ALLGEMEINE HINWEISE:
Bitte leiten Sie von der Praktikumsverwaltung zugesandte Unterlagen nicht an Kommiliton_innen weiter! Ggf. können nicht angemeldete Praxisphasen zu einem späteren Zeitpunkt nicht anerkannt werden. Jede_r Studierende muss die entsprechende Praxisphase  zunächst individuell bei der Praktikumsverwaltung anmelden und erhält anschließend die Unterlagen.

Bescheinigungen für eine erfolgreich absolvierte Praxisphase können wir nur bearbeiten, wenn diese uns als Originaldokument zugehen. Bitte lassen Sie uns die Bescheinigung postalisch (ggf. versicherter Versand) zukommen oder nutzen Sie hierfür das Postfach in der 3. Etage (Fach 3-057) für den Fachbereich I (SozA). Alle weiteren Unterlagen - außer der Bescheinigung! - sollten uns per E-Mail gesandt werden.

Postanschrift (Bitte unbedingt beim Postversand die korrekte Abteilung und Fachbereich verwenden!):
Alice-Salomon-Hochschule Berlin
Fachbereich I - Praktikumsverwaltung
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin

News

Auf Beschluss der Kanzlerin befindet sich das Postfach der Praktikumsverwaltung ab dem 14.03.2024, in der dritten Etage (3-057).

Die Postfächer werden keine namentliche Kennung mehr besitzen.

Infoveranstaltung Praxissemester (inkl. Auslandspraktikum)

am 10.04.2024, im Raum: 018 Minimax
 

08:30 Uhr bis 08:35 Uhr - Allgemeine Informationen zum Praxissemester (Nina Bröcher - Studiengangskoordination)

08:35 Uhr bis 10:00 Uhr - Praxissemester (Steven Bork - Praktikumsverwaltung)

10:00 Uhr bis 11:00 Uhr - Auslandspraktikum (Julien Schwarz - International Office)

 

Sprechzeit entfällt am:

30.04.2024

02.05.2024

Praktikumsverwaltung Fachbereich I ist vom 10.08.2024 bis 01.09.2024 auf Grund von Urlaub nicht besetzt.
Wichtige / Dringende Anliegen sind bitte bis spätestens 02.08.2024 einzureichen.

Ab 02.09.2024 werden eingegangene Nachrichten chronologisch abgearbeitet.

Feldstudienphase

Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit sieht im Grundstudium eine Feldstudienphase von 148 Stunden im Rahmen des Moduls "Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit" vor, die gemäß Musterstudienplan in der vorlesungsfreien Zeit des 1. Semesters absolviert werden soll.

Um Ihre Feldstudienphase optimal zu planen, sollten Sie bereits zu Beginn des 1. Semesters mit der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle und der Bewerbung beginnen.

Ziel:

Ziel der Feldstudienphase ist, dass Studierende lernen, ihre Beobachtungs- und Reflexionsfähigkeit auszubauen und zu professionalisieren. Während dieser Phase erkunden die Studierenden ein Arbeitsfeld und knüpfen erste Kontakte mit Praktiker_innen und Klient_innen. Dabei werden sie von der Praxisanleitung im Alltag begleitet.

Studierende haben innerhalb dieser Praxisphase die Möglichkeit, ihre Motivationen zu typischen Themen der Sozialen Arbeit zu reflektieren, um im weiteren Studienverlauf gezielter zu einer professionellen Handlungskompetenz zu gelangen.

Umfang der Feldstudienphase:

  • insgesamt 148 Std.
  • i.d.R. 4 Wochen Vollzeit ( tarifübliche Arbeitszeit)
  • Teilzeit ist möglich – die Feldstudienphase verlängert sich entsprechend (mind. 20 Stunden / Woche) 
  • Fehltage sind nachzuarbeiten
  • kein Urlaubsanspruch
  • Erlass/Verkürzung ist nicht möglich

Die Feldstudienphase ist eine Hospitation - kein Praktikum!

Eine Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf die Projektmodule I und II, die Bachelorarbeit sowie die Feldstudienphase im Modul "Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit" (AZO) ist durch die Prüfungsordnung ausgeschlossen und somit nicht möglich.
Vergleichsweise erworbene Kompetenzen in anderen Hochschulen entscheiden die Modulverantwortlichen, der entsprechende Antrag dafür ist bei der Prüfungsverwaltung erhältlich.

Ein Erlass der Feldstudienphase, durch derzeitige Tätigkeiten im Sozialen Bereich, werden von der Praktikumsverwaltung nicht gewährleistet. Die 148 Stunden müssen im Gesamten getätigt werden.

Zeitraum:

Die Feldstudienphase kann nach der letzten Prüfungswoche begonnen werden.

Vorlesungszeit Sommersemester 2024: 01.04.2024 bis 20.07.2024

Vorlesungszeit  Wintersemester 2023/24: 02.10.2023 bis 17.02.2024

Geeignete Praxisstellen:

Die   Feldstudienphase   kann   in   jedem   Arbeitsbereich   der Sozialen    Arbeit    absolviert werden.   Bei der Suche nach Praxisstellen  steht  Ihnen bspw. die  Praxisstellendatenbank  im  LSF zur  Verfügung, oder aber Sie recherchieren eigenständig nach einer geeigneten Einrichtung. Sollte die Praxisstelle bisher nicht in der Praxisstellendatenbank (LSF) verzeichnet sein, lassen Sie uns bitte mit der schriftlichen Anmeldung einen Link zur Website der Praxisstelle zukommen.

Die Feldstudienphase kann in Einrichtungen/Institutionen absolviert werden, in denen sozialarbeiterische Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Anleitung der_des Studierenden muss von einer qualifizierten Fachkraft mit einschlägiger Berufserfahrung übernommen werden. Die Praktikumsverwaltung behält sich vor dies im Zweifelsfall nachzuprüfen.

Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Feldstudienphase in einem anderen Bundesland zu absolvieren oder auch im Ausland (hier bitte vorab Kontakt mit dem International Office aufnehmen).

Das Absolvieren der Feldstudienphase in einem Kindergarten, bzw. eine direkte Arbeit an Kindern (Erzieher*in / Kindheitspädagog*in) bis 6 Jahren, ist nicht zulässig. Dies gilt ebenfalls für das Praxissemester.

 

WICHTIGE HINWEISE BZGL. FERIENFAHRTEN:

  • Ferienfahrtenanbietende müssen gewährleisten, dass ein_e Sozialarbeiter_in die Anleitung übernimmt und vor Ort ist
  • Auf Grund der Arbeit, zumeist mit Beeinträchtigten Kindern / Jugendlichen, sollte eine seriöse Einrichtung ein Erweitertes Führungszeugnis einfordern
  • Vor der Fahrt muss eine entsprechende Einweisung / Training erfolgen, im Anschluss eine ausführliche Auswertung statt finden
  • Es müssen ausreichend Personen zur Verfügung stehen, um Pausen - und Ruhezeiten gewährleisten zu können. Es gilt das Arbeitsschutzgesetz (24 Stunden Schichten sind akzeptabel)
  • Auf der Fahrt müssen qualifizierte Personen (Jugendleiter*innen, Betreuer*innen, Erzieher*innen) für die Betreuung mit bei sein.

Modulverantwortliche AZO (Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit)

Prof.Dr. Nivedita Prasad

Die Feldstudienphase ist Bestandteil einer Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn per E-Mail in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt. Da die Feldstudienphase ein direkter Bestandteil des Moduls AZO ist, wird die Anmeldung nicht separat im LSF aufgeführt.
Die Anmeldung war dann erfolgreich, wenn die entsprechende Bestätigungs-E-Mail von der Praktikumsverwaltung, mit den Dokumenten (Vertrag / Leistungsbescheinigung), zurück gesandt wurde.
Erst dann darf die Praxisphase begonnen werden.

