Hilfe bei Diskriminierung
Das Leitbild der Alice Salomon Hochschule strebt einen respektvollen, fairen, differenzsensiblen und wertschätzenden Umgang miteinander an, der die gleichberechtigte Teilhabe aller Hochschulangehörigen ermöglicht. Alle Mitglieder der Hochschule sind verpflichtet, einer Diskriminierung entgegenzuwirken.
Dieser Anspruch wird durch gesamtgesellschaftliche Phänomene laufend herausgefordert, und so kommt es auch an der Alice Salomon Hochschule Berlin zu Diskriminierung, sexualisierter Gewalt, Mobbing oder Stalking. Benachteiligung oder Herabwürdigung kann aufgrund unterschiedlicher Diskriminierungsdimensionen auftreten, die auch untereinander verflochten sein können:
ethnische Herkunft und rassistische Zuschreibungen
Aussehen
geschlechtliche Identität und geschlechtliche Zuschreibungen
sexuelle Orientierung
Behinderung und/oder chronische Erkrankung(en)
soziale Herkunft oder Status
Alter
Sprache
Familienstatus oder Schwangerschaft
religiöse oder weltanschauliche Orientierung oder politische Gesinnung
Wenn Sie Diskriminierung, sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, Mobbing oder Stalking an der ASH Berlin erfahren haben, kann Sie eine Auswahl qualifizierter und niedrigschwelliger Antidiskriminerungsberater_innen unterstützen. Diese bieten eine vertrauliche und wenn gewollt anonyme Erstberatung an und hören Ihnen zu. Die Erstberater_innen nehmen Sie und Ihre Erfahrungen ernst und können mit Ihnen über weitere Schritte bis hin zu Beschwerden oder der Weitervermittlung an externe Beratungsstellen sprechen. Dabei folgt die Beratung folgenden Beratungsstandards:
die Beratung ist grundsätzlich kostenlos und vertraulich
die Perspektiven der betroffenen Person stehen im Vordergrund der Beratung und werden nicht in Frage gestellt
die Beratung kann anonym, gemeinsam mit einer Begleitung und unter Nennung eines Pseudonyms in Anspruch genommen werden
die Beratung kann Sie bei weiteren gewünschten Schritten begleiten
Sie sind nicht sicher, ob Sie Diskriminierung erfahren haben? Oft sind solche Erlebnisse mit Scham, Überforderung und Verletzung verbunden, und es fällt Menschen schwer, darüber zu sprechen. Die Erstberater_innen können Sie dabei unterstützen, das Erlebte einzuordnen und wenn Sie das möchten, weitere Ansprechpersonen zu identifizieren.
Erstberatung bei Diskriminierung
Sie können sich gern an die folgenden Antidiskriminierungsberater_innen der Alice Salomon Hochschule Berlin wenden, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das, was Sie erlebt haben, wirklich ‚Diskriminierung‘ war und auch, wenn der Vorfall länger zurückliegt. Sollten Sie es bevorzugen, mit externen Beratungsstellen zu sprechen, haben wir Ihnen nachfolgend einige Kontaktmöglichkeiten zusammengestellt.
Manchmal kann es sinnvoll sein, sich vorab aufzuschreiben, was passiert ist. Als inhaltliche Gliederung können folgende Fragen hilfreich sein:
Wann und wo hat die Diskriminierung stattgefunden?
Was ist genau passiert?
Wie kam es dazu?
Warum fühlten Sie sich benachteiligt?
Wer war an dem Vorfall beteiligt? / Kann jemand den Vorfall bezeugen?
Diese Fragen können auch gemeinsam in der Beratung geklärt werden.
In akuten Gewaltsituationen ist die Polizei jederzeit über den kostenfreien Notruf, Tel. 110 zu erreichen.
Veru Arias
Sprechstunden nach Vereinbarung

Silvia Ben Mahrez
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
ASH IQ, Arbeitsbereich Diskriminierungskritische Öffnung und Förderung von Bildungsbiografien, Erstberaterin bei Diskriminierung
Montag-Donnerstag per Mail erreichbar
Steven Bork
Mitarbeiter Praxisamt, Erstberater bei Diskriminierung
Raum Raum 350 B


Josephine Bürgel
Frauen*beauftragte, Erstberaterin bei (sexualisierter) Diskriminierung und Gewalt
Raum 322

