Praktikumsverwaltung FB 1
Die Homepage wird derzeit überarbeitet und aktualisiert!
Es kann daher zu Verschiebungen, Doppelungen oder Unvollständigkeit kommen.
Infoveranstaltung Praxissemester (inkl. Auslandspraktikum)
am 16.10.2024, im Raum: 018 Minimax
10:00 Uhr bis 10:05 Uhr - Allgemeine Informationen zum Praxissemester (Nina Bröcher - Studiengangskoordination)
10:05 Uhr bis 11:20 Uhr - Praxissemester (Steven Bork - Praktikumsverwaltung)
11:20 Uhr bis 12:00 Uhr - Auslandspraktikum (Julien Schwarz - International Office)
Umfang der Feldstudienphase
Empfehlung zur optimalen Planung
Die Feldstudienphase ist eine Hospitation - kein Praktikum!
Ziel
Zeitraum
Vorlesungszeit Sommersemester 2024: 01.04.2024 bis 20.07.2024
Vorlesungszeit Wintersemester 2024/25: 01.10.2024 bis 14.02.2025
Anrechnung von Kompetenzen in anderen Hochschulen
Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (geregelt durch Prüfungsordnung)
Verschiebung der Feldstudienphase
Modulverantwortliche AZO (Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit)
Wie finde ich eine Praxisstelle?
Geeignete Praxisstellen:
Anerkennungen von Praxisstellen / Voraussetzungen für die Genehmigung
Anmeldung
Für die Anmeldung der Praxisphase, werden folgende Informationen benötigt:
Ausbildungsvereinbarung
Leistungsbescheinigung
Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr!
Eine digitale Unterschrift ist ebenfalls nicht möglich.
Wichtiges
Bewerbungsfristen:
Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle in der Praktikumsverwaltung einreichen?
Bis zur Bewerbungsfrist:
Bis spätestens einen Monat vor der Abreise:
Bescheinigung (Leistungsnachweis):
*Definition Originaldokument:
Folgendes muss auf der Bescheinigung vorhanden sein:
Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.
Da dies der Leistungsnachweis einer Prüfungsleistung ist, wird weder die Praktikumsverwaltung die von der Praxisstelle ausgefüllten Angaben nachträglich ändern oder eintragen, noch ist dies von den Studierenden gestattet.
Prüfungsanmeldung
WICHTIGE HINWEISE BZGL. FERIENFAHRTEN:
Voraussetzungen für das Praktikum und die Ausbildungssupervision
Wichtiger Hinweis:
Die Praxisphase ist eine Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt.
Ziel
Dauer des Praktikums
Beginn
Vorlesungszeit Sommersemester 2024: 01.04.2024 bis 20.07.2024
Vorlesungszeit Wintersemester 2024/25: 01.10.2024 bis 14.02.2025
Ausbildungsplan
Praktikum in einem anderen Bundesland
mit Lehrenden des Projektmoduls vereinbaren, wie Studienleistung alternativ erbracht werden kann, wenn in anderer Hochschule nicht möglich
Rechtliche Rahmenbedingungen und Unterlagen zum Praktikum
Modulverantwortliche
Prof. Dr. Sabine Toppe (Praktikum)
Prof. Dr. Johannes Verch (Projektmodul I + II)
WICHTIGE HINWEISE
Für Anmeldung (mindestens einen Monat vor Beginn) werden folgende Informationen benötigt:
Praxisstelle bereits auf Grundlage Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) anerkannt, werden folgende Unterlagen versandt:
* weitere Informationen unter dem Reiter Leistungsbescheinigung
Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.
Wie finde ich eine Praxisstelle?
Anerkennungen von Praxisstellen
Wichtiges
Bewerbungsfristen:
Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle in der Praktikumsverwaltung einreichen? Bis zur Bewerbungsfrist:
Bis spätestens einen Monat vor der Abreise:
Ausbildungssupervision ist
Im Einzelnen kann Ausbildungssupervision
Anfragen / Anliegen
Dauer / Anzahl
Ablauf
Gruppenantrag
Unvollständige Gruppe / Gruppensuche
Vermittlungs-/ Ansprechperson muss
WICHTIGE HINWEISE ZUR WERTUNG DER SUPERVISIONSTEILNAHME
Hybrid / Onlinesupervision
Einzelsupervision
Mögliche Gründe können sein:
Leistungsbescheinigung / Eigenexemplar
Modulverantwortliche
Prof. Dr. Rita Hansjürgens (Supervisionsbeauftragte)
Voraussetzungen
Wenn Voraussetzungen erfüllt
*Es wird konkret ein offizielles Schreiben (inkl. mit Briefkopf, Stempel und Unterschrift) mit folgenden Angaben - !Bitte keinen Arbeitsvertrag ! - benötigt
Eine Verkürzung ist nicht möglich bei
** Die Senatsverwaltung äußert sich diesbezüglich:
Das Arbeitsfeld und ggf. die Qualifikation der anleitenden Person (bei Praktika) entspricht nicht dem Qualifikationsziel und dem angestrebten Berufsbild des Studiengangs. Das Arbeitsfeld Kita gehört nicht zu den klassischen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Studierende sollen im Praxissemester die Möglichkeit erhalten, ihre professionelle Rolle im angestrebten Beruf zu erproben und professionsspezifische Tätigkeiten umsetzen können. So sieht es auch der Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SozArb 6.0) für die Praxisphase als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung vor: „durch die eigene Profession/staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in angeleitete kontinuierliche berufspraktische Tätigkeit in einem Feld der Sozialen Arbeit“ (vgl. QR SozArb S. 56).
