragen / Anliegen

  • eigenständige E-Mail an Praktikumsverwaltung
  • Betreff klar definiert Supervision,  sowie mit Begriff der Thematik (Allgemeine Anfrage, Gruppenantrag, Gruppensuche o.ä.)

Dauer / Anzahl

  • Anzahl der Sitzungen in Ordnung für die Ausbildungssupervision geregelt
  • 10 Sitzungen à 90 Minuten
  • insgesamt 900 Minuten
  • wöchentlich bis 14- tägig
  • als Gruppensupervision, mit mindestens fünf, maximal sieben Personen

Ablauf

  • Bestandteil einer Prüfungsleistung, muss vor Beginn beantragt werden
  • Supervisionen in der Praktikumseinrichtung gelten nicht
  • selbstständig vor Beginn des Praktikums eine Supervisionsgruppe bilden
  • Vermittlungs-/ Ansprechperson bestimmen
  • Rücksicht auf Beeinträchtigte Personen nehmen
  • supervisierende Person ausschließlich aus Supervisor_innendatenbank der ASH Berlin
  • zwei bis drei Personen heraus suchen
  • Kontakt aufnehmen und ein Erstgespräch vereinbaren
  • Erstgespräch dient zunächst gegenseitigem Kennenlernen und Abschätzen, ob gemeinsame Basis zur Zusammenarbeit möglich ist
  • bei positiver Entscheidung von Gruppe und supervisierender Person Gruppenantrag vollständig ausfüllen

Gruppenantrag

  • Gruppenantrag ist jeweils bis zum 15.07. bzw. 15.02. (Ende der Vorlesungszeit) vor Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung per E-Mail einzureichen
  • Vermittlungs-/ Ansprechperson sendet Gruppenantrag
  • Änderungen, sowie Nichtteilnahme an der vorher angemeldeten Gruppe, ist der Praktikumsverwaltung mitzuteilen
  • auf dem Antrag genügt eine digitale Unterschrift
  • Beginn der Ausbildungssupervision bedeutet der erste offizielle Supervisionstermin, nicht das Erstgespräch
  • der Beginn (erste offizielle Supervisionssitzung) kann frühestens ein Monat nach Abgabe des Gruppenantrages statt finden

Unvollständige Gruppe / Gruppensuche

  • bei nicht mindestteilnehmenden Personen (mind. 5) wird kein Auftrag erteilt
  • nicht vollständige Gruppen (max. 7) können mit Personen, welche eine Gruppe benötigen, aufgefüllt werden (Praktikumsverwaltung stellt Kontakt her)
  • dies können z.Bsp. Erasmusstudierende, Neben- und Gasthörer*innen oder Personen aus höheren Semestern sein
  • Personen welche eine Gruppe benötigen, haben dies rechtzeitig bis bis zum 15.07. bzw. 15.02., mitzuteilen
  • benötigt wird Matrikelnummer, sowie geplanter Beginn der Praxisphase
  • außerhalb der Abgabe-/ Meldefrist kann eine Zuordnung nicht gewährleistet werden
  • Vermittlungs-/ Ansprechperson, sowie Gruppensuchende willigen mit Status / Anfrage ein, dass zur Kontaktherstellung die in LSF hinterlegte E-Mail zur Übermittlung genutzt werden kann
  • ist Kontaktaufnahme nicht mit privater E-Mailadresse gewünscht, empfiehlt es sich ASH-Mailadresse zu nutzen
  • Vermittlungs-/ Ansprechperson erhält E-Mail von Praktikumsverwaltung mit Namen der suchenden Personen (diese sind in CC gesetzt)

Vermittlungs-/ Ansprechperson muss

  • Kontakt zu den anderen Personen aus der Gruppe aufnehmen und klären, ob eine Aufnahme weiterer Personen in Ordnung ist oder etwas dagegen spricht
  • mit der Person welche die Supervision leitet absprechen, das weitere Personen teil nehmen kann
  • den neuen Studierenden in der Gruppe die wichtigen Informationen mitteilen (Sitzungen, Ansprechpartner*innen, usw.)
  • der Praktikumsverwaltung mitteilen, ob benannte Personen hinzugefügt werden
  • bei Ablehnung, muss eine schriftliche Begründung erfolgen
  • erst nach Rückmeldung wird Auftrag an supervisierende Person versandt
  • ohne entsprechenden Auftrag dürfen keine Sitzungen erfolgen