Kai Nantchouang Fotso
Vertrauensperson Schwerbehindertenvertretung, Erstberater_in für Behinderung & Diskriminierung
Saeed Kalaanaki
Studentischer Mitarbeiter im ASH Refugee-Office, Erstberater bei Rassismuserfahrungen& Diskriminierung
Ute Koop
IT-Support Studierende Moodle, Bewerbungsportal, IT-Service
Computerzentrum, Erstberaterin bei Diskriminierung
Raum 212
Montag, Dienstag, Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Mittwoch von 9 bis 13 Uhr

Cindy Lautenbach
Familienbüro, Beauftragte für Belange von Studierenden mit Behinderungen, chron. Krankheiten und psych. Beeinträchtigungen, Erstberaterin bei Diskriminierung
Raum 312
Laura Lipinski
Studentische Mitarbeiterin Behindertenbeauftragte, Erstberaterin bei Diskriminierung
Raum 508

Savira Pervaiz & Antonia Meißner
Stellvertretende Frauen*beauftragte, Erstberaterinnen bei (sexualisierter) Diskriminierung und Gewalt
Raum 322
Marianne Schäfer
Zentrum für Weiterbildung, Erstberaterin bei Diskriminierung
Raum 350 B

Meryem Yildiz
BIPoC-Referat, Erstberaterin bei Rassismuserfahrungen & Diskriminierung

