Praktikumsverwaltung
Bitte leiten Sie von der Praktikumsverwaltung zugesandte Unterlagen nicht an Kommiliton_innen weiter! Ggf. können nicht angemeldete Praxisphasen zu einem späteren Zeitpunkt nicht anerkannt werden. Jede_r Studierende muss die entsprechende Praxisphase zunächst individuell bei der Praktikumsverwaltung anmelden und erhält anschließend die Unterlagen.
Bescheinigungen für eine erfolgreich absolvierte Praxisphase können wir nur bearbeiten, wenn diese uns als Originaldokument zugehen. Bitte lassen Sie uns die Bescheinigung postalisch (ggf. versicherter Versand) zukommen oder nutzen Sie hierfür unser Postfach in der 3. Etage (Fach 3-081). Alle weiteren Unterlagen können uns auch per E-Mail zugehen.
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Dezember 2021 das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID 19" beschlossen. Gemäß § 20 a Infektionsschutzgesetz gilt nunmehr eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, von der auch Studierende in Praxisphasen oder praktischen Prüfungen betroffen sein können. Die Impfpflicht gilt für Studierende, die in einer gem. § 20 a Infektionsschutzgesetz aufgelisteten Einrichtung eine Praxisphase/Praktikum absolvieren. Diese müssen bis zum 15.03.2022 einen Nachweis erbringen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses nachweisen. Ohne einen entsprechenden Nachweis kann das Praktikum/Praxisphase nicht fortgesetzt werden, ab dem 16.03.2022 können Praxisphasen/Praktika und praktische Prüfungen in den gelisteten Einrichtungen nicht mehr angetreten werden. Sofern Pflichtpraktika/Praxisphasen/praktische Prüfungen in derartigen Einrichtungen gemäß der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen zu absolvieren sind, können diese Studien- und Prüfungsleistungen ohne entsprechende Nachweise (Impfnachweis, Genesenennachweis oder ärztliches Zeugnis) nicht erbracht werden. Daraus folgt für die betroffenen Studierenden, dass sich ihr Studium entsprechend verlängert und bei Fortbestehen der Impflicht ein erfolgreicher Studienabschluss nicht möglich ist.
Die Praktikumsverwaltung der ASH Berlin begleitet und unterstützt die Pflichtpraktika folgender Studiengänge:
Zentrales Merkmal der Hochschulausbildung an der ASH Berlin ist die starke Praxisorientierung während des Studiums. Daher sind die Praktika wichtige Bestandteile Ihrer Gesamtausbildung. Während der Praxisphasen stellen Sie oftmals die entscheidenden Weichen für Ihre berufliche Entwicklung. Die begleitende Ausbildungssupervision während der Praktika unterstützt die Bildung Ihrer beruflichen Identität. Die gesetzliche Rahmung der studienintegrierten Praxisphasen in den Studiengängen Soziale Arbeit (B.A.) und Erziehung und Bildung in der Kindheit (B.A.) bildet das Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG).
Die Praktikumsverwaltung funktioniert als Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis. Alle Praxisphasen müssen zunächst bei der Praktikumsverwaltung angemeldet werden (aktuell per E-Mail), die Prüfungsanmeldung wird von den Studierenden zusätzlich im LSF vorgenommen.
Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit sieht im Grundstudium eine Feldstudienphase von 148 Stunden im Rahmen des Moduls "Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit" vor, die gemäß Musterstudienplan in der vorlesungsfreien Zeit des 1. Semesters absolviert werden soll.
Ziel:
Ziel der Feldstudienphase ist, dass Studierende lernen, ihre Beobachtungs- und Reflexionsfähigkeit auszubauen und zu professionalisieren. Während dieser Phase erkunden die Studierenden ein Arbeitsfeld und knüpfen erste Kontakte mit Praktiker_innen und Klient_innen. Dabei werden sie von der Praxisanleitung im Alltag begleitet.
Studierende haben innerhalb dieser Praxisphase die Möglichkeit, ihre Motivationen zu typischen Themen der Sozialen Arbeit zu reflektieren, um im weiteren Studienverlauf gezielter zu einer professionellen Handlungskompetenz zu gelangen.
Umfang der Feldstudienphase:
Eine Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf die Projektmodule I und II, die Bachelorarbeit sowie die Feldstudienphase im Modul "Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit" (AZO) ist durch die Prüfungsordnung ausgeschlossen und somit nicht möglich.
Vergleichsweise erworbene Kompetenzen in anderen Hochschulen entscheiden die Modulverantwortlichen, der entsprechende Antrag dafür ist bei der Prüfungsverwaltung erhältlich.
Ein Erlass der Feldstudienphase, durch derzeitige Tätigkeiten im Sozialen Bereich, werden von der Praktikumsverwaltung nicht gewährleistet. Die 148 Stunden müssen im Gesamten getätigt werden.
Wo:
Die Feldstudienphase kann in jedem Arbeitsbereich der Sozialen Arbeit absolviert werden. Bei der Hilfe nach Praxisstellen steht Ihnen die Praxisstellendatenbank im LSF zur Verfügung, oder aber Sie recherchieren online nach einer geeigneten Einrichtung. Sollte die Praxisstelle bisher nicht in der Praxisstellendatenbank (LSF) verzeichnet sein, lassen Sie uns bitte mit der schriftlichen Anmeldung einen Link zur Website der Praxisstelle zukommen.
Die Feldstudienphase kann in Einrichtungen/Institutionen absolviert werden, an denen sozialarbeiterische Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Anleitung der_des Studierenden muss von einer qualifizierten Fachkraft mit einschlägiger Berufserfahrung übernommen werden. Die Praktikumsverwaltung behält sich vor dies im Zweifelsfall nachzuprüfen.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Feldstudienphase in einem anderen Bundesland oder im Ausland (vorher mit dem International Office Kontakt aufnehmen) zu absolvieren.
Die Absolvierung in einem Kindergarten / Hort (Arbeit mit Kindern zwischen 0 - 6 Jahren) ist nicht zulässig. Dies gilt ebenfalls für das Praxissemster.
Vorbereitung:
Um Ihre Feldstudienphase optimal zu planen, sollten Sie bereits zu Beginn des 1. Semesters mit der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle und der Bewerbung beginnen.
Beginn
Die Feldstudienphase kann nach der letzten Prüfungswoche begonnen werden.
Vorlesungszeit Wintersemester 2021/22: 04.10.2021 bis 19.02.2022
Vorlesungszeit Sommersemester 2022: 04.04.2022 bis 23.07.2022
Vorlesungszeit Wintersemester 2022/23: 03.10.2022 bis 18.02.2023
Vorlesungszeit Sommersemester 2023: 03.04.2022 bis 22.07.2022
Vorlesungszeit Wintersemester 2023/24: 02.10.2022 bis 17.02.2023
Modulverantwortliche
Prof.Dr. Nivedita Prasad (Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit)
Die Feldstudienphase ist Bestandteil einer Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn per E-Mail in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt. Da die Feldstudienphase ein direkter Bestandteil des Moduls AZO ist, wird die Anmeldung nicht separat im LSF aufgeführt.
Für die Anmeldung (mindestens einen Monat vor Beginn) der Praxisphase, benötigen wir folgende Informationen:
Daraufhin erhalten Sie folgende Unterlagen:
Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.
WICHTIGE HINWEISE:
Ziel des Praktikums ist es, die theoretisch erlernten Fachkompetenzen und fachübergreifenden Kompetenzen in einem Arbeitsfeld Sozialer Arbeit praktisch zu erfahren, anzuwenden und zu vertiefen. Sie wird durch ein Projektmodul und Ausbildungssupervision begleitet. Die ASH legt Wert darauf, dass ihre Absolvent/-innen mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem Bachelor of Arts, auch die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-innen erhalten. Die Bedingungen dafür sind im Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG) festgeschrieben. Um diese zu erfüllen, muss diese Praxisphase auch das Erlernen und/bzw. die Anwendung der rechtlichen und administrativen Kompetenzen enthalten.
Das Praktikum hat ferner die Aufgabe, das handlungsorientierte Studium durch berufspraktische Aufgabenstellungen zu ergänzen. Das Praktikum soll die Studierenden dazu befähigen, unterschiedliche, wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in unmittelbaren Bezug zu den Zielgruppen von sozialer und sozialpädagogischer Arbeit zu setzen.
Voraussetzungen für das Praktikum und die Ausbildungssupervision:
Wichtiger Hinweis:
Die Praxisphase ist eine Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt.
Dauer des Praktikums:
Die Gesamtstundenzahl des Praktikums umfasst 651 Stunden reine Arbeitszeit in der Praxisstelle, die i.d.R. in einem Zeitraum von 22 Wochen absolviert werden (4 Tage pro Woche bei tarifüblicher Arbeitszeit). Ein praktikumsbegleitender Studientag pro Woche muss zusätzlich absolviert werden. Der Studientag und die Ausbildungssupervision sind nicht in den 651 Stunden enthalten.
Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit (mindestens 20 Stunden in der Woche) ist bei entsprechender Verlängerung des Praktikums möglich, diese sind in Punkt 9. der Ausbildungsvereinbarung auszuweisen.
