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Anerkennung internationaler Studienleistungen

Ein Auslandsstudium soll, wenn möglich, keine studienzeitverlängernde Wirkung haben. Die Kurse an der Gasthochschule sollten deshalb so ausgewählt werden, dass sie an der ASH Berlin auch anerkannt werden können. Vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts schließen Sie eine Lernvereinbarung ("Learning Agreement") mit der Gasthochschule und der ASH Berlin, die regelt, welche Kurse Sie dort besuchen und welche Kurse Ihnen dafür an der ASH Berlin anerkannt werden. Die genauen Anerkennungsmodalitäten regeln Sie ebenfalls vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts im dazugehörigen Anerkennungsformular.

Es gelten folgende Richtlinien zur Anerkennung:

  1. Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn eine Zuordnung zu den an der ASH Berlin angebotenen Fächern möglich ist.
  2. Sie können sich Module (oder ggf. einzelne Units) nur dann anerkennen lassen, wenn Sie die jeweiligen Modulvoraussetzungen bereits erfüllen. Die Modulvoraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern und/oder Studien- und Prüfungsordnungen Ihres Studiengangs. Beispiel: im Bachelor Soziale Arbeit gibt es Module, die Sie nur dann belegen können, wenn Sie bereits 60 ECTS absolviert haben (z.B. "Ethische Grundlagen Sozialer Arbeit"). Sollten Sie diese Voraussetzung noch nicht erfüllen, können Sie sich auch keine Module von Partnerhochschulen dafür anerkennen lassen.
  3. Innerhalb Europas gelten die Vorgaben des European Credit Transfer System (ECTS).

 

Anerkennungsverfahren

Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre im Ausland zu erbringenden Leistungen für Ihr Studium an der ASH Berlin anerkennen lassen können. 

  1. Sie erarbeiten vor Beginn des Auslandssemesters selbstständig (und ggf. nach Vorgaben der Gasthochschule) eine Übersicht der Kurse, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten und halten diese im "Learning Agreement Before the mobility" in Tabelle A fest. 
     
  2. Für jeden Kurs im Ausland, den Sie sich anerkennen lassen möchten, suchen Sie dann das inhaltlich passende Modul an der ASH Berlin heraus (nutzen Sie dafür das Modulhandbuch Ihres jeweiligen Studiengangs) und klären mit der/dem Modulverantwortlichen, ob der Inhalt, das Niveau und der Umfang des Kurses an der Gasthochschule den Anforderungen an der ASH Berlin entspricht. Sie erledigen diese Absprache mit den Modulverantwortlichen über das Anerkennungsformular, indem Sie dort den an der Gasthochschule angestrebten Kurs und die Prüfungsleistung darstellen, die Sie sich für Ihr Studium an der ASH Berlin anerkennen lassen möchten. Sie müssen auf dem Formular auch die Anzahl der ECTS-Credits nennen, die dort dafür vergeben werden; legen Sie die Kurs- bzw. Modulbeschreibungen der Gasthochschule dem Formular bei. Sie finden diese Informationen im Modulhandbuch oder Kurskatalog/Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gasthochschule. Der/die Modulverantwortliche legt dann im Anerkennungsformular genau fest, in welchem Umfang der von Ihnen gewählte Kurse an der ASH Berlin anerkannt werden kann und unterschreibt auf dem Formular. Sie müssen für jeden Kurs, den Sie anerkennen lassen möchten ein eigenes Formular ausfüllen, außer Sie lassen sich zwei Kurse für ein Modul anerkennen, dann tun Sie dies bitte auf einem Formular (achten Sie hier darauf wie die Noten, bzw. welche Note anerkannt werden soll).  Achten Sie darauf, dass das Formular von dem/der Modulbeauftragten im Original unterschrieben werden muss ("Nassunterschrift").
  3. Achtung: Sprachkurse, die nicht curricularer Teil eines Studiengangs der Gasthochschule sind (d.h. keine im Studienverlaufsplan der Gasthochschule genannten Lehrveranstaltungen und bspw. an einem Weiterbildungszentrum der Partnerhochschule angeboten werden) werden angerechnet. Alles zum Anrechnungsprozess finden Sie hier. Ihre Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Kathrin Knuth.
  4. Haben Sie alle Unterschriften der einzelnen Modulverantwortlichen auf den jeweiligen Anerkennungsformularen komplett, übertragen Sie die Angaben in die Tabelle B des "Learning Agreements_Before the mobility" und geben das Learning Agreement und das Anerkennungsformular beim International Office der ASH Berlin ab.
     