 

Für die Anmeldung (mindestens einen Monat vor Beginn) der Praxisphase, benötigen wir folgende Informationen:

  • Name und Matrikelnr. der_des Studierenden
  • betreffende Praxisphase
  • Name und Anschrift des Einsatzortes der Praxisstelle (nicht des Trägers!) oder die ID-Nummer aus der Datenbank
  • Monat, in dem die Praxisphase voraussichtlich starten soll
  • nur für die Feldstudienphase: sollte die Einrichtung noch keine anerkannte Praxisstelle in der Datenbank sein, benötigen wir einen Flyer, bzw. Internetauftritt zur Prüfung

Daraufhin erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • eine Ausbildungsvereinbarung, die Sie und Praxisstelle zur Kenntnis nehmen und unterzeichnet per E-Mail an die Praktikumsverwaltung zurücksenden
  • und eine Bescheinigungsvorlage, auf der Sie die absolvierten Stunden, nach Beendigung der Feldstudienphase, von der Praxisanleitung/Einrichtungsleitung bescheinigen lassen und der Praktikumsverwaltung im Original zukommen lassen.

Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.

WICHTIGE HINWEISE:

  • Die Praxisphasen sind prüfungsrelevante Leistungen, die Sie vor Beginn in der Praktikumsverwaltung anmelden müssen. Ist dies nicht geschehen und wurde die Praxisphase in einer bisher nicht durch die Praktikumsverwaltung anerkannten Praxisstelle absolviert, kann die Praxisphase nicht als bestanden anerkannt werden .
  • Die Anmeldung war dann erfolgreich, wenn die entsprechende Bestätigungs-E-Mail von der Praktikumsverwaltung, mit den Dokumenten (Vertrag / Leistungsbescheinigung), zurück gesandt wurde.
    Erst dann darf die Praxisphase begonnen werden.
  • Der bei der Anmeldung angegebene und der auf dem Vertrag / der Bescheinigung angegebene Einsatzort müssen übereinstimmen.
  • Der Vertrag ist eine personifizierte Unterlage, welche nach der Anmeldung für die entsprechende Person ausgestellt wird. Eine Weiterreichung / Veröffentlichung an nicht autorisierte Dritte ist unzulässig und die Nutzung dessen kann zu einer nicht bestehenden Prüfungsleistung führen.
  • Findet die bereits in der Praktikumsverwaltung angemeldete Praxisphase doch nicht statt, muss die Abmeldung der Praktikumsverwaltung mitgeteilt (per E-Mail) werden.

Wir empfehlen grundsätzlich bei Interesse an einem Praktikumsplatz im Ausland, vorher mit dem International Office einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dies bietet sich auch auf Grund der Finanzierungsmöglichkeiten (z.Bsp. Erasmus+, PROMOS) an. Informationen über Praxisstellen im Ausland können in der Online-Datenbank im LSF recherchiert werden.

Bewerbungsfristen:

  • 15. Mai für eine Ausreise im Wintersemester (01. Oktober bis 31. März)
  • 15. November für eine Ausreise im Sommersemester (01. April bis 30. September)

Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle im Praxisamt einreichen? Bis zur Bewerbungsfrist:

Bis spätestens einen Monat vor der Abreise:

  • Zusage der Praxisstelle (Letter of confirmation)
  • Praxisstellenbeschreibung (Flyer, Internetausdruck)
  • Nachweis der Qualifikation (mind. in beglaubigter englischer Übersetzung) Ihrer Praxisanleitung (Scan der Qualifikationsurkunde) entspr. den Anforderungen Ihres jeweiligen Studiengangs (siehe studiengangsspezifische Praktikumsordnung)

Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail bei der Praktikumsverwaltung ein (Praktikumsverwaltung-FB1@ ash-berlin.eu). Bitte beachten Sie, dass die gewünschte Praxisstelle erst anerkannt ist, wenn alle oben aufgeführten Unterlagen eingereicht wurden.  Vor Ihrer Ausreise müssen Ihnen die Ausbildungsvereinbarung und die Bescheinigungsvorlage vorliegen, die wir Ihnen zukommen lassen, sofern alle Unterlagen in angemessener Qualität zugegangen sind und keine Unterlagen mehr fehlen.

Anträge, welche für das BAföG Amt ausgefüllt werden müssen, können beim International Office eingereicht werden.

Wie finde ich eine Praxisstelle?

  • Praxisstellendatenbank: In unserer Praxisstellendatenbank mit anerkannten Praxisstellen können Sie nach einer anerkannten Praxisstelle recherchieren. Die Datenbank finden Sie nach dem Einloggen im LSFunter Ihre Funktionen: Prüfungsverwaltung – Praxisstellensuche
  • Stellenangebote: Auf der Homepage unter den Praxisphasen - Praktikumsausschreibung sind aktuelle Angebote der letzten sechs Monate zu finden.
  • Positivliste / bezahlte Praktika: Auf der Internetseite Netzwerk Prekäres Praktikum (Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.)
  • Eigeninitiative: Sie können sich auch selbst Praxisstellen suchen und in der Praktikumsverwaltung genehmigen lassen.

Anerkennungen von Praxisstellen

Wenn die Stelle von der Hochschule bereits anerkannt wurde, ist diese in der Datenbank aufgenommen.

Achtung! Bitte bei der Suche den entsprechenden Studiengang wählen.

Es empfiehlt sich bei der Suche erst auf die Straße der gewünschten Einrichtung zu konzentrieren. Um eine genauere Trefferquote zu erhalten, sollte mit dem * gearbeitet werden.
Beispielsuche bei Praxisname oder auch bei der Straße: *Alice*

Für die Feldstudienphase entfällt das Anerkennungsverfahren. Auf Grund von Kapazitäten in der Datenbank, werden ausschließlich Einrichtungen für das Praxissemester in die Datenbank aufgenommen.


Voraussetzungen für die Genehmigung einer Praxisstelle in der Feldstudienphase:

· Praxisstellen, die dem Berufsbild der Sozialen Arbeit entsprechen

· Flyer oder Internetauftritt der Praxisstelle

· In der Praxisstelle ist mindestens ein_e Sozialarbeiter_in, ein_e Sozialpädagog_in oder ein_e Psycholog_in tätig, mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, die die Anleitung der_des Studierenden übernimmt. Hier kann es möglich sein, das die Praktikumsverwaltung einen Nachweis (Kopie der Bachelor-, oder Diplomurkunde) anfordert.

Bescheinigung (Leistungsnachweis):
Die Bescheinigung wird mit der Ausbildungsvereinbarung zusammen, von der Praktikumsverwaltung, übermittelt. Der Leistungsnachweis muss nach Beendigung der Praxisphase von der Anleitung (oder einer berechtigten Person in der Praxisstelle) ausgefüllt werden. Für die Bearbeitung muss sie komplett und vollständig ausgefüllt sein und im Original (keine Kopie/Scan) in der  Praktikumsverwaltung eingereicht werden.

Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.

Die Bescheinigung ist mit einem blauen Stift / Kugelschreiber (kein schwarz) auszufüllen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten bei der Prüfung kommt.

Wir bitten darum, diese vor der Abgabe bei der Praktikumsverwaltung auf Korrektheit zu prüfen, um doppelte Wege zu verhindern. Bitte überprüfen Sie auf Vorhandensein von Folgendem:

  • Vor- und Familienname
  • Matrikelnummer
  • Taggenauer Zeitraum (Bsp. 01.01.2020 bis 30.05.2020)
  • tatsächlich absolvierte Stunden
  • Name und Anschrift der Praxisstelle
  • Kreuz bei mit oder ohne Erfolg
  • Datum der Bescheinigungsausstellung / Unterschrift / Stempel der Einrichtung (sollte die Einrichtung keinen Stempel besitzen, ist es zwingend erforderlich von der Praxisstelle uns eine kurze Mitteilung, per E-Mail, zukommen zu lassen)

Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.

Da dies der Leistungsnachweis einer Prüfungsleistung ist, wird weder die Praktikumsverwaltung die von der Praxisstelle ausgefüllten Angaben nachträglich ändern oder eintragen, noch ist dies von den Studierenden gestattet.