Eine Verlängerung des Praktikums um bis zu sechs Wochen ist ohne Weiteres möglich. Eine Verlängerung darüber Hinaus bedarf der Absprache mit der Praktikumsverwaltung.
Die Praxisphase wird möglichst in einer Einrichtung absolviert. Ein Wechsel der Praxisstelle aus dringlichen Gründen besprechen Sie unbedingt vorab mit der Praktikumsverwaltung, bitte beachten Sie hierzu auch die Ein-Drittel-Regelung. Ein Urlaubsanspruch besteht nicht.
Beginn
Die Feldstudienphase kann, in der Regelstudienzeit, nach der letzten Prüfungswoche begonnen werden.
Somersemester 2021:
Vorlesungszeit (letzte Woche Prüfungswoche) 05.04.2021 bis 24.07.2021
Wintersemester 2021/22:
Vorlesungszeit (letzte Woche Prüfungswoche) 04.10.2021 bis 19.02.2022
Somersemester 2022:
Vorlesungszeit (letzte Woche Prüfungswoche) 04.04.2022 bis 23.07.2022
Praktikum in einem anderen Bundesland
Wenn das Praktikum in einem anderen Bundesland absolviert werden soll, muss die Praxisstelle ebenfalls vorher von der Praktikumsverwaltung anerkennt werden. Die Teilnahme an den Studientagen kann auch an einer Hochschule erfolgen, die in der Nähe der Praxisstelle gelegen ist. Sollte dies nicht möglich sein, vereinbaren Sie mit den Lehrenden des Projektmoduls wie die Studienleistung alternativ erbracht werden kann.
Sollten das Praktikum in einer öffentlichen Behörde (beispielsweise Jugendamt) absolviert werden, ist ein Bewerbungsvorlauf seitens der Behörde von mindestens einem halben Jahr einzuplanen.
Das Absolvieren in einer Kindertageseinrichtung (Arbeit mit Kindern zwischen 0 - 6 Jahren) ist nicht zulässig.
Ausbildungsplan
Grundlage für den Praktikumsverlauf ist ein individuell ausgehandelter auf die Erwartungen der Beteiligten abgestimmter Ausbildungsplan gemäß § 8 Abs. 4 der Praktikumsordnung des Studiengangs Soziale Arbeit. Im Ausbildungsplan wird verbindlich verabredet, wie das Praktikum inhaltlich und zeitlich strukturiert wird und mit welchen Lernschritten welche Lernziele erreicht werden sollen.
Dieser Ausbildungsplan ist Grundlage für die inhaltliche und methodische Gestaltung des Praxissemesters sowie für die Anleitungsgespräche.
Orientierungshilfe für den individuellen Ausbildungsplan
Praxisanleitung und Anleitungsgespräche
Die Anleitung im praktischen Studiensemester erfolgt durch geeignete Fachkräfte, insbesondere durch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen oder vergleichbar qualifizierte Fachkräfte, die eine mindestens zweijährige hauptberufliche Vollzeittätigkeit oder eine entsprechend längere Teilzeittätigkeit in den entsprechenden Tätigkeitsfeldern nach staatlicher Anerkennung oder Berufsabschluss nachweisen können. Als alternative Hochschulabschlüsse für die Anleitung werden zudem nachfolgend ge nannte Fachrichtungen anerkannt: Pädagogik, Psychologie, Soziologie und (je nach Schwerpunkt der Praxisstelle) auch Lehramtsstudium. Andere Hochschulabschlüsse als Anleitungsvoraussetzung müssen unbedingt vorab anhand durch die potentielle Anleitung eingereichter Unterlagen geprüft werden.
Durch Anleitungsgespräche sollen die Studierenden in ihrem Lernen unterstützt und fachlich begleitet werden. Das Anleitungsgespräch soll regelmäßig einmal in der Woche, jedoch mindestens 14-tägig mit den Studierenden durchgeführt werden.
Die Inhalte der Anleitungsgespräche ergeben sich aus dem Ausbildungsplan, dem beruflichen Handeln der Studierenden und den aktuellen Erfordernissen der Arbeit.
Das Anleitungsgespräch dient damit:
• der Planung der zukünftigen Arbeitsschritte
• der Reflexion und Auswertung des zurückliegenden
• Handelns
• dem Einbezug der Theorie(n) der Sozialen Arbeit in die praktische Tätigkeit
Die Praxisanleitung hat vier Funktionen:
Die lehrende Funktion
Sie besteht aus Wissensvermittlung sowie Umsetzungshilfe von entsprechendem Wissen in konkrete Praxissituationen.
Die beratende Funktion
Sie besteht aus der systemischen Anregung, berufliche Tätigkeit zu reflektieren.
Die administrative Funktion
Sie besteht in der Einordnung der sozialpädagogischen Ziele und Handlungen in organisatorische und rechtliche Zusammenhänge.
Die beurteilende Funktion
Sie besteht in der Aufgabe den Lernprozess der Studierenden zu bewerten, zu beschreiben, zu gewichten und im Hinblick auf die Ziele des jeweiligen Praktikums zu bewerten.
Modulverantwortliche
Prof. Dr. Sabine Toppe (Praktikum)
Prof. Dr. Rita Hansjürgens (Ausbildungssupervision)
Prof. Dr. Susanne Gerull (Projektmodul I + II)
Rechtliche Rahmenbedingungen und Unterlagen zum Praktikum
Das Praktikum wird durch das Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG) geregelt und durch folgende Rechtsnormen der ASH Berlin ergänzt:
• Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (B.A.) für den Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ der „Alice-Salomon“ Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin
• Ordnung für die Ausbildungssupervision in den Bachelorstudiengängen ‚Soziale Arbeit’,‚Gesundheits- und Pflegemanagement’ und ‚Erziehung und Bildung im Kindesalter’ an der Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik „Alice Salomon“
Das Praktikum ist Bestandteil einer Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn per E-Mail in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt.
Für die Anmeldung (mindestens einen Monat vor Beginn) der Praxisphase, benötigen wir folgende Informationen:
Sollte die Praxisstelle bereits durch die Praktikumsverwaltung auf Grundlage des Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) anerkannt worden sein, erhalten Sie folgende Unterlagen:
Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.
WICHTIGE HINWEISE:
Wie finde ich eine Praxisstelle?
Anerkennungen von Praxisstellen
Wenn die Stelle von der Hochschule bereits anerkannt wurde, ist diese in der Datenbank aufgenommen.
Achtung! Bitte bei der Suche den entsprechenden Studiengang wählen.
Es empfiehlt sich bei der Suche erst auf die Straße der gewünschten Einrichtung zu konzentrieren. Um eine genauere Trefferquote zu erhalten, sollte mit dem * gearbeitet werden.
Beispielsuche bei Praxisname oder auch bei der Straße: *Alice*
Sollte die gewünschte Stelle noch nicht anerkannt sein, stellen Sie bitte bei der Praktikumsverwaltung einen Antrag auf Anerkennung derselben.
Die Anerkennungsverfahren sind nur notwendig, wenn entsprechende Stelle nicht in der Datenbank der ASH vorhanden ist.
Es werden ausschließlich die Einsatzorte der Praxisphasen angemeldet / anerkannt.
Anmerkungen zu den Rücklaufbögen!
Es wurde sich für ein Word-Dokument entschieden, damit die Einrichtungen diese bitte per PC ausfüllen. Entsprechend der Lesbarkeit behalten wir uns vor, einen neu ausgefüllten Rücklaufbogen zu verlangen, wenn dieser handschriftlich bearbeitet wurde.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Praxisstelle:
· Praxisstellen, die dem Berufsbild der Sozialen Arbeit entsprechen
· Flyer oder Internetauftritt der Praxisstelle
· In der Praxisstelle ist mindestens ein_e Sozialarbeiter_in, ein_e Sozialpädagog_in oder ein_e Psycholog_in tätig, mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, die die Anleitung der_des Studierenden übernimmt. Hier kann es möglich sein, das die Praktikumsverwaltung einen Nachweis (Kopie der Bachelor-, oder Diplomurkunde) anfordert.
Achtung! Wichtiger Hinweis: Das Stellenanerkennungsverfahren für Praxisstellen mit 651stündigem Praxissemester, im Studiengang Soziale Arbeit (B.A.), wird nur durchgeführt, wenn ein_e Student_in der ASH Berlin ein studienintegriertes Praktikum absolvieren möchte.
Das Anerkennungsverfahren muss abgeschlossen sein, bevor das Praktikum gestartet werden darf.
Das Praxissemester obliegt anderen Voraussetzungen als die Feldstudienphase. Sollte daher jemand in den vier Wochen in einer Einrichtung gewesen sein, ist diese nicht automatisch für das Praxissemester anerkannt.
Bescheinigung (Leistungsnachweis):
Die Bescheinigung wird mit der Ausbildungsvereinbarung zusammen überreicht. Der Leistungsnachweis muss nach Beendigung der Praxisphase von der Anleitung (oder einer berechtigten Person in der Praxisstelle) ausgefüllt werden. Für die Bearbeitung muss sie komplett und vollständig ausgefüllt sein und im Original (keine Kopie/Scan) in der Praktikumsverwaltung eingereicht werden.
Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.
Wir bitten darum, diese vor der Abgabe bei der Praktikumsverwaltung auf Korrektheit zu prüfen, um doppelte Wege zu verhindern. Bitte überprüfen Sie auf Vorhandensein von Folgendem:
Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.
Da dies der Leistungsnachweis einer Prüfungsleistung ist, wird weder die Praktikumsverwaltung die von der Praxisstelle ausgefüllten Angaben nachträglich ändern oder eintragen, noch ist dies von den Studierenden gestattet.
Praxisbericht:
Zum Ende der Praxisphase ist ein Praxisbericht zu erstellen, der für die Studierenden eine persönliche Reflexion und fachliche Auswertung und Vertiefung der während des Praxissemesters gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der Handlungsanforderungen in der Berufspraxis darstellt. Der Praktikumsbericht soll die Reflexion der eigenen Tätigkeit mit der aktuellen Fachliteratur in Beziehung setzen (Theorie-Praxis-Verzahnung) und erkennen lassen, dass die Studierenden in der Lage sind, unter didaktischer/methodischer Anleitung durch die Praxisstelle eine Verbindung zwischen Studium, Theorie und Praxis herzustellen
Der Praxisbericht ist bei den Dozent_innen des Projektmoduls einzureichen. Dies gilt auch, wenn die Praxisphase in ein späteres Semester verschoben wurde. Ausnahmen müssen über den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Reflexionshilfe für den Praxisbericht im Praxissemester in der Sozialen Arbeit.
Zeugnis / Leistungsbeurteilung:
Die Praxisstelle ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis über das absolvierte Praktikum zu erstellen. Wir empfehlen auch für die Feldstudienphase eine Beurteilung ausstellen zu lassen. Diese sollte eine Auflistung der Tätigkeiten und die entsprechenden Arbeitsfelder umfassen.
Die Beurteilung ist ausschließlich für den Eigenbedarf der Studierenden relevant, um diese bei späteren Bewerbungen vorweisen zu können. Die Praktikumsverwaltung erhält von der Leistungsbeurteilung kein Exemplar.
Eine hauptberufliche Tätigkeit/berufserfahrung im Feld der Sozialen Arbeit kann auf das Praktikum im Praxissemester (mit Umfang von 651h) angerechnet werden. Die Erfüllung folgender Bedingungen ist hierfür Voraussetzung:
Sollten diese erfüllt sein, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen, bitte nutzen Sie hierfür die offizielle Vorlage: Antrag
Zudem müssen Sie Ihre Tätigkeit(en) schriftlich, nhand einer Bestätigung des Arbeitgebers (bzw. der Arbeitgeber, sollte ein Wechsel stattgefunden haben) nachweisen.
Die Unterlagen können uns zur Prüfung per E-Mail zugehen (praktikumsverwaltung @ash-berlin.eu).
BITTE BEACHTEN SIE:
Eine Verkürzung ist nicht möglich bei:
Gab es zwischendurch einen Arbeitgeberwechsel sind entsprechende Nachweise (Beurteilungen / Zeugnisse) mit einzureichen.
Von dem aktuellen Arbeitgeber benötigen wir ein Schreiben (keinen Arbeitsvertrag!), mit Briefkopf und folgenden Angaben:
Alles zusammen ist frühestens einen Monat vor Beginn der Praxisphase in der Praktikumsverwaltung einzureichen. Davor kann lediglich eine unverbindliche Abfrage per Telefon erfolgen, ob der Erlass genehmigt werden kann.
Die Verkürzung reduziert die Gesamtstundenzahl von 651 Stunden im Praktikum auf 325,5 Stunden. Mit diesem Erlass soll gewährleistet werden, das parallel während der Praxisphase die Studierenden mindestens 20 Stunden im Praktikum gewährleisten, sowie mindestens 20 Stunden für den Lebensunterhalt tätig sein können.
Die pandemiebedingte Flexibilisierungsmöglichkeiten der Praxisphasen gelten auch weiterhin für das SoSe 2022. Den Studierenden stehen folgende Optionen zur flexibleren Gestaltung der Praxisphasen zur Verfügung:
Ausschreibung_Straßenkinder_eV_Bolle.pdf
11.10.2021 · 65 KB
18.10.2021 · 79 KB
Stellenausschreibung_Praktika_Malteser.pdf
04.11.2021 · 487 KB
20211026_Aushang_Praktika_Ancora_Nova.pdf
04.11.2021 · 2 MB
04.11.2021 · 103 KB
Praktikum_QMLetteplatz_Nov_2021.pdf
09.11.2021 · 219 KB
Praktikumsausschreibung_Feldstudienphase_Bildungsstaette_JACK_ab_sofort.pdf
11.11.2021 · 450 KB
MeG_Betreutes_Wohnen_-_Praktikum_Soziale_Arbeit__Stand_11-2021_.pdf
01.12.2021 · 215 KB
Ausschreibung_Immanuel_Beratung.pdf
10.12.2021 · 133 KB
Europa-Institut_fuer_Sozial-_und_Gesundheitsforschung.doc
24.01.2022 · 167 KB
2022_Praktikum_Internationale_Jugendarbeit.pdf
24.01.2022 · 780 KB
AWO_Soziale_Dienste_Vorpommern_gGmbH.pdf
01.02.2022 · 179 KB
09.02.2022 · 195 KB
POWER_ME_-_Staerkung_von_Kindern_gegen_Rassismus.pdf
09.02.2022 · 240 KB
Ausschreibung_Praktikum_JFE_Horn_2022.docx
11.02.2022 · 72 KB
UEbungsleiterInnen_fuer_Reisebegleitung_ASH.pdf
15.02.2022 · 417 KB
Familienzentrum_Schivelbeiner_Strasse.pdf
17.02.2022 · 283 KB
Kinder-_und_Jugendhilfeverbund_Sued.pdf
22.02.2022 · 95 KB
05.04.2022 · 137 KB
Albatros_gGmbH_-_Kontakt-_und_Beratungstelle_Pankow.pdf
05.04.2022 · 149 KB
Kontakt-_und_Beratungsstelle_Berlin_Kreuzberg.doc
05.04.2022 · 30 KB
05.04.2022 · 263 KB
EJF_gemeinnuetzige_AG_-_Kind_im_Zentrum.pdf
05.04.2022 · 94 KB
Quartiersmanagement_Letteplatz.pdf
05.04.2022 · 425 KB
Deutscher_Gewerkschaftsbund.pdf
05.04.2022 · 141 KB
05.04.2022 · 5 MB
JuKi-_Zukunft_fuer_Kinder_und_Jugendliche_e.V..pdf
05.04.2022 · 138 KB
Julateg_Finsolv_Lichtenberg_e.V..docx
05.04.2022 · 37 KB
29.04.2022 · 210 KB
Stellenbeschreibung_Litus_Novum.pdf
29.04.2022 · 137 KB
Im 1. und 2. Semester absolvieren EBK-Studierende während der Vorlesungszeit studienintegrierte Berufsfeldtage. Neben den Studientagen an der Hochschule, verbringen Sie einen Tag pro Woche (tarifübliche Arbeitszeit - mind. 7 Stunden) im kindheitspädagogischen Berufsfeld. Studierende suchen eigenverantwortlich eine geeignete Praxisstelle, bspw. eine Kindertagespflegeeinrichtung (Krippe, Kita). Möglich sind zudem Hospitationen in Horten, Grundschulen, Familienzentren, Familienbildungseinrichtungen und Kinderschutzeinrichtungen, Einrichtungen für die Frühförderung oder auch Freizeitpädagogik. Bitte beachten Sie hierzu, dass sich das Tätigkeitsfeld, entsprechend § 5 Abs. 4 der Praktikumsordnung Ihres Studiengangs auf die Arbeit mit Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren beschränkt.
Mit den wöchentlichen Berufsfeldtagen sollten Sie im 1. Semester spätestens 6 Wochen nach Beginn des Studiums beginnen. Selbstverständlich können Sie auch früher anfangen, wenn Sie eine geeignete Praxisstelle gefunden haben.
Fehlende Tage können in den Semesterferien im Block nachgeholt werden (z. B. Krankheit).
Die Berufsfeldtage im 1. und 2. Semester sollten in der derselben Einrichtung verbracht werden, ein Wechsel muss von der Modulverantwortlichen genehmigt werden.
Während der Berufsfeldtage haben Sie Aufgaben zu erfüllen, die in Seminaren vorbereitet, begleitet und ausgewertet werden.
Z. B.: Aufmerksames Beobachten, Beschreiben und dokumentieren und die (Selbst-) Reflexion nehmen einen hohen Stellenwert ein.
Die Berufsfeldtage im 1. Semester sind eng mit den Seminaren „Alltag gestalten“ sowie „Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung“ verbunden. Sie setzen sich mit dem pädagogischen Handeln in Institutionen auseinander, wie Raumgestaltung, Spiel- u. Materialangebote, wie ist die Kommunikation zwischen Kindern und päd. Fachkräften, Tagesablauf, Bedeutung von Gruppenarbeit und –prozessen.