WICHTIGE HINWEISE ZUR WERTUNG DER SUPERVISIONSTEILNAHME

  • Supervisionssitzungen und aktive Teilnahme sind verpflichtend
  • vollständige Teilnahme Voraussetzung für erfolgreichen Abschluß
  • 900 Minuten müssen bescheinigt werden
  • bei Verhinderung an Teilnahme in begründeten Fällen kann im max. Umfang von 20%, versäumte Teilnahme durch Erbringen von entsprechenden Ersatzstudienleistungen kompensiert werden
  • Art und Umfang der Ersatzleistung werden durch supervisierende Person festgelegt
  • Angaben hierzu und zur erfolgten (oder nicht erfolgten) Umsetzung sind auf Supervisionsbescheinigung zu dokumentieren
  • sollten trotz Wertung einer Ersatzleistung weniger als zehn Sitzungen als daran erfolgreich teilgenommen gewertet werden, gilt die Leistung „Supervision“ als nicht bestanden
  • bei Nichtteilnahme an Sitzungen und Ersatzangebot selbst verschuldet nicht wahrnehmen, müssen Kosten fehlender Sitzungen bei anerkannten Supervisor*innen der ASH Berlin eigenverantwortlich getragen werden
  • sollte es Änderungen in der Gruppenkonstellation geben oder Supervisionen abgebrochen werden, ist dies unbedingt an die Praktikumsverwaltung zu melden

Hybrid / Onlinesupervision

  • supervisierende Personen sind angehalten teilnehmende Personen Online zu zuschalten
  • dies betrifft Personen, welche nicht in Präsenz teilnehmen können
  • dies können Studierende im Ausland, außerhalb von Berlin oder Beeinträchtigte Personen sein
  • es wird von allen Beteiligten um Rücksicht gebeten

Einzelsupervision

  • Supervisionssitzungen sind in der Regel als Gruppe zu leisten
  • Einzelsupervision gelten als Ausnahmefall und müssen für Genehmigung begründet sein

Mögliche Gründe können sein:

  • Praxisphase im Ausland (zu gravierender Zeitunterschied - Europa ist davon ausgeschlossen) - Genehmigung durch Praktikumsverwaltung
  • Selbstzahlung (Supervisor_in muss ebenfalls aus Datenbank stammen) - Absprache mit Praktikumsverwaltung
  • Beeinträchtigte Personen - Genehmigung durch Supervisionsbeauftragte
     
  • Einzelantrag wird nur in vorheriger Absprache mit Praktikumsverwaltung gewährt

Leistungsbescheinigung / Eigenexemplar

  • supervisierende Personen senden Bescheinigung über Teilnahme, zusammen mit der Abrechnung, an Praktikumsverwaltung
  • Leistungsbescheinigung wird nach erfolgreicher Bearbeitung in Prüfungsakte (Prüfungsverwaltung) archiviert
  • wenn Eigenexemplar gewünscht wird, muss dies bei Supervisor*innen rechtzeitig angefragt werden
  • studierende Personen reichen ihr Exemplare nicht ein
  • spätere Ausstellung meist nicht möglich

Modulverantwortliche

Prof. Dr. Rita Hansjürgens (Supervisionsbeauftragte)

Voraussetzungen

  • Tätigkeit muss hauptberuflich, seit mindestens zwei Jahren und während des Praktikums weiterhin, in einem Feld der Sozialen Arbeit ausgeübt werden
  • absolvierte bzw. fortwährende wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 50% der tarifüblichen Arbeitszeit umfassen
  • Bedarf einer Tätigkeit in einem sozialarbeiterischen /-pädagogischen Handlungsfeld (es genügt nicht in einem Feld tätig zu sein, in dem auch Sozialarbeiter*innen beschäftigt sind oder sein könnten)
     
  • Bearbeitung / Prüfung des Erlass, erfolgt erst nach erfolgreicher Anmeldung des Praktikums
  • Einreichung der Dokumente (Antrag und Nachweis(e) Arbeitgeber) frühestens drei Monate vor Beginn
  • unverbindliche Abfrage per Telefon möglich
  • Verkürzung reduziert Gesamtstundenzahl von 651 Stunden im Praktikum auf 325,5 Stunden
  • Durch Reduzierung soll gewährleistet werden, das studierende Personen parallel zum Praktikum (20 Stunden die Woche) ihrer tariflichen Arbeitszeit (20 Stunden die Woche) nachkommen können

Wenn Voraussetzungen erfüllt

  • schriftlichen Antrag stellen, bitte hierfür offizielle Vorlage nutzen:  Antrag
  • Tätigkeit(en) schriftlich, anhand einer Bestätigung des Arbeitgebers* (bzw. der Arbeitgeber, sollte ein Wechsel stattgefunden haben - insg. müssen mind. 2 Jahre Berufserfahrung vorhanden sein) nachweisen
  • Einreichung der Unterlagen per E-Mail

