Zugangsvoraussetzungen
Zum Studium kann nur zugelassen werden, wer ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife erworben hat.
Falls Sie keinen der aufgelisteten Abschlüsse haben, können Sie ferner nach § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG), gültig seit 2. Juni 2011, immatrikuliert werden.
Für die Zulassung ist immer zwingend erforderlich:
- eine mindestens 1,5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit (Vollzeit; bei Teilzeit und § 11 BerlHG entsprechend länger) sowie
- eine studienbegleitende Berufstätigkeit in der Sozialen Arbeit mit mind. der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit sowie
- eine fachliche Anleitung durch eine/n staatlich anerkannte*n Sozialarbeiter*in gemäß § 9 Abs. 2 Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG).
Technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme am Studium ist weiterhin erforderlich:
- ein Computer (Laptop oder Desktop)
- Software zur Text-/ Datenverarbeitung, Erstellung von Präsentationen etc.
- Headset und Webcam
- eine schnelle Internetverbindung (mind. 2000er DSL)
- sowie Sicherheit im Umgang mit diesen Geräten, Programmen und dem Internet.
Zeitliche Voraussetzungen
Der Studiengang BASA-online ist als Teilzeitstudiengang konzipiert. Der wöchentliche Zeitaufwand für das Studium beträgt mindestens 20 bis 25 Stunden.
Die Lehrenden gehen bei der Konzeption der Lehrveranstaltungen davon aus, dass die Studierenden mit ca. 20 Stunden pro Woche (1/2 Stelle) berufstätig sind. Für Bewerber*innen, die mehr arbeiten, kann diese eine Arbeitsbelastung von 65 Stunden pro Woche für Studium und Beruf bedeuten, dazu kommen u.U. familiäre Verpflichtungen, Freizeit usw.
Ferner gibt es in BASA-online keine vorlesungsfreie Zeit, d.h. Online-Module laufen durchgängig ohne längere Pausen.
Die Teilnahme an den Präsenz-Veranstaltungen muss gewährleistet werden.
Bewerber*innen sollten sich im Vorfeld der Bewerbung genau überlegen, wie sie das Studium in ihren Alltag integrieren wollen und können, sowie die Möglichkeiten einer Reduzierung der Arbeitszeit für die Dauer des Studiums prüfen.
Beratung und weitere Informationen erhalten Sie bei der Studiengangskoordination.
Bewerbung
Das onlinebasierte Bachelorstudium Soziale Arbeit (BASA-online) startet jeweils zum Sommer- und Wintersemester. Sie können sich für das Sommersemester vom 1. Dezember bis 15. Januar und für das Wintersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli über die Homepage der ASH Berlin bewerben.
Die Bewerbung für den Studiengang BASA-online erfolgt in drei Schritten:
- Online-Registrierung bei hochschulstart.de
- Bewerbung über das Bewerbungsportal hisconnect
- Postalische Zusendung der Bewerbungsunterlagen
Hinweise zur Bewerbung
Wenn mehr Bewerbungen eingehen, als Studienplätze vorhanden sind, werden die Bewerber*innen nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren ausgewählt. Dieses Verfahren berücksichtigt u.a. studienrelevante Berufsausbildungen, Berufserfahrung sowie einschlägige Weiterbildungen und Sprachkenntnisse. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens.
Zulassungen für Studienplatzwechsler*innen können nur in dem Umfang erteilt werden, wie Studienplätze im entsprechenden Fachsemester frei geworden sind. Ob und wie viele Plätze im jeweiligen Semester frei werden, steht nach den Rückmeldungen der immatrikulierten Studierenden des Studiengangs fest. Die Rückmeldungen erfolgen jeweils bis Mitte Januar für das Sommersemester und bis Mitte Juli für das Wintersemester.
Die Bewerbung als Studienplatzwechsler*in kann ausschließlich im Bewerbungszeitraum erfolgen: Für das Sommersemester vom 01. Dezember bis 15. Januar und für das Wintersemester vom 01. Juni bis 15. Juli.
Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf Anfrage bei der Immatrikulationsverwaltung, wo Sie auch Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungszeitraum einreichen können.
Bewerber*innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), gelten als Zweitstudienbewerber*innen.