Darüber hinaus findet im 1. und 2. Semester eine Verzahnung der Berufsfeldtage mit dem Seminar „Lernen am Fall: Teilnehmende Beobachtung und Videografie“ statt, sie lernen also videobasierte Beobachtungen im pädagogischen Kontext methodisch einzusetzen, das Material aufzubereiten und zu interpretieren. Die Bereitschaft zu videografieren bzw. sich videografieren zu lassen wird vorausgesetzt.
Die Berufsfeldtage im 2. Semester werden durch das Seminar „Praxismethoden“ begleitet. Neben der theoretischen Auseinandersetzung mit verschiedenen Methoden, v. a. systematischen Beobachtungsverfahren, die es ermöglichen die kindliche Entwicklung zu erfassen und auf dieser Basis Bildungsangebote zu formulieren.
Durch die Verbindung von Seminareinheiten mit den wöchentlichen Praxistagen können die Studierenden ihre methodischen Kompetenzen und die damit verbundene professionelle Haltung sowohl im Rahmen des Studiums als auch im Berufsfeld entwickeln und reflektieren.
Praxisbroschüre nach Prüfungsordnung 2008 gültig bis Beginn SoSe 2019
Praxisbroschüre nach Prüfungsordnung 2019 gültig ab Beginn SoSe 2019
Modulverantwortliche
Prof. Dr. Dagmar Bergs-Winkels (bergs-winkels@ash-berlin.eu)
Das Praktikum/die Berufsfeldphase finden gemäß Musterstudienplan im 3. und 6. Semester statt und umfassen jeweils zwölf Wochen tarifüblicher Arbeitszeit in der Praxis.
Die Studierenden verbringen während der Praktika jeweils vier Tage in der Praktikumsstelle und einen Tag in der Hochschule in praxisbegleitenden Seminaren. Auf diese Weise ist eine enge Verzahnung der praktischen mit den theoretischen Inhalten gewährleistet.
Während der Praxissemester finden auch Lehrveranstaltungen in Blockform statt.
Im 3. Semester werden in den ersten 8 Wochen die Seminare geblockt und anschließend gehen die Studierenden in die Berufsfeldphase. Das ist i. d. R. Mitte/Ende Mai bzw. Mitte/Ende November.
Im 6. Semester beginnen die Studierenden 2-4 Wochen vor Semesterbeginn (März, bzw. September) mit der Praxisphase. Nach der 12-wöchigen Berufsfeldphase/Praktikum, (ca. Anfang Juni bzw. Dezember) absolvieren die Studierenden die Seminare des 6. Semesters im Block.
Für das WiSe 2021/22:
Die Studierenden im 3. Semester absolvieren die ersten 8 Wochen einen Seminarblock und gehen anschließend ab dem 29.11.2021 in die erste Berufsfeldphase. In dieser Phase sind die Studierenden nur noch mittwochs in Seminaren (in Abhängigkeit der pandemischen Lage online oder in Präsenz).
04.10.2021 – 26.11.2021 Seminarblock in der ASH Berlin
ab dem 29.11.2021 Berufsfeldphase in der Praktikumsstelle
Für die Studierenden im 6. Semester gilt Folgendes:
06.10.2021 - 10.12.2021 Berufsfeldphase in der Praktikumsstelle
13.12.2021 – 18.02.2022 Seminarblock in der ASH Berlin
Die individuelle Zielvereinbarung wird in den ersten drei Wochen der Berufsfeldphase gemeinsam mit dem_der Praxismentor_in diskutiert und ausdifferenziert. Die zuständigen Lehrkräfte erhalten spätestens drei Wochen nach Praktikumsbeginn ebenfalls ein Examplar der individuellen Zielvereinbarung. Eine Vorlage für die Erstellung eines Plans können Sie hier herunterladen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Praxisbroschüre.
Bei Berufsfeldphasen außerhalb Berlins bzw. im Ausland sind regelmäßig Wochenberichte für die_den zuständigen Projektdozent_in zu erstellen. Eine Handreichung zur Anfertigung der Wochenberichte, sowie eine Vorlage für den Bericht können Sie hier herunterladen:
Modulverantwortliche
Die Praxisphasen sind Bestandteil einer Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn per E-Mail in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt.
Dies gilt für alle vier Praxisphasen!
Für die Anmeldung (mindestens einen Monat vor Beginn) der Praxisphase, benötigen wir folgende Informationen:
Eine Anmeldung über einen Träger, welcher in der Datenbank zu finden ist und einen Einsatzort in einer anderen Stelle ist ebenfalls unzulässig. Die Anschrift der Praxisstelle muss mit der Anmeldung und dem Einsatzort übereinstimmen.
Findet das Praktikum aus irgendwelchen Gründen nicht statt, muss die Abmeldung der Praktikumsverwaltung mitgeteilt werden.
Sollte die Praxisstelle bereits durch die Praktikumsverwaltung anerkannt worden sein, erhalten Sie folgende Unterlagen:
Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.
WICHTIGE HINWEISE:
Wie finde ich eine Praxisstelle?
Anerkennungen von Praxisstellen
Wenn die Stelle von der Hochschule bereits anerkannt wurde, ist diese in der Datenbank aufgenommen.
Achtung! Bitte bei der Suche den entsprechenden Studiengang wählen.
Es empfiehlt sich bei der Suche erst auf die Straße der gewünschten Einrichtung zu konzentrieren. Um eine genauere Trefferquote zu erhalten, sollte mit dem * gearbeitet werden.
Beispielsuche bei Praxisname oder auch bei der Straße: *Alice*
Die Voraussetzung für die Anerkennung einer Praxisstelle ist die Betreuung / Anleitung durch ein_e staatlich_e anerkannte_n Erzieher_in.
Des weiteren ist es notwendig den Rücklaufbogen durch die Einrichtung ausgefüllt an uns per E-Mail zurück zu senden. Somit kann die Eintragung in die Datenbank gewährleistet werden. Dies ist nur notwendig, wenn die Einrichtung noch nicht hinterlegt ist.
Anmerkungen zu den Rücklaufbögen!
Es wurde sich für ein Word-Dokument entschieden, damit die Einrichtungen diese bitte per PC ausfüllen. Entsprechend der Lesbarkeit behalten wir uns vor, einen neu ausgefüllten Rücklaufbogen zu verlangen, wenn dieser handschriftlich bearbeitet wurde.
Bescheinigung (Leistungsnachweis):
Die Bescheinigung wird mit der Ausbildungsvereinbarung zusammen überreicht. Der Leistungsnachweis muss nach Beendigung der Praxisphase von der Anleitung (oder einer berechtigten Person in der Praxisstelle) ausgefüllt werden. Für die Bearbeitung muss sie vollständig ausgefüllt sein und im Original (keine Kopie/Scan) der Praktikumsverwaltung zugehen.
Definition Originaldokument:
Sobald ein ausgefülltes Originaldokument (per Hand und nicht Computer ausgefüllt), gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Original mehr.
Wir bitten darum, diese vor der Abgabe in der Praktikumsverwaltung auf Korrektheit zu prüfen, um doppelte Wege zu verhindern.
Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.
Da dies der Nachweis einer Prüfungsleistung ist, ist die nachträgliche Änderung seitens der Studierenden nicht gestattet, nachträglich geänderte Bescheinigungen werden nicht bearbeitet.
Prüfungsleistung:
Gem. Modulhandbuch des Studiengangs sind für die 2. Berufsfeldphase folgende Prüfungsformen vorgesehen:
Zeugnis / Leistungsbeurteilung:
Die Praxisstelle ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis über das absolvierte Praktikum zu erstellen. Wir empfehlen auch für die Berufsfeldtage eine Beurteilung ausstellen zu lassen. Gegebenenfalls mit der Auflistung der Tätigkeiten / Arbeitsfelder welche in der kurzen Zeit kennen gelernt wurden.
Die Leistungsbeurteilung/das Zeugnis ist ausschließlich für den Eigenbedarf anzufordern, um bei späteren Bewerbungen etwas vorweisen zu können, sie muss nicht der Praktikumsverwaltung zugesandt werden.
Berufsfeldtage im 1. und 2. Semester
In Anbetracht der pandemischen Lage gelten die folgenden Regeln für die Gestaltung der 10 Berufsfeldtage im 1. und 2. Semester sofern es nicht möglich ist, diese regulär zu absolvieren. Bitte fragen Sie zunächst solch eine Ausnahmegenehmigung - formlos und unter Angabe des Grundes - per E-Mail bei der Modulverantwortlichen Dagmar Bergs-Winkels (bergswinkels @ash-berlin.eu)
Die Berufsfeldtage können gesplittet werden, wenn die Berufsfeldtage regulär begonnen wurden, dann aber die Einrichtung pandemiebedingt geschlossen wird. Die noch nicht absolvierten Tage werden dann nach der Öffnung nachgeholt (entweder in der vorlesungsfreien Zeit oder im kommenden Semester).
