Am 8. Juli 2025 stellte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Betriebliche Beschwerdestellen nach § 13 AGG gut umsetzen. Praxisbeispiele und praxisnahe Handlungsansätze“ vor. Unter den 18 bundesweiten Beispielen für AGG-Beschwerdestellen, die in wichtigen Bereichen vorbildlich umgesetzt sind, befindet sich auch die Beschwerdestelle Antidiskriminierung der ASH Berlin. Die von der IMAP GmbH durchgeführte Studie hatte dabei zum Ziel, den Status Quo zur Umsetzung von AGG Beschwerdestellen zu sichten und durch die Darstellung von Good-Practice Beispielen praxisnahe Handlungsansätze aufzuzeigen.
Insbesondere die Möglichkeiten an der ASH Berlin, anonym Beschwerde einzureichen als auch die Umsetzung von Sofortmaßnahmen wurden von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als vorbildlich hervorgehoben. Die Beschwerdestelle Antidiskriminierung ist dabei neben Beratung und diskriminierungssensibler Organisationsentwicklung ein wichtiger Baustein für den Diskriminierungsschutz an der Hochschule. Darüber hinaus ist die Beschwerdestelle ein wichtiger Orientierungspunkt für Hochschulen bundesweit, die sich noch im Aufbau ihrer Beratungs- und Beschwerdestrukturen befinden. Den Good-Practice-Steckbrief der Beschwerdestelle finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Wenn Sie Diskriminierung an der ASH Berlin erleben oder erlebt haben, können Sie dies über das digitale Meldeformular melden, Beratung in Anspruch nehmen oder die Beschwerdestelle kontaktieren.