Entwicklung der Strafrestaussetzung im Strafvollzug
Neue Punitivität durch Reduzierung der Strafrestaussetzungsquote im deutschen Strafvollzug?
Projektlaufzeit: 2011
Projektleitung: Prof. Dr. Heinz Cornel
Zusammenfassung:
Obwohl in Deutschland seit 10 Jahren die Kriminalitätsrate und die Anzahl der Verurteilungen zu unbedingten Freiheitsstrafe sinken, sind viele Gefängnisse überbelegt. Das kann zum einen an zunehmenden Straflängen liegen und zum anderen daran, dass möglicherweise immer weniger Strafreste zur Bewährung ausgesetzt werden. Dieses Phänomen, das sich in jedem Jahr durch zehntausende Einzelentscheidungen herstellt und bei dem es sehr viele deliktspezifische und länderspezifische Besonderheiten gibt, soll untersucht, thematisiert und zur Diskussion gestellt werden. In dem Forschungsvorhaben wird es darum gehen diese Gefangenenzahlen und insbesondere das Verhältnis von ambulanten und stationären Maßnahmen für jedes Bundesland zu ermitteln und anhand der monatlichen Gefangenenbestandszahlen, Informationen über die Zu- und Abgänge in den einzelnen Gefängnissen zu erfassen, gemeinsam zu berechnen und Entwicklungen aufzuzeigen. Durch die Ermittlung der von mir so definierten „Strafrechtsaussetzungsquote“ wird das Verhältnis aller in einer Zeiteinheit vorgenommenen Strafrestaussetzungen zu den Vollverbüßungen dargestellt.
Die festgestellten Veränderungen werden in Bezug gesetzt zur Debatte in der Fachliteratur über die neue Punitivität in der deutschen Strafrechtspraxis. Die Forschungsergebnisse werden sowohl für die Soziale Arbeit im Strafvollzug als auch in der Bewährungshilfe von Bedeutung sein.
Kontakt:
Prof. Dr. Heinz Cornel
Leitung Zentrum für Weiterbildung
Professor für Recht/Kriminologie