Die Berufsfeldtage können in begründeten Ausnahmen komplett geblockt werden und entweder in der vorlesungsfreien Zeit oder im nächstfolgenden Semester absolviert werden.
Die Berufsfeldtage des 1. und 2. Semesters können in begründeten Ausnahmefällen zusammengefasst und geblockt werden und 20 Berufsfeldtage absolviert werden (entweder in der vorlesungsfreien Zeit oder im folgenden Semester). Die Berufsfeldtage des 2. Semesters können ferner in begründeten Ausnahmefällen mit den anteilig noch nicht absolvierten Berufsfeldtagen aus dem 1. Semester gekoppelt und geblockt im Umfang von 10 + x Berufsfeldtagen absolviert werden (entweder in der vorlesungsfreien Zeit oder im 3. Semester).
Berufsfeldtage 1. Semester
Unabhängig von der genehmigten Alternative gilt, dass für die Bestätigung der Teilnahme am Modul II/2 „Pädagogische Alltagsgestaltung. Konzepte und Methoden“ Unit 1 „Berufsfeldtage“ in Unit 2 „Alltag gestalten“ die dort hinterlegten Aufgabe bearbeiten und nach Absolvierung der Berufsfeldtage bei Dagmar Bergs-Winkels eingereicht werden. Zu diesem Zweck wird eine gesonderte Abgabemöglichkeit im moodle-Kurs eingerichtet und als solcher gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Teilnahmebestätigung zu Unit 1 „Berufsfeldtage“ erst erhalten, wenn Sie diese Aufgaben eingereicht haben.
Berufsfeldtage 2. Semester
Unabhängig von der genehmigten Alternative gilt, dass für die Bestätigung der Teilnahme am Modul II/2 „Pädagogische Alltagsgestaltung. Konzepte und Methoden“ Unit 4 „Berufsfeldtage“ in in Rücksprache mit der Modulbeauftragten Aufgabe bearbeiten und nach Absolvierung der Berufsfeldtage eingereicht werden. Zu diesem Zweck wird eine gesonderte Abgabemöglichkeit im moodle-Kurs eingerichtet und als solche kommuniziert.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Teilnahmebestätigung zu Unit 4 „Berufsfeldtage“ erst erhalten, wenn Sie diese Aufgaben eingereicht haben.
1. und 2. Berufsfeldphase
Die Berufsfeldphasen können nach Absprache mit den praktikumbegleitenden Dozierenden flexibel absolviert und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Bei Berufsfeldphasen bzw. Anteilen von Berufsfeldphasen unabhängig von der Vorlesungszeit ist zu beachten, dass diese nicht durch die flankierenden Seminare (Praktikumsbegleitung/Berufsfeldreflexion) begleitet werden können – hier sind individuelle Absprachen mit den Dozierenden nötig, um die geforderten Studienleistungen erbringen zu können.
Im Zuge der Ausnahmeregelung sind Verlängerungen der Praxisphasen bei pandemiebedingtem Abbruch/Quarantäne sind möglich. Abbrüche und Verlängerungen über sechs Wochen hinaus, müssen der Praktikumsverwaltung schriftlich mitgeteilt werden und sind auf der Bescheinigung von der Praxisstelle zu vermerken.
Die Eindrittel-Regelung wurde zunächst, nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss, vorläufig ausgesetzt. Diese bestimmt, dass bei pandemiebedingtem Praktikumsabbruch bisher absolvierte Stunden anerkannt werden, auch wenn sie noch nicht ein Drittel des geforderten Stundenumfangs umfassen.
Flexible Lösungen mit der Praxisstelle, wie bspw. Home Office, werden in angemessenem Umfang und in Absprache mit den zuständigen Dozierenden ausdrücklich begrüßt
Die Teilnahmevoraussetzungen für das Absolvieren der Berufsfeldphasen und der Ausbildungssupervision wurden nicht verändert, da dafür nach den Erfahrungen der letzten beiden Semester keine Notwendigkeit besteht.
Supervisionssitzungen können trotz Praktikumsabbruchs weitergeführt werden.
Stellenausschreibung_Programmpraktikum_2022.pdf
20.10.2021 · 2 MB
Ausschreibung_Praktikumsstellen_ASH.pdf
12.11.2021 · 425 KB
24.01.2022 · 107 KB
Im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement ist das 4. Semester als Praxisphase konzipiert. Die Studierenden suchen ihre Praktikumsstelle, in der Regel in Einrichtungen der Pflege oder Gesundheitsversorgung, im Kontext ihres Projektseminarthemas und/oder entsprechend der individuellen Berufswegplanung.
Das Praktikum umfasst 60 Arbeitstage, mit begleitender Ausbildungssupervision in Kleingruppen. Während der Vorlesungszeiten besuchen die Studierenden außerdem den wöchentlichen Studientag an der ASH Berlin (vgl. Musterstudienplan).
Nähere Infomationen für Studierende, Praxisstellenanbieter, Projekt- und Praxisanleitungen finden Sie hier im Informationsblatt und den Ordnungen:
Zur Durchführung Ihres Praktikums benötigen Sie als Studierende folgende Unterlagen:
Praktikumsordnung 2006 / Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement (Studienstart bis SoSe20)
Praktikumsordnung 2021 / Studiengang Management und Versorgung im Gesundheitswesen (Studienstart ab WiSe20)
Modulverantwortliche
Ausbildungsvereinbarung (Praktikumsvertrag):
Diese Vereinbarung wird von allen Parteien (Praxisstelle, Studierende_r, Projektleitung des Moduls an der ASH) unterzeichnet. Die Projektleitung erteilt mit ihrer Unterschrift Genehmigung darüber das die Praxisphase in der gewünschten Einrichtung statt finden kann.
Der Praktikumsverwaltung wird spätestens in der zweiten Wochen nach Praktikumsbeginn eine Kopie/Scan zur Verfügung gestellt. Mit dem Eingang dieses Vertrages wird das Praktikum von der Prakikumsverwaltung in LSF angemeldet.
Rücklaufbogen:
Sollte die gewünschte Praxisstelle noch nicht in der Datenbank der ASH für den entsrepchenden Studiengang verzeichnet sein, muss der Rücklaufbogen zusammen mit dem Vertrag eingereicht werden.
Praxisbericht: Der Bericht muss von den Student*innen im LSF als Prüfungsleistung angemeldet werden, dies sollte im selben Zeitraum wie die Anmeldung zum Praktikum erfolgen. Bei technischen Schwierigkeiten ist das Prüfungsamt zu kontaktieren. Den Praxisbericht erhalten die Lehrkräfte der praxisbegleitenden Projektlehrveranstaltung, welche diesen auch als bestanden eintragen.
Wie finde ich eine Praxisstelle?
Anerkennungen von Praxisstellen
Wenn die Stelle von der Hochschule bereits anerkannt wurde, ist diese in der Datenbank aufgenommen.
Achtung! Bitte bei der Suche den entsprechenden Studiengang wählen.
Es empfiehlt sich bei der Suche erst auf die Straße der gewünschten Einrichtung zu konzentrieren. Um eine genauere Trefferquote zu erhalten, sollte mit dem * gearbeitet werden.
Beispielsuche bei Praxisname oder auch bei der Straße: *Alice*
Die Anerkennung erfolgt in Absprache mit den dozierenden Personen des Projektseminars. Diese bestätigen ihre Zustimmung mit der Unterschrift unter dem vorgesehenen Vertrag.
Sollte die gewünschte Praxisstelle noch nicht in der Datenbank vorhanden sein, ist es notwendig den Rücklaufbogen durch die Einrichtung ausgefüllt an uns per E-Mail zurück zu senden. Somit kann die Eintragung in die Datenbank gewährleistet werden.
Anmerkungen zu den Rücklaufbögen!
Es wurde sich für ein Word-Dokument entschieden, damit die Einrichtungen diese bitte per PC ausfüllen. Entsprechend der Lesbarkeit behalten wir uns vor, einen neu ausgefüllten Rücklaufbogen zu verlangen, wenn dieser handschriftlich bearbeitet wurde.
Bescheinigung (Leistungsnachweis):
Der Leistungsnachweis muss nach Beendigung der Praxisphase von der Anleitung (oder einer berechtigten Person in der Praxisstelle) ausgefüllt werden. Für die Bearbeitung muss sie komplett und vollständig ausgefüllt sein und im Original (keine Kopie/Scan) in der Praktikumsverwaltung eingereicht werden.
Definition Originaldokument:
Sobald ein ausgefülltes Originaldokument (per Hand und nicht Computer ausgefüllt), gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Original mehr.
Wir bitten darum, diese vor der Abgabe beim Praxisamt auf Korrektheit zu prüfen, um doppelte Wege zu verhindern.
Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.
Da dies der Leistungsnachweis einer Prüfungsleistung ist, wird weder das Praxisamt Daten ändern oder eintragen, noch ist dies von den Studierenden gestattet.