Bescheinigung (Leistungsnachweis):
*Definition Originaldokument:
Folgendes muss auf der Bescheinigung vorhanden sein:
Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.
Da dies der Leistungsnachweis einer Prüfungsleistung ist, wird weder die Praktikumsverwaltung die von der Praxisstelle ausgefüllten Angaben nachträglich ändern oder eintragen, noch ist dies von den Studierenden gestattet.
Prüfungsanmeldung
Pfad in LSF zur Anmeldung des Praxisberichtes
Praxisstellen werden durch uns auf Grundlage des Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) anerkannt, dies tun wir jedoch aus Kapazitätsgründen erst, wenn es bereits ein mündliches Übereinkommen zwischen studierender Person und Praxisstelle gab.
Gern kann uns eine Ausschreibung für Praktika zugesandt werden. Um unsere Studierenden auf freie Praktikumsplätze aufmerksam zu machen, können wir unsere Website nutzen. Hier können wir Ausschreibungen für Praktika jedoch lediglich im PDF-Format hochladen. Daher möchte ich bitten uns eine entsprechende Datei mit den wichtigsten Punkten zukommen zu lassen (thematischer Schwerpunkt/sozialabrbeiterischer Bezug, geplante Tätigkeiten, geeigneter Studiengang, vorausgesetzte Kompetenzen seitens der Studierenden, minimaler/maximaler zeitlicher Umfang der Praxisphase, ggf. geeigneter Zeitraum, Kontaktdetails). Diese können die Studierenden dann online einsehen und direkt kontaktieren.
Anleitungsgespräche
Anleitungsgespräche dienen zur:
Die Praxisanleitung hat vier Funktionen:
Die lehrende Funktion
Sie besteht aus Wissensvermittlung sowie Umsetzungshilfe von entsprechendem Wissen in konkrete Praxissituationen.
Die beratende Funktion
Sie besteht aus der systemischen Anregung, berufliche Tätigkeit zu reflektieren.
Die administrative Funktion
Sie besteht in der Einordnung der sozialpädagogischen Ziele und Handlungen in organisatorische und rechtliche Zusammenhänge.
Die beurteilende Funktion
Sie besteht in der Aufgabe den Lernprozess der Studierenden zu bewerten, zu beschreiben, zu gewichten und im Hinblick auf die Ziele des jeweiligen Praktikums zu bewerten.
An der ASH Berlin wird durch den Akademischen Senat ein Praxisbeirat gebildet.
Der Praxisbeirat hat die Aufgabe, Grundsatzfragen der Kooperation zwischen der ASH Berlin und den Praxisstellen zu behandeln und Anregungen sowie Zielsetzungen des praktischen Studiensemesters zu entwickeln.
Der Praxisbeirat ist eine unterstützende und beratende Kommission gem. § 61 Abs. 2 BerlHG.
Dem Praxisbeirat gehören an:
Die Amtszeit der Mitglieder des Praxisbeirates beträgt zwei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
Interessierte Menschen, welche dem Praxisbeirat beiwohnen möchten, wenden sich bitte hierfür an:
Gesetzliche Regelungen für Praktikanten ab 18 Jahren
Für volljährige Praktikanten gilt ebenso wie auch für Jugendliche, dass die tägliche Arbeitszeit bei 8 Stunden liegen sollte. Ausnahmen sind bei Praktikanten, die älter als 18 Jahre sind, aber durchaus erlaubt. Im Arbeitszeitgesetz steht nämlich, dass die Arbeitszeit regelmäßig 8 Stunden betragen soll. Das Wörtchen „regelmäßig“ weist darauf hin, dass über einen bestimmten Zeitraum die durchschnittliche Arbeitszeit bei 8 Stunden täglich liegen muss. So kann zum Beispiel an Tagen, an denen sehr viel zu tun ist, auch mal 9 Stunden im Betrieb arbeiten, dafür an Tagen, an denen weniger los ist, bereits nach 7 Stunden Feierabend machen (zum Ausgleich für die 9 Stunden) sodass deine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt dann eben 8 Stunden beträgt. Länger als 10 Stunden dürfen aber auch volljährige Praktikanten nicht beschäftigt werden.