Es empfiehlt sich eine Kopie der Leistungsbescheinigung für den Eigenbedarf anzufertigen.
Nach Einreichung des Dokumentes und erfolgreicher Bearbeitung, wird diese in die Prüfungsakte abgelegt und ist somit nicht mehr in der Praktikumsverwaltung verfügbar.

Praxisbericht:
Zum Ende der Praxisphase ist ein Praxisbericht zu erstellen, der für die Studierenden eine persönliche Reflexion und fachliche Auswertung und Vertiefung der während der Feldstudienphase gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der Handlungsanforderungen in der Berufspraxis darstellt. Der Praktikumsbericht soll die Reflexion der eigenen Tätigkeit mit der aktuellen Fachliteratur in Beziehung setzen (Theorie-Praxis-Verzahnung) und erkennen lassen, dass die Studierenden in der Lage sind, unter didaktischer/methodischer Anleitung durch die Praxisstelle eine Verbindung zwischen Studium, Theorie und Praxis herzustellen.

Prüfungsanmeldung in Praxisreflexion: Diese ist selbständig und unter Beachtung der Fristen im LSF vorzunehmen (Modul AZO/2. Semester).

Der Praxisbericht ist bei den Dozent_innen des Projektmoduls einzureichen. Dies gilt auch, wenn die Praxisphase in ein späteres Semester verschoben wurde. Ausnahmen müssen über den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Reflexionshilfe für den Praxisbericht im Praxissemester in der Sozialen Arbeit.

Zeugnis / Leistungsbeurteilung:
Wir empfehlen für die Feldstudienphase eine Beurteilung ausstellen zu lassen. Diese sollte eine  Auflistung der Tätigkeiten  und die entsprechenden Arbeitsfelder umfassen.

Die Beurteilung ist ausschließlich für den Eigenbedarf der Studierenden relevant, um diese bei späteren Bewerbungen vorweisen zu können. Die Praktikumsverwaltung erhält von der Leistungsbeurteilung kein Exemplar.

Praxissemester

Ziel des Praktikums ist es, die theoretisch erlernten Fachkompetenzen und fachübergreifenden Kompetenzen in einem Arbeitsfeld Sozialer Arbeit praktisch zu erfahren, anzuwenden und zu vertiefen. Sie wird durch ein Projektmodul und Ausbildungssupervision begleitet. Die ASH legt Wert darauf, dass ihre Absolvent/-innen mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem Bachelor of Arts, auch die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-innen erhalten. Die Bedingungen dafür sind im Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG) festgeschrieben. Um diese zu erfüllen, muss diese Praxisphase auch das Erlernen und/bzw. die Anwendung der rechtlichen und administrativen Kompetenzen enthalten.

Das Praktikum hat ferner die Aufgabe, das handlungsorientierte Studium durch berufspraktische Aufgabenstellungen zu ergänzen. Das Praktikum soll die Studierenden dazu befähigen, unterschiedliche, wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in unmittelbaren Bezug zu den Zielgruppen von sozialer und sozialpädagogischer Arbeit zu setzen.

Voraussetzungen für das Praktikum und die Ausbildungssupervision:

  • Belegung Projektmodul I (ein Semester)
  • 60 Credits
  • vor Beginn in der Praktikumsverwaltung anmelden, ggf. ist eine Anerkennung der Praxisstelle auf Grundlage des Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) notwendig - Bitte planen Sie hierfür eine entsprechende Bearbeitungszeit ein!

Wichtiger Hinweis:

Die Praxisphase ist eine Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt.

Dauer des Praktikums:

Die Gesamtstundenzahl des Praktikums umfasst 651 Stunden reine Arbeitszeit in der Praxisstelle (4 Tage pro Woche bei tarifüblicher Arbeitszeit).
Ein praktikumsbegleitender Studientag pro Woche muss zusätzlich absolviert werden. Der Studientag und die Ausbildungssupervision sind nicht in den 651 Stunden enthalten.

Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit (mindestens 20 Stunden in der Woche) ist bei entsprechender Verlängerung des Praktikums möglich, diese sind in Punkt 9. der Ausbildungsvereinbarung auszuweisen.

Eine Verlängerung des Praktikums, nach Erreichung der 651 Stunden, um bis zu sechs Wochen ist ohne Weiteres möglich. Eine Verlängerung darüber Hinaus bedarf der Absprache mit der Praktikumsverwaltung.

Die Praxisphase wird möglichst in einer Einrichtung absolviert. Ein Wechsel der Praxisstelle aus dringlichen Gründen besprechen Sie unbedingt vorab mit der Praktikumsverwaltung, bitte beachten Sie hierzu auch die Ein-Drittel-Regelung. Ein Urlaubsanspruch besteht nicht.

Beginn

Das Praxissemester (entsprechend Regelstudienzeit) kann nach der letzten Prüfungswoche begonnen werden.

Vorlesungszeit Sommersemester 2024: 01.04.2024 bis 20.07.2024

Vorlesungszeit  Wintersemester 2023/24: 02.10.2023 bis 17.02.2024

Praktikum in einem anderen Bundesland

Wenn das Praktikum in einem anderen Bundesland absolviert werden soll, muss die Praxisstelle ebenfalls vorher von der Praktikumsverwaltung anerkennt werden. Die Teilnahme an den Studientagen kann auch an einer Hochschule erfolgen, die in der Nähe der Praxisstelle gelegen ist. Sollte dies nicht möglich sein, vereinbaren Sie mit den Lehrenden des Projektmoduls wie die Studienleistung alternativ erbracht werden kann.

Sollten das Praktikum in einer öffentlichen Behörde (beispielsweise Jugendamt) absolviert werden, ist ein Bewerbungsvorlauf seitens der Behörde von mindestens einem halben Jahr einzuplanen.

Das Absolvieren in einer Kindertageseinrichtung (Arbeit mit Kindern zwischen 0 - 6 Jahren) ist nicht zulässig.

Ausbildungsplan

Grundlage für den Praktikumsverlauf ist ein individuell ausgehandelter auf die Erwartungen der Beteiligten abgestimmter Ausbildungsplan gemäß § 8 Abs. 4 der Praktikumsordnung des Studiengangs Soziale Arbeit. Im Ausbildungsplan wird verbindlich verabredet, wie das Praktikum inhaltlich und zeitlich strukturiert wird und mit welchen Lernschritten welche Lernziele erreicht werden sollen.

Dieser Ausbildungsplan ist Grundlage für die inhaltliche und methodische Gestaltung des Praxissemesters sowie für die Anleitungsgespräche.

Orientierungshilfe für den individuellen Ausbildungsplan

Praxisanleitung und Anleitungsgespräche

Die Anleitung im praktischen Studiensemester erfolgt durch geeignete Fachkräfte, insbesondere durch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen oder vergleichbar qualifizierte Fachkräfte, die eine mindestens zweijährige hauptberufliche Vollzeittätigkeit oder eine entsprechend längere Teilzeittätigkeit in den entsprechenden Tätigkeitsfeldern nach staatlicher Anerkennung oder Berufsabschluss nachweisen können. Als alternative Hochschulabschlüsse für die Anleitung werden zudem nachfolgend ge nannte Fachrichtungen anerkannt: Pädagogik, Psychologie, Soziologie und (je nach Schwerpunkt der Praxisstelle) auch Lehramtsstudium. Andere Hochschulabschlüsse  als Anleitungsvoraussetzung müssen unbedingt vorab anhand durch die potentielle Anleitung eingereichter Unterlagen geprüft werden.

 

Durch Anleitungsgespräche sollen die Studierenden in ihrem Lernen unterstützt und fachlich begleitet werden. Das Anleitungsgespräch soll regelmäßig einmal in der Woche, jedoch mindestens 14-tägig mit den Studierenden durchgeführt werden.

Die Inhalte der Anleitungsgespräche ergeben sich aus dem Ausbildungsplan, dem beruflichen Handeln der Studierenden und den aktuellen Erfordernissen der Arbeit.