Praxisbericht:
Zum Ende der Praxisphase ist ein Praxisbericht zu erstellen, der für die Studierenden eine persönliche Reflexion und fachliche Auswertung und Vertiefung der während des Praxissemesters gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der Handlungsanforderungen in der Berufspraxis darstellt. Der Praktikumsbericht soll die Reflexion der eigenen Tätigkeit mit der aktuellen Fachliteratur in Beziehung setzen (Theorie-Praxis-Verzahnung) und erkennen lassen, dass die Studierenden in der Lage sind, unter didaktischer/methodischer Anleitung durch die Praxisstelle eine Verbindung zwischen Studium, Theorie und Praxis herzustellen
Der Praxisbericht ist bei den Dozent_innen des Projektmoduls einzureichen. Dies gilt auch, wenn die Praxisphase in ein späteres Semester verschoben wurde. Ausnahmen müssen über den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Zeugnis / Leistungsbeurteilung:
Die Praxisstelle ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis über das absolvierte Praktikum zu erstellen.
Dies ist ausschließlich für den Eigenbedarf, um bei späteren Bewerbungen etwas vorweisen zu können. Das Praxisamt erhält von der Leistungsbeurteilung kein Exemplar.
Studierende, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor Praktikumsbeginn in leitender Funktion oder Tätigkeit mit vergleichbarer Bedeutung im Hinblick auf die Ausbildungsziele des Studienganges sowie des Praktikums in einem Bereich des Gesundheitswesens tätig waren, können vor Beginn des Praktikums beantragen, dass die einschlägige Berufserfahrung auf ihr Praktikum angerechnet wird.
Die Dauer des Praktikums kann in diesem Fall mit Zustimmung des Prüfungsausschusses maximal um 50 Prozent, also von 60 auf 30 Praxistage reduziert werden.
In der Praktikumsverwaltung sind folgendes einzureichen:
Eindrittel-Regelung: Sollte die Praxisphase abgebrochen werden müssen, können die bisher absolvierten Stunden nur dann angerechnet werden, wenn der Umfang mind. 1/3 des zu absolvierenden Gesamtumfangs entspricht und diese Stunden von der Praxisstelle auf der Bescheinigungsvorlage bescheinigt werden.
!! Info zur pandemischen Regelung (gilt zunächst nur für das Sommersemester 2021):
Im Falle eines pandemiebedingten Abbruchs der Praxisphase werden die bisher absolvierten Praxisstunden anerkannt, auch wenn diese noch nicht dem Umfang von 1/3 entsprechen. Die Eindrittel-Regelung ist demnach zunächst ausgesetzt.
18.10.2021 · 79 KB
Stellenausschreibung_Praktikum_Kongress_Armut_und_Gesundheit_2022.pdf
01.12.2021 · 70 KB
Wir empfehlen grundsätzlich bei Interesse an einem Praktikumsplatz im Ausland, vorher mit dem International Office einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dies bietet sich auch auf Grund der Finanzierungsmöglichkeiten (z.Bsp. Erasmus+, PROMOS) an. Informationen über Praxisstellen im Ausland können in der Online-Datenbank im LSF recherchiert werden. Bewerbungsfristen:
Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle im Praxisamt einreichen? Bis zur Bewerbungsfrist:
Bitte die Unterlagen zur Anerkennung in der Praktikumsverwaltung, Raum 310 einreichen. Wir bitten um Beachtung, dass die gewünschte Praxisstelle erst anerkannt ist, wenn alle sieben Unterlagen eingereicht wurden. Vor der Ausreise ist unbedingt die Ausbildungsvereinbarung, sowie die Bescheinigung beim Praxisamt abzuholen. Die Supervision ist vor der Ausreise mit dem Praxisamt zu klären. Hier besteht die Möglichkeit einer Online-Supervision. Entsprechende Personen sind in der Supervisor*innendatenbank zu finden. Kontakt zum Sprachzentrum
Ausbildungssupervision ist eine längerfristig, prozesshaft und strukturiert angelegte Beratungsform. Sie setzt sich konstruktiv mit Erlebnissen, Problemen, Konflikten und Fragen, die während der Praktikumsphase entstehen, auseinander.
Im Einzelnen kann Ausbildungssupervision:
Anfragen / Anliegen bezüglich der Thematik Supervision, sind als eigenständige E-Mail an die Praktikumsverwaltung zu richten. Im Betreff muss klar definiert Supervision, Studiengang, sowie mit einem Begriff die Thematik (Allgemeine Anfrage, Gruppenantrag, Gruppensuche o.ä.) erkennbar sein.
Die Ausbildungssupervision ist eine Prüfungsleistung und muss vor dem Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung beantragt werden. Diese sind somit für alle Studierenden während der Praxisphase verpflichtend.
Die Anzahl der Sitzungen für jeden Studiengang ist in der Ordnung für die Ausbildungssupervision geregelt!
Die Ausbildungssupervision (10 Sitzungen à 90 Minuten) findet wöchentlich bis 14- tägig als Gruppensupervision statt. Eine Gruppe besteht mindestens aus fünf, maximal aus sieben Studierenden. Ausnahmeregelungen sind nur nach Absprache mit der Supervisionsbeauftragten Prof. Dr. Rita Hansjürgens und der Praktikumsverwaltung möglich.
Achtung! Die Supervisionsbauftragte ist nicht für die Verwaltung der Gruppen(anträge/-aufträge) und nicht für die Vermittlung von Studierenden in Supervisionsgruppen zuständig. Hierfür wird bitte die Praktikumsverwaltung kontaktiert.
Es wird selbstständig vor Beginn des Praktikums eine Supervisionsgruppe gebildet und eine Vermittlungsperson bestimmt, welche den Antrag an uns sendet.
Supervisierende Personen sind dazu angehalten, teilnehmende Personen Online zu zuschalten, wenn diese nicht in Präsenz teilnehmen können. Dies betrifft studierende Personen, die ihre Praxisphase nicht in Berlin absolvieren, Personen welche eine Beeinträchtigung haben oder aus pandemischen Gründen Online vorziehen.
Hier ist bitte darauf Rücksicht zu nehmen!
Die Ausbildungssupervision darf nur ein/e Supervisor/-in aus der Supervisor_innendatenbank der ASH Berlin durchführen. Sie wählen eine Supervisor_in aus, mit dem_der Sie Kontakt aufnehmen und ein Erstgespräch vereinbaren. Das Erstgespräch dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Abschätzen, ob eine gemeinsame Basis zur Zusammenarbeit möglich ist.
Angebotene Supervisionssitzungen innerhalb der Praxisstellen, sind aus vorigen genannten Gründen nicht gestattet.
Wurde sich als Gruppe für eine Supervisor_in entschieden, so wird der entsprechende Gruppenantrag ausgefüllt. Der Gruppenantrag ist jeweils bis zum 15.07. bzw. 15.02. (Ende der Vorlesungszeit) vor Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung per E-Mail einzureichen. Bei Änderungen, sowie Nichtteilnahme an der vorher angemeldeten Gruppe, ist die Praktikumsverwaltung zu unterrichten.
Achtung!
Sofern die Gruppe nicht vollständig ist, behält sich die Praktikumsverwaltung vor, der Gruppe weitere Teilnehmer_innen beispielsweise Erasmusstudierende oder Nebenhörer_innen zuzuteilen. Hierfür wird die Vermittlungsperson von uns per E-Mail kontaktiert, mit den suchenden Personen in CC.
Die vermittelnde Person muss dann entsprechend,
Achtung! Erst nach Rückmeldung wird der Auftrag an die supervisierende Person versandt. Ohne entsprechenden Auftrag dürfen keine Sitzungen erfolgen.
Kann keine Gruppe gefunden werden, ist es möglich von der Praktikumsverwaltung in einer bestehenden Gruppe vermittelt zu werden. Dies ist rechtzeitig bis zum 15.07. bzw. 15.02. mitzuteilen.
Hierfür benötigen wir eine E-Mail mit der Matrikelnummer sowie den geplanten Beginn der Praxisphase. Um diesen Kontakt herzustellen, wird eine E-Mail an die Gruppe gesandt, mit der suchenden Person in CC.
Einzelsupervision
Wir weisen darauf hin, dass die Supervisionssitzungen in der Regel als Gruppe zu leisten sind. Die Ausbildungssupervision kann in Ausnahmefall als im Einzelsetting erfolgen, um die Studierbarkeit zu gewährleisten.
Mögliche Gründe können sein:
Der Einzelantrag wird nur in vorheriger Absprache mit der Supervisionsbeauftragten und der Praktikumsverwaltung gewährt.
Die Leistungsbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Supervisionssitzungen werden von den Supervisor_innen nach Abschluss der Ausbildungssupervision erteilt und von entsprechenden Personen an die Praktikumsverwaltung weitergeleitet.
Ein Exemplar für die Eigennutzung, kann auf Wunsch bei den Supervisor*innen angefragt werden.
Ausbildungssupervision ist eine längerfristig, prozesshaft und strukturiert angelegte Beratungsform. Sie setzt sich konstruktiv mit Erlebnissen, Problemen, Konflikten und Fragen, die während der Praktikumsphase entstehen, auseinander.
