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Beschwerdestelle Antidiskriminierung

Die Beschwerdestelle der ASH Berlin nimmt Beschwerden bei Verdacht auf Diskriminierung von allen Hochschulangehörigen entgegen. Unsere Aufgabe ist es, bei dem Abbau von Diskriminierung an der Hochschule zu unterstützen.

Sie können sich an uns wenden, wenn Sie Diskriminierung erlebt haben, zum Beispiel in folgenden Formen:

  • Ableismus (Behinderung und chronische Erkrankung)
  • Rassismus und Antisemitismus
  • Diskriminierung aufgrund von Lebensalter
  • Klassismus
  • Mobbing und Stalking mit Diskriminierungsbezug
  • Queerfeindlichkeit, LGBTQIA+ Feindlichkeit
  • Sexismus und sexualisierte Gewalt
  • Sprache

Auch Diskriminierung, die sich in strukturellen Zusammenhängen zeigt, z. B. durch Regelungen, Abläufe oder Machtverhältnisse, kann Thema eines Beschwerdeverfahrens sein. Alle ASH Berlin Angehörigen haben das Recht, sich bei erfahrener Diskriminierung zu beschweren.

Als offizielle Beschwerdestelle nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) bearbeiten wir eingegangene Beschwerden. Darüber hinaus richten wir uns nach dem LADG (Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz) und der Antidiskriminierungssatzung der ASH Berlin. 

Beschwerden können anonym, auf deutsch oder auf englisch eingereicht werden.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine Diskriminierung erlebt haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Bei Unsicherheiten, ob Sie eine Beschwerde einreichen wollen, können Sie sich zusätzlich von Antidiskriminierungsberater_innen beraten lassen. 

 

Eine Beschwerde einreichen

Alle Angehörigen der ASH Berlin können sich beschweren. Das sind alle Beschäftigten, Studierenden, Stipendiat_innen, Honorarkräfte, Gast- und Nebenhörer_innen, Weiterbildungsteilnehmer_innen und Bewerber_innen.

Außerdem können sich Besucher_innen beschweren, die Diskriminierung in Räumen der ASH Berlin erfahren haben, wenn mindestens eine beteiligte Person Angehörige der ASH Berlin ist. Zu den Räumen der ASH Berlin zählen:  

  • ASH-Campus einschließlich allen Außenstellen
  • digitale Räume der Hochschule (E-Mail, Lernplattformen, soziale Medien, Messengersysteme, Videokonferenzräume, digitale Lehr-/Lernmittel, Telekommunikation, administrative Systeme, die von der Hochschule zur Verfügung gestellt werden)

Auch bei Diskriminierung während eines Auslandsaufenthalts kann eine Beschwerde eingereicht werden. Bei diskriminierenden Vorfällen in der Praxisstelle arbeitet die Beschwerdestelle mit dem Praxisreferat zusammen.

 

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Zum Vergrößern klicken

 

In diesem Schaubild ist der Ablauf vereinfacht dargestellt. Eine detailliertere Vorgehensweise können Sie der Geschäftsordnung entnehmen, die hier demnächst verlinkt wird. 

 

1. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen wollen, können Sie dies über das Beschwerdeformular tun. 

2. Wir prüfen zuerst, ob wir für die Beschwerde zuständig sind, und ob ein formales Beschwerdeverfahren eröffnet werden kann. 

  • Im Moment sind wir laut gesetzlichen Vorgaben nur zuständig, wenn die beschwerdeführende Person selbst von der Diskriminierung betroffen ist.
  • Außerdem prüfen wir, ob es einen Bezug zur ASH Berlin gibt, und ob Mitglieder der Beschwerdestelle befangen sind.

3. Wenn wir für das Verfahren zuständig sind, holen wir, falls nötig, mehr Informationen von den Beteiligten ein, um den Vorfall besser einzuschätzen. Dies tun wir zum Beispiel über Gespräche oder schriftliche Stellungnahmen.

4. Mit den gesammelten Informationen prüfen wir, ob eine Diskriminierung vorliegt.

5. Wir empfehlen der zuständigen Stelle (meist der Hochschulleitung) geeignete Maßnahmen, und überprüfen deren Umsetzung. Maßnahmen werden nach Einzelfall und Schwere des Vorfalls entschieden, und können sich beispielsweise wie folgt äußern: 

  • verpflichtende Schulungen oder regulierende Gespräche
  • Abmahnung oder Einleitung eines Disziplinarverfahrens
  • Kündigung oder Strafanzeige (selbstverständlich nur mit Einverständnis der beschwerdeführenden Person)

6. Am Ende versenden wir einen anonymisierten Abschlussbericht an alle Beteiligten.

 

Sie haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, den Stand des Verfahrens zu erfragen oder die Beschwerde zurückzuziehen.

