Aktuell gibt es in Deutschland vier Geschlechtseinträge: männlich, weiblich, divers und keine Angabe. Anfang November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Damit hat sich die rechtliche Lage, wie Geschlechtseintrag und Vornamen geändert werden können, grundsätzlich geändert. Mit Blick auf das neue Gesetz, aber auch grundsätzlich gibt es weiterhin viele Fragen, wie die Bedarfe von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen in der Hochschulverwaltung berücksichtigt werden können.
Diese Veranstaltung vermittelt einen Überblick zu respektvollen Begrifflichkeiten, rechtlichen Rahmenbedingungen und ersten Handlungsoptionen. Dabei werden u.a. die folgenden Fragen besprochen:
- Was änderte sich rechtlich durch die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes?
- Welche Veränderungen braucht es innerhalb der Verwaltung, um der Vielfalt von Geschlechtern respektvoll zu begegnen?
- Wie kann ein respektvoller und anti-diskriminierender Umgang mit Personen aussehen, deren geschlechtliche Identität ich nicht kenne?
Die Veranstaltung richtet sich an alle Verwaltungsmitarbeitenden der ASH. Auch interessierte Lehrende sind herzlich willkommen. Wir bitten um Anmeldung über das Anmeldeformular.
Die Veranstaltung wird durchgeführt von Kalle Hümpfner.
