1 Die entsprechenden Prüfungs- und Teilnahmeleistungen müssen bis zum Startdatum des Praktikums erbracht worden sein. Die Verbuchung der entsprechenden Credits im LSF durch die Lehrenden kann aber noch bis zum Abschluss des Praktikums erfolgen.
2 Die Supervisionsgruppenanträge müssen mindestens sechs Wochen vor gewünschtem Beginn der Supervisionssitzun-gen und spätestens bis zum 15.07. bzw. 15.02. (Ende der Vorlesungszeit) eingereicht werden.
3 Tätigkeitsnachweis: Offizielles Schreiben des Trägers inkl. Briefkopf, Stempel und Unterschrift mit folgenden Angaben: (1) Beginn der Anstellung (2) Ende der Anstellung bzw. Bestätigung über Fortführung des Arbeitsverhältnisses (3) Stun-denanzahl der wöchentlichen Arbeitszeit (4) Auflistung der konkreten sozialarbeiterischen Tätigkeiten
4 Praktika, Werkstudierendenverträge, ehrenamtliche Tätigkeiten, Aus-, Weiter- und Fortbildungen sowie Arbeitsver-träge von Erzieher*innen in Kitas können hierbei leider nicht berücksichtigt werden.
5 Alle bereits anerkannten Praxisstellen finden Sie über die Praxisstellensuche im LSF. Achten Sie auf die korrekte Aus-wahl der Praktikumsart (Feldstudienphase | Praxissemester). Ist die Einrichtung noch nicht in der Praxisstellenliste ent-halten, müssen Sie den Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle an die gewünschte Einrichtung weiterleiten.
6 Praxis im Ausland: Alle benötigten Informationen finden Sie unter www.ash-berlin.eu/internationales/