Es gelten die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt für Zweitstudienbewerber*innen entnehmen.
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) außerhalb Deutschlands erworben haben (betrifft ggf. ausländische Bewerber*innen, Bewerber*innen aus der EU und Deutsche), gelten die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen. Darüber hinaus müssen die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt auf Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT).
Weitere Informationen finden sie im Dokument Nachweis Sprachkenntnisse (pdf).
Studierende können erworbene Qualifikationen anrechnen lassen. Dabei ist zwischen hochschulisch erworbenen Kompetenzen (zum Beispiel aus vorangegangenen Studienzeiten) und außerhochschulischen Kompetenzen (zum Beispiel aus beruflicher Fort- und Weiterbildung oder Berufspraxis) zu unterscheiden.
Weitere Informationen zum Verfahren bei hochschulisch und außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen finden Sie auf den Seiten der Anrechnungs- und Anerkennungsbeauftragten.
FAQ
Die Kosten für das Studium setzen sich aus:
- Immatrikulations- und Rückmeldegebühren,
- Gebühren für das Studienmaterial und
- sonstige Gebühren.
Hier finden Sie einen Überblick zu den Kosten des Studiums.
Das Semesterticket ist für Fernstudierende nicht erhältlich.
Wenn Sie bereits ein Hochschulstudium in der BRD abgeschlossen haben, können Sie sich als Zweitstudienbewerber:in um einen Studienplatz in BASA-online bewerben. Die Anzahl der Studienplätze ist gemäß gesetzlicher Vorgaben beschränkt.
Ggf. ist eine Anerkennung von bereits erfolgreich erbrachten hochschulischen Leistungen möglich.
Das Studium hat eine Regelstudienzeit von acht Semestern, d.h. vier Jahren. Es sind keine vorlesungsfreien Zeiten ("Semesterferien") vorgesehen.
BASA-online ist im Sinne des BAföG nicht förderungsfähig. Weitere Informationen zur finanziellen Förderungen finden Sie auf den Seiten zur Studienfinanzierung.
Je Studienhalbjahr findet ein Präsenz-Modul mit insgesamt 10 Präsenztagen an der Hochschule statt. Die Präsenztage sind i.d.R montags und dienstags, ca. einmal monatlich.
Nein, denn die fortgeführte Berufstätigkeit ist der Praxisbezug für BASA-online.
Die Arbeitsstelle muss den Anforderungen an eine Praxisstelle gem. Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG) genügen, d.h. es muss u.a. eine fachliche Anleitung durch eine/n staatl. anerk. Sozialarbeiter*in gemäß § 9 Abs. 2 SozBAG nachgewiesen werden.
Das Selbststudium erfolgt über die Bearbeitung von 17 Online-Modulen, die den Studierenden über das Internet nacheinander angeboten werden. Ergänzt werden diese Lehreinheiten durch interaktive Elemente (wie bspw. durch Chats, Foren oder Kommunikation per E-Mail). Diese ermöglichen eine intensive Kommunikation zwischen den Studierenden und Lehrenden untereinander. Die Studierenden bilden mit Kommiliton*innen virtuelle Arbeitsgruppen.
Traditionell erhält Zugang zu einem Hochschulstudium, wer ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife erworben hat. Seit einigen Jahren besteht auch eine Zugangsmöglichkeit für Bewerber:innen mit einer beruflichen Qualifikation gemäß §11 Berliner Hochschulgesetz.
ALLE Bewerber*innen müssen zusätzlich folgende berufliche Qualifizierung mitbringen:
- eine mindestens 1,5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit (bei Teilzeit entsprechend länger) sowie
- eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (empfohlen: max. 3/4-Stelle)
Zur Orientierung hinsichtlich möglicher anerkannter Tätigkeitsfelder sei auf das Berufsbild "Sozialarbeiter:innen & Sozialpädagog:innen" des DBSH verwiesen. Abzugrenzen sind insbesondere Tätigkeiten, die hauptsächlich pflegend, verwaltend oder frühpädagogisch geprägt sind.