*Es wird konkret ein offizielles Schreiben (inkl. mit Briefkopf, Stempel und Unterschrift) mit folgenden Angaben - !Bitte keinen Arbeitsvertrag ! - benötigt

  • Beginn der Anstellung
  • Ende der Anstellung / Weiterführung (hier muss ersichtlich werden, dass das Verhältnis während der Praxisphase weiterhin bestehen bleibt)
  • Stundenanzahl der wöchentlichen Arbeitszeit
  • eine Auflistung der sozialarbeiterischen Tätigkeiten

Eine Verkürzung ist nicht möglich bei

  • Feldstudienphase
  • Nebenjob
  • Praktika
  • Werkstudentenvertrag
  • Ehrenamt
  • Aus-, Weiter- und Fortbildungen
  • Arbeitsvertrag Erzieher*innen in Kitas** / Betreuung von Kindern unter sechs Jahren

** Die Senatsverwaltung äußert sich diesbezüglich:
Das Arbeitsfeld und ggf. die Qualifikation der anleitenden Person (bei Praktika) entspricht nicht dem Qualifikationsziel und dem angestrebten Berufsbild des Studiengangs. Das Arbeitsfeld Kita gehört nicht zu den klassischen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Studierende sollen im Praxissemester die Möglichkeit erhalten, ihre professionelle Rolle im angestrebten Beruf zu erproben und professionsspezifische Tätigkeiten umsetzen können. So sieht es auch der Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SozArb 6.0) für die Praxisphase als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung vor: „durch die eigene Profession/staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in angeleitete kontinuierliche berufspraktische Tätigkeit in einem Feld der Sozialen Arbeit“ (vgl. QR SozArb S. 56).

Bescheinigung (Leistungsnachweis):

  • nach Beendigung von Anleitung (oder berechtigten Person in der Praxisstelle) auszufüllen
  • komplett und vollständig
  • im Original* (keine Kopie / Scan) bei der Praktikumsverwaltung einreichen
  • auf Korrektheit selbst prüfen
  • bei Unstimmigen Dokumente / fehlende Angaben wird eine neue / Korrektur eingefordert
  • Daten / Änderungen dürfen nicht Eigenständig eingetragen werden
  • Änderungen müssen von Anleitung abgezeichnet werden
  • Kopie für Eigenbedarf behalten
  • nach Einreichung und Bearbeitung wird Dokument in Prüfungsakte (Prüfungsverwaltung) gelegt

*Definition Originaldokument:

  • handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert, ist kein Originaldokument mehr
  • Digitale Unterschrift ebenfalls nicht möglich
  • mit einem blauen Stift / Kugelschreiber (kein schwarz) auszufüllen
  • Angaben können digital ausgefüllt sein / Unterschrift muss Original sein

Folgendes muss auf der Bescheinigung vorhanden sein:

  • Vor- und Familienname
  • Matrikelnummer
  • Taggenauer Zeitraum (Bsp. 01.01.2020 bis 30.05.2020)
  • tatsächlich absolvierte Stunden
  • Name und Anschrift der Praxisstelle
  • Kreuz bei mit oder ohne Erfolg
  • Datum der Bescheinigungsausstellung / Unterschrift / Stempel der Einrichtung
    (sollte die Einrichtung keinen Stempel besitzen, ist es zwingend erforderlich von der Praxisstelle uns eine kurze Mitteilung, per E-Mail, zukommen zu lassen)

Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.

Da dies der Leistungsnachweis einer Prüfungsleistung ist, wird weder die Praktikumsverwaltung die von der Praxisstelle ausgefüllten Angaben nachträglich ändern oder eintragen, noch ist dies von den Studierenden gestattet.

  • zum Ende der Praxisphase Praxisbericht erstellen
  • für Studierende eine persönliche Reflexion und fachliche Auswertung und Vertiefung
  • gewonnene Erfahrungen im Rahmen der Handlungsanforderungen in der Berufspraxis darstellen
  • soll die Reflexion der eigenen Tätigkeit mit der aktuellen Fachliteratur in Beziehung setzen (Theorie-Praxis-Verzahnung)
  • erkennen lassen, dass studierende Personen in der Lage sind, unter didaktischer/methodischer Anleitung durch die Praxisstelle eine Verbindung zwischen Studium, Theorie und Praxis herzustellen
  • Reflexionshilfe für Praxisbericht

Prüfungsanmeldung

  • Selbstständige Anmeldung unter Beachtung der Fristen in LSF vornehmen
  • Einreichung bei dozierenden Personen des Projektmoduls
  • gilt auch bei Verschiebung der Praxisphase
  • Ausnahmen müssen über Prüfungsausschuss genehmigt werden
  • rechtzeitige Anmeldung versäumt, muss Prüfungsverwaltung kontaktiert werden

