Hochschulleben ASH Berlin setzt Zeichen für Diskriminierungsschutz und Chancengleichheit

Umfassende Satzung schafft verbindliche Strukturen gegen Diskriminierung und Machtmissbrauch

Die Alice Salomon Hochschule Berlin hat eine wegweisende Antidiskriminierungs- und Chancengleichheitssatzung verabschiedet. Mit dieser positioniert sich die Hochschule klar gegen jede Form von Diskriminierung, sexualisierter Gewalt, Mobbing und Machtmissbrauch – und schafft gleichzeitig konkrete Strukturen in den Bereich Prävention und Intervention.

„Wir setzen ein deutliches Signal: Diskriminierung, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt haben an unserer Hochschule keinen Platz", betont Beatrice Cobbinah, antidiskriminierungs- und diversitätsbeauftragte Person und Mitglied der Beschwerdestelle. „Wir schaffen nicht nur verbindliche Regelungen, sondern zeigen klare Beratungs- und Beschwerdewege auf, die Betroffene ernst nehmen und schützen. Besonders wichtig ist uns, dass alle Hochschulmitglieder – von Studierenden über Beschäftigte bis zu Lehrbeauftragten – wissen, wohin sie sich wenden können und dass ihre Anliegen vertraulich und professionell bearbeitet werden".

Die neue Satzung folgt dabei einem post-kategorialen Diskriminierungsverständnis: Sie erfasst jenseits der bekannten Diskriminierungskategorien auch sonstige Zuschreibungen und Erfahrungen, die zur Herabsetzung genutzt werden könnten. Zusätzlich regelt sie auch das Vorgehen bei assoziierten Diskriminierungen – also wenn Menschen aufgrund eines Näheverhältnisses zu Personen diskriminiert werden, beispielsweise Eltern von Kindern mit Behinderung. Auch Machtmissbrauch ist in der überarbeiteten Satzung explizit mit benannt.

„Mit der Antidiskriminierungs- und Chancengleichheitssatzung haben wir neben den Werteprinzipien für ein gemeinsames Miteinander und dem Schutzkonzept bei sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ein starkes Fundament für den Diskriminierungsschutz an der ASH Berlin gelegt. Nun gilt es, dies auch in die Hochschulkultur zu übertragen“, so Peps Gutsche, Referent_in für die Schutzkonzeptentwicklung.

Die Überarbeitung der Satzung fand 2024 durch eine AG des Akademischen Senats statt und wurde durch begleitende Q&A-Formate Hochschulangehörigen zugänglich gemacht. Sie setzt die Vorgaben des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) und des Berliner Hochschulgesetzes um und legt neben transparenten Ansprechstellen bei Diskriminierung auch Strukturen zur Schaffung von Chancengleichheit durch Präventionsmaßnahmen und in Berufungs- und Auswahlgesprächen.

Wenn Sie Vorfälle melden, ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen oder eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie dies über das Online-Meldeformular tun.