Wissenschaftliche Einrichtung "Forschung"
Die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" unterstützt Sie gerne bei der Recherche nach geeigneten Förderinstrumenten und Ausschreibungen.
Darüber hinaus werden regelmäßig Informations- und Beratungsgespräche zu allen Fragen der internen und externen Forschungsförderung durchgeführt.
Auch bei der Suche nach Forschungs- und Kooperationspartner_innen sowie bei der Antragsstellung ist die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" behilflich.
Im ASH-Intranet haben Mitglieder der Hochschule unter "alice forscht" Zugang zu weiteren Materialien, die Sie bei Ihren Forschungsaktivitäten unterstützen (z. B. die Drittmittelanzeige oder Merkblätter zu den Themen "Durchführung und Finanzierung wissenschaftlicher Veranstaltungen an der ASH Berlin" und "Druckkostenzuschüsse").
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Beachtung und Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind elementare Voraussetzungen für wissenschaftliches Arbeiten und für die Anerkennung wissenschaftlicher Arbeit in der Öffentlichkeit und in der Gemeinschaft der Forschung.
2003 hat die ASH Berlin Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Alice Salomon Hochschule Berlin verabschiedet, die zur Qualitätssicherung in der Forschung an der ASH Berlin beitragen.
Die Alice Salomon Hochschule Berlin unterstützt die Forschungsaktivitäten ihrer Professor_innen durch die Ermäßigung der Lehrverpflichtung für Forschung sowie durch Forschungs- und Praxissemester.
Relevante Dokumente und Formulare zur Beantragung eines Forschungs- oder Praxissemesters finden Sie auf der Seite der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK).
Die ASH Berlin ist Mitglied im IFAF Berlin, das angewandte und interdisziplinäre Forschung zu den gegenwärtigen Herausforderungen mit regionalem Bezug fördert. Informationen und Beratung zu Forschungsanträgen beim IFAF Berlin erhalten Sie beim Kompetenzzentrum Integration und Gesundheit.
Förderinformationen
Forschenden an der ASH Berlin steht eine breite Palette an Fördermöglichkeiten durch öffentliche Förderprogramme, Stiftungsgelder oder private Mittel offen.
Aktuelle Informationen zu nationalen, europäischen und internationalen Förderangeboten finden Sie u.a. auf folgenden Seiten:
Umgang mit Drittmitteln
Mit der Einwerbung von Drittmitteln sind viele rechtliche Fragen und Probleme verbunden. Diese hat die ASH Berlin in der Drittmittelsatzung und der Richtlinie zur Umsetzung der Drittmittelsatzung geregelt.
Wenn Drittmittel eingeworben werden, wird von den Hochschulen die Zustimmung zum Projekt und häufig auch der Einsatz von eigenen Mitteln erwartet. Wenn Drittmittel beantragt werden, ist dies daher von den Antragsteller_innen rechtzeitig vor Absenden des Antrags mit Hilfe des Formulars zur "Anzeige eines Drittmittelprojektes" der Hochschulleitung anzuzeigen.
Die Drittmittelanzeige dient der Unterrichtung der Hochschulleitung über ein geplantes Drittmittelvorhaben. So wird sichergestellt, dass bereits frühzeitig in der Antragsphase alle verantwortlichen Bereiche der ASH Berlin in die erforderlichen Abstimmungen eingebunden sind und die notwendigen Ressourcen bei Projektbeginn zur Verfügung stehen. Die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" unterstützt Antragsteller_innen gerne beim Ausfüllen der Drittmittelanzeige.
Die Drittmittelverwaltung in der Haushaltsabteilung unterstützt Sie gerne bei der finanziellen Abwicklung Ihrer Drittmittelprojekte.
Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.
Aus aktuellem Anlass des Krieges in der Ukraine verweisen wir unten auf zwei ausgewählte Ausschreibungen (siehe Gerda Henkel Stiftung, Hilde Domin-Programm) sowie auf die Seiten #ScienceForUkraine sowie Help and funding opportunities in and from academia.
Die Seiten enthalten Linklisten zu vielfältigen Unterstützungsangeboten und werden vom Leibniz-Institut für Geschichte und Kultur des östlichen Europa (GWZO) in Kooperation mit der Universität Erfurt erstellt und aktualisiert.
Was wird gefördert?
Die Förderlinie IFAF EXPLORATIV unterstützt bei der Anbahnung von Forschungsvorhaben, zum Beispiel beim Ausloten und Vertiefen von neuen Forschungsansätzen, bei der Vernetzung und Partnersuche, aber auch schon beim Schreiben eines Antrags.
