Kuratorium
Das Kuratorium (gem. § 2, 1 der Grundordnung der ASH Berlin) besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern:
- je einem Mitglied der vier Mitgliedergruppen der ASH Berlin,
- je einem Vertreter_einer Vertreterin aus der Berufspraxis des Gesundheitsbereiches, aus der Berufspraxis der Kindheitspädagogik und aus der Berufspraxis der Sozialen Arbeit,
- je einem Vertreter_einer Vertreterin der Gewerkschaften,
- je einem Vertreter_einer Vertreterin der Wohlfahrtsverbände.
Die Vertreter_innen der vier Mitgliedergruppen der ASH Berlin werden durch die jeweiligen Vertreter_Vertreterinnen ihrer Mitgliedergruppe im Akademischen Senat gewählt. Die Auswahl des Wohlfahrtsverbands und der Gewerkschaft erfolgt durch den Akademischen Senat. Die gewählten Verbände schlagen sodann jeweils einen Vertreter_eine Vertreterin zur Wahl im Akademischen Senat vor. Für die Vertreter_innen aus der Berufspraxis können von allen Mitgliedergruppen Vorschläge zur Wahl durch den Akademischen Senat eingereicht werden.
Das Kuratorium soll mindestens zur Hälfte mit Frauen* besetzt sein.
Das Kuratorium ist zuständig für:
- die Feststellung des Haushaltsplans und den Beschluss über die Entlastung des Präsidiums,
- die Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Präsidiums; es gibt hierzu eine Stellungnahme,
- die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fachbereichen und anderen wissenschaftlichen Organisationseinheiten auf Vorschlag des Akademischen Senats,
- Empfehlungen zur Entwicklung der Hochschule und Stellungnahmen zum Struktur- und Entwicklungsplan,
- Vorschläge für die Wahl des Präsidenten_ der Präsidentin und der Vizepräsidenten_Vizepräsidentinnen und das für den Vorschlag für die Wahl des Kanzlers _der Kanzlerin erforderliche Einvernehmen,
- die Stellungnahme zum Entwurf von Änderungen der Grundordnung und die nach § 7a BerlHG erforderliche Zustimmung.
Darüber hinaus ist das Kuratorium zuständig für die der Hochschule zugewiesenen Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung. Welche Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sind, entscheidet im Zweifelsfall das Kuratorium selbst.
Aktuelle Zusammensetzung
Vorsitz: N.N.
Vertretung der Berufspraxis:
Soziale Arbeit: Elvira Berndt (Geschäftsführerin Gangway e.V., HV)
Gesundheit: Dr. Martina Kloepfer (Präsidentin des Instituts für Gender-Gesundheit e.V., HV)
Kindheitspädagogik: Niels Espenhorst (Referent Kindertagesbetreuung, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. , HV)
Vertretung einer Gewerkschaft: Julia Dück (Gewerkschaftssekretärin, ver.di Berlin -Brandenburg; Fachbereich C Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft, HV)
Vertretung eines Wohlfahrtsverbands: Daniela Radlbeck (Referentin Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungspolitik, Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V., HV)
Hochschullehrer_innen: Prof. Dr. Johannes Verch (HV), Prof. Dr. Michael Brodowski (SV)
Akademische Mitarbeiter_innen: Prof. Dr. Jennifer Hübner (HV), Christine Blümke (1. SV), Müjgan Senel (2.SV), Prof. (i. R.) Dr. Günter Thiele (3. SV)
Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung: Gabriele Hellenkamp (HV), Annett Eckloff (SV)
Studierende: Nicole Birk (HV), Theres Weckwerth (SV)
Geschäftsstelle des Kuratoriums: Dr. Maria Stolarzewicz