Für erwachsene Praktikanten gilt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, dem steht immerhin eine Pause von 45 Minuten zu.
Bei Erkrankung oder sonstigen zwingenden Verhinderungsgründen, ist die Praxisstelle über das Fernbleiben unverzüglich zu unterrichten.
Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle mehr als zwei Arbeitstage (im Studiengang Erziehung, Bildung und der Kindheit) während der 10 Berufsfeldtage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten. Bei mehr als sechs Arbeitstagen in der Berufsfeldphase muss diese ebenfalls nachgearbeitet werden.
Dauert die Erkrankung länger als drei Arbeitstage (im Studiengang Soziale Arbeit), sind die Studenten verpflichtet der Praxisstelle eine ärztliche Bescheinigun vorzulegen und die Praktikumsverwaltung darüber zu informieren. In der Feldstudienphase sind sämtliche Krankheitstage nachzuarbeiten. Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle insgesamt mehr als zehn Arbeitstage während des praktischen Studiensemesters, so ist die Aufallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.
Bei mehrtägigem Fernbleiben (im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement) infolge durch Krankheit haben die Studierenden der Praxisstelle spätestens am 4. Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Überschreitet das Fernbleiben mehr als 10 Tage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.
Muss die Praxisphase aus sonstigen zwingenden Gründen unterbrochen werden, so ist außer der Praxisstelle auch Studiengangskorrdination und die zuständige Projektleitung zu informieren.
Die_der Studierende ist während des Praktikums gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist der für die Praxiseinrichtung zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 (1) SGB VII). Im Versicherungsfall erstellt die Praxiseinrichtung die Unfallanzeige, leitet diese an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung weiter und informiert die Praktikumsverwaltung der ASH Berlin.
Wenn deine Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, wird der
Tag so gezählt als hättest Du gearbeitet.
Es gibt Branchen, in denen Feiertags-, Wochenend- und Schichtarbeit ganz normal sind.
Wenn du am Wochenende oder an einem Feiertag gearbeitet hast, ist dein Praktikumsgeber verpflichtet, dir einen Ersatzruhetag innerhalb der Woche zu gewähren.
Das Leitbild der Alice Salomon Hochschule strebt einen respektvollen, fairen, differenzsensiblen und wertschätzenden Umgang miteinander an, der die gleichberechtigte Teilhabe aller Hochschulangehörigen ermöglicht. Alle Mitglieder der Hochschule sind verpflichtet, einer Diskriminierung entgegenzuwirken.
Dieser Anspruch wird durch gesamtgesellschaftliche Phänomene laufend herausgefordert, und so kommt es auch an der Alice Salomon Hochschule Berlin zu Diskriminierung, sexualisierter Gewalt, Mobbing oder Stalking. Benachteiligung oder Herabwürdigung kann aufgrund unterschiedlicher Diskriminierungsdimensionen auftreten, die auch untereinander verflochten sein können:
ethnische Herkunft, antisemitische und/oder rassistische Zuschreibungen
Aussehen
geschlechtliche Identität und geschlechtliche Zuschreibungen
sexuelle Orientierung
Behinderung und/oder chronische Erkrankung(en)
soziale Herkunft oder Status
Alter
Sprache
Familienstatus oder Schwangerschaft
religiöse oder weltanschauliche Orientierung oder politische Gesinnung
Wenn Sie Diskriminierung, sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, Mobbing oder Stalking an der ASH Berlin erfahren haben, kann Sie eine Auswahl qualifizierter und niedrigschwelliger Antidiskriminerungsberater_innen unterstützen. Diese bieten eine vertrauliche und wenn gewollt anonyme Erstberatung an und hören Ihnen zu. Die Erstberater_innen nehmen Sie und Ihre Erfahrungen ernst und können mit Ihnen über weitere Schritte bis hin zu Beschwerden oder der Weitervermittlung an externe Beratungsstellen sprechen. Dabei folgt die Beratung folgenden Beratungsstandards:
die Beratung ist grundsätzlich kostenlos und vertraulich
die Perspektiven der betroffenen Person stehen im Vordergrund der Beratung und werden nicht in Frage gestellt
die Beratung kann anonym, gemeinsam mit einer Begleitung und unter Nennung eines Pseudonyms in Anspruch genommen werden
die Beratung kann Sie bei weiteren gewünschten Schritten begleiten
Sie sind nicht sicher, ob Sie Diskriminierung erfahren haben? Oft sind solche Erlebnisse mit Scham, Überforderung und Verletzung verbunden, und es fällt Menschen schwer, darüber zu sprechen. Die Erstberater_innen können Sie dabei unterstützen, das Erlebte einzuordnen und wenn Sie das möchten, weitere Ansprechpersonen zu identifizieren.