Das Anleitungsgespräch dient damit:
•       der Planung der zukünftigen Arbeitsschritte
•       der Reflexion und Auswertung des zurückliegenden
•       Handelns
•       dem Einbezug der Theorie(n) der Sozialen Arbeit in die praktische Tätigkeit

Die Praxisanleitung hat vier Funktionen:

Die lehrende Funktion
Sie besteht aus Wissensvermittlung sowie Umsetzungshilfe von entsprechendem Wissen in konkrete Praxissituationen.

Die beratende Funktion
Sie besteht aus der systemischen Anregung, berufliche Tätigkeit zu reflektieren.

Die administrative Funktion
Sie besteht in der Einordnung der sozialpädagogischen Ziele und Handlungen in organisatorische und rechtliche Zusammenhänge.

Die beurteilende Funktion
Sie besteht in der Aufgabe den Lernprozess der Studierenden zu bewerten, zu beschreiben, zu gewichten und im Hinblick auf die Ziele des jeweiligen Praktikums zu bewerten.

 

Modulverantwortliche

Prof. Dr. Sabine Toppe (Praktikum)

Prof. Dr. Johannes Verch (Projektmodul I + II)

 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Unterlagen zum Praktikum

Das Praktikum wird durch das Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG) geregelt und durch folgende Rechtsnormen der ASH Berlin ergänzt:

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (B.A.) für den Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ der „Alice-Salomon“ Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin

Ordnung für die Ausbildungssupervision in den Bachelorstudiengängen ‚Soziale Arbeit’,‚Gesundheits- und Pflegemanagement’ und ‚Erziehung und Bildung im Kindesalter’ an der Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik „Alice Salomon“

Das Praktikum ist Bestandteil einer Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn per E-Mail in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt. Die Anmeldung war dann erfolgreich, wenn die entsprechende Bestätigungs-E-Mail von der Praktikumsverwaltung, mit den Dokumenten (Vertrag / Leistungsbescheinigung), zurück gesandt wurde.
Erst dann darf die Praxisphase begonnen werden.

 

Für die Anmeldung (mindestens einen Monat vor Beginn) der Praxisphase, benötigen wir folgende Informationen:

  • Name und Matrikelnr. der_des Studierenden
  • betreffende Praxisphase
  • Name und Anschrift des Einsatzortes der Praxisstelle (nicht des Trägers!) oder die ID-Nummer aus der Datenbank
  • Monat, in dem die Praxisphase voraussichtlich starten soll

Sollte die Praxisstelle bereits durch die Praktikumsverwaltung auf Grundlage des Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) anerkannt worden sein, erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • eine Ausbildungsvereinbarung, die Sie und Praxisstelle zur Kenntnis nehmen und unterzeichnet per E-Mail an die Praktikumsverwaltung zurücksenden
  • und eine Bescheinigungsvorlage, auf der Sie die absolvierten Stunden, nach Beendigung des Praktikums, von der Praxisanleitung/Einrichtungsleitung bescheinigen lassen und der Praktikumsverwaltung im Original zukommen lassen.

Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.

WICHTIGE HINWEISE:

  • Die Praxisphasen sind prüfungsrelevante Leistungen, die Sie vor Beginn in der Praktikumsverwaltung anmelden müssen. Ist dies nicht geschehen und wurde die Praxisphase in einer bisher nicht durch die Praktikumsverwaltung anerkannten Praxisstelle absolviert, kann die Praxisphase nicht als bestanden anerkannt werden .
  • Die Anmeldung war dann erfolgreich, wenn die entsprechende Bestätigungs-E-Mail von der Praktikumsverwaltung, mit den Dokumenten (Vertrag / Leistungsbescheinigung), zurück gesandt wurde.
    Erst dann darf die Praxisphase begonnen werden.
  • Der bei der Anmeldung angegebene und der auf auf dem Vertrag / der Bescheinigung angegebene Einsatzort müssen übereinstimmen.
  • Der Vertrag ist eine personifizierte Unterlage, welche nach der Anmeldung für die entsprechende Person ausgestellt wird. Eine Weiterreichung / Veröffentlichung an nicht autorisierte Dritte ist unzulässig und die Nutzung dessen kann zu einer nicht bestehenden Prüfungsleistung führen.
  • Die Prüfungsanmeldung des zur Praxisphase dazugehörigen Praxisberichts muss zusätzlich über das LSF erfolgen (Praktikum > Praxisbericht). Sollten Sie dies versäumt haben, kontaktieren Sie zur nachträglichen Anmeldung die Prüfungsverwaltung.
  • Findet die bereits in der Praktikumsverwaltung angemeldete Praxisphase doch nicht statt, muss die Abmeldung der Praktikumsverwaltung mitgeteilt (per E-Mail) werden.
  • Der_die Studierende erstellt zu Beginn des Praktikums mit der Praxisstelle  einen individuellen Ausbildungsplan erstellt. Dieser ist den Lehrenden der praxisbegleitenden Projektlehrveranstaltung zur Kenntnis zu geben.

Wie finde ich eine Praxisstelle?

  • Praxisstellendatenbank: In unserer Praxisstellendatenbank mit anerkannten Praxisstellen können Sie nach einer anerkannten Praxisstelle recherchieren. Die Datenbank finden Sie nach dem Einloggen im LSFunter Ihre Funktionen: Prüfungsverwaltung – Praxisstellensuche
  • Stellenangebote: Auf der Homepage unter den Praxisphasen - Praktikumsausschreibung sind aktuelle Angebote der letzten sechs Monate zu finden.
  • Positivliste / bezahlte Praktika: Auf der Internetseite Netzwerk Prekäres Praktikum (Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.)
  • Eigeninitiative: Sie können sich auch selbst Praxisstellen suchen und in der Praktikumsverwaltung anerkennen lassen.

Anerkennungen von Praxisstellen

Wenn die Stelle von der Hochschule bereits anerkannt wurde, ist diese in der Datenbank aufgenommen.

Achtung! Bitte bei der Suche den entsprechenden Studiengang wählen.

Es empfiehlt sich bei der Suche erst auf die Straße der gewünschten Einrichtung zu konzentrieren. Um eine genauere Trefferquote zu erhalten, sollte mit dem * gearbeitet werden.
Beispielsuche bei Praxisname oder auch bei der Straße: *Alice*

Sollte die gewünschte Stelle noch nicht anerkannt sein, stellen Sie bitte bei der Praktikumsverwaltung einen Antrag auf Anerkennung derselben.

Die Anerkennungsverfahren sind nur notwendig, wenn entsprechende Stelle nicht in der Datenbank der ASH vorhanden ist.

Es werden ausschließlich die Einsatzorte (Abteilung / Projekt / etc.) der Praxisphasen angemeldet / anerkannt, nicht die Träger / Geschäftsstelle (so lange das Praktikum nicht direkt dort absolviert wird).

Anmerkungen zu den Rücklaufbögen!

Es wurde sich für ein Word-Dokument entschieden, damit die Einrichtungen diese bitte per PC ausfüllen. Entsprechend der Lesbarkeit behalten wir uns vor, einen neu ausgefüllten Rücklaufbogen zu verlangen, wenn dieser handschriftlich bearbeitet wurde.

Die Anerkennungsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail einzureichen. Diese werden nicht in der Sprechzeit bearbeitet!

Wichtiger Hinweis: Das Anerkennungsverfahren muss abgeschlossen sein, bevor das Praktikum gestartet werden darf.

Das Anerkennungsverfahren für Praxisstellen im Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) erfolgt auf rechtlicher Grundlage des Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) und  wird nur durchgeführt, wenn der_die  Studierende bereits erfolgreich eine Absprache zum Absolvieren treffen konnte, also einen Praktikumsplatz gefunden hat.

Sollte dies der Fall sein, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail inkl. Angaben zum Namen und Adresse der Praxisstelle (Praktikumsverwaltung-FB1@ ash-berlin.eu), Sie erhalten von uns ein Informationsdokument zur Weiterleitung an die Praxisstelle.

