Förderung von Studienfahrten
Studienfahrten, die von Lehrenden der ASH Berlin mit Seminargruppen durchgeführt werden, können durch ASH-Mittel gefördert werden, unabhängig davon ob diese ins Ausland führen oder innerhalb Deutschland stattfinden.
Konferenzteilnahmen von Studierenden und Fahrten, die nicht von Lehrenden der ASH begleitet werden, sind direkt im Bereich Haushalt zu beantragen.
Die Fördersumme, die pro studentischem_r Teilnehmer_in gewährt wird, setzt sich wie folgt zusammen:
Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich
Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien
Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien
Alle anderen Länder
Einfache Entfernung | Betrag (Hin- und Rückfahrt) | Auszahlung nach Abzug des Eigenanteils (30 €) |
< 100 km | 20 € | 0 € |
100 - 299 km | 40 € | 10 € |
300 - 499 km | 75 € | 45 € |
500 – 1.999 km | 100 € | 70 € |
2.000 - 7.999 km | 140 € | 110 € |
8.000 km und mehr | 200 € | 200 € |
Die Beantragung einer Studienfahrt Inland oder Ausland erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular über das International Office. Ausgenommen davon sind Anträge für Studienfahrten im Tarifbereich Berlin ABC. Diese sind direkt bei der Haushaltsabteilung einzureichen.
Jeder Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Die Genehmigung erfolgt über das International Office. Der Bewilligungsbescheid wird mit der Fördersumme vom International Office ausgestellt. Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie auch die Haftungsbedingungen für Studienfahrten.
Der Bewilligungsbescheid wird dann an die Allgemeine Verwaltung -Haushalt weitergeleitet, die die Zuschüsse als Gesamtsumme an die beauftragte Lehrkraft erstattet. Dem Bescheid ist eine Quittungsliste beigefügt, auf der die Studierenden den Empfang des Geldes zu quittieren haben.
Studierende, die nach Auszahlung des Zuschusses aus Krankheitsgründen oder sonstigen Anlässen nicht an der Studienfahrt teilnehmen können, müssen den Zuschuss zurückzahlen.
Die Abrechnung der Studienfahrt erfolgt durch die allgemeine Verwaltung der ASH Berlin (Frau Kempf) innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Studienfahrt. Der Schlussabrechnung sind alle Unterlagen beizufügen. Zusammen mit der Abrechnung ist auch ein Bericht über den Ablauf und die Ergebnisse der Studienfahrt vorzulegen.
Es müssen alle Lehrenden, die an der Studienfahrt teilnehmen, aus versicherungsrechtlichen Gründen einen Dienstreise-Antrag (DR-Antrag) stellen, auch dann, wenn keine Kostenerstattung erfolgt.
Der Besuch einer Tagesveranstaltung wird von der ASH Berlin wie folgt bezuschusst:
Gastgeschenke im Rahmen einer Studienfahrt werden nicht erstattet. Hier besteht die Möglichkeit, das hochschuleigene Werbematerial mitzunehmen.
Bei der Abrechnung der Studienfahrt werden als Berechnungsgrundlage für den Fahrtkostenzuschuss entweder die realen Bahnkosten berücksichtigt oder bei der Nutzung des eigenen PKW die fiktiven Bahnkosten. Sind bei der Studienfahrt beide Verkehrsmittel genutzt worden, wird als Grundlage für die Berechnung die tatsächlichen Bahnkosten der vorgelegten Tickets herangezogen.
Antrag_Studienfahrt_Formular_2018-12.doc
13.12.2018 · 105 KB
Richtlinien für Studienfahrten der ASH Berlin
05.12.2016 · 33 KB
Haftungsbedingungen_bei_Studienfahrten_ASH_Berlin.pdf
24.08.2017 · 221 KB
Koordinator für Outgoing-Studierende (Praktikum): Auslandspraktikum Erasmus+ und Nicht-EU-Länder/ Finanzierung von Praktika im Ausland/ Ansprechpartner für Studienfahrten
International Office
Raum 345
Telefonische Beratung mittwochs von 13:00 - 15:00Uhr.
Video-Beratung nach Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie mich zunächst per Email.
Arbeitstage: Montag, Mittwoch, Donnerstag