Pfad in LSF zur Anmeldung des Praxisberichtes

  • Meine Funktionen - Prüfungsverwaltung - Prüfungs-an und abmeldung - Bedingung akzeptieren (Häkchen setzen) - Soziale Arbeit 5. Semester - Praktikum und Ausbilungssupervision - Praxisbericht
  • Praxisstelle ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen
  • Auflistung von Tätigkeiten und entsprechenden Arbeitsfelder
  • ausschließlich für den Eigenbedarf der Studierenden
  • ggf. relevant für spätere Bewerbungen
  • Praktikumsverwaltung erhält kein Exemplar

Informationen für Anleiter*innen / Einrichtungen

Praxisstellen werden durch uns auf Grundlage des Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) anerkannt, dies tun wir jedoch aus Kapazitätsgründen erst, wenn es bereits ein mündliches Übereinkommen zwischen studierender Person und Praxisstelle gab.

Gern kann uns eine Ausschreibung für Praktika zugesandt werden. Um unsere Studierenden auf freie Praktikumsplätze aufmerksam zu machen, können wir unsere Website nutzen. Hier können wir Ausschreibungen für Praktika jedoch lediglich im PDF-Format hochladen. Daher möchte ich bitten uns eine entsprechende Datei mit den wichtigsten Punkten zukommen zu lassen (thematischer Schwerpunkt/sozialabrbeiterischer Bezug, geplante Tätigkeiten, geeigneter Studiengang, vorausgesetzte Kompetenzen seitens der Studierenden, minimaler/maximaler zeitlicher Umfang der Praxisphase, ggf. geeigneter Zeitraum, Kontaktdetails). Diese können die Studierenden dann online einsehen und direkt kontaktieren.

 

  • SozBAG (vor allem die §§ 9 und 10., sowie § 10), regelt Praxisstellenanerkennung
  • kontinuierliche Anleitung als ein Kriterium abgebildet
  • Kopie Bachelor-/ oder Diplomurkunde der Qualifikation der Anleitung notwendig
  • Nachweis zwingend für Anerkennung notwendig, wird im Anschluss datenschutzrechtlich vernichtet
  • Einrichtungen sind verpflichtet, Änderungen der Anleitung (Wechsel, Wegfall, etc.) zu melden
  • Anleitung im praktischen Studiensemester erfolgt durch geeignete Fachkräfte
  • staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen oder vergleichbar qualifizierte Fachkräfte
  • mindestens zweijährige hauptberufliche Vollzeittätigkeit
  • oder eine entsprechend längere Teilzeittätigkeit
  • eine in den entsprechenden Tätigkeitsfeldern nach staatlicher Anerkennung oder Berufsabschluss nachweisen
  • alternative Hochschulabschlüsse: Pädagogik, Psychologie, Soziologie und (je nach Schwerpunkt der Praxisstelle) auch Lehramtsstudium

Anleitungsgespräche

  • studierende Personen in ihrem Lernen unterstützen
  • fachliche Begleitung
  • Regelmäßig einmal in der Woche
  • mindestens 14-tägig
  • Inhalte ergeben sich aus Ausbildungsplan, dem beruflichen Handeln und aktuellen Erfordernissen der Arbeit

Anleitungsgespräche dienen zur:

  • Planung der zukünftigen Arbeitsschritte
  • Reflexion und Auswertung des zurückliegenden Handelns
  • Einbeziehung der Theorie(n) der Sozialen Arbeit in die praktische Tätigkeit

Die Praxisanleitung hat vier Funktionen:

Die lehrende Funktion
Sie besteht aus Wissensvermittlung sowie Umsetzungshilfe von entsprechendem Wissen in konkrete Praxissituationen.

Die beratende Funktion
Sie besteht aus der systemischen Anregung, berufliche Tätigkeit zu reflektieren.

Die administrative Funktion
Sie besteht in der Einordnung der sozialpädagogischen Ziele und Handlungen in organisatorische und rechtliche Zusammenhänge.

Die beurteilende Funktion
Sie besteht in der Aufgabe den Lernprozess der Studierenden zu bewerten, zu beschreiben, zu gewichten und im Hinblick auf die Ziele des jeweiligen Praktikums zu bewerten.

An der ASH Berlin wird durch den Akademischen Senat ein Praxisbeirat gebildet.

