Im Studium
Serviceeinrichtungen für Studierende (StudierendenServiceCenter, Bibliothek, ComZ, Sprachenzentrum u.a.)
Unterstützungs-/Beratungsangebote (Studienfinanzierung, Förderung von Schreib- und Studienkompetenzen, Vereinbarkeit von Studium und Familie, Psychologische Beratung, Barrierefrei studieren mit Behinderung oder/ und chronischer Erkrankung u.v.m.)
Das Studium beinhaltet 24 Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 175 Creditpoints (CP).
Im Verlauf des ersten Studiensemesters entscheiden sich die Studierenden verbindlich für einen der folgenden drei Studienschwerpunkte:
Der gewählte Studienschwerpunkt wird das gesamte Studium beibehalten, ein Schwerpunktwechsel ist nicht möglich.
Pro gewähltem Studienschwerpunkt werden 4 Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 35 CP studiert.
Das Studium der Pflichtmodule und der Schwerpunktmodule hat insgesamt einen Umfang von 210 CP.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.
Das Studium ist grundsätzlich seminaristisch organisiert. Darüber hinaus ist es durch eine Vielfalt von kompetenzorientierten, praxisnahen, konstruktivistischen, fall-rekonstruktiven und partizipativen Lehr-Lern-Formaten charakterisiert. Es gibt Vorlesungen, Werkstattarbeit und forschendes Lernen, Projektseminare, Praxis- und Praxisforschungsprojekten, Praktische Übungen und Blended-Learning-Formate.
Im Studium mit sechs Präsenzphasen in Blockform (i.d.R. 14-tägig Donnerstag bis Samstag) wechseln sich in jedem Semester Präsenz-, Selbstlern- und Praxisphasen ab:
Der Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik wird als berufsintegrierendes Studium angeboten. Der Begriff „berufsintegrierend“ zeigt an, dass das Studium zeitlich parallel zur Berufstätigkeit verläuft und die berufliche Tätigkeit in enger fachlicher Verbindung zu den Inhalten des Studiums steht. In einem pro Modul jeweils festgelegten Umfang werden Studienleistungen dabei in Verbindung mit der berufspraktischen Realisierung von an der Hochschule erworbenen Kompetenzen direkt am Arbeitsplatz erbracht.
Alle Studierenden verpflichten sich, während des gesamten Studiums einer pädagogischen Berufstätigkeit in einer Institution der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren im Umfang von mind. der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit nachzugehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anerkennungen/Anrechnungen nicht im Vorfeld von allen Bewerber_innen prüfen können. Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid bekommen haben, können Sie die Anträge stellen:
Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen
Studierende der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der ASH Berlin erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, soweit die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen aufweisen.
Die Anerkennung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Semestern nach erfolgter Immatrikulation mit Votum des_der jeweiligen Modulverantwortlichen beim Prüfungsamt zu beantragen.
Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Immatrikulierte Studierende können die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (z.B. durch eine Ausbildung oder Weiterbildung) innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn beantragen. Die Beantragung der Anrechnung erfolgt bei der_dem Anrechnungsbeauftragten der ASH.
Hier finden Sie die wichtige Dokumente: