Regelungen WiSe 20/21
Anlassbedingt und aus verwaltungsvereinfachenden Gründen wird allen Studierenden, die im SoSe 2020 zur Abschlussarbeit zugelassen wurden, die max. Verlängerung aus "Sonstigen" Gründen (Bachelorarbeit = vier Wochen; Masterarbeit = fünf Wochen) gewährt.
Verlängerungen aufgrund Empirie, Erziehung sowie weiterer in § 17 Abs. 5 RSPO gesondert angeführten Gründe bedarf es der jeweiligen Antragstellung durch die_den Studierenden.
Ihr Abgabedatum entnehmen Sie bitte dem LSF unter "Info über angemeldete Prüfungen".
Bachelor-/Masterarbeiten sind bis auf Weiteres in digitaler Form (per E-Mail-Anhang im PDF-Format) frist- und formgerecht im Prüfungsamt einzureichen. Die Eigenständigkeitserklärung als auch die Mitteilung über die Bereitstellung der Bachelor-/Masterarbeit in der Bibliothek ist mit eingescannter Unterschrift zu versehen.
Die schriftliche bzw. elektronische Zusendung der Bachelor-/Masterarbeit durch die Studierenden an die Gutachter_innen ist prüfungsrechtich nicht zulässig!
Antragstellung der Abschlussarbeit
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit ist von den Studierenden form- und fristgemäß, mit dem entsprechenden Antragsformular einschließlich der erforderlichen Unterschriften der_des Studierenden sowie der vorgeschlagenen Gutachter_innen, bei der zuständigen Prüfungsverwaltung postalisch oder per Einwurf in den ASH-Briefkasten einzureichen. Die auf dem Antragsformular jeweilig erforderliche Unterschriftsetzung der Gutachter_innen kann digital oder in eingescannter Form erfolgen.
Informationen zur Abschlussarbeit
Hier finden Sie die Antragsfristen und Bearbeitungszeiträume sowie wichtige Dokumente zum Download für Abschlussarbeiten.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund empirischer Anlegung ist nach Beginn der Bearbeitungsphase schriftlich beim Prüfungsamt zu beantragen! Die Bekanntgabe über die Zulassung zur Bachelorarbeit/Masterarbeit erfolgt vom Prüfungsamt per Aushang (am Tag des Beginns der Bearbeitungsphase). Es erfolgt keine persönliche schriftliche Benachrichtigung!
Anlassbedingt ist die Zulassung zur Bachelor-/Masterarbeit dem LSF unter "Prüfungsverwaltung" - "Info über angemeldete Prüfungen" zu entnehmen.
Antragsfristen und Bearbeitungszeiträume
Zulassungsanträge Bachelor-/Masterarbeit
B.A. Soziale Arbeit Online (BASA-online)
B.Sc. Gesundheits- und Pflegemanagement (GPM)
B.A. Erziehung und Bildung in der Kindheit (EBK)
B.Sc. Physiotherapie/Ergotherapie (PQS und AddIS)
B.Sc. Interprofessionelle Gesundheitsversorgung - online (IGo)
M.A. Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik (PSP) (Download Ende März)
M.Sc. Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG) (Download Ende März)
Verlängerungs-/Titeländerungsanträge
Deckblatt und Erklärung
Amtsärztliches Zeugnis
Falls sie für die Verlängerung der Abgabefrist ihrer Bachelor- oder Masterarbeit ein amtsärztliches Zeugnis benötigen, wenden sie sich bitte an folgende Dienststelle:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA)
Turmstr. 21 Haus M
10559 Berlin
Tel.: 030 90229-2500
Fax: 030 90229-2590 oder -2591
E-Mail: ZMGA@ lageso.berlin.de
Ansprechpartner/-innen
Studiengänge | Ansprechpartnerinnen |
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B.A. Soziale Arbeit B.A. Soziale Arbeit BASA-online B.A. Erziehung und Bildung in der Kindheit M.A. Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik |
Martina Schwandt Claudia Haase |
B.Sc. Physiotherapie/Ergotherapie B.Sc. Gesundheits- und Pflegemanagement B.Sc. Interprofessionelle Gesundheitsversorgung - online M.Sc. Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen |
Yvonne Hirsch (Claudia Haase) |
Claudia Haase
Prüfungsamt
Raum 330
Yvonne Hirsch
Prüfungsamt
Raum 330
tel:+49 30 99245359
Martina Schwandt
Prüfungsamt
Raum 331