Beschwerden können auch anonym eingereicht werden. Sie können dies zum Beispiel über das digitale Meldeformular oder vermittelt durch Antidiskriminierungsberater_innen, Interessenvertretungen oder einzelne Mitglieder der Beschwerdestelle tun.

Bitte beachten Sie:

  • Bei einer anonymen Meldung über das Meldeformular können wir keine Rückfragen stellen oder über den Verfahrensstand informieren.
  • Bei einer vermittelten anonymen Beschwerde über Berater_innen oder Interessenvertretungen kann der Kontakt auf Wunsch gewahrt bleiben, sodass eine Rückmeldung über diese Personen möglich ist.

Auch anonyme Beschwerden können dokumentiert oder je nach Fall weiterverfolgt werden.

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Aktuell ist die Beschwerdestelle mit 3 Mitgliedern besetzt:

  • Beatrice Cobbinah (keine Pronomen) ist neben der Tätigkeit in der Beschwerdestelle Antidiskriminierungs- und Diversitätsbeauftragte Person der ASH Berlin
  • Weena Mallmann (sie/ihr/kein Pronomen) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt Campus Transferale mit Fokus auf diversitätssensibler und diskriminierungskritischer Sozialer Arbeit
  • Lu Backsen (keine Pronomen) studiert Soziale Arbeit im Bachelor und ist studentisches Mitglied der Beschwerdestelle

Außerdem ist Elisabeth Keuten (sie/ihr) als Diversity Koordination die Geschäftsstelle der Beschwerdestelle.

Als Beschwerdestelle verstehen wir Diskriminierung als ein strukturelles Problem, das auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene wirkt und aus einer intersektionalen Perspektive betrachtet werden muss. Wir erkennen an, dass sich unterschiedliche Diskriminierungsformen – etwa aufgrund von geschlechtlicher und sexueller Identität, (sozialer) Herkunft, Behinderung, Alter oder Religion – nicht isoliert betrachten lassen, sondern sich wechselseitig verstärken und neue Ausschlussmechanismen erzeugen können.

Unsere Perspektive ist machtkritisch, solidarisch und lösungsorientiert. In Folge dessen basiert unsere Arbeit auf einer machtkritischen Analyse sozialer Ungleichheiten und der Anerkennung von Diskriminierung als gesellschaftlich verankertes Machtverhältnis. 

Wir sind eine aktive Akteurin, die nicht nur auf bestehende Diskriminierungen reagiert, sondern durch Empfehlungen, präventive Maßnahmen, Sensibilisierung und institutionelle Veränderungsprozesse zum Abbau von Diskriminierung an der Hochschule beiträgt.

Als Antidiskriminierungsstelle verstehen wir uns als aktiv Gestaltende einer Hochschule, die sich ihrer Verantwortung im Abbau von Diskriminierung bewusst ist und nehmen die Beschwerden aller Hochschulangehörigen an.

Mit einer selbstreflexiven Perspektive haben wir den Anspruch, unhinterfragte und dominanzkulturell geprägte Vorannahmen aufzudecken und kritisch zu hinterfragen. Mit ‚Kritik‘ verbinden wir eine ethische Haltung und die andauernde Aufgabe, Widerstand gegen etablierte asymmetrische Machtverhältnisse zu leisten. 

Die Beschwerdestelle Antidiskriminierung richtet sich nach der Definition von Diskriminierung nach der Antidiskriminierungssatzung (ADS).

a) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund von einem oder mehreren tatsächlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen gemäß §1 Abs. 2 (ADS) eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Dazu gehören jede Form von Benachteiligung, Geringschätzung, Herabsetzung, Belästigung, Ausschluss, belästigende Verhaltensweisen verbaler und nonverbaler Art, die die Würde einer Person verletzt und/oder ein von Einschüchterungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld schaffen, sowie jede sonstige ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Das spezifische Ineinandergreifen und Zusammenwirken verschiedener Diskriminierungsformen und Gruppenzugehörigkeiten von Personen kann zu jeweils spezifischen Erfahrungen von Diskriminierung führen. 

b) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien, Verfahren oder Handlungsweisen, Personen wegen einem oder mehrerer unter § 1 Abs. 2 (ADS) genannten Merkmale gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften Kriterien, Verfahren oder Handlungsweisen sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich. 

c) Eine Anweisung zur Diskriminierung ist eine Diskriminierung. Das Unterlassen von diskriminierungsbeendenden Maßnahmen und Handlungen kommt einem Tun gleich, sofern eine Pflicht zum Tätigwerden besteht. Eine Handlung kann, unabhängig von ihrer Intention, Diskriminierung sein. 

d) Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt umfasst jedes unerwünschte, sexuell gefärbte Verhalten verbaler oder nonverbaler Art, das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Dies umfasst auch alle Formen von diskriminierender (sexualisierter) Gewalt. 

e) Mobbing ist wiederholtes Anfeinden, Schikanieren und/oder Ausgrenzen über längere Zeit das mit 4 einem der in § 1 Abs. 2 (ADS) genannten Merkmale in Verbindung steht und mit dem Ziel oder der Konsequenz erfolgt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird und/oder sie aus ihrem Studien- oder Arbeitsumfeld ausgegrenzt wird/werden. 

f) Stalking ist das willentliche, beabsichtigte und wiederholte Nachstellen, Verfolgen und/oder Belästigen einer bestimmten Person gegen ihren ausdrücklichen Willen. 

 

Gerechtfertigte Ungleichbehandlung: Eine Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, wenn sie aufgrund eines rechtmäßigen Ziels und hinreichenden sachlichen Grundes erfolgt. Eine Ungleichbehandlung ist auch gerechtfertigt, wenn sie zur Gleichstellung und zum Empowerment von strukturell benachteiligten Personengruppen beitragen soll (positive Maßnahmen).

Wir sind die offizielle und verpflichtende Beschwerdestelle nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), und an verschiedene Gesetze, wie das LADG (Landesantidiskriminierungsgesetz), das BerlHG (Berliner Hochschulgesetz) sowie die Antidiskriminierungssatzung der ASH Berlin gebunden. 

Das AGG regelt seit 2006 die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierung im Arbeitsleben sowie im Zivilrecht bei Dienstleistungen und “Massengeschäften”. Es verpflichtet Hochschulen als Arbeitsplatz, eine Beschwerdestelle für Fälle von Diskriminierung einzurichten. Es will Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Wenn Sie eine Entschädigung oder Schadenersatz nach dem AGG verlangen wollen, muss der Vorfall innerhalb von zwei Monaten bei der Beschwerdestelle gemeldet werden.  

Zusätzlich existiert in Berlin seit 2020 das LADG (Landesantidiskriminierungsgesetz), welches Rechtsansprüche bei Diskriminierung in öffentlichen Stellen des Landes (wozu auch öffentliche Hochschulen zählen) regelt. Es werden zusätzlich Diskriminierungsmerkmale wie der sozialen Status und chronische Erkrankungen miteinbezogen.

Kurz gesagt bezieht sich die Arbeit in der Beschwerdestelle auf das AGG, wenn es sich um Diskriminierung am Arbeitsplatz (inkl. Stellenbewerbungsphasen) handelt und auf das LADG, wenn Diskriminierung von Studierenden erfahren wird.

 

Links zu den Gesetzen:

  • Antidiskriminierungssatzung der ASH Berlin
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
  • Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
  • Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
  • Geschäftsordnung der Beschwerdestelle Antidiskriminierung (folgt in Kürze)

Was ist eine formale Beschwerde? 

Eine formale Beschwerde wird in der Regel eingelegt, wenn Sie eine Beschwerde über das Formular oben auf der Website ausfüllen, und angeben, dass Sie eine Beschwerde einreichen wollen. Ein Beschwerdeverfahren wird dann eröffnet, wenn die Beschwerdestelle eine Diskriminierung vermutet und eine Zuständigkeit nach der Antidiskriminierungssatzung vorliegt. 

Während des Beschwerdeverfahrens werden offene Fragen geklärt, mit der beschwerdeführenden Person Kontakt aufgenommen, die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, angesprochen und ggf. Zeug_innen befragt. Wenn sich der Diskriminierungsverdacht bestätigt, empfiehlt die Beschwerdestelle Maßnahmen.

Sie können bei Verdacht auf Diskriminierung auch lediglich über das Formular melden, ohne ein formelles Beschwerdeverfahren einzuleiten. 

Wenn Sie unsicher sind, ob es sich um Diskriminierung handelt, können Sie gerne bei uns nachfragen oder sich von Antidiskriminierungsberater_innen beraten lassen. Außerdem können Sie eine Beschwerde auch jederzeit zurücknehmen oder aussetzen. 

Was ist der Unterschied zwischen Beratung und Beschwerde?

Beratungen und Beschwerden haben unterschiedliche Ziele. Die Beratung von Antidiskriminierungsberater_innen unterstützt bei erlebten diskriminierenden Situationen und stellt die Perspektiven der betroffenen Person in den Vordergrund. Sie ist vertraulich und niedrigschwellig und kann bei Bedarf anonym geschehen. Darüber hinaus können Antidiskriminierungsberater_innen Personen bei weiteren gewünschten Schritten begleiten.