Der Praxisbeirat hat die Aufgabe, Grundsatzfragen der Kooperation zwischen der ASH Berlin und den Praxisstellen zu behandeln und Anregungen sowie Zielsetzungen des praktischen Studiensemesters zu entwickeln.
Der Praxisbeirat ist eine unterstützende und beratende Kommission gem. § 61 Abs. 2 BerlHG.


Dem Praxisbeirat gehören an:

  • zwei Professor*innen der ASH Berlin, von denen eine den Vorsitz übernehmen soll
  • fünf Vertreter*innen der Berufspraxis
  •  eine Person aus der Praktikumsverwaltung
  • eine studierende Person des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit (B.A.)
  • die für die staatliche Anerkennung zuständige Senatsverwaltung kann eine Vertreterin in den Praxisbeirat delegieren.

Die Amtszeit der Mitglieder des Praxisbeirates beträgt zwei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.

Interessierte Menschen, welche dem Praxisbeirat beiwohnen möchten, wenden sich bitte hierfür an:

Arbeitsrechtliches

Gesetzliche Regelungen für Praktikanten ab 18 Jahren

Die Arbeitszeiten für volljährige Praktikanten:

Für volljährige Praktikanten gilt ebenso wie auch für Jugendliche, dass die tägliche Arbeitszeit bei 8 Stunden liegen sollte. Ausnahmen sind bei Praktikanten, die älter als 18 Jahre sind, aber durchaus erlaubt. Im Arbeitszeitgesetz steht nämlich, dass die Arbeitszeit regelmäßig 8 Stunden betragen soll. Das Wörtchen „regelmäßig“ weist darauf hin, dass über einen bestimmten Zeitraum die durchschnittliche Arbeitszeit bei 8 Stunden täglich liegen muss. So kann zum Beispiel an Tagen, an denen sehr viel zu tun ist, auch mal 9 Stunden im Betrieb arbeiten, dafür an Tagen, an denen weniger los ist, bereits nach 7 Stunden Feierabend machen (zum Ausgleich für die 9 Stunden) sodass deine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt dann eben 8 Stunden beträgt. Länger als 10 Stunden dürfen aber auch volljährige Praktikanten nicht beschäftigt werden.

Pausen während des Praktikums:

Für erwachsene Praktikanten gilt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, dem steht immerhin eine Pause von 45 Minuten zu.

Weitere Regelungen zur Arbeitszeit während des Praktikums

  1. In einigen Betrieben gibt es Schichtarbeit. Wenn die Praxisphase in einer Praxisstelle absolviert wird, in dem die Arbeitszeiten in Schichten geregelt sind, dann darf die zulässige Schichtzeit 10 Stunden betragen. Hierin sind die Ruhepausen aber bereits beinhaltet.
     
  2. Pro Woche dürfen nur für 5 Tage beschäftigt werden. Diese sollten in der Regel die Werktage Montag bis Freitag sein. Sollte es zu einer Ausnahme kommen und man weiß bereits am Anfang der Woche, dass auch am Samstag eingesetzt werden soll, dann musst noch in der gleichen Woche ein freier Tag zugestanden werden, zum Beispiel der Mittwoch. Bei volljährigen Praktikanten darf dieser Ausgleich zur 5-Tage-Woche auch später stattfinden. Wenn ein Praktikum in einer Branche absolviert wird, in der die Arbeit am Wochenende üblich ist, dann muss darauf geachtet werden, dass du Monat trotzdem zwei Samstage und zwei Sonntage frei sind.
     
  3. Damit zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn auch genügend Ruhephasen bestehen, gibt es auch hierfür gesetzliche Regelungen. Zwischen dem Feierabend und dem Arbeitsanfang am nächsten Tag müssen mindestens 12 Stunden liegen. Es darf also beispielsweise nicht bis 22 Uhr gearbeitet werden und am nächsten morgen bereits um 6 Uhr wieder beginnen.
     
  4. Eine Ruhepause gilt erst als Pause, wenn sie mindestens 15 Minuten beträgt. Mehrmals am Tag „kleine Pausen“ von jeweils 10 Minuten zu machen ist nicht zulässig. Wenn die gesamte Pausenzeit 30 Minuten beträgt, dann können diese am Stück oder zwei Pausen á 15 Minuten gemacht werden. Kürzer darf eine Pause allerdings nicht sein!
     
  5. Die Pause dient der Erholung und sollte daher nicht in Arbeitsräumen erfolgen. Hierbei gibt es eine Ausnahme: Wenn die Arbeit in diesem Arbeitsraum für die Pause eingestellt wird, dann ist der Aufenthalt dort während einer Pause zulässig. Generell gilt, dass es den Praktikanten möglich sein sollte, sich während der Pause auch wirklich auszuruhen. Wenn im Pausenraum gerade Maler bei der Arbeit sind, dann ist diese Erholung zum Beispiel nicht gegeben, da das Ausruhen durch die Arbeiter beeinträchtigt wird.