Wichtig: Eine Praxisstelle, in der bereits Studierende der ASH die Feldstudienphase absolviert haben, ist nicht automatisch auch für das Praxissemester anerkannt und zugelassen.

Wir empfehlen grundsätzlich bei Interesse an einem Praktikumsplatz im Ausland, vorher mit dem International Office einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dies bietet sich auch auf Grund der Finanzierungsmöglichkeiten (z.Bsp. Erasmus+, PROMOS) an. Informationen über Praxisstellen im Ausland können in der Online-Datenbank im LSF recherchiert werden.

Bewerbungsfristen:

  • 15. Mai für eine Ausreise im Wintersemester (01. Oktober bis 31. März)
  • 15. November für eine Ausreise im Sommersemester (01. April bis 30. September)

Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle im Praxisamt einreichen? Bis zur Bewerbungsfrist:

Bis spätestens einen Monat vor der Abreise:

  • Zusage der Praxisstelle (Letter of confirmation)
  • Praxisstellenbeschreibung (Flyer, Internetausdruck)
  • Nachweis der Qualifikation (mind. in beglaubigter englischer Übersetzung) Ihrer Praxisanleitung (Scan der Qualifikationsurkunde / Bachelor-, oder Diplomsurkunde - Keine Zeugnisse) entspr. den Anforderungen Ihres jeweiligen Studiengangs (siehe studiengangsspezifische Praktikumsordnung)
  • einen ausgefüllten Rücklaufbogen (Nur verwenden, wenn die Einrichtung noch nicht in der Datenbank gelistet ist)

Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail bei der Praktikumsverwaltung ein (Praktikumsverwaltung-FB1@ ash-berlin.eu). Bitte beachten Sie, dass die gewünschte Praxisstelle erst anerkannt ist, wenn alle oben aufgeführten Unterlagen eingereicht wurden.  Vor Ihrer Ausreise müssen Ihnen die Ausbildungsvereinbarung und die Bescheinigungsvorlage vorliegen, die wir Ihnen zukommen lassen, sofern alle Unterlagen in angemessener Qualität zugegangen sind und keine Unterlagen mehr fehlen. Die Umsetzung der Supervision ist vor der Ausreise mit der Praktikumsverwaltung zu klären. Generell besteht die Möglichkeit einer Online-Supervision, bitte beachten Sie weitere Hinweise unter dem Punkt "Supervision" auf dieser Website.

Anträge, welche für das BAföG Amt ausgefüllt werden müssen, können beim International Office eingereicht werden.

Ausbildungssupervision ist eine längerfristig, prozesshaft und strukturiert angelegte Beratungsform. Sie setzt sich konstruktiv mit Erlebnissen, Problemen, Konflikten und Fragen, die während der Praktikumsphase entstehen, auseinander.

Im Einzelnen kann Ausbildungssupervision:

  • arbeitsfeldbezogene Lernprozesse unterstützen
  • den Selbstreflexionsprozess über Anliegen, Aufgaben, Ziele und Strategien fördern
  • das fachliche Kompetenzprofil stärken
  • neue Sichtweisen schaffen und weitere/andere Handlungsmöglichkeiten eröffnen
  • die Problemlösefähigkeit fördern
  • persönliche Ressourcen zur Bewältigung beruflicher Anforderungen stärken

 

Anfragen / Anliegen bezüglich der Thematik Supervision, sind als eigenständige E-Mail an die Praktikumsverwaltung zu richten. Im Betreff muss klar definiert Supervision, Studiengang, sowie mit einem Begriff die Thematik (Allgemeine Anfrage, Gruppenantrag, Gruppensuche o.ä.) erkennbar sein.

Die Ausbildungssupervision ist eine Prüfungsleistung und muss vor dem Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung beantragt werden. Diese sind somit für alle Studierenden während der Praxisphase verpflichtend.

Die Anzahl der Sitzungen für jeden Studiengang ist in der Ordnung für die Ausbildungssupervision geregelt!

Die Ausbildungssupervision (10 Sitzungen à 90 Minuten) findet wöchentlich bis 14- tägig als Gruppensupervision statt. Eine Gruppe besteht mindestens aus fünf, maximal aus sieben Studierenden. Ausnahmeregelungen sind nur nach Absprache mit der Praktikumsverwaltung möglich.

Es wird selbstständig vor Beginn des Praktikums eine Supervisionsgruppe gebildet und eine Vermittlungsperson bestimmt, welche den Antrag an uns sendet.

Supervisierende Personen sind dazu angehalten, teilnehmende Personen Online zu zuschalten, wenn diese nicht in Präsenz teilnehmen können. Dies betrifft studierende Personen, die ihre Praxisphase nicht in Berlin absolvieren, Personen welche eine Beeinträchtigung haben oder aus pandemischen Gründen Online vorziehen.

Hier ist bitte darauf Rücksicht zu nehmen!

Die Ausbildungssupervision darf nur ein/e Supervisor/-in aus der Supervisor_innendatenbank der ASH Berlin durchführen. Sie wählen eine Supervisor_in aus, mit dem_der Sie Kontakt aufnehmen und ein Erstgespräch vereinbaren. Das Erstgespräch dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Abschätzen, ob eine gemeinsame Basis zur Zusammenarbeit möglich ist.

Angebotene Supervisionssitzungen innerhalb der Praxisstellen, sind aus vorigen genannten Gründen nicht gestattet.

Wurde sich als Gruppe für eine Supervisor_in entschieden, so wird der entsprechende Gruppenantrag ausgefüllt. Der Gruppenantrag ist jeweils bis zum 15.07. bzw. 15.02. (Ende der Vorlesungszeit) vor Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung per E-Mail einzureichen. Bei Änderungen, sowie Nichtteilnahme an der vorher angemeldeten Gruppe, ist die Praktikumsverwaltung zu unterrichten.

Achtung!

  • auf dem Antrag genügt eine digitale Unterschrift
  • Beginn der Ausbildungssupervision bedeutet der erste offizielle Supervisionstermin, nicht das Erstgespräch
  • der Beginn (erste offizielle Supervisionssitzung) kann frühestens ein Monat nach Abgabe des Gruppenantrages statt finden

Sofern die Gruppe nicht vollständig ist, behält sich die Praktikumsverwaltung vor, der Gruppe weitere Teilnehmer_innen beispielsweise Erasmusstudierende oder Nebenhörer_innen zuzuteilen. Hierfür wird die Vermittlungsperson von uns per E-Mail kontaktiert, mit den suchenden Personen in CC.

Die vermittelnde Person muss dann entsprechend,

  • Kontakt zu den anderen Personen aus der Gruppe aufnehmen und zu klären, ob eine Aufnahme weiterer Personen in Ordnung ist oder etwas dagegen spricht
  • mit der Person welche die Supervision leitet abzusprechen, das weitere Personen teil nehmen
  • den neuen Studierenden in der Gruppe die wichtigen Informationen mitzuteilen (Sitzungen, Ansprechpartner*innen, usw.)
  • der Praktikumsverwaltung mitzuteilen, ob benannte Personen hinzugefügt werden (bei Ablehnung, muss eine schriftliche Begründung erfolgen)

Achtung! Erst nach Rückmeldung wird der Auftrag an die supervisierende Person versandt. Ohne entsprechenden Auftrag dürfen keine Sitzungen erfolgen.

Kann keine Gruppe gefunden werden, ist es möglich von der Praktikumsverwaltung in einer bestehenden Gruppe vermittelt zu werden. Dies ist rechtzeitig bis zum 15.07. bzw. 15.02. mitzuteilen.
Hierfür benötigen wir eine E-Mail mit der Matrikelnummer sowie den geplanten Beginn der Praxisphase. Um diesen Kontakt herzustellen, wird eine E-Mail an die Gruppe gesandt, mit der suchenden Person in CC.

Achtung!! Mit der Bitte an die Praktikumsverwaltung um Zuteilung in eine bestehende Gruppe, wird das Einverständnis gegeben die E-Mailadresse zur Kontaktaufnahme an die Ansprech-/ Vermittlungsperson der Supervisionsgruppe weiter zu reichen.