  5. Das International Office kümmert sich um die Unterschrift der ASH Berlin auf Ihrem Learning Agreement und leitet Ihren Antrag auf Anerkennung an den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n weiter.
     

Bitte beachten Sie die geltenden Fristen zum Einreichen des Learning Agreements - und damit auch des Anerkennungsformulars! Die Fristen finden Sie hier in der Info-Box "Learning Agreement".

Das Learning Agreement kann nur in den ersten vier Wochen nach Studienbeginn an der Gasthochschule verändert werden (im Abschnitt "During the Mobility"). Mehr zum Learning Agreement - During the Mobility finden Sie auf unserer Website zum Studium im Ausland im Bereich Während des Auslandsaufenthalts.

Sollten Sie zu Beginn des Auslandsaufenthaltes Ihre Kurswahl an der Gasthochschule ändern und wenn sich daraus auch Änderungen an den anzuerkennenden Kursen an der ASH Berlin ergeben, sind Sie verpflichtet, dies erneut mit den Modulbeauftragten abzustimmen.

Der Ablauf ähnelt dem wie vor dem Auslandsaufenthalt: Sie füllen für jeden neuen Kurs, den sich anrechnen lassen wollen ein Anerkennungsformular aus und lassen den/die Modulbeauftragte/n unterschreiben. Dann übertragen Sie die Angaben in die Tabelle B2 des "Learning Agreements - During the mobility" und schicken das Learning Agreement - During the Mobility und das neue Anerkennungsformular mit den Unterschriften der Modulverantwortlichen per E-Mail an das International Office. Das International Office kümmert sich dann um die Unterschrift der ASH Berlin auf Ihrem Learning Agreement - During the Mobility und leitet Ihren Antrag auf Anerkennung an den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n weiter.

Falls Sie aus dem Ausland keine Originalunterschrift auf Ihrem Anerkennungsantrag erhalten können, müssen Sie diese nach Ihrer Rückkehr nachtragen lassen. Alternativ können Sie die Änderungen Ihrer Anerkennungswünsche mit den Modulbeauftragten zunächst per E-Mail absprechen und das Formular nach Ihrem Aufenthalt im Original unterschreiben lassen.

Bitte beachten Sie die geltenden Fristen zum Einreichen des Learning Agreements - During the Mobility - und damit auch des ggf. nötigen neuen Anerkennungsformulars: vier Wochen nach Studienbeginn an der Gasthochschule! 

  1. Nach Abschluss Ihres Auslandssemesters wird Ihnen meist direkt von der Gasthochschule ein sog. Transcript of Records ausgestellt (bzw. ersatzweise Tabelle C im Learning Agreement - After the Mobility). Das Transcript of Records stellt eine Auflistung aller an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen dar. Für die finale Anerkennung benötigen Sie ein originales Transcript of Records. Da die meisten Gasthochschulen das Dokument aber nur noch per E-Mail verschicken, akzeptiert das Prüfungsamt es auch, wenn wir im International Office das Transcript of Records per E-Mail direkt von der Partnerhochschule erhalten und wir auf dem Ausdruck den direkten Erhalt mit unserer Unterschrift und Stempel bestätigen. Wichtig: Sofern das Transcript of Records nur an Sie persönlich geschickt wurde, kontaktieren Sie die Gasthochschule mit der Bitte das Dokument an studyabroad@ash-berlin.eu zu schicken.
     
  2. Sobald Sie und wir das Transcript of Records von der Gasthochschule erhalten haben, melden Sie sich bitte direkt bei uns im International Office. Sie können dann nach Terminabsprache den Ausdruck Ihres Transcripts of Records mit Unterschrift und Stempel von uns und Ihr Original-Anerkennungsformular abholen.
     
  3. Für die endgültige Anerkennung reichen Sie dann Ihr Transcript of Records (d.h. den Ausdruck mit Unterschrift und Stempel von uns) und das Original-Anerkennungsformular beim Aida Heshmati (Studierendenservicecenter Anrechnung und Anerkennung) ein. Dort wird die tatsächliche Anerkennung Ihrer Leistungen und die Übertragung ins LSF dann vorgenommen.

Bitte beachten Sie die geltenden Fristen für die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen
30. November wenn Sie im vorhergehenden Sommersemester im Ausland waren.
31. Mai wenn Sie im  vorhergehenden Wintersemester im Ausland waren.

Formulare

 

FAQs

Ein reguläres Studiensemester umfasst etwa 30 ECTS-Credits, diese sollten Sie auch im Ausland anstreben. Wenn Sie von der ASH Berlin ein Stipendium erhalten (Erasmus+ oder PROMOS), müssen Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes mindestens 15 ECTS-Credits (oder äquivalent) an der Gasthochschule absolvieren. Das heißt jedoch nicht, dass Sie sich auch 15 ECTS-Credits anerkennen lassen müssen - bei der Anerkennung gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl.

