ALLGEMEINE HINWEISE:
Bitte leiten Sie von der Praktikumsverwaltung zugesandte Unterlagen nicht an Kommiliton_innen weiter! Ggf. können nicht angemeldete Praxisphasen zu einem späteren Zeitpunkt nicht anerkannt werden. Jede_r Studierende muss die entsprechende Praxisphase  zunächst individuell bei der Praktikumsverwaltung anmelden und erhält anschließend die Unterlagen.

Bescheinigungen für eine erfolgreich absolvierte Praxisphase können wir nur bearbeiten, wenn diese uns als Originaldokument zugehen. Bitte lassen Sie uns die Bescheinigung postalisch (ggf. versicherter Versand) zukommen oder nutzen Sie hierfür die Postfachächer in der 5. Etage (Fach 5-123) für den Fachbereich I (SozA) oder in der 3. Etage (Fach 3-081) für den Fachbereich II (EBK/MVG). Alle weiteren Unterlagen - außer der Bescheinigung! - sollten uns per E-Mail gesandt werden.

Postanschrift (Bitte unbedingt beim Postversand die korrekte Abteilung und Fachbereich verwenden!):
Alice-Salomon-Hochschule Berlin
Fachbereich I - Praktikumsverwaltung !!oder!! Fachbereich II - Praktikumsverwaltung
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin

Informationen zu den Praxisphasen

Die Praktikumsverwaltung der ASH Berlin begleitet und unterstützt die Pflichtpraktika folgender Studiengänge:

Fachbereich I:

  • Soziale Arbeit (B.A.) - Feldstudienphase und Praktikum

Fachbereich II:

  • Erziehung und Bildung in der Kindheit (B.A.) - Berufsfeldtage und Berufsfeldphasen
  • Gesundheits- und Pflegemanagement (B.Sc.) / Management und Versorgung im Gesundheitswesen (B.Sc.) - Praktikum

Zentrales Merkmal der Hochschulausbildung an der ASH Berlin ist die starke Praxisorientierung während des Studiums. Daher sind die Praxisphasen wichtige Bestandteile der Gesamtausbildung. Während der Praxisphasen stellen Sie oftmals die entscheidenden Weichen für Ihre berufliche Entwicklung. Die begleitende Ausbildungssupervision während der Praktika unterstützt die Bildung Ihrer beruflichen Identität. Die gesetzliche Rahmung der studienintegrierten Praxisphasen in den Studiengängen Soziale Arbeit (B.A.) und Erziehung und Bildung in der Kindheit (B.A.) bildet das Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG).

Die Praktikumsverwaltung funktioniert als Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis. Alle Praxisphasen müssen zunächst bei der Praktikumsverwaltung angemeldet werden (aktuell per E-Mail), die Prüfungsanmeldung wird von den Studierenden zusätzlich im LSF vorgenommen.

Fachbereich I

Praktikumsverwaltung Fachbereich I ist vom 21.12.2023 bis 05.01.2024 auf Grund von Urlaub nicht besetzt.
Wichtige / Dringende Anliegen sind bitte bis spätestens 15.12.2023 einzureichen.

Fachbereich I (SozA) sitzt ab sofort im Raum 501 und ist über die E-Mail Praktikumsverwaltung-FB1@ ash-berlin.eu zu erreichen.

Studiengang Soziale Arbeit (B.A.)

Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit sieht im Grundstudium eine Feldstudienphase von 148 Stunden im Rahmen des Moduls "Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit" vor, die gemäß Musterstudienplan in der vorlesungsfreien Zeit des 1. Semesters absolviert werden soll.

Um Ihre Feldstudienphase optimal zu planen, sollten Sie bereits zu Beginn des 1. Semesters mit der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle und der Bewerbung beginnen.

Ziel:

Ziel der Feldstudienphase ist, dass Studierende lernen, ihre Beobachtungs- und Reflexionsfähigkeit auszubauen und zu professionalisieren. Während dieser Phase erkunden die Studierenden ein Arbeitsfeld und knüpfen erste Kontakte mit Praktiker_innen und Klient_innen. Dabei werden sie von der Praxisanleitung im Alltag begleitet.

Studierende haben innerhalb dieser Praxisphase die Möglichkeit, ihre Motivationen zu typischen Themen der Sozialen Arbeit zu reflektieren, um im weiteren Studienverlauf gezielter zu einer professionellen Handlungskompetenz zu gelangen.

Umfang der Feldstudienphase:

  • insgesamt 148 Std.
  • i.d.R. 4 Wochen Vollzeit ( tarifübliche Arbeitszeit)
  • Teilzeit ist möglich – die Feldstudienphase verlängert sich entsprechend (mind. 20 Stunden / Woche) 
  • Fehltage sind nachzuarbeiten
  • kein Urlaubsanspruch
  • Erlass/Verkürzung ist nicht möglich

Eine Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf die Projektmodule I und II, die Bachelorarbeit sowie die Feldstudienphase im Modul "Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit" (AZO) ist durch die Prüfungsordnung ausgeschlossen und somit nicht möglich.
Vergleichsweise erworbene Kompetenzen in anderen Hochschulen entscheiden die Modulverantwortlichen, der entsprechende Antrag dafür ist bei der Prüfungsverwaltung erhältlich.

Ein Erlass der Feldstudienphase, durch derzeitige Tätigkeiten im Sozialen Bereich, werden von der Praktikumsverwaltung nicht gewährleistet. Die 148 Stunden müssen im Gesamten getätigt werden.