Im Einzelnen kann Ausbildungssupervision:
Anfragen / Anliegen bezüglich der Thematik Supervision, sind als eigenständige E-Mail an die Praktikumsverwaltung zu richten. Im Betreff muss klar definiert Supervision, Studiengang, sowie mit einem Begriff die Thematik (Allgemeine Anfrage, Gruppenantrag, Gruppensuche o.ä.) erkennbar sein.
Die Ausbildungssupervision ist eine Prüfungsleistung und muss vor dem Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung beantragt werden. Diese sind somit für alle Studierenden während der Praxisphase verpflichtend.
Die Anzahl der Sitzungen für jeden Studiengang ist in der Ordnung für die Ausbildungssupervision geregelt!
Die Ausbildungssupervision (5 Sitzungen à 90 Minuten) findet wöchentlich bis 14- tägig als Gruppensupervision statt. Eine Gruppe besteht mindestens aus fünf, maximal aus sieben Studierenden. Ausnahmeregelungen sind nur nach Absprache mit der Supervisionsbeauftragten Prof. Dr. Rita Hansjürgens und der Praktikumsverwaltung möglich.
Achtung! Die Supervisionsbauftragte ist nicht für die Verwaltung der Gruppen(anträge/-aufträge) und nicht für die Vermittlung von Studierenden in Supervisionsgruppen zuständig. Hierfür wird bitte die Praktikumsverwaltung kontaktiert.
Es wird selbstständig vor Beginn des Praktikums eine Supervisionsgruppe gebildet und eine Vermittlungsperson bestimmt, welche den Antrag an uns sendet.
Supervisierende Personen sind dazu angehalten, teilnehmende Personen Online zu zuschalten, wenn diese nicht in Präsenz teilnehmen können. Dies betrifft studierende Personen, die ihre Praxisphase nicht in Berlin absolvieren, Personen welche eine Beeinträchtigung haben oder aus pandemischen Gründen Online vorziehen.
Hier ist bitte darauf Rücksicht zu nehmen!
Die Ausbildungssupervision darf nur ein/e Supervisor/-in aus der Supervisor_innendatenbank der ASH Berlin durchführen. Sie wählen eine Supervisor_in aus, mit dem_der Sie Kontakt aufnehmen und ein Erstgespräch vereinbaren. Das Erstgespräch dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Abschätzen, ob eine gemeinsame Basis zur Zusammenarbeit möglich ist.
Angebotene Supervisionssitzungen innerhalb der Praxisstellen, sind aus vorigen genannten Gründen nicht gestattet.
Wurde sich als Gruppe für eine Supervisor_in entschieden, so wird der entsprechende Gruppenantrag ausgefüllt. Der Gruppenantrag ist jeweils bis zum 15.07. bzw. 15.02. (Ende der Vorlesungszeit) vor Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung per E-Mail einzureichen. Bei Änderungen, sowie Nichtteilnahme an der vorher angemeldeten Gruppe, ist die Praktikumsverwaltung zu unterrichten.
Achtung!
Sofern die Gruppe nicht vollständig ist, behält sich die Praktikumsverwaltung vor, der Gruppe weitere Teilnehmer_innen beispielsweise Erasmusstudierende oder Nebenhörer_innen zuzuteilen. Hierfür wird die Vermittlungsperson von uns per E-Mail kontaktiert, mit den suchenden Personen in CC.
Die vermittelnde Person muss dann entsprechend,
Achtung! Erst nach Rückmeldung wird der Auftrag an die supervisierende Person versandt. Ohne entsprechenden Auftrag dürfen keine Sitzungen erfolgen.
Kann keine Gruppe gefunden werden, ist es möglich von der Praktikumsverwaltung in einer bestehenden Gruppe vermittelt zu werden. Dies ist rechtzeitig bis zum 15.07. bzw. 15.02. mitzuteilen.
Hierfür benötigen wir eine E-Mail mit der Matrikelnummer sowie den geplanten Beginn der Praxisphase. Um diesen Kontakt herzustellen, wird eine E-Mail an die Gruppe gesandt, mit der suchenden Person in CC.
Einzelsupervision
Wir weisen darauf hin, dass die Supervisionssitzungen in der Regel als Gruppe zu leisten sind. Die Ausbildungssupervision kann in Ausnahmefall als im Einzelsetting erfolgen, um die Studierbarkeit zu gewährleisten.
Mögliche Gründe können sein:
Der Einzelantrag wird nur in vorheriger Absprache mit der Supervisionsbeauftragten und der Praktikumsverwaltung gewährt.
Die Leistungsbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Supervisionssitzungen werden von den Supervisor_innen nach Abschluss der Ausbildungssupervision erteilt und von entsprechenden Personen an die Praktikumsverwaltung weitergeleitet.
Ein Exemplar für die Eigennutzung, kann auf Wunsch bei den Supervisor*innen angefragt werden.
Ausbildungssupervision ist eine längerfristig, prozesshaft und strukturiert angelegte Beratungsform. Sie setzt sich konstruktiv mit Erlebnissen, Problemen, Konflikten und Fragen, die während der Praktikumsphase entstehen, auseinander.
Im Einzelnen kann Ausbildungssupervision:
Anfragen / Anliegen bezüglich der Thematik Supervision, sind als eigenständige E-Mail an die Praktikumsverwaltung zu richten. Im Betreff muss klar definiert Supervision, Studiengang, sowie mit einem Begriff die Thematik (Allgemeine Anfrage, Gruppenantrag, Gruppensuche o.ä.) erkennbar sein.
Die Ausbildungssupervision ist eine Prüfungsleistung und muss vor dem Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung beantragt werden. Diese sind somit für alle Studierenden während der Praxisphase verpflichtend.
Die Anzahl der Sitzungen für jeden Studiengang ist in der Ordnung für die Ausbildungssupervision geregelt!
Die Ausbildungssupervision (8 Sitzungen à 90 Minuten) findet wöchentlich bis 14- tägig als Gruppensupervision statt. Eine Gruppe besteht mindestens aus fünf, maximal aus sieben Studierenden. Ausnahmeregelungen sind nur nach Absprache mit der Supervisionsbeauftragten Prof. Dr. Rita Hansjürgens und der Praktikumsverwaltung möglich.
Achtung! Die Supervisionsbauftragte ist nicht für die Verwaltung der Gruppen(anträge/-aufträge) und nicht für die Vermittlung von Studierenden in Supervisionsgruppen zuständig. Hierfür wird bitte die Praktikumsverwaltung kontaktiert.
Es wird selbstständig vor Beginn des Praktikums eine Supervisionsgruppe gebildet und eine Vermittlungsperson bestimmt, welche den Antrag an uns sendet.
Supervisierende Personen sind dazu angehalten, teilnehmende Personen Online zu zuschalten, wenn diese nicht in Präsenz teilnehmen können. Dies betrifft studierende Personen, die ihre Praxisphase nicht in Berlin absolvieren, Personen welche eine Beeinträchtigung haben oder aus pandemischen Gründen Online vorziehen.
Hier ist bitte darauf Rücksicht zu nehmen!
Die Ausbildungssupervision darf nur ein/e Supervisor/-in aus der Supervisor_innendatenbank der ASH Berlin durchführen. Sie wählen eine Supervisor_in aus, mit dem_der Sie Kontakt aufnehmen und ein Erstgespräch vereinbaren. Das Erstgespräch dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Abschätzen, ob eine gemeinsame Basis zur Zusammenarbeit möglich ist.
Angebotene Supervisionssitzungen innerhalb der Praxisstellen, sind aus vorigen genannten Gründen nicht gestattet.
Wurde sich als Gruppe für eine Supervisor_in entschieden, so wird der entsprechende Gruppenantrag ausgefüllt. Der Gruppenantrag (GPM) / Gruppenantrag (MVG) ist jeweils bis zum 15.07. bzw. 15.02. (Ende der Vorlesungszeit) vor Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung per E-Mail einzureichen. Bei Änderungen, sowie Nichtteilnahme an der vorher angemeldeten Gruppe, ist die Praktikumsverwaltung zu unterrichten.
Achtung!
Sofern die Gruppe nicht vollständig ist, behält sich die Praktikumsverwaltung vor, der Gruppe weitere Teilnehmer_innen beispielsweise Erasmusstudierende oder Nebenhörer_innen zuzuteilen. Hierfür wird die Vermittlungsperson von uns per E-Mail kontaktiert, mit den suchenden Personen in CC.
Die vermittelnde Person muss dann entsprechend,
Achtung! Erst nach Rückmeldung wird der Auftrag an die supervisierende Person versandt. Ohne entsprechenden Auftrag dürfen keine Sitzungen erfolgen.
Kann keine Gruppe gefunden werden, ist es möglich von der Praktikumsverwaltung in einer bestehenden Gruppe vermittelt zu werden. Dies ist rechtzeitig bis zum 15.07. bzw. 15.02. mitzuteilen.
Hierfür benötigen wir eine E-Mail mit der Matrikelnummer sowie den geplanten Beginn der Praxisphase. Um diesen Kontakt herzustellen, wird eine E-Mail an die Gruppe gesandt, mit der suchenden Person in CC.