Einzelsupervision

Wir weisen darauf hin, dass die Supervisionssitzungen in der Regel als Gruppe zu leisten sind. Die Ausbildungssupervision kann in Ausnahmefall als im Einzelsetting erfolgen, um die Studierbarkeit zu gewährleisten.

Mögliche Gründe können sein:

  • Praxisphase im Ausland (zu gravierender Zeitunterschied - Europa ist davon ausgeschlossen)
  • Selbstzahlung (Supervisor_in muss ebenfalls aus der Datenbank stammen)

Der Einzelantrag wird nur in vorheriger Absprache mit der Praktikumsverwaltung gewährt.

Die Leistungsbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Supervisionssitzungen werden von den Supervisor_innen nach Abschluss der Ausbildungssupervision erteilt und von entsprechenden Personen an die Praktikumsverwaltung weitergeleitet.

Ein Exemplar für die Eigennutzung, kann auf Wunsch bei den Supervisor*innen angefragt werden.

 

WICHTIGE HINWEISE ZUR WERTUNG DER SUPERVISIONSTEILNAHME:

  • Bei Verhinderung an der Teilnahme in begründeten Fällen kann im max. Umfang von 20% der vorgesehenen Supervisionsstunden die versäumte Teilnahme durch das Erbringen von entsprechenden Ersatzstudienleistungen kompensiert werden. Art und Umfang der Ersatzleistung werden durch den_die Supervisor_in festgelegt. Angaben hierzu und zur erfolgten (oder nicht erfolgten) Umsetzung sind durch den_die Supervisor_in auf der Supervisionsbescheinigung zu dokumentieren. Bei einer nicht erfolgten Umsetzung müssen die versäumten Sitzungen durch die_den Studierenden in einer anderen Gruppe nachgeholt werden.
  • Sollten trotz der Wertung einer Ersatzleistung weniger als zehn Sitzungen als daran erfolgreich teilgenommen gewertet werden, gilt die Leistung „Supervision“ als nicht bestanden.
  • Sollte es Änderungen in der Gruppenkonstellation geben oder Supervisionen abgebrochen werden, ist dies unbedingt an die Praktikumsverwaltung zu melden.

Eine hauptberufliche Tätigkeit/Berufserfahrung , als pädagogische Fachkraft, im Feld der Sozialen Arbeit kann auf das Praktikum im Praxissemester (mit Umfang von 651h) angerechnet werden.  Die Erfüllung folgender Bedingungen ist hierfür Voraussetzung:

  • Die Tätigkeit muss hauptberuflich, seit mindestens zwei Jahren und während des Praktikums weiterhin, in einem Feld der Sozialen Arbeit ausgeübt werden.
  • Die absolvierte bzw. fortwährende wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 50% der tarifüblichen Arbeitszeit umfassen.
  • Bedarf einer Tätigkeit in einem sozialarbeiterischen /-pädagogischen Handlungsfeld (es genügt nicht in einem Feld tätig zu sein, in dem auch Sozialarbeiter*innen beschäftigt sind oder sein könnten)

Sollte diese erfüllt sein, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen, bitte nutzen Sie hierfür die offizielle Vorlage:  Antrag

Zudem müssen Sie Ihre Tätigkeit(en) schriftlich, anhand einer Bestätigung des Arbeitgebers (bzw. der Arbeitgeber, sollte ein Wechsel stattgefunden haben - insg. müssen mind. 2 Jahre Berufserfahrung vorhanden sein) nachweisen.

Wir benötigen konkret ein offizielles Schreiben (inkl. mit Briefkopf, Stempel und Unterschrift) mit folgenden Angaben - Bitte reichen Sie keinen Arbeitsvertrag ein! - :

  • Beginn der Anstellung
  • Ende der Anstellung / Weiterführung (hier muss ersichtlich werden, dass das Verhältnis während der Praxisphase weiterhin bestehen bleibt)
  • Stundenanzahl der wöchentlichen Arbeitszeit
  • eine Auflistung der sozialarbeiterischen Tätigkeiten

Die Dokumente (Antrag und Nachweis(e) Arbeitgeber) sind frühestens einen Monat vor Beginn der Praxisphase in der Praktikumsverwaltung einzureichen. Davor kann lediglich eine unverbindliche Abfrage per Telefon erfolgen, ob der Erlass genehmigt werden kann. Achtung! Eine Prüfung des Erlass, erfolgt erst nach erfolgreicher Anmeldung des Praktikums!

Die Verkürzung reduziert die Gesamtstundenzahl von 651 Stunden im Praktikum auf 325,5 Stunden.

Durch die Reduzierung der Gesamtstunden soll gewährleistet werden können, das studierende Personen parallel zum Praktikum (20 Stunden die Woche) ihrer tariflichen Arbeitszeit (20 Stunden die Woche) nachkommen können.

Die Unterlagen können uns zur Prüfung per E-Mail zugehen (Praktikumsverwaltung-FB1@ ash-berlin.eu).

BITTE BEACHTEN SIE:

Eine Verkürzung ist nicht möglich bei:

  • Feldstudienphase
  • Nebenjob
  • Praktika
  • Werkstudentenvertrag
  • Ehrenamt
  • Aus-, Weiter- und Fortbildungen
  • Arbeitsvertrag Erzieher*innen in Kitas*

* Die Senatsverwaltung äußert sich diesbezüglich:
Das Arbeitsfeld und ggf. die Qualifikation der anleitenden Person (bei Praktika) entspricht nicht dem Qualifikationsziel und dem angestrebten Berufsbild des Studiengangs. Das Arbeitsfeld Kita gehört nicht zu den klassischen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Studierende sollen im Praxissemester die Möglichkeit erhalten, ihre professionelle Rolle im angestrebten Beruf zu erproben und professionsspezifische Tätigkeiten umsetzen können. So sieht es auch der Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SozArb 6.0) für die Praxisphase als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung vor: „durch die eigene Profession/staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in angeleitete kontinuierliche berufspraktische Tätigkeit in einem Feld der Sozialen Arbeit“ (vgl. QR SozArb S. 56).

Bescheinigung (Leistungsnachweis):
Die Bescheinigung wird mit der Ausbildungsvereinbarung zusammen, von der Praktikumsverwaltung, übermittelt. Der Leistungsnachweis muss nach Beendigung der Praxisphase von der Anleitung (oder einer berechtigten Person in der Praxisstelle) ausgefüllt werden. Für die Bearbeitung muss sie komplett und vollständig ausgefüllt sein und im Original (keine Kopie/Scan) in der  Praktikumsverwaltung eingereicht werden.

Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.

Die Bescheinigung ist mit einem blauen Stift / Kugelschreiber (kein schwarz) auszufüllen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten bei der Prüfung kommt.

Wir bitten darum, diese vor der Abgabe bei der Praktikumsverwaltung auf Korrektheit zu prüfen, um doppelte Wege zu verhindern. Bitte überprüfen Sie auf Vorhandensein von Folgendem:

  • Vor- und Familienname
  • Matrikelnummer
  • Taggenauer Zeitraum (Bsp. 01.01.2020 bis 30.05.2020)
  • tatsächlich absolvierte Stunden
  • Name und Anschrift der Praxisstelle
  • Kreuz bei mit oder ohne Erfolg
  • Datum der Bescheinigungsausstellung / Unterschrift / Stempel der Einrichtung (sollte die Einrichtung keinen Stempel besitzen, ist es zwingend erforderlich von der Praxisstelle uns eine kurze Mitteilung, per E-Mail, zukommen zu lassen)

Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.

Da dies der Leistungsnachweis einer Prüfungsleistung ist, wird weder die Praktikumsverwaltung die von der Praxisstelle ausgefüllten Angaben nachträglich ändern oder eintragen, noch ist dies von den Studierenden gestattet.