Bei Erkrankung oder sonstigen zwingenden Verhinderungsgründen, ist die Praxisstelle über das Fernbleiben unverzüglich zu unterrichten.

Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle mehr als zwei Arbeitstage (im Studiengang Erziehung, Bildung und der Kindheit) während der 10 Berufsfeldtage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten. Bei mehr als sechs Arbeitstagen in der Berufsfeldphase muss diese ebenfalls nachgearbeitet werden.

Dauert die Erkrankung länger als drei Arbeitstage (im Studiengang Soziale Arbeit), sind die Studenten verpflichtet der Praxisstelle eine ärztliche Bescheinigun vorzulegen und die Praktikumsverwaltung darüber zu informieren. In der Feldstudienphase sind sämtliche Krankheitstage nachzuarbeiten. Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle insgesamt mehr als zehn Arbeitstage während des praktischen Studiensemesters, so ist die Aufallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.

Bei mehrtägigem Fernbleiben (im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement) infolge durch Krankheit haben die Studierenden der Praxisstelle spätestens am 4. Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Überschreitet das Fernbleiben mehr als 10 Tage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.
Muss die Praxisphase aus sonstigen zwingenden Gründen unterbrochen werden, so ist außer der Praxisstelle auch Studiengangskorrdination und die zuständige Projektleitung zu informieren.

Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) und Erziehung und Bildung in der Kindheit (B.A.)

Die_der Studierende ist während des Praktikums gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist der für die Praxiseinrichtung zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 (1) SGB VII). Im Versicherungsfall erstellt die Praxiseinrichtung die Unfallanzeige, leitet diese an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung weiter und informiert die Praktikumsverwaltung der ASH Berlin.

 

 

 

Wenn deine Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, wird der
Tag so gezählt als hättest Du gearbeitet.

Es gibt Branchen, in denen Feiertags-, Wochenend- und Schichtarbeit ganz normal sind.

Wenn du am Wochenende oder an einem Feiertag gearbeitet hast, ist dein Praktikumsgeber verpflichtet, dir einen Ersatzruhetag innerhalb der Woche zu gewähren.

Das Leitbild der Alice Salomon Hochschule strebt einen respektvollen, fairen, differenzsensiblen und wertschätzenden Umgang miteinander an, der die gleichberechtigte Teilhabe aller Hochschulangehörigen ermöglicht. Alle Mitglieder der Hochschule sind verpflichtet, einer Diskriminierung entgegenzuwirken.

Dieser Anspruch wird durch gesamtgesellschaftliche Phänomene laufend herausgefordert, und so kommt es auch an der Alice Salomon Hochschule Berlin zu Diskriminierung, sexualisierter Gewalt, Mobbing oder Stalking. Benachteiligung oder Herabwürdigung kann aufgrund unterschiedlicher Diskriminierungsdimensionen auftreten, die auch untereinander verflochten sein können:

  • ethnische Herkunft, antisemitische und/oder rassistische Zuschreibungen

  • Aussehen

  • geschlechtliche Identität und geschlechtliche Zuschreibungen

  • sexuelle Orientierung

  • Behinderung und/oder chronische Erkrankung(en)

  • soziale Herkunft oder Status

  • Alter

  • Sprache

  • Familienstatus oder Schwangerschaft

  • religiöse oder weltanschauliche Orientierung oder politische Gesinnung

Schutz vor Diskriminierung, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, Mobbing und Stalking an der ASH Berlin

 

Wenn Sie Diskriminierung, sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, Mobbing oder Stalking an der ASH Berlin erfahren haben, kann Sie eine Auswahl qualifizierter und niedrigschwelliger Antidiskriminerungsberater_innen unterstützen. Diese bieten eine vertrauliche und wenn gewollt anonyme Erstberatung an und hören Ihnen zu. Die Erstberater_innen nehmen Sie und Ihre Erfahrungen ernst und können mit Ihnen über weitere Schritte bis hin zu Beschwerden oder der Weitervermittlung an externe Beratungsstellen sprechen. Dabei folgt die Beratung folgenden Beratungsstandards:

  • die Beratung ist grundsätzlich kostenlos und vertraulich

  • die Perspektiven der betroffenen Person stehen im Vordergrund der Beratung und werden nicht in Frage gestellt

  • die Beratung kann anonym, gemeinsam mit einer Begleitung und unter Nennung eines Pseudonyms in Anspruch genommen werden

  • die Beratung kann Sie bei weiteren gewünschten Schritten begleiten

Sie sind nicht sicher, ob Sie Diskriminierung erfahren haben? Oft sind solche Erlebnisse mit Scham, Überforderung und Verletzung verbunden, und es fällt Menschen schwer, darüber zu sprechen. Die Erstberater_innen können Sie dabei unterstützen, das Erlebte einzuordnen und wenn Sie das möchten, weitere Ansprechpersonen zu identifizieren.

