Beratung durch das studierendenWERK Berlin

Die BAföG-Beratung im studierendenWERK Berlin richtet sich an alle Studierenden, die ihr Studium gerade aufnehmen. Sie soll bei der erstmaligen Beantragung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) helfen. Zugleich dient sie auch zur näheren Information über die Förderungsbedingungen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des studierendenWERK Berlin.

Offene Sprechstunde - Ohne Anmeldung
Dienstag  10.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag  15.00 bis 18.00 Uhr
Behrenstraße 40/41, 10117 Berlin

 

Die Sozialberatung des studierendenWERK Berlin hilft bei allgemeinen Fragen zur Studienfinanzierung, bei Fragen zu Krankenversicherung, Wohn- und Kindergeld sowie weiteren sozialrechtlichen Ansprüchen. Die Mitarbeiter_innen beraten außerdem zum Thema Studium mit Kind und bei Ärger mit Ämtern.

Offene Sprechstunde - Ohne Anmeldung
Montag und Donnerstag: 10 bis13 Uhr
Franz-Mehring-Platz 2-3, 10243 Berlin

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Deutschlandstipendium

Mit dem Deutschlandstipendium fördert die ASH Berlin künftige Akteurinnen und Akteure in den Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit, der Erziehung und Bildung, im Gesundheits- und Pflegemanagement sowie in der Physio-/Ergotherapie - talentierte und sozial engagierte Studierende, die bereits besondere persönliche Leistungen gemeistert haben. 

Informationen für Bewerber/-innen

Informationen für Förder/-innen

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Bildungskredit

Wenn die Kosten für ein Studium den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen und den Abschluss des Studiums gefährden, hilft ein Bildungskredit, die letzten Semester bis zum Abschluss zu überbrücken.

Der Studienkredit im Überblick:

  • Kreditvolumen von 1000 Euro bis 7200 Eurowahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro
  • Auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen
  • Sehr güns­ti­ger Zins­satz durch Bun­des­ga­ran­tie in Hö­he von 0,80 % ef­fek­ti­ver Jah­res­zins, der Soll­zins be­trägt 0,80% (Stand: 01.10.2016)
  • Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG - möglich
  • Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen
  • keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
  • kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
  • Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
  • niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 Euro
  • außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich
  • Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland
  • Förderung von Auslandsstudiengängen und studienbedingten Auslandsaufenthalten

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Förderprogramme und Stipendien

Übersichtsportale

Einzelne Stipendien 

  • Mit dem Demokratischen Stipendium vom ABSOLVENTA  e.V. kann sich jede/r Student/-in oder Absolvent/-in um eine Förderung bewerben - unabhängig von Studienleistungen, Parteienzugehörigkeit oder anderen Mitgliedschaften
  • Die Otto Benecke Stiftung e.V. bietet speziell für akademische Zuwanderer/-innen wie z.B. Spätaussiedler, Asylberechtigte und Personen nach § 60, Abs. 1 AufenthG, Beratung und Förderungen an.

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