Hochschulleben Energiepreispauschale für Studierende

Die Einmalzahlung der Bundesregierung in Höhe von 200 Euro kann voraussichtlich ab 20.3. online beantragt werden

Die Vorbereitungen zur Auszahlung der einmaligen Energiepreispauschale für Studierende laufen auf Hochtouren. Die ASH Berlin hat die Liste der anspruchsberechtigten Studierenden unter Einhaltung des Datenschutzes an die Berliner Senatsverwaltung übermittelt. Nach Prüfung durch die Senatsverwaltung werden die Anspruchsberechtigten über das LSF der ASH Berlin informiert.

Die Beantragung der Einmalzahlung wird voraussichtlich ab dem 20. März möglich sein. Infos zur Energiepreispauschale für Studierende finden Sie auf den Seiten der Immatrikulationsverwaltung.