Einzelsupervision
Wir weisen darauf hin, dass die Supervisionssitzungen in der Regel als Gruppe zu leisten sind. Die Ausbildungssupervision kann in Ausnahmefall als im Einzelsetting erfolgen, um die Studierbarkeit zu gewährleisten.
Mögliche Gründe können sein:
Der Einzelantrag wird nur in vorheriger Absprache mit der Supervisionsbeauftragten und der Praktikumsverwaltung gewährt.
Die Leistungsbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Supervisionssitzungen werden von den Supervisor_innen nach Abschluss der Ausbildungssupervision erteilt und von entsprechenden Personen an die Praktikumsverwaltung weitergeleitet.
Ein Exemplar für die Eigennutzung, kann auf Wunsch bei den Supervisor*innen angefragt werden.
Supervisor*innen, welche nicht bei uns in der Datenbank gelistet sind und Interesse an einer Zusammenarbeit mit den studierenden Personen der ASH Berlin haben, senden folgende Informationen an die Supervisionsbeauftragte Prof. Dr. Rita Hansjürgens (hansjuergens@ash-berlin.eu).
Ferienfahrten sind gern genutzte Modelle, um zum Beispiel die Feldstudienphase in einen kürzeren Zeitraum zu absolvieren.
Entsprechende Vor-, sowie auch Nachbereitungen gelten dabei als Arbeitszeit und fließen in die abgeleisteten Stunden mit ein.
Dennoch ist bitte zu beachten, das die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein zum Beispiel 16 Stunden Tag ist nicht zulässig. Die Praxisstelle muss die reguläre Arbeits-, und auch Pausenzeit gewährleisten.
Die Studenten sind als Praktikant*innen vor Ort, somit müssen entsprechende ausegbildete Personen mit vor Ort sein, eine Anleitung gewähren, sowie auch für die Schutzbefohlenen ansprechbar / zuständig sein.
Die Studierenden gelten als Praktikant*innen und sollten während dieser Zeit nicht auf sich allein gestellt sein und auf Dauerbereitschaft gehalten werden. Der Hauptanteil liegt bei den Jugendleiter*innen, Betreuer*innen, Erzieher*innen.
Studierende an der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen die in anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, wenn die bereits absolvierten Module keinen wesentlichen Unterschied zu den ASH-Modulen aufweisen.
Studierende aus anderen Bundesländern können an der Alice Salomon Hochschule (ASH Berlin) an praxisbegleitenden Seminaren (bei uns "Projekt" genannt) als Nebenhörer_innen teilnehmen.
Das praxisbegleitende Projekt findet einmal wöchentlich im 5. Semester statt. Im Vorlesungsverzeichnis sind die Themen dieser Projekte als "Projektmodul I" unter dem 4. Semester zu finden, d.h. die Projekte werden bis zum 7. Semester inhaltlich weitergeführt. Aus diesem Angebot können die Nebenhörer_innen nach ihren Interessen und Schwerpunkten ein Projekt auswählen und Kontakt mit den Hochschullehrer_innen aufnehmen, um die Aufnahme in ein Projekt zu klären. Sobald eine feste Zusage des_der Dozent_in vorliegt, kann unter Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung der Herkunftshochschule ein Antrag auf Nebenhörerschaft im Immatrikulationsamt der ASH Berlin gestellt werden.
Onlineaktualisierung für das Vorlesungsverzeichnis WiSe20/21 - Mitte September 2020
Gesetzliche Regelungen für Praktikanten ab 18 Jahren
Für volljährige Praktikanten gilt ebenso wie auch für Jugendliche, dass die tägliche Arbeitszeit bei 8 Stunden liegen sollte. Ausnahmen sind bei Praktikanten, die älter als 18 Jahre sind, aber durchaus erlaubt. Im Arbeitszeitgesetz steht nämlich, dass die Arbeitszeit regelmäßig 8 Stunden betragen soll. Das Wörtchen „regelmäßig“ weist darauf hin, dass über einen bestimmten Zeitraum die durchschnittliche Arbeitszeit bei 8 Stunden täglich liegen muss. So kann zum Beispiel an Tagen, an denen sehr viel zu tun ist, auch mal 9 Stunden im Betrieb arbeiten, dafür an Tagen, an denen weniger los ist, bereits nach 7 Stunden Feierabend machen (zum Ausgleich für die 9 Stunden) sodass deine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt dann eben 8 Stunden beträgt. Länger als 10 Stunden dürfen aber auch volljährige Praktikanten nicht beschäftigt werden.
Für erwachsene Praktikanten gilt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, dem steht immerhin eine Pause von 45 Minuten zu.
Bei Erkrankung oder sonstigen zwingenden Verhinderungsgründen, ist die Praxisstelle über das Fernbleiben unverzüglich zu unterrichten.
Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle mehr als zwei Arbeitstage (im Studiengang Erziehung, Bildung und der Kindheit) während der 10 Berufsfeldtage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten. Bei mehr als sechs Arbeitstagen in der Berufsfeldphase muss diese ebenfalls nachgearbeitet werden.
Dauert die Erkrankung länger als drei Arbeitstage (im Studiengang Soziale Arbeit), sind die Studenten verpflichtet der Praxisstelle eine ärztliche Bescheinigun vorzulegen und die Praktikumsverwaltung darüber zu informieren. In der Feldstudienphase sind sämtliche Krankheitstage nachzuarbeiten. Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle insgesamt mehr als zehn Arbeitstage während des praktischen Studiensemesters, so ist die Aufallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.
Bei mehrtägigem Fernbleiben (im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement) infolge durch Krankheit haben die Studierenden der Praxisstelle spätestens am 4. Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Überschreitet das Fernbleiben mehr als 10 Tage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.
Muss die Praxisphase aus sonstigen zwingenden Gründen unterbrochen werden, so ist außer der Praxisstelle auch Studiengangskorrdination und die zuständige Projektleitung zu informieren.
Wenn deine Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, wird der
Tag so gezählt als hättest Du gearbeitet.
Die_der Studierende ist während des Praktikums gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist der für die Praxiseinrichtung zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 (1) SGB VII). Im Versicherungsfall erstellt die Praxiseinrichtung die Unfallanzeige, leitet diese an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung weiter und informiert die Praktikumsverwaltung der ASH Berlin.
Die staatliche Anerkennung erhält, wer das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik oder die Erzieherausbildung im Land Berlin mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und bei dem keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.
Antrag auf staatliche Anerkennung (Soziale Arbeit, EBK)
Wenn Sie das Studium der Sozialen Arbeit im Land Berlin vor dem 31.12.2006 bzw. die Erzieherausbildung vor dem 31.12.2010 abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung nach den alten gesetzlichen Vorschriften über die Fachschule bzw. Fachhochschule stellen. Diese leitet dann nach Prüfung den Antrag an die Senatsverwaltung zur abschließenden Bearbeitung weiter.
Folgende Unterlagen sind ausschließlich für die staatliche Anerkennung mit dem Abschluß vor dem 31.12.2006 (Soziale Arbeit), sowie vor dem 31.12.2010 (Erzieherausbildung):
Wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, werden diese direkt an die ASH Berlin / Praktikumsverwaltung gesandt.
Wir bitten um Beachtung!
Bei telefonischen Anfragen sollte stets die Matrikelnummer bereit gehalten werden.
Um eine Anfrage per E-Mail (praxisamt@ ash-berlin.eu )möglichst korrekt beantworten zu können, sollte die Matrikelnummer mit gesendet werden. Sowie die Nutzung der E-Mail Adresse, welche auch in LSF hinterlegt wurde.
Wegen möglicher Angriffe durch versendete Dokumente über E-Mail, behalten wir uns vor diese nicht zu öffnen, wenn keine gültige Matrikelnummer zu der korrekt hinterlegten E-Mail Adresse passt, bzw. vorhanden ist. E-Mails komplett ohne Mitteilung, mit ggf. ausschließlich nur einem Anhang, werden unbeantwortet gelöscht.
Für Termine vor Ort, bzw. während der Sprechzeit ist der Immatrikulations-, sowie der Personalausweis mit zu bringen, um die Legitimität zu gewährleisten.
Bei Zweifel der Identität behalten wir uns vor die Anfrage, sowie Auskünfte zu verweigern. Dies betrifft besonders die Informationen bei personenbezogenen Daten und Auskünfte die dem Datenschutz unterliegen.
Abholung von Dokumenten oder Unterlagen durch Dritte kann nur mit einer entsprechenden Vollmacht erfolgen.
Die Praktikumsverwaltung ist vorrangig per E-Mail und folgendermaßen telefonisch erreichbar:
dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags 10.00 bis 12.00 Uhr
Achtung!
Aus betrieblichen Gründen verzögert sich, zusätzlich zu der regulären, die Bearbeitungszeit. Anliegen sind daher bitte rechtzeitig einzureichen.
Praktikumsverwaltung
Erstberater bei Diskriminierung
Raum 310
praktikumsverwaltung@ ash-berlin.eu
Praktikumsverwaltung
Raum 350 B
Bitte beachten Sie die telefonischen Sprechzeiten der Praktikumsverwaltung!
praktikumsverwaltung@ ash-berlin.eu