Wenn Sie als Bewerber*in mit einer traditionellen Hochschulzugangsberechtigung über mindestens 1,5 Jahre Berufserfahrung in Vollzeit (bei Teilzeit entsprechend länger) im Bereich der Sozialen Arbeit verfügen, so ist eine Bewerbung möglich (nicht für Bewerber*innen gemäß § 11 BerlHG). Praktika, Ehrenämter und Ausbildungszeiten werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Berufserfahrung muss überwiegend im sozialarbeiterischen Bereich liegen. Wenn die Berufstätigkeit überwiegend in der Pflege, in der Verwaltung und / oder in der Elementarpädagogik (wie KiTa) ausgeübt wird, entspricht dies nicht den Zulassungsvoraussetzungen.
Für Interessent*innen, die noch nicht über die erforderliche Berufserfahrung verfügen oder quereinsteigen wollen ist die Bewerbung bei dem Studiengang BASA-online an der Alice Salomon Hochschule nicht möglich. Der onlinebasierte, duale Bachelorstudiengang BASA-dual an der Hochschule Fulda setzt keine Berufserfahrung voraus.
Ja, das ist unter Umständen möglich. Sie können sich unter bestimmten Bedingungen gemäß §11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) auch ohne Abitur etc. bewerben.
Eine sehr wichtige Voraussetzung zur Aufnahme und erfolgreichen Absolvierung des Studiums ist ein gutes und realistisches Zeitmanagement. Für das Studium sind über die Dauer von vier Jahren ca. 20-25 Stunden pro Woche zu veranschlagen.
Des Weiteren müssen Grundlagen im Bereich der computerbasierten Datenverarbeitung sowie des netzbasierten Kommunizierens und Arbeitens vorhanden sein. E-Mail, Browser, Web 2.0 und PDF sind für Sie keine unbekannten Begriffe!
Zur technischen Mindestausstattung gehören:
- Computer
- Software zur Text-/ Datenverarbeitung, Erstellung von Präsentationen etc.
- Headset und Webcam
- schnelle Internetverbindung (mindestens 2000er DSL)
Die Bewerbungsunterlagen und alle notwendigen Informationen finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt auf dieser Seite.
- Bewerbungen zum Wintersemester (Studienbeginn September/Oktober): ab 01. Juni bis 15. Juli
- Bewerbungen zum Sommersemester (Studienbeginn März/April): ab 01. Dezember bis 15. Januar
Formlose (Initiativ-)Bewerbungen außerhalb des Verfahrens sind nicht möglich.
Ja, Wartesemester werden bei der Studienplatzvergabe angerechnet. Das Auswahlverfahren ist in den Satzungen/Ordnungen der Hochschule geregelt.
Das Studium fordert einen eigenverantwortlichen Umgang mit Ressourcen (z.B. Zeit) und eine gute Arbeitsorganisation, z.T. auch bei der Zusammenarbeit mit anderen Studierenden.
Im Studium wird von Ihnen ferner erwartet, dass Sie wissenschaftliche Texte lesen, verstehen und auch selbst verfassen. Idealerweise sollten Sie daran Spaß und Interesse mitbringen.
Zudem sollte Sie eine gewisse Affinität für die Arbeit am Computer auszeichnen.
Mit erfolgreichem Bestehen des Studium verleiht die ASH Berlin den akademischen Grad “Bachelor of Arts” (“B.A.”). Nach erfolgreichen Abschluss des Studiums und der abgeleisteten Berufspraktischen Studien erhalten Sie die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin " oder "Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge" zu führen.
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge ist in Berlin im Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) geregelt und wird auf Antrag bei der zuständigen Senatsverwaltung erteilt.
Ein Studienaufwand von 20 - 25 Stunden in der Woche ist realistisch und muss eingeplant werden. Ein gutes Zeitmanagement ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Absolvieren des Studiums. Bei einer Vollzeittätigkeit wird ein Beratungsgespräch dringend empfohlen, da mit einer erhöhten Belastung während des Studiums zu rechnen ist.
Es gibt keine Altersbeschränkungen. Die Studierendenschaft im Studiengang BASA-online ist, auch bzgl. des Alters, sehr heterogen.
Es besteht die Möglichkeit, den Präsenzstudiengang Soziale Arbeit in Teilzeit zu studieren. Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung der ASH Berlin.