Wenn Sie ein Semester an einer Gasthochschule im Ausland absolvieren, wissen Sie anhand des vorgezogenen Anerkennungsverfahrens schon vor Antritt des Auslandssemesters, welche Kurse Ihnen an der ASH Berlin anerkannt werden können. Falls Sie nach Beginn Ihres Auslandssemesters noch anzuerkennende Kurse ändern möchten, ist dies innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn des Unterrichts vor Ort und durch eine Bestätigung der Modulverantwortlichen auf einem neuen Anerkennungsformular ebenfalls möglich.

Jeder Kurs, der auf dem Anerkennungsformular von den jeweiligen Modulverantwortlichen und am Ende durch den Prüfungsausschuss mit der Unterschrift abgesegnet wurde, kann anerkannt werden, wenn er im Ausland in der vorgesehenen Form absolviert und im Transcript of Records nach Beendigung des Studiums an der Gasthochschule bestätigt wurde.

Bitte beachten Sie bei der Planung einer Anerkennung unbedingt, dass Sie sich Module (oder ggf. einzelne Units) nur dann anerkennen lassen können, wenn Sie die jeweiligen Modulvoraussetzungen bereits erfüllen. Die Modulvoraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern und/oder Studien- und Prüfungsordnungen Ihres Studiengangs. Beispiel: im Bachelor Soziale Arbeit gibt es Module, die Sie nur dann belegen können, wenn Sie bereits 60 ECTS absolviert haben (z.B. "Ethische Grundlagen Sozialer Arbeit"). Sollten Sie diese Voraussetzung noch nicht erfüllen, können Sie sich auch keine Module von Partnerhochschulen dafür anerkennen lassen!

Es gibt keine grundsätzliche Pflicht, dass Sie sich Kurse von der Gasthochschule anerkennen lassen müssen. Falls Sie sich von Anfang an gegen eine Anerkennung entscheiden, müssen Sie uns dies lediglich formlos bestätigen (per E-Mail reicht) und dies kurz begründen - und zwar zu dem Moment, wo Sie auch Ihr Learning Agreement - Before the Mobility bei uns einreichen. Gründe für eine Nicht-Anerkennung können z.B. sein, dass Sie in Ihrem Studium schon so weit fortgeschritten sind, dass Sie keine Module mehr 'übrig' haben, die anerkannt werden können oder die Module, die Sie an der ASH Berlin noch offen haben, passen inhaltlich nicht zu den Kursen an der Gasthochschule.

Die Namen der Modulverantwortlichen finden Sie in der Übersicht, die das Lehrbetriebsamt zur Verfügung stellt.

In der Regel finden Sie die Informationen und detaillierte Modulhandbücher und/oder ein Vorlesungsverzeichnis mit Kursbeschreibungen auf den Internetseiten Ihrer Gasthochschule. Nutzen Sie gerne die Links in den jeweiligen Info-Boxen auf unserer Website mit den Übersichten der Partnerhochschulen aus Ausgangspunkt.

Bitte beachten Sie, dass die Kurslisten, genau wie an der ASH Berlin, ggf. erst wenige Wochen vor Semesterbeginn veröffentlicht werden. Orientieren Sie sich deshalb an den Kurslisten vergangener Semester, insbesondere beim Erstellen Ihres Learning Agreements. Zusätzlich können Sie Studierende fragen, die bereits an der von Ihnen gewählten Universität studiert haben. Der Kontakt kann über International Office der ASH Berlin hergestellt werden.

Über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss der ASH Berlin.

Das Transcript of Records bzw. die Tabelle C des "Learning Agreements - After the mobility" ist eine Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen. Es wird Ihnen meist direkt von der Gasthochschule ausgestellt und per E-Mail zugesandt (und oft auch in Kopie an uns im International Office geschickt). In einigen Fällen sendet die Gasthochschule das Transcript of Records auch nur an uns im International Office (und nicht an Sie) - in dem Fall informieren wir Sie darüber. 

Wichtig: für die finale Anerkennung im Prüfungsamt (siehe oben: Anerkennungsverfahren > Nach Abschluss des Auslandssemesters) benötigen Sie ein originales Transcript of Records. Da die meisten Gasthochschulen das Dokument aber nur noch per E-Mail verschicken, akzeptiert das Prüfungsamt es auch, wenn wir im International Office das Transcript of Records per E-Mail direkt von der Partnerhochschule erhalten und wir auf dem Ausdruck den direkten Erhalt mit unserer Unterschrift und Stempel bestätigen.

