Studienschwerpunkte

Das Studium besteht aus 24 Pflicht- und 4 Wahlmodulen pro Studienschwerpunkt.

Die u.a. Studienschwerpunkte können realisiert werden, wenn pro Schwerpunkt mindestens fünfzehn Studierende immatrikuliert sind. Bei weniger als fünfzehn Studierenden pro Studienschwerpunkt kann nur ein Studienschwerpunkt für alle Studierenden ab dem zweiten Fachsemester (WiSe 2024/25) angeboten werden.

Im ersten Studiensemester (SoSe 2024) entscheiden sich alle Studierenden verbindlich für einen der folgenden zwei Studienschwerpunkte:

  1. Schwerpunkt: „Leitung, Management und Organisationsentwicklung“ (LMO),
  2. Schwerpunkt: „Inklusion, Diversität und Gesellschaft“ (IDG). Absolvent_innen des Studienschwerpunktes IDG erwerben neben dem Bachelorabschluss und der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädago-gin/Kindheitspädagoge zusätzlich den Abschluss „Fachkraft für Inklusion“ verbunden mit der staatlichen Anerkennung als "Facherzieherin/Facherzieher für Integration".

Der gewählte Studienschwerpunkt wird das gesamte Studium beibehalten, ein Schwerpunktwechsel ist nicht möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.

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Studienorganisation und Lehrformen

Das Studium ist grundsätzlich seminaristisch organisiert. Darüber hinaus ist es durch eine Vielfalt von kompetenzorientierten, praxisnahen, konstruktivistischen, fall-rekonstruktiven und partizipativen Lehr-Lern-Formaten charakterisiert. Es gibt Vorlesungen, Werkstattarbeit und forschendes Lernen, Projektseminare, Praxis- und Praxisforschungsprojekten, Praktische Übungen und Blended-Learning-Formate.

Pro Semester gibt es sechs Präsenzphasen in Blockform (i.d.R. 14-tägig Donnerstag bis Samstag jeweils von ca. 9 bis 18 Uhr). Präsenz-, Selbstlern- und Praxisphasen wechseln sich ab:

  • Präsenzphasen an der Hochschule zum Erwerb differenzierter theoretischer und methodisch-didaktischer Grundlagen, zur Reflexion und Analyse der im Berufsfeld gesammelten Erfahrungen (insbesondere in Form von fallbezogener Arbeit) sowie zur selbstreflexiven Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie und professionellen Haltung,
  • Selbstlernphasen, in denen die Studierenden Lehrveranstaltungen und Praxisphasen bzw. –aufgaben vor- und nachbereiten, eigenständig die erworbenen Kompetenzen vertiefen und erweitern und sich auf Prüfungen vorbereiten sowie
  • Praxisphasen für die eigenständige Bearbeitung von Aufgabenstellungen der Praxisgestaltung und Praxisforschung (Planung, Durchführung, Analyse und Evaluation).

Integrierte pädagogische Berufstätigkeit

Der Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik wird als berufsintegrierendes Studium angeboten. Der Begriff „berufsintegrierend“ zeigt an, dass das Studium zeitlich parallel zur Berufstätigkeit verläuft und die berufliche Tätigkeit in enger fachlicher Verbindung zu den Inhalten des Studiums steht. In einem pro Modul jeweils festgelegten Umfang werden Studienleistungen dabei in Verbindung mit der berufspraktischen Realisierung von an der Hochschule erworbenen Kompetenzen direkt am Arbeitsplatz erbracht.

Alle Studierenden verpflichten sich, während des gesamten Studiums einer pädagogischen Berufstätigkeit in einer Institution der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren im Umfang von mind. der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit nachzugehen.

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Anerkennung und Anrechnung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anerkennungen/Anrechnungen nicht im Vorfeld von allen Bewerber_innen prüfen können. Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid bekommen haben, können Sie die Anträge stellen:

Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen

Studierende der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen  der ASH Berlin erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, soweit die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen aufweisen.

Die Anerkennung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Semestern nach erfolgter Immatrikulation mit Votum des_der jeweiligen Modulverantwortlichen beim Prüfungsamt zu beantragen.

Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen

Immatrikulierte Studierende können die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (z.B. durch eine Ausbildung oder Weiterbildung) innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn beantragen. Die Beantragung der Anrechnung erfolgt bei der_dem Anrechnungsbeauftragten der ASH.