Zum Semesterende in Berlin

Zum Ende des Aufenthaltes in Berlin stehen noch einige organisatorische Dinge bevor, auf die wir Sie hier gerne schon aufmerksam machen, zu denen Sie aber auch vor dem Semesterende eine ausführliche E-Mail erhalten und wir ein Info-Treffen organisieren.

Prüfungsanmeldung und Noten / Teilnahmebestätigungen

Wenn Sie in einem Kurs oder Modul eine Prüfung absolvieren, müssen Sie sich (je nach Studiengang) vorab über LSF für die Prüfung anmelden. Die Prüfungsanmeldung ist ca. sechs Wochen nach Semesterstart möglich – und bleibt bis zum Ende des Semesters freigeschaltet. Je nach Studiengang ist die Prüfungsanmeldung für Austauschstudierende komplett oder zumindest teilweise online über LSFmöglich. Nutzen Sie gerne unsere Schritt-für-Schritt Anleitung für Austauschstudierende.

Sobald die Lehrenden Ihre Prüfungsleistung (z.B. Referat oder Hausarbeit) benotet haben, wird die Note direkt ins LSF eingetragen und Sie können sie dort einsehen. Sie sollten den Lehrenden mindestens drei bis vier Wochen Zeit für die Korrektur der Prüfungsleistung geben. Einige der Lehrenden sind in den Semesterferien auch im Urlaub, daher sprechen Sie sie rechtzeitig auf Ihre Noten an.

Wenn Sie an einem Kurs nur teilnehmen bzw. nur eine Teilnahmeleistung erbringen, müssen Sie sich nicht für die dazugehörige Prüfung anmelden. Die Lehrenden werden Ihre Teilnahme direkt im LSF bestätigen, sofern Sie die ggf. dazugehörige Teilnahmeleistung erbracht haben.

Semesterabschluss-Veranstaltung

Bevor Ihr Semester an der ASH Berlin endet, müssen Sie an einer verpflichtenden Semesterabschluss-Veranstaltung mit dem International Office teilnehmen. In dieser Veranstaltung freuen wir uns auf Ihr Feedback und klären mit Ihnen Fragen zur Prüfungsanmeldung und zum Transcript of Records. Der Termin wird rechtzeitig im Moodle-Kurs für Austauschstudierende freigegeben.

Bitte denken Sie daran, uns die notwendigen Dokumente zum Ende des Semesters zukommen zu lassen. Diese werden im Moodle-Kurs für Austauschstudierende bereitgestellt.

Aufenthaltsbestätigung

Bitte fragen Sie bei Ihrer Heimathochschule an, ob Sie eine Aufenthaltsbestätigung benötigen (auch "Certificate of Attendance", "Duration Sheet" oder "Confirmation of Stay" genannt), auf der wir das Start- und Enddatum Ihres akademischen Aufenthalts an der ASH Berlin bestätigen. Startdatum ist der erste Orientierungstag, Enddatum ist das letzte Kursdatum laut LSF. Meistens hat jede Hochschule oder die jeweilige nationale Erasmus+ Agentur hierfür ihr eigenes Formular, bitte schicken Sie uns dieses per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass wir die Aufenthaltsbestätigung erst nach Ende Ihres Aufenthalts unterschreiben können.

Transcript of Records

Im Abschlussgespräch klären wir mit Ihnen die Organisation des Transcript of Records im Detail. Dazu füllen Sie bitte VOR dem Abschlussgespräch die Checkliste "Transcript of Records" aus und schicken sie uns per E-Mail.

Generell gilt: Je früher Sie Ihre Hausarbeiten oder Prüfungsleistungen abgeben, desto früher erhalten wir meistens die Noten und desto früher können wir das Transcript ausstellen. Sie sollten den Lehrenden mindestens drei bis vier Wochen Zeit für die Korrektur der Prüfungsleistung geben. Einige der Lehrenden sind in den Semesterferien auch im Urlaub, daher sprechen Sie sie rechtzeitig auf Ihre Noten an. Bitte beachten Sie zudem, dass das Transcript of Records nur ausgestellt wird, nachdem Sie die Exmatrikulation abgeschlossen haben (Infos dazu weiter unten).

Exmatrikulation

Zum 31. März im Wintersemester bzw. zum 30. September im Sommersemester werden Sie exmatrikuliert. Danach können Sie keine ASH-Services mehr nutzen (z.B. Moodle). Falls Sie Dokumente/Präsentationen aus Ihren Moodle-Kursen behalten möchten, laden Sie diese vor Ihrer Exmatrikulation herunter.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation digital aus und unterschreiben ihn und schicken Sie ihn uns dann per E-Mail zu. In unserer Ausfüllhilfekönnen Sie sehen, wie der Antrag ausgefüllt werden muss.

Falls Sie später nochmal in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung von uns. Diese stellen wir jederzeit auf Anfrage für Sie aus.

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Abmeldung beim Bürgeramt und von der Rundfunkgebühr

Eine Woche vor Auszug müssen Sie sich auch beim Bürgeramt wieder abmelden. Dies kann per Post geschehen. Schicken Sie die Abmeldung einfach an das Bürgeramt, bei dem Sie sich angemeldet haben. Ohne die Abmeldung können Ihnen bei erneuter Einreise eventuell Probleme entstehen. Das Formular zur Abmeldung erhalten Sie auf der Homepage der Berliner Bürgerämter. Falls Sie sich unsicher sind, wie Sie das Formular ausfüllen sollen, nutzen Sie gerne unsere Ausfüllhilfe. Bitte heben Sie die Abmeldebescheinigung in Ihren Unterlagen auf.

Wenn Sie Ihre Wohnung für die Rundfunkgebühr anmelden mussten, müssen Sie sich auch dort wieder abmelden. Das können Sie online auf der Website des Rundfunkbeitrags erledigen. Auch dafür können Sie gerne unsere Ausfüllhilfe nutzen. Wenn Sie sich nicht abmelden, kann es sein, dass Sie bei einer erneuten Einreise nach Deutschland für alle Monate seit der Anmeldung nachzahlen müssen. Für die Abmeldung der Rundfunkgebühr ist die Abmeldebescheinigung des Bürgeramts nötig.