Wenn Sie Vorfälle melden oder eine Beschwerde einreichen möchten, ist dies über das digitale Meldeformular möglich.

 

Schutz vor Diskriminierung ist im deutschen Gesetz verankert, z.B.:

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)  regelt seit 2006 die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen im Arbeitsleben wie auch im Zivilrecht bei Dienstleistungen/"Massengeschäfte". Es will Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.  Schutz des AGGs gilt nur Beschäftigen der Hochschule (Arbeitsleben), i.d.R. nicht den Studierenden - aber das Berliner Hochschulgesetz bezieht den Schutz vor Diskriminierung auf alle Hochschulmitglieder, auch Studierende (§44).
  • Das neue Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in der  Novellierung 2021 regelt u.a. die Aufgaben der Berliner Hochschulen. Die diskriminierungsfreie Entfaltung aller Hochschulangehörigen und das Schaffen entsprechender Strukturen sind dabei unter § 5a geregelt. Die Hochschulen sind zusätzlich verpflichtet, eine Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte sowie ein_e Beauftragte_r für Studierende mit Behinderung zu bestellen. Neu ist 2021 darüber hinaus die Benennung eines_r Beauftragten  für Diversität und Antidiskriminierung.
  • Das Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) 2002 verpflichtet alle Einrichtungen des Landes Berlin, wie zum Beispiel die staatlichen Hochschulen (u.a. die ASH Berlin) zur Gleichstellung der Geschlechter und zur aktiven Frauenförderung. §12 definiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Diskriminierung und Dienstpflichtverletzung und verpflichtet Beschäftigte mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, bekannt gewordenen Fällen nachzugehen.
  • Das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) wurde 2020 eingeführt. Es soll Menschen Schutz bieten vor  behördlicher Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status. Es gibt eine Ombudsstelle des LADG, an das sich bei Beratungsbedarf gewandt werden kann.
  • Auch andere Rechtsgebiete können im Zusammenhang mit Diskriminierung relevant sein, insbesondere Arbeitsrecht (z.B. bzgl. Sanktionen Mitarbeitende) und Strafrecht (z.B. bzgl. sexualisierte Gewalt).

Praxisphasen im Hellersdorfer-Kiez

Praktikumsausschreibungen

Weitere Informationen

Studierende an der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen die in anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen  erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, wenn die bereits absolvierten Module keinen wesentlichen Unterschied zu den ASH-Modulen aufweisen.

Merkblatt Anerkennungsverfahren

Antrag auf Anerkennung 

Studierende aus anderen Bundesländern können als Nebenhörer_in an der ASH Berlin Seminare belegen. Die begleitenden Seminare starten zum Semesterstart.

Die vollständige Vorbereitung, inklusive Recherche, welches Seminar möglichst äquivalent zum dem begleitenden Seminar Ihrer Heimathochschule ist und inhaltlich vom Umfang passt, liegt bei den interessierten Nebenhörer_innen, da nur Sie wissen, was die inhaltlichen Vorgaben sind. Bitte schauen Sie hierzu in das Modulhandbuch für den B.A. Studiengang Soziale Arbeit

Studierende der ASH belegen begleitend das Projektseminar, dieses erstreckt sich über zwei Jahre (Projektmodul I und II) und eignet sich daher eher nicht für eine einsemestrige Nebenhörer_innenschaft. In Absprache zwischen dem Studiengang Soziale Arbeit und der Praktikumsverwaltung empfehlen wir daher eine Belegung eines der Wahl-Pflicht-Seminare ("Theorie-Praxis-Vertiefung") des 6. Semesters, die nach Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit gegliedert sind. Natürlich steht es Ihnen frei trotz dessen ein Projektseminar anzufragen. Wir empfehlen Ihnen, die jeweiligen Dozent_innen erst einmal rechtzeitig vorab anzuschreiben, ob Sie den Kurs als Nebenhörer_in auch besuchen können.