Beschwerden hingegen sind formale Schritte, die Diskriminierung dokumentieren und ggf. Konsequenzen ermöglichen. Die Mitglieder einer Beschwerdestelle agieren unparteiisch, übernehmen die Sachverhaltsermittlung und empfehlen ggf. geeignete Maßnahmen und Sanktionen. Beschwerden können ebenfalls anonym eingereicht und bearbeitet werden. Dennoch muss, um eine Beschwerde bearbeiten zu können, die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, angehört werden. Deshalb ist es in manchen Situationen herausfordernd, die Anonymität zu wahren. 

Wann und wo kann ich mich beschweren?

Sie können sich jederzeit beschweren. Wenn Sie einen Schadensersatz nach dem AGG gültig machen wollen, gilt jedoch eine Frist von zwei Monaten. 

Beschwerden können Sie über das Beschwerdeformular einreichen, oder per Email an beschwerdestelle-antidiskriminierung@ash-berlin.eu

Geben Sie bitte (falls möglich) Folgendes an:

  • Was ist wann, wo und mit wem vorgefallen?
  • Sind Sie selbst von der (mutmaßlichen) Diskriminierung betroffen?
  • Gibt es Zeug_innen? Wollen diese sich auch äußern?

Was passiert, wenn ich eine formale Beschwerde einreiche?

Nach dem Eingang der Beschwerde trifft sich die Beschwerdestelle in der Regel, um zu prüfen, ob sie für die Beschwerde zuständig ist. Wenn eine Zuständigkeit vorliegt, wird das Beschwerdeverfahren offiziell eröffnet. Hiernach werden wir Sie per Email benachrichtigen, dass wir die Beschwerde erhalten haben und eventuelle Rückfragen klären. Falls nötig und erwünscht, werden wir mit Ihnen einen Termin für ein Gespräch vereinbaren. 

Dann werden wir die Beschwerde weiter prüfen und den Sachverhalt klären. Dazu werden wir auch eventuelle Zeug_innen und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, kontaktieren und befragen. 

Zum Schluss werden wir, je nach Ausgang der Prüfung, Maßnahmen empfehlen und überprüfen, ob diese umgesetzt werden. 

Ist eine anonyme Beschwerde möglich?

Ja! Sie können eine Beschwerde auch anonym einreichen. Jedoch ist es in manchen Situationen schwierig, die Anonymität zu wahren. Dies werden wir aber im Einzelfall mit Ihnen besprechen, und sehen, wie wir Ihre Anonymität wahren können.

Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?

Ja! Alle Mitglieder der Beschwerdestelle unterliegen einer Schweigepflicht und werden keine Informationen ohne Ihr Einverständnis weitergeben. Auch wird der Datenschutz gewahrt. Alle Informationen werden nach maximal zwei Monaten nach Abschluss des Verfahrens (falls keine Diskriminierung festgestellt wird) bzw. nach drei Jahren beginnend ab Ende des Jahres (bei bestätigten Diskriminierungsfällen) gelöscht.

Welche Maßnahmen darf die Beschwerdestelle anordnen?

Als Beschwerdestelle können wir geeignete Maßnahmen und Sanktionen lediglich empfehlen. Die Hochschule ist allerdings verpflichtet, diese bei einer begründeten Beschwerde umzusetzen. 

Es gibt keinen festgelegten Katalog an Maßnahmen, es wird vielmehr im Einzelfall entschieden. Maßnahmen richten sich nach der Schwere des diskriminierenden Vorfalls und reichen von einem regulierenden Gespräch, über verpflichtende Fortbildungen und Schulungen, bis zu Kündigungen oder bei gravierenden Fällen Strafanzeige (natürlich nur mit Einverständnis der bechwerdeführenden Person). 

Als Orientierung kann §25 der Antidiskriminierungssatzung der ASH Berlin dienen. 

Richten sich die Maßnahmen nach den Wünschen der beschwerdeführenden Person?

Ja! Die beschwerdeführende Person hat die Möglichkeit, den Wunsch nach einer konkreten Maßnahme zu äußern. Wir können jedoch nicht garantieren, dass die gewünschte Maßnahme umsetzbar ist. Es ist jedoch immer möglich, Maßnahmen nicht zuzustimmen oder die Beschwerde zurück zu nehmen. 

 

Zu sehen ist das Logo der Beschwerdestelle

Kontakt

beschwerdestelle-antidiskriminierung@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu

Mitglieder: Beatrice Cobbinah, Weena Mallmann & Lu Backsen

Geschäftsstelle: Elisabeth Keuten

Auf dem Foto ist eine große Gruppe von Personen vor der ASH Berlin zu sehen, außerdem die Progressiveflag und die Transprideflag, die an den Fahnenmasten wehen.

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