Das IFAF Berlin stellt dafür bis zu 10.000 Euro zur Verfügung. Förderfähig sind Personalkosten für studentische Hilfskräfte sowie Sachkosten für Aufträge an Dritte, Büro- und Geschäftsbedarf, Literatur und Reisekosten. Außerdem kann eine anteilige Lehrermäßigung von 2 SWS in Anspruch genommen werden.
Die Förderdauer beträgt 6 Monate. Der Förderstart ist am 1. Oktober 2023.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Professor_innen der Mitgliedshochschulen des IFAF Berlin.
Einreichfrist: 26. Juni 2023
Online-Informationsveranstaltung
Am 4.5.2023 von 10 bis 11 Uhr bieten die IFAF-Koordinatorinnen der IFAF-Hochschulen eine Online-Informationsveranstaltung zur aktuellen Ausschreibung der Förderlinie IFAF EXPLORATIV an. Dort erhalten Sie die Gelegenheit, offene Fragen zu Ihrem Antrag zu klären. Diese Veranstaltung findet auf Zoom statt : https://us02web.zoom.us/j/84173501901. Eine Anmeldung dafür ist nicht notwendig.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, steht Ihnen an der ASH für administrative und Finanzfragen Susen Frankzur Verfügung.
Allgemeine Anfragen zur IFAF-Förderung an der ASH Berlin richten Sie bitte an ifaf@ ash-berlin.eu.
Was wird gefördert?
Mit dem Programm „Integration durch Bildung" werden interdisziplinäre und partizipationsorientierte Forschungs-Praxis-Tandems gefördert, die Steuerungs- und Handlungswissen für eine Stärkung der Bildungsteilhabe von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte sowie eine diversitätssensible Gestaltung des Bildungssystems generieren. Die Vorhaben können verschiedene Forschungs- und Handlungsbereiche sowie lokale und regionale Akteur_innen einbeziehen.
Das vom ESF Plus und BMBF kofinanzierte Programm setzt sich aus zwei praxisorientierten Forschungsförderinitiativen und einem begleitenden Metavorhaben zusammen:
Der Projektstart sollte für den 01.05.2024 oder 01.06.2024 avisiert werden, die Förderung ist auf drei Jahre begrenzt.
Einreichfrist: 27. August 2023
Verfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Infoveranstaltungen für potenzielle Antragstellende: Donnerstag, 1. Juni 2023, 14.00 - 17.00 Uhr (via Webex)
Anmeldung: Registrierung | Virtuelle Infoveranstaltungen zum ESF Plus-Programm „Integration durch Bildung"
Aufgrund komplexer Förderbedingung bitten wir um eine möglichst frühzeitige Anzeige Ihres Interesses (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) im Forschungsreferat und empfehlen die Teilnahme an der o.g. Informationsveranstaltung. Wir unterstützen Sie gern.
Kontakt:
forschung@ ash-berlin.eu
Was wird gefördert?
Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch in diesen beiden Forschungsfeldern bewegen:
Gefördert werden risikoreiche, industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein sollen. Dabei sollen mindestens 50 % der im Rahmen der Fördermaßnahme eingesetzten Mittel die KMU erhalten.
Einreichfrist: jeweils zum 15. April und 15. Oktober, bis zum 30. Juni 2024
Verfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an das Forschungsreferat der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.
Ihre Ansprechpartnerin:
Diana Grothues
Forschungsreferentin
grothues@ ash-berlin.eu
Was wird gefördert?
Erkenntnistransferprojekte in der Förderoption Transfer FH/HAW PLUS die von Wissenschaftler_innen an Fachhochschulen (FH) und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) beantragt werden.
Erkenntnistransferprojekte können in allen von der DFG geförderten wissenschaftlichen Disziplinen beantragt werden und sind in ihrer thematischen Ausrichtung frei.
Voraussetzung für die Beantragung eines Projektes in der Förderoption Transfer FH/HAW PLUS sind transferfähige Forschungsergebnisse, die in Vorarbeiten mit grundlagenwissenschaftlichem Charakter, aber ohne DFG-Förderung, gewonnen wurden. Dabei soll eine wissenschaftliche Fragestellung gemeinsam mit einem Anwendungspartner (gewerbliches Unternehmen oder eine nichtgewerbliche gemeinnützige Einrichtung) bearbeitet werden, um wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse der Grundlagenforschung in die Anwendung zu bringen (z. B. eine beispielhafte Anwendung oder ein Konzept für die Praxis).
Eine Informationsveranstaltung zu dieser Antragstellung wird als Videokonferenz am 20. Juni 2022 von 13:30 bis 15:30 stattfinden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.
Einreichfrist: fortlaufend bis 30. Juni 2024
Verfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an die Wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.
