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Rückfallstudie im Jugendstrafvollzug 2004 bis 2020

Rückfälligkeit und langfristige Legalbewährungen nach Vollstreckung von Jugendstrafe

Projektlaufzeit: 2003 bis 2020

Projektleitung: Prof. Dr. Heinz Cornel

Projektmitarbeit_in: Dipl. Psych. Silke Lüdemann

Zusammenfassung:
Das langfristig angelegte Forschungsprojekt möchte Daten zur Sozial- und Legalbiografie und dem sozialen Hilfebedarf von Gefangenen im Berliner und Brandenburger Jugendstrafvollzug erheben und den Lebenslauf dieser Personen hinsichtlich der Rückfälligkeit und Rückkehr in den Strafvollzug über 16 Jahre beobachten. Gerade bezüglich der Langfristigkeit gibt es große Defizite, weil die wenigen kleineren Erhebungen häufig Qualifikationsarbeiten (Dissertationen) sind oder im Rahmen eng befristeter Projektfinanzierungen unternommen wurden. Häufig zeigen sich aber neue Delikte erst nach mehr als drei Jahren und erst recht lassen sich Aussagen über das Ende der kriminellen Karriere gerade bei sehr jungen Gefangenen sinnvoll erst nach einem Zeitraum von über zehn Jahren machen.
Im Jahr 2004 wurden deshalb anhand der Gefangenenpersonalakten, einschließlich Jugendamtakten und Urteilen, die Daten sämtlicher in diesem Jahr in Berlin und Brandenburg 309 aus Jugendstrafvollzug entlassenen jungen Männer erhoben. In der zweiten bis fünften Erhebungsphase geht es darum, die Rückfälle dieser Personen innerhalb von 16 Jahren nach der Entlassung zu ermitteln und mit den Grunddaten zu verknüpfen.
Durch die Erfassung eines kompletten Entlassungsjahrgangs 2004 und die erste Anfrage beim Bundeszentral- und Erziehungsregister zur Rückfälligkeit 2008 ist die Studie bereits weit fortgeschritten. 2012 wird die nächste Anfrage erfolgen, 2016 die dritte und 2020 die vierte und damit letzte. Alle erfassten Personen sind dann mindestens 30 Jahre alt, in der Mehrheit eher 36 Jahre und älter.
Die Rückfallerhebungen durch Anfragen beim Bundeszentralregister stellen den entscheidenden Abschlussschritt dar. Die Wiederholungen erfolgen alle vier Jahre, da die Verjährungsfristen fünf Jahre betragen und Eintragungen danach gelöscht werden. Abgesehen von Todesfällen, bei denen auch sofort gelöscht wird, ist somit eine Totalerfassung aller Neuverurteilungen gegeben, wobei auch die Art aller neuen Delikte erfasst wird. Dieses Vorgehen ermöglicht es auch, den langfristigen Ausstieg aus kriminellen Karrieren nachzuverfolgen und sogar neue Delikte nach langen Unterbrechungen zu erfassen, was die meisten anderen Rückfalluntersuchungen nicht tun.

Kontakt:   

Prof. Dr. Heinz Cornel

Leitung Zentrum für Weiterbildung

Professor für Recht/Kriminologie

Heinz Cornel

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