Nach Beginn des Semesters, sobald Sie dann vor Ort sind bzw. Ihr Online-Seminar begonnen hat, füllen Sie bitte in den ersten Wochen des Wintersemesters den Antrag auf Gast- und Nebenhörerschaft aus und holen sich für die jeweiligen Seminare von den Dozent_innen die Unterschrift ein (ggf. alles online, je nach pandemischer Lage und aktuell geltenden Regelungen des Berliner Senats). Anschließend (innerhalb der angegebenen Fristen im Antrag) muss dieser bei der Immatrikulationsverwaltung (immatrikulationsverwaltung@ash-berlin.eu) eingereicht werden. Der Antrag befindet sich hier. Von der Immatrikulationsverwaltung erhalten Sie auch den Zugang für das Vorlesungsverzeichnis (LSF). 

Sollten Sie die praxisbegleitende Supervision bei uns durchführen wollen, schreiben Sie uns, der Praktikumsverwaltung, bitte eine gesonderte E-Mail unter Angabe Ihres Namens, der Matr.nr. und dem geplanten Zeitraum für die Sitzungen. Wir unterstützen Sie ggf. auch bei der Suche einer Supervisionsgruppe. Lassen Sie der Praktikumsverwaltung hierzu bitte eine E-Mail zukommen.

Entsprechend §14 Absatz 3 der RSPO, können während der Beurlaubung keine Lehrveranstaltungen belegt, keine praktischen Studiensemester und Praxisphasen absolviert sowie keine Prüfungen abgelegt und Credits erworben werden.

Die staatliche Anerkennung erhält, wer das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik oder die Erzieherausbildung im Land Berlin mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und bei dem keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.

Antrag auf staatliche Anerkennung (Soziale Arbeit)

 

Wenn Sie das Studium der Sozialen Arbeit im Land Berlin vor dem 31.12.2006 abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung nach den alten gesetzlichen Vorschriften über die Fachschule bzw. Fachhochschule stellen. Diese leitet dann nach Prüfung den Antrag an die Senatsverwaltung zur abschließenden Bearbeitung weiter.

Folgende Unterlagen sind ausschließlich für die staatliche Anerkennung mit dem Abschluß vor dem 31.12.2006 (Soziale Arbeit):

Wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, werden diese direkt an die ASH Berlin / Praktikumsverwaltung gesandt.

Kontaktaufnahme

Postfach in der 3. Etage (Fach 3-057) für den Fachbereich I (SozA)
 

Postanschrift (Bitte unbedingt beim Postversand die korrekte Abteilung und Fachbereich verwenden!):

Alice-Salomon-Hochschule Berlin
Fachbereich I - Praktikumsverwaltung
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin

  • Bearbeitung von Leistungsbescheinigungen nur als Originaldokument
  • Alle weiteren Unterlagen - außer der Bescheinigung! - sollten per E-Mail gesandt werden

Wir bitten um Beachtung:

Um eine Anfrage per E-Mail beantworten zu können, muss die Matrikelnummer angegeben werden, zudem bitten wir darum die E-Mail Adresse, welche Sie mit Immatrikulation angegeben haben und im LSF hinterlegt ist zu nutzen.
Bei telefonischen Anfragen muss die Matrikelnummer ebenso angegeben werden.

Aufgrund permanenter Cyber-Angriffe auf das Hochschul-Netzwerk, behalten wir uns vor E-Mails ohne Textnachricht, ausschließlich mit Anhang, nicht zu öffnen und unbeantwortet zu löschen.
Dies gilt ebenso,  wenn keine gültige Matrikelnummer zu der korrekt hinterlegten E-Mail Adresse angegeben wurde.

Bei Zweifeln an der Identität behalten wir uns vor Auskünfte zu verweigern. Dies betrifft Informationen zu personenbezogenen Daten und Auskünfte, die dem Datenschutz unterliegen.

Achtung!
Praktikumsverwaltung Fachbereich I ist ab sofort im Raum 501

Anmerkung!
Die persönliche Sprechzeit ist ohne Anmeldung direkt vor Ort, ggf. mit Wartezeit.

In der persönlichen Sprechzeit werden telefonische Anfragen nicht bedient.

Sprechzeit in der Vorlesungszeit:

Telefonische Sprechzeiten

Montag: 08:00 bis 11:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten

Dienstag: 11.00 bis 13.00 Uhr

Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr 

 

Sprechzeit in der Vorlesungsfreienzeit:

Telefonische Sprechzeiten

Montag: 09:00 bis 11:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten

Dienstag: 12.00 bis 13.00 Uhr

Donnerstag: 11.00 bis 12.00 Uhr

 

Verträge / Anträge / Unterlagen für Anerkennung sind über praktikumsverwaltung-fb1@ ash-berlin.eu einzureichen

 

Ansprechpartner/-in

Steven Bork (kein Pronomen)

Praktikumsverwaltung - Fachbereich I (SozA)

Raum 501

T +49 30 99 245 326

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