Es gibt eine Vielzahl von Beratungsstellen in Berlin, die sowohl rechtliche Beratung als auch psychosoziale Unterstützung anbieten. Sie haben jeweils unterschiedliche Schwerpunkte und Zielgruppen. Viele bieten Beratung in mehreren Sprachen an. (Achtung – nicht alle sind komplett barrierefrei!). Hier sind nur einige davon, die gute erste Anlaufstellen sein können:
• Antidiskriminierungsstelle des Bundes
• Ombudsstelle des Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin
• Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB
• Anlaufstellen bei sexualisierter Gewalt
• Beratungsstelle-Datenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(bundesweit)
• StudierendenWERK Berlin (Beratung zum barrierefrei Studieren,
psychologische Beratung u.a.)
• Berliner Krisendienste (bei psychosozialen Krisen bis hin zu akuten
seelischen und psychiatrischen Notsituationen)
Neben den Erstberater_innen gibt es weitere Stellen an der ASH, die in ihrer Arbeit gegen Diskriminierung und Gewalt ansprechbar sind:
- Als Arbeitnehmer_innenvertretung können der Personalrat sowie der Personalrat der studentische Beschäftigten, Beschwerden im Falle von Diskriminierung entgegennehmen und/oder zur Unterstützung oder Vermittlung hinzugezogen werden.
- Die Kommission Barrierefreiheit ist Anlaufstelle für die Beseitigung von strukturellen, baulichen und sozialen Benachteiligungen für Studierende mit Beeinträchtigungen.
- Der Frauenrat ist die Interessensvertretung der weiblichen Hochschulangehörigen und unterstützt die Frauen*beauftragte in ihrer Arbeit.
- Das Projekt "Empowerment und antirassistische Öffnung" an der ASH Berlin unterstützt mit Workshops und Schreibgruppen BIPoC-Studierende an der ASH Berlin
Beschwerden
Sie haben das Recht, sich zu beschweren, wenn Sie Diskriminierung oder sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, Mobbing oder Stalking an der Alice Salomon Hochschule Berlin erfahren.
Zurzeit wird das Beschwerdeverfahren an der ASH Berlin überarbeitet. Wir bitten Sie, sich in Beschwerdefällen an folgende Stellen zu richten:
- bei Beschwerden im Zusammenhang mit Studium und Lehre: Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden, die in den Studiengängen zu bearbeiten sind, an die jeweiligen Studiengangsleitungen, sonst an die Hochschulleitung rektorat@ ash-berlin.eu. Lassen Sie sich den Eingang Ihrer Beschwerde bestätigen.
- Wenn ASH-Beschäftigte sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen, haben sie das Recht sich zu beschweren. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der oder dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitzuteilen (AGG §12 und §13). Zuständige Anlaufstellen sind die jeweiligen Personalverantwortlichen, d.h. Vorgesetzte und/oder oberste Personalverantwortliche:
o für nichtwissenschaftliches Personal: die Kanzlerin
o für wissenschaftliches Personal: die Rektorin
Achtung: Es kann sein, dass Ihre Angaben nicht anonym behandelt werden können, wenn eine Untersuchung zu Ihrer Beschwerde eingeleitet wird – das können Sie aber im Gespräch klären.
Gesetzliche Grundlagen
Schutz vor Diskriminierung ist im deutschen Gesetz verankert, z.B.:
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt seit 2006 die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen im Arbeitsleben wie auch im Zivilrecht bei Dienstleistungen/"Massengeschäfte". Es will Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Schutz des AGGs gilt nur Beschäftigen der Hochschule (Arbeitsleben), i.d.R. nicht den Studierenden - aber das Berliner Hochschulgesetz bezieht den Schutz vor Diskriminierung auf alle Hochschulmitglieder, auch Studierende (§44).
- Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) von 2011 regelt u.a. die Aufgaben der Berliner Hochschulen. Diese werden darin verpflichtet, eine Frauen*beauftragte sowie ein_e Beauftragte_r für Studierende mit Behinderung zu bestellen. Darüber hinaus regelt das BerlHG auch die Rechte und Pflichten der Hochschulmitglieder: - §44 verpflichtet alle Hochschulmitglieder sich so zu verhalten, dass niemand in Bezug auf die im AGG definierten Merkmale benachteiligt wird. Auch in §5a wird die Pflicht der Hochschule, seine Mitglieder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, festgeschrieben.
- Das Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) 2002 verpflichtet alle Einrichtungen des Landes Berlin, wie zum Beispiel die staatlichen Hochschulen (u.a. die ASH Berlin) zur Gleichstellung der Geschlechter und zur aktiven Frauenförderung. §12 definiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Diskriminierung und Dienstpflichtverletzung und verpflichtet Beschäftigte mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, bekannt gewordenen Fällen nachzugehen.
- Das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) wurde erst 2020 eingeführt. Es soll Schutz Menschen Schutz bieten vor behördlicher Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status. Es gibt eine Ombudsstelle des LADG, an das sich bei Beratungsbedarf gewandt werden kann.
- Auch andere Rechtsgebiete können im Zusammenhang mit Diskriminierung relevant sein, insbesondere Arbeitsrecht (z.B. bzgl. Sanktionen Mitarbeitende) und Strafrecht (z.B. bzgl. sexualisierte Gewalt).
Antidiskriminierungssatzung der ASH Berlin
Im Februar 2020 hat die ASH Berlin eine Satzung zum Schutz vor Diskriminierung, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, Mobbing und Stalking an der ASH Berlin erlassen. Diese wird zur Zeit zur Schaffung von Rechtssicherheit überarbeitet.
Sie bietet der Hochschule eine umfassende Struktur für die Prävention von Diskriminierung sowie die Beratung und das Beschwerdemanagement in Fällen von Diskriminierung. Noch müssen diese Strukturen allerdings nach und nach aufgebaut werden. Die entsprechenden Informationen werden fortlaufend auf dieser Webseite aktualisiert. Bis dahin bitten wir um Geduld und um die Nutzung der oben angegebenen Unterstützungsangebote.
Ziel der Antidiskriminierungssatzung ist es, Benachteiligungen insbesondere aus Gründen der ethnischen Herkunft, aufgrund rassistischer Zuschreibungen, des Aussehens, der geschlechtlichen Identität und geschlechtlicher Zuschreibungen, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, der sozialen Herkunft oder des Status, des Lebensalters, der Sprache, des Familienstatus, einer Schwangerschaft, und/oder der religiösen und/oder weltanschaulichen Orientierung oder politischen Gesinnung innerhalb des Hochschullebens zu verhindern und zu beseitigen (sofern die religiöse und/oder weltanschauliche Orientierung oder politische Gesinnung nicht auf Diskriminierung anderer beruht) (Antidiskriminierungssatzung der ASH Berlin § 1 Abs. 2).
Die Satzung wendet aktuelle rechtliche Diskriminierungsverbote und Schutzgebote an der ASH Berlin an und erweitert diese. Sie gibt der ASH Berlin eine umfassende Struktur für die Prävention von Diskriminierung sowie die Beratung und das Beschwerdemanagement in Fällen von Diskriminierung.
Jede Person hat viele Identitäten und ist somit an der Überschneidung verschiedener möglicher Diskriminierungsformen positioniert. So können sexistische Sprüche beispielsweise auch rassistische Bezüge haben. Deswegen müssen wir versuchen das Zusammenspiel von mehrdimensionalen Diskriminierungsformen zu berücksichtigen (intersektionaler Ansatz).
Downloads
21.10.2020 · 465 KB
15.04.2021 · 1,62 MB
15.04.2021 · 1,15 MB
15.04.2021 · 1,22 MB
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