Es empfiehlt sich eine Kopie der Leistungsbescheinigung für den Eigenbedarf anzufertigen.
Nach Einreichung des Dokumentes und erfolgreicher Bearbeitung, wird diese in die Prüfungsakte abgelegt und ist somit nicht mehr in der Praktikumsverwaltung verfügbar.

Praxisbericht:
Zum Ende der Praxisphase ist ein Praxisbericht zu erstellen, der für die Studierenden eine persönliche Reflexion und fachliche Auswertung und Vertiefung der während des Praxissemesters gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der Handlungsanforderungen in der Berufspraxis darstellt. Der Praktikumsbericht soll die Reflexion der eigenen Tätigkeit mit der aktuellen Fachliteratur in Beziehung setzen (Theorie-Praxis-Verzahnung) und erkennen lassen, dass die Studierenden in der Lage sind, unter didaktischer/methodischer Anleitung durch die Praxisstelle eine Verbindung zwischen Studium, Theorie und Praxis herzustellen

Der Praxisbericht ist bei den Dozent_innen des Projektmoduls einzureichen. Dies gilt auch, wenn die Praxisphase in ein späteres Semester verschoben wurde. Ausnahmen müssen über den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Reflexionshilfe für den Praxisbericht im Praxissemester in der Sozialen Arbeit.

Zeugnis / Leistungsbeurteilung:
Die Praxisstelle ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis über das absolvierte Praktikum zu erstellen. Wir empfehlen auch für die Feldstudienphase eine Beurteilung ausstellen zu lassen. Diese sollte eine  Auflistung der Tätigkeiten  und die entsprechenden Arbeitsfelder umfassen.

Die Beurteilung ist ausschließlich für den Eigenbedarf der Studierenden relevant, um diese bei späteren Bewerbungen vorweisen zu können. Die Praktikumsverwaltung erhält von der Leistungsbeurteilung kein Exemplar.

Praktikumsausschreibungen

Weitere Informationen

Die Praktikumsverwaltung ist für die Praxisphasen innerhalb des Studiums zuständig.

Fragen bezüglich des Vorpraktikums sind an die Immatrikuslationsverwaltung zu senden.

Ferienfahrten sind gern genutzte Modelle, um zum Beispiel die Feldstudienphase in einen kürzeren Zeitraum zu absolvieren.

Eine seriöse Einrichtung, welche Ferienfahrten mit (beeinträchtigten) Kindern / Jugendlichen anbietet, fordert vorher ein Erweitertes Führungszeugnis an, um allen Beteiligten eine Grundsicherung zu ermöglichen.

Entsprechende Vor-, sowie auch Nachbereitungen gelten dabei als Arbeitszeit und fließen in die abgeleisteten Stunden mit ein. Beides ist einzufordern, um sich auf die Reise sicher vorbereitet zu fühlen und im Anschluss etwaige Problematiken anzusprechen / zu klären.

Dennoch ist bitte zu beachten, das die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein zum Beispiel 16 Stunden Tag ist nicht zulässig. Die Praxisstelle muss die reguläre Arbeits-, und auch Pausenzeit gewährleisten.

Die Studenten sind als Praktikant*innen vor Ort, somit müssen entsprechende ausegbildete Personen mit vor Ort sein, eine Anleitung (Sozialarbeiter*in) gewähren, sowie auch für die Schutzbefohlenen ansprechbar / zuständig sein.

Die Studierenden gelten als Praktikant*innen und sollten während dieser Zeit nicht auf sich allein gestellt sein und auf Dauerbereitschaft gehalten werden. Der Hauptanteil liegt bei den Jugendleiter*innen, Betreuer*innen, Erzieher*innen.

 

Studierende an der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen die in anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen  erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, wenn die bereits absolvierten Module keinen wesentlichen Unterschied zu den ASH-Modulen aufweisen.

Merkblatt Anerkennungsverfahren

Antrag auf Anerkennung 

Studierende aus anderen Bundesländern können als Nebenhörer_in an der ASH Berlin Seminare belegen. Die begleitenden Seminare starten zum Semesterstart.

Die vollständige Vorbereitung, inklusive Recherche, welches Seminar möglichst äquivalent zum dem begleitenden Seminar Ihrer Heimathochschule ist und inhaltlich vom Umfang passt, liegt bei den interessierten Nebenhörer_innen, da nur Sie wissen, was die inhaltlichen Vorgaben sind. Bitte schauen Sie hierzu in das Modulhandbuch für den B.A. Studiengang Soziale Arbeit

Studierende der ASH belegen begleitend das Projektseminar, dieses erstreckt sich über zwei Jahre (Projektmodul I und II) und eignet sich daher eher nicht für eine einsemestrige Nebenhörer_innenschaft. In Absprache zwischen dem Studiengang Soziale Arbeit und der Praktikumsverwaltung empfehlen wir daher eine Belegung eines der Wahl-Pflicht-Seminare ("Theorie-Praxis-Vertiefung") des 6. Semesters, die nach Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit gegliedert sind. Natürlich steht es Ihnen frei trotz dessen ein Projektseminar anzufragen. Wir empfehlen Ihnen, die jeweiligen Dozent_innen erst einmal rechtzeitig vorab anzuschreiben, ob Sie den Kurs als Nebenhörer_in auch besuchen können.

Nach Beginn des Semesters, sobald Sie dann vor Ort sind bzw. Ihr Online-Seminar begonnen hat, füllen Sie bitte in den ersten Wochen des Wintersemesters den Antrag auf Gast- und Nebenhörerschaft aus und holen sich für die jeweiligen Seminare von den Dozent_innen die Unterschrift ein (ggf. alles online, je nach pandemischer Lage und aktuell geltenden Regelungen des Berliner Senats). Anschließend (innerhalb der angegebenen Fristen im Antrag) muss dieser bei der Immatrikulationsverwaltung (immatrikulationsverwaltung@ash-berlin.eu) eingereicht werden. Der Antrag befindet sich hier. Von der Immatrikulationsverwaltung erhalten Sie auch den Zugang für das Vorlesungsverzeichnis (LSF). 

Sollten Sie die praxisbegleitende Supervision bei uns durchführen wollen, schreiben Sie uns, der Praktikumsverwaltung, bitte eine gesonderte E-Mail unter Angabe Ihres Namens, der Matr.nr. und dem geplanten Zeitraum für die Sitzungen. Wir unterstützen Sie ggf. auch bei der Suche einer Supervisionsgruppe. Lassen Sie der Praktikumsverwaltung hierzu bitte eine E-Mail zukommen.

Gesetzliche Regelungen für Praktikanten ab 18 Jahren

Die Arbeitszeiten für volljährige Praktikanten:

Für volljährige Praktikanten gilt ebenso wie auch für Jugendliche, dass die tägliche Arbeitszeit bei 8 Stunden liegen sollte. Ausnahmen sind bei Praktikanten, die älter als 18 Jahre sind, aber durchaus erlaubt. Im Arbeitszeitgesetz steht nämlich, dass die Arbeitszeit regelmäßig 8 Stunden betragen soll. Das Wörtchen „regelmäßig“ weist darauf hin, dass über einen bestimmten Zeitraum die durchschnittliche Arbeitszeit bei 8 Stunden täglich liegen muss. So kann zum Beispiel an Tagen, an denen sehr viel zu tun ist, auch mal 9 Stunden im Betrieb arbeiten, dafür an Tagen, an denen weniger los ist, bereits nach 7 Stunden Feierabend machen (zum Ausgleich für die 9 Stunden) sodass deine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt dann eben 8 Stunden beträgt. Länger als 10 Stunden dürfen aber auch volljährige Praktikanten nicht beschäftigt werden.

Pausen während des Praktikums:

Für erwachsene Praktikanten gilt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, dem steht immerhin eine Pause von 45 Minuten zu.

Weitere Regelungen zur Arbeitszeit während des Praktikums

  1. In einigen Betrieben gibt es Schichtarbeit. Wenn die Praxisphase in einer Praxisstelle absolviert wird, in dem die Arbeitszeiten in Schichten geregelt sind, dann darf die zulässige Schichtzeit 10 Stunden betragen. Hierin sind die Ruhepausen aber bereits beinhaltet.
     