Wenn Sie Vorfälle melden oder eine Beschwerde einreichen möchten, ist dies über das digitale Meldeformular möglich.
Schutz vor Diskriminierung ist im deutschen Gesetz verankert, z.B.:
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11.07.2024 · 629 KB
Drogentherapie-Zentrum_Berlin_gGmbH.pdf
17.01.2024 · 44 KB
Caritasverband_fuer_das_Erzbistum_Berlin_e._V..pdf
25.01.2024 · 245 KB
01.02.2024 · 3 MB
SelbstHilfeInitiative_Alleinerziehender__SHIA__e._V..pdf
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Kontakt-_und_Beratungsstelle.pdf
08.02.2024 · 65 KB
KORALLE_-_therapeutische_Wohngruppen.pdf
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Psychotherapeutische_Praxis_fuer_Kinder_und_Jugendliche.pdf
07.03.2024 · 146 KB
2_Beschwerde-_und_Informationsstelle_Psychiatrie__BIP_.pdf
19.03.2024 · 228 KB
Neue_Chance_gGmbH_Marzahn-Hellersdorf.pdf
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18.04.2024 · 3 MB
JACK_-_Bildungsstaette_fuer_gefluechtete_und_schutzbeduerftige_Frauen.pdf
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23.05.2024 · 181 KB
JOLIBA_-_Interkulturelles_Netzwerk_in_Berlin_e.V..pdf
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06.06.2024 · 112 KB
TagesTreff_fuer_Wohnungslose_und_Beduerftige.pdf
12.06.2024 · 200 KB
Betreuungsbuero_Doreen_Schroetter.pdf
25.06.2024 · 207 KB
Beschwerde-_und_Informationsstelle_Psychiatrie__BIP_.pdf
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18.07.2024 · 132 KB
Bezirksamt_Spandau_von_Berlin.pdf
19.07.2024 · 384 KB
Childhood-Haus_Berlin_-_Charite_Berlin.pdf
19.07.2024 · 222 KB
UEbergangshaus_FrauenWohnen_-_Caritasverband_fuer_das_Erzbistum_Berlin_e.V..pdf
19.07.2024 · 234 KB
Wassertor_e.V._Gemeinwesenarbeit.pdf
24.07.2024 · 582 KB
Wassertor_e.V._Kinder-_und_Jugendarbeit.pdf
24.07.2024 · 984 KB
Wassertor_e.V._Sozial-_und_Kulturmanagement.pdf
24.07.2024 · 427 KB
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Studierende an der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen die in anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, wenn die bereits absolvierten Module keinen wesentlichen Unterschied zu den ASH-Modulen aufweisen.
Studierende aus anderen Bundesländern können als Nebenhörer_in an der ASH Berlin Seminare belegen. Die begleitenden Seminare starten zum Semesterstart.
Die vollständige Vorbereitung, inklusive Recherche, welches Seminar möglichst äquivalent zum dem begleitenden Seminar Ihrer Heimathochschule ist und inhaltlich vom Umfang passt, liegt bei den interessierten Nebenhörer_innen, da nur Sie wissen, was die inhaltlichen Vorgaben sind. Bitte schauen Sie hierzu in das Modulhandbuch für den B.A. Studiengang Soziale Arbeit.
Studierende der ASH belegen begleitend das Projektseminar, dieses erstreckt sich über zwei Jahre (Projektmodul I und II) und eignet sich daher eher nicht für eine einsemestrige Nebenhörer_innenschaft. In Absprache zwischen dem Studiengang Soziale Arbeit und der Praktikumsverwaltung empfehlen wir daher eine Belegung eines der Wahl-Pflicht-Seminare ("Theorie-Praxis-Vertiefung") des 6. Semesters, die nach Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit gegliedert sind. Natürlich steht es Ihnen frei trotz dessen ein Projektseminar anzufragen. Wir empfehlen Ihnen, die jeweiligen Dozent_innen erst einmal rechtzeitig vorab anzuschreiben, ob Sie den Kurs als Nebenhörer_in auch besuchen können.