Zeitraum:

Die Feldstudienphase kann nach der letzten Prüfungswoche begonnen werden.

Vorlesungszeit Sommersemester 2023: 03.04.2023 bis 22.07.2023

Vorlesungszeit  Wintersemester 2023/24: 02.10.2023 bis 17.02.2024

Geeignete Praxisstellen:

Die   Feldstudienphase   kann   in   jedem   Arbeitsbereich   der Sozialen    Arbeit    absolviert werden.   Bei der Suche nach Praxisstellen  steht  Ihnen bspw. die  Praxisstellendatenbank  im  LSF zur  Verfügung, oder aber Sie recherchieren eigenständig nach einer geeigneten Einrichtung. Sollte die Praxisstelle bisher nicht in der Praxisstellendatenbank (LSF) verzeichnet sein, lassen Sie uns bitte mit der schriftlichen Anmeldung einen Link zur Website der Praxisstelle zukommen.

Die Feldstudienphase kann in Einrichtungen/Institutionen absolviert werden, in denen sozialarbeiterische Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Anleitung der_des Studierenden muss von einer qualifizierten Fachkraft mit einschlägiger Berufserfahrung übernommen werden. Die Praktikumsverwaltung behält sich vor dies im Zweifelsfall nachzuprüfen.

Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Feldstudienphase in einem anderen Bundesland zu absolvieren oder auch im Ausland (hier bitte vorab Kontakt mit dem International Office aufnehmen).

Das Absolvieren der Feldstudienphase in einem Kindergarten, bzw. eine direkte Arbeit an Kindern (Erzieher*in / Kindheitspädagog*in) bis 6 Jahren, ist nicht zulässig. Dies gilt ebenfalls für das Praxissemester.

 

WICHTIGE HINWEISE BZGL. FERIENFAHRTEN:

  • Ferienfahrtenanbietende müssen gewährleisten, dass ein_e Sozialarbeiter_in die Anleitung übernimmt und vor Ort ist
  • Auf Grund der Arbeit, zumeist mit Beeinträchtigten Kindern / Jugendlichen, sollte eine seriöse Einrichtung ein Erweitertes Führungszeugnis einfordern
  • Vor der Fahrt muss eine entsprechende Einweisung / Training erfolgen, im Anschluss eine ausführliche Auswertung statt finden
  • Es müssen ausreichend Personen zur Verfügung stehen, um Pausen - und Ruhezeiten gewährleisten zu können. Es gilt das Arbeitsschutzgesetz (24 Stunden Schichten sind akzeptabel)
  • Auf der Fahrt müssen qualifizierte Personen (Jugendleiter*innen, Betreuer*innen, Erzieher*innen) für die Betreuung mit bei sein.

Modulverantwortliche AZO (Arbeitsfelder, Zielgruppen und Organisationen Sozialer Arbeit)

Prof.Dr. Nivedita Prasad

Die Feldstudienphase ist Bestandteil einer Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn per E-Mail in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt. Da die Feldstudienphase ein direkter Bestandteil des Moduls AZO ist, wird die Anmeldung nicht separat im LSF aufgeführt.

Für die Anmeldung (mindestens einen Monat vor Beginn) der Praxisphase, benötigen wir folgende Informationen:

  • Name und Matrikelnr. der_des Studierenden
  • Studiengang/betreffende Praxisphase
  • Name und Anschrift des Einsatzortes der Praxisstelle (nicht des Trägers!) oder die ID-Nummer aus der Datenbank
  • Monat, in dem die Praxisphase voraussichtlich starten soll
  • nur für die Feldstudienphase: sollte die Einrichtung noch keine anerkannte Praxisstelle in der Datenbank sein, benötigen wir einen Flyer, bzw. Internetauftritt zur Prüfung

Daraufhin erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • eine Ausbildungsvereinbarung, die Sie und Praxisstelle zur Kenntnis nehmen und unterzeichnet per E-Mail an die Praktikumsverwaltung zurücksenden
  • und eine Bescheinigungsvorlage, auf der Sie die absolvierten Stunden, nach Beendigung der Feldstudienphase, von der Praxisanleitung/Einrichtungsleitung bescheinigen lassen und der Praktikumsverwaltung im Original zukommen lassen.

Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.

WICHTIGE HINWEISE:

  • Die Praxisphasen sind prüfungsrelevante Leistungen, die Sie vor Beginn in der Praktikumsverwaltung anmelden müssen. Ist dies nicht geschehen und wurde die Praxisphase in einer bisher nicht durch die Praktikumsverwaltung anerkannten Praxisstelle absolviert, kann die Praxisphase nicht als bestanden anerkannt werden .
  • Der bei der Anmeldung angegebene und der auf der Bescheinigung angegebene Einsatzort müssen übereinstimmen.
  • Findet die bereits in der Praktikumsverwaltung angemeldete Praxisphase doch nicht statt, muss die Abmeldung der Praktikumsverwaltung mitgeteilt (per E-Mail) werden.
  • Der Vertrag ist eine personifizierte Unterlage, welche nach der Anmeldung für die entsprechende Person ausgestellt wird. Eine Weiterreichung / Veröffentlichung an nicht autorisierte Dritte ist unzulässig und die Nutzung dessen kann zu einer nicht bestehenden Prüfungsleistung führen.

Ziel des Praktikums ist es, die theoretisch erlernten Fachkompetenzen und fachübergreifenden Kompetenzen in einem Arbeitsfeld Sozialer