Studien- und Prüfungsleistungen von Hochschulen: Die auswärtigen Studien- und Prüfungsleistungen müssen an einer anerkannten Hochschule erbracht worden sein (bspw. unsere Partner­universitäten, ansonsten unter www.anabin.de mit dem Vermerk H+ gekennzeichnet).

Kompatible Studien- und Prüfungsleistungen: Die auswärtigen Studien- und Prüfungsleistungen müssen aus dem Fächerspektrum stammen, das in Ihrem Studiengang relevant ist, oder in engem Zusammenhang zu Ihrem Studiengang stehen (dazu können auch Disziplinen und Wissenschaftsbereiche zählen, die nicht an der ASH Berlin mit Lehrstühlen vertreten sind, aber fachbezogen sind).

Mindestumfang von 2 Semesterwochenstunden: Eine Lehrveranstaltung muss mindestens 2 SWS Präsenzzeit (oder insgesamt 22,5 Zeitstunden) umfassen, damit sie anerkannt werden kann.

Äquivalentes Studienniveau: Die auswärtigen Studien- und Prüfungsleistungen müssen aus Lehrveranstaltungen stammen, die dem Niveau an der ASH Berlin entsprechen. 

Je nach Studien- und Prüfungsordnung können prinzipiell auch Sprachkurse anerkannt werden. Z.B. werden im Rahmen des Bachelorstudiums Soziale Arbeit häufig Sprachkurse für das Wahlmodul anerkannt. Achten Sie hier bitte auf die oben beschriebenen unterschiedlichen Abläufe einer Anerkennung (curricularer Teil eines Studiengangs ) und Anrechnung (nicht curricularer Teil eines Studiengangs).

Die Umrechnung der Noten auswärtiger Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nach der ECTS-Notenumrechnungstabelle. Falls auf den Leistungsnachweisen auswärtiger Hochschulen keine ECTS-Noten (ECTS grades) angegeben sind, werden diese aus den nationalen Notensystemen mittels der Umrechnungstabelle nach der so genannten Bayerischen Formel vom Prüfungsamt der ASH Berlin ermittelt.  

ECTS-Credits

Im ECTS-Programm werden den einzelnen Lehrveranstaltungen ECTS-Punkte zugeordnet. Diese sollen präzise wiedergeben, welche Studienleistung erforderlich ist, um erfolgreich an einer Lehrveranstaltung teilzunehmen. Die ECTS-Punkte berücksichtigen nicht nur den Zeitaufwand für die Teilnahme, sondern auch für das notwendige Selbststudium. Die Studierenden erwerben die ECTS-Punkte durch den erfolgreichen Abschluss einer Lehrveranstaltung, das heißt die Erbringung der für den Kurs geforderten Studienleistungen. Nach den ECTS-Richtlinien entspricht die Studienleistung eines akademischen Studienjahres 60 Leistungspunkten ("Credits"), die eines Semesters 30 ECTS-Credits.

Natürlich können grundsätzlich auch internationale Studienleistungen nach analoger Vorgehensweise anerkannt werden, die an Gastuniversitäten im Ausland erbracht wurden, die nicht das ECTS-System verwenden.

 

Hintergrund: Das European Credit Transfer System (ECTS)

Zur Förderung des Austausches zwischen den Hochschulen entwickelte die Europäische Kommission das European Credit Transfer System (ECTS) als eine einheitliche Grundlage zur Anerkennung von Studienleistungen.

Studienleistungen (z.B. Kurse, die innerhalb eines Auslandsstudienjahres belegt wurden) können innerhalb dieses Systems problemlos verglichen werden. Um diese Kompatibilität zu gewährleisten, müssen die beteiligten Einrichtungen das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens zwischen den teilnehmenden Hochschulen anerkennen. Diesem Prinzip wird durch folgende ECTS-Auflagen an den einzelnen Hochschulen Ausdruck verliehen:

  1. die Informationspflicht über das Kursangebot
  2. die Verwendung von ECTS-Punkten (Credits) zur Bewertung von Kursen
  3. der Abschluss von individuellen Studienvereinbarungen (Learning Agreements) zwischen dem Studierenden, der Gast- und der Heimathochschule vor dem Studienaufenthalt
  4. der Transfer der Anrechnungspunkte mit Hilfe der Datenabschrift (Transcript of Records), die der Heimathochschule Auskunft über die tatsächlich erbrachten Studienleistungen gibt.

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