Kontakt:
forschung@ash-berlin.eu
Was wird gefördert?
Mit FH-Europa zielt das BMBF darauf ab, die Beteiligung der FH/HAW an EU-Programmen wie vorzugsweise „Horizont Europa“ oder an weiteren EU-Programmen wie bspw. Green Deal, EUREKA als Partner, möglicherweise auch als Koordinatoren, von EU-Forschungsanträgen zu erhöhen. Zweck ist es, FH/HAW in die Lage zu versetzen, ihre Netzwerke auf europäischer Ebene auszubauen und zu stärken sowie sich nachhaltig und längerfristig mit ihren Forschungsschwerpunkten in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu etablieren.
FH/HAW Professor/innen sollen darin bestärkt werden, sich auf europäischer Ebene zu vernetzen, gemeinsam mit Forschungspartnern themenspezifische Projektvorschläge für "Horizont Europa" und weitere EU-Programme zu konkretisieren, entsprechende Anträge erfolgreich einzureichen und aufgebaute Forschungsschwerpunkte auch auf europäischer Ebene zu etablieren. Neben der gezielten Erstellung und Einreichung von konkreten Projektanträgen bei der EU sollen mit dieser Maßnahme auch netzwerkbildende Maßnahmen unterstützt werden.
Einreichfrist: 31. Dezember 2023
*Die Möglichkeit bis 30. Juni 2027, kontinuierlich Anträge einreichen zu können, steht vorerst ab dem 1. Januar 2024 unter dem Vorbehalt des Abschlusses einer neuen Bund-Länder-Vereinbarung in der Nachfolge der zum 31. Dezember 2023 auslaufenden Bund-Länder-Vereinbarung „Forschung an Fachhochschulen“.
Verfahren: Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an das Forschungsreferat der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.
Ihre Ansprechpartnerin im Forschungsreferat der ASH Berlin:
Jana Ennullat
Forschungsreferentin
030-99245-183
Was wird gefördert?
Das Programm „Kongress- und Messereisen“ (Modul C der Programminitiative HAW.International) ermöglicht Studierenden, Doktoranden und Wissenschaftler_innen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen (HAW/FH) die aktive Teilnahme an internationalen Fachtagungen und Messen im Ausland. Damit werden aktuelle Forschungsergebnisse in die internationalen Forschercommunity eingebracht. Die Geförderten können neue Kontakte in internationale Wissenschaftsnetzwerke aufbauen und bestehende Kontakte pflegen. Bei der Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und Kongressen muss der/die Bewerber_in eigene Ergebnisse aus der neuen Zeit präsentieren.
Bewerben können sich Master- und Diplomstudierende (Diplomstudierende: ab dem 4. Studienjahr), Promovierende (im eigenständigen oder im kooperativen Promotionsverfahren) und Angehörige des Lehr- und Forschungspersonals der deutschen Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen.
Einreichfrist: Bewerbungen können ganzjährig und fortlaufend, spätestens jedoch 4 Monate (120 Tage) vor dem 1. Tag der Veranstaltung beim DAAD eingereicht werden.
Ihr Ansprechpartner im International Office der ASH Berlin:
Julien Schwarz
Koordinator für Outgoing-Studierende (Praktikum): Auslandspraktikum Erasmus+ und Nicht-EU-Länder/ Finanzierung von Praktika im Ausland/ Ansprechpartner für Studienfahrten
030-99245-344
julien.schwarz@ ash-berlin.eu
Was wird gefördert?
Die Europäische Union hat das Stipendienprogramm MSCA4Ukraine für geflüchtete Forschende aus der Ukraine ins Leben gerufen. MSCA4Ukraine ermöglicht den Forscher*innen die Fortführung ihrer Arbeit an einer wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Einrichtung in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Horizon Europe-assoziierten Staat und hilft ihnen, ihre Verbindungen zu Forschungs- und Innovationsstätten in der Ukraine aufrechtzuerhalten. Zudem erleichtert das Programm die Wiedereingliederung von Forschenden in der Ukraine, sobald eine sichere Rückkehr möglich ist, um einem dauerhaften Braindrain entgegenzuwirken. So leistet es einen Beitrag zur Stärkung ukrainischer Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie deren Zusammenarbeit und Austausch mit der internationalen Forschungsgemeinschaft. Das Programm bietet einen Gastaufenthalt von 6 bis 24 Monaten an.
Gemäß dem MSCA-Arbeitsprogramm steht die Unterstützung für Forschende aus der Ukraine allen Bereichen der Forschung und Innovation offen und orientiert sich an den allgemeinen Zielen und Prinzipien von MSCA.
Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an die Wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.
Kontakt:
forschung@ ash-berlin.eu