  2. Pro Woche dürfen nur für 5 Tage beschäftigt werden. Diese sollten in der Regel die Werktage Montag bis Freitag sein. Sollte es zu einer Ausnahme kommen und man weiß bereits am Anfang der Woche, dass auch am Samstag eingesetzt werden soll, dann musst noch in der gleichen Woche ein freier Tag zugestanden werden, zum Beispiel der Mittwoch. Bei volljährigen Praktikanten darf dieser Ausgleich zur 5-Tage-Woche auch später stattfinden. Wenn ein Praktikum in einer Branche absolviert wird, in der die Arbeit am Wochenende üblich ist, dann muss darauf geachtet werden, dass du Monat trotzdem zwei Samstage und zwei Sonntage frei sind.
     
  3. Damit zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn auch genügend Ruhephasen bestehen, gibt es auch hierfür gesetzliche Regelungen. Zwischen dem Feierabend und dem Arbeitsanfang am nächsten Tag müssen mindestens 12 Stunden liegen. Es darf also beispielsweise nicht bis 22 Uhr gearbeitet werden und am nächsten morgen bereits um 6 Uhr wieder beginnen.
     
  4. Eine Ruhepause gilt erst als Pause, wenn sie mindestens 15 Minuten beträgt. Mehrmals am Tag „kleine Pausen“ von jeweils 10 Minuten zu machen ist nicht zulässig. Wenn die gesamte Pausenzeit 30 Minuten beträgt, dann können diese am Stück oder zwei Pausen á 15 Minuten gemacht werden. Kürzer darf eine Pause allerdings nicht sein!
     
  5. Die Pause dient der Erholung und sollte daher nicht in Arbeitsräumen erfolgen. Hierbei gibt es eine Ausnahme: Wenn die Arbeit in diesem Arbeitsraum für die Pause eingestellt wird, dann ist der Aufenthalt dort während einer Pause zulässig. Generell gilt, dass es den Praktikanten möglich sein sollte, sich während der Pause auch wirklich auszuruhen. Wenn im Pausenraum gerade Maler bei der Arbeit sind, dann ist diese Erholung zum Beispiel nicht gegeben, da das Ausruhen durch die Arbeiter beeinträchtigt wird.

Bei Erkrankung oder sonstigen zwingenden Verhinderungsgründen, ist die Praxisstelle über das Fernbleiben unverzüglich zu unterrichten.

Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle mehr als zwei Arbeitstage (im Studiengang Erziehung, Bildung und der Kindheit) während der 10 Berufsfeldtage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten. Bei mehr als sechs Arbeitstagen in der Berufsfeldphase muss diese ebenfalls nachgearbeitet werden.

Dauert die Erkrankung länger als drei Arbeitstage (im Studiengang Soziale Arbeit), sind die Studenten verpflichtet der Praxisstelle eine ärztliche Bescheinigun vorzulegen und die Praktikumsverwaltung darüber zu informieren. In der Feldstudienphase sind sämtliche Krankheitstage nachzuarbeiten. Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle insgesamt mehr als zehn Arbeitstage während des praktischen Studiensemesters, so ist die Aufallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.

Bei mehrtägigem Fernbleiben (im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement) infolge durch Krankheit haben die Studierenden der Praxisstelle spätestens am 4. Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Überschreitet das Fernbleiben mehr als 10 Tage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.
Muss die Praxisphase aus sonstigen zwingenden Gründen unterbrochen werden, so ist außer der Praxisstelle auch Studiengangskorrdination und die zuständige Projektleitung zu informieren.

Entsprechend §14 Absatz 3 der RSPO, können während der Beurlaubung keine Lehrveranstaltungen belegt, keine praktischen Studiensemester und Praxisphasen absolviert sowie keine Prüfungen abgelegt und Credits erworben werden.

Wenn deine Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, wird der
Tag so gezählt als hättest Du gearbeitet.

Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) und Erziehung und Bildung in der Kindheit (B.A.)

Die_der Studierende ist während des Praktikums gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist der für die Praxiseinrichtung zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 (1) SGB VII). Im Versicherungsfall erstellt die Praxiseinrichtung die Unfallanzeige, leitet diese an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung weiter und informiert die Praktikumsverwaltung der ASH Berlin.

 

 

 

Die staatliche Anerkennung erhält, wer das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik oder die Erzieherausbildung im Land Berlin mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und bei dem keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.

Antrag auf staatliche Anerkennung (Soziale Arbeit)

 

Wenn Sie das Studium der Sozialen Arbeit im Land Berlin vor dem 31.12.2006 abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung nach den alten gesetzlichen Vorschriften über die Fachschule bzw. Fachhochschule stellen. Diese leitet dann nach Prüfung den Antrag an die Senatsverwaltung zur abschließenden Bearbeitung weiter.

Folgende Unterlagen sind ausschließlich für die staatliche Anerkennung mit dem Abschluß vor dem 31.12.2006 (Soziale Arbeit):

Wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, werden diese direkt an die ASH Berlin / Praktikumsverwaltung gesandt.

Kontaktaufnahme

Bescheinigungen für eine erfolgreich absolvierte Praxisphase können wir nur bearbeiten, wenn diese uns als Originaldokument zugehen. Bitte lassen Sie uns die Bescheinigung postalisch (ggf. versicherter Versand) zukommen oder nutzen Sie hierfür das Postfachach in der 3. Etage (Fach 3-057) für den Fachbereich I (SozA).
Alle weiteren Unterlagen - außer der Bescheinigung! - sollten uns per E-Mail gesandt werden.

Postanschrift (Bitte unbedingt beim Postversand die korrekte Abteilung und Fachbereich verwenden!):

Alice-Salomon-Hochschule Berlin
Fachbereich I - Praktikumsverwaltung
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin

 

 

Wir bitten um Beachtung:

Um eine Anfrage per E-Mail beantworten zu können, muss die Matrikelnummer angegeben werden, zudem bitten wir darum die E-Mail Adresse, welche Sie mit Immatrikulation angegeben haben und im LSF hinterlegt ist zu nutzen.
Bei telefonischen Anfragen muss die Matrikelnummer ebenso angegeben werden.

Aufgrund permanenter Cyber-Angriffe auf das Hochschul-Netzwerk, behalten wir uns vor E-Mails ohne Textnachricht, ausschließlich mit Anhang, nicht zu öffnen und unbeantwortet zu löschen.
Dies gilt ebenso,  wenn keine gültige Matrikelnummer zu der korrekt hinterlegten E-Mail Adresse angegeben wurde.

Bei Zweifeln an der Identität behalten wir uns vor Auskünfte zu verweigern. Dies betrifft Informationen zu personenbezogenen Daten und Auskünfte, die dem Datenschutz unterliegen.

Achtung!
Praktikumsverwaltung Fachbereich I ist ab sofort im Raum 501

Anmerkung!
Die persönliche Sprechzeit ist ohne Anmeldung direkt vor Ort, ggf. mit Wartezeit.

In der persönlichen Sprechzeit werden telefonische Anfragen nicht bedient.

Sprechzeit in der Vorlesungszeit:

Telefonische Sprechzeiten

Montag: 08:00 bis 11:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten

Dienstag: 11.00 bis 13.00 Uhr - Sprechzeit am 30.04.2024 entfällt

Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr - Sprechzeit am 02.05.2024 enfällt

 

Sprechzeit in der Vorlesungsfreienzeit:

Telefonische Sprechzeiten

Montag: 09:00 bis 11:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten

Dienstag: 12.00 bis 13.00 Uhr

Donnerstag: 11.00 bis 12.00 Uhr

 

Verträge / Anträge / Unterlagen für Anerkennung sind über praktikumsverwaltung-fb1@ ash-berlin.eu einzureichen

 

Ansprechpartner/-in

Steven Bork (kein Pronomen)

Praktikumsverwaltung - Fachbereich I (SozA)

Raum 501

T +49 30 99 245 326

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