Nach Beginn des Semesters, sobald Sie dann vor Ort sind bzw. Ihr Online-Seminar begonnen hat, füllen Sie bitte in den ersten Wochen des Wintersemesters den Antrag auf Gast- und Nebenhörerschaft aus und holen sich für die jeweiligen Seminare von den Dozent_innen die Unterschrift ein (ggf. alles online, je nach pandemischer Lage und aktuell geltenden Regelungen des Berliner Senats). Anschließend (innerhalb der angegebenen Fristen im Antrag) muss dieser bei der Immatrikulationsverwaltung (immatrikulationsverwaltung@ash-berlin.eu) eingereicht werden. Der Antrag befindet sich hier. Von der Immatrikulationsverwaltung erhalten Sie auch den Zugang für das Vorlesungsverzeichnis (LSF).
Sollten Sie die praxisbegleitende Supervision bei uns durchführen wollen, schreiben Sie uns, der Praktikumsverwaltung, bitte eine gesonderte E-Mail unter Angabe Ihres Namens, der Matr.nr. und dem geplanten Zeitraum für die Sitzungen. Wir unterstützen Sie ggf. auch bei der Suche einer Supervisionsgruppe. Lassen Sie der Praktikumsverwaltung hierzu bitte eine E-Mail zukommen.
Entsprechend §14 Absatz 3 der RSPO, können während der Beurlaubung keine Lehrveranstaltungen belegt, keine praktischen Studiensemester und Praxisphasen absolviert sowie keine Prüfungen abgelegt und Credits erworben werden.
Die staatliche Anerkennung erhält, wer das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik oder die Erzieherausbildung im Land Berlin mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und bei dem keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.
Antrag auf staatliche Anerkennung (Soziale Arbeit)
Wenn Sie das Studium der Sozialen Arbeit im Land Berlin vor dem 31.12.2006 abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung nach den alten gesetzlichen Vorschriften über die Fachschule bzw. Fachhochschule stellen. Diese leitet dann nach Prüfung den Antrag an die Senatsverwaltung zur abschließenden Bearbeitung weiter.
Folgende Unterlagen sind ausschließlich für die staatliche Anerkennung mit dem Abschluß vor dem 31.12.2006 (Soziale Arbeit):
Wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, werden diese direkt an die ASH Berlin / Praktikumsverwaltung gesandt.
Postfach in der 3. Etage (Fach 3-057) für den Fachbereich I (SozA)
Postanschrift (Bitte unbedingt beim Postversand die korrekte Abteilung und Fachbereich verwenden!):
Alice-Salomon-Hochschule Berlin
Fachbereich I - Praktikumsverwaltung
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin
Wir bitten um Beachtung:
Um eine Anfrage per E-Mail beantworten zu können, muss die Matrikelnummer angegeben werden, zudem bitten wir darum die E-Mail Adresse, welche Sie mit Immatrikulation angegeben haben und im LSF hinterlegt ist zu nutzen.
Bei telefonischen Anfragen muss die Matrikelnummer ebenso angegeben werden.
Aufgrund permanenter Cyber-Angriffe auf das Hochschul-Netzwerk, behalten wir uns vor E-Mails ohne Textnachricht, ausschließlich mit Anhang, nicht zu öffnen und unbeantwortet zu löschen.
Dies gilt ebenso, wenn keine gültige Matrikelnummer zu der korrekt hinterlegten E-Mail Adresse angegeben wurde.
Bei Zweifeln an der Identität behalten wir uns vor Auskünfte zu verweigern. Dies betrifft Informationen zu personenbezogenen Daten und Auskünfte, die dem Datenschutz unterliegen.
Achtung!
Praktikumsverwaltung Fachbereich I ist ab sofort im Raum 501
Anmerkung!
Die persönliche Sprechzeit ist ohne Anmeldung direkt vor Ort, ggf. mit Wartezeit.
In der persönlichen Sprechzeit werden telefonische Anfragen nicht bedient.
Sprechzeit in der Vorlesungszeit:
Telefonische Sprechzeiten
Montag: 08:00 bis 11:00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten
Dienstag: 11.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr
Sprechzeit in der Vorlesungsfreienzeit:
Telefonische Sprechzeiten
Montag: 09:00 bis 11:00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten
Dienstag: 12.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 11.00 bis 12.00 Uhr
Verträge / Anträge / Unterlagen für Anerkennung sind über praktikumsverwaltung-fb1@ ash-berlin.eu einzureichen
Praktikumsverwaltung - Fachbereich I (SozA)
Raum 501
Praktikumsverwaltung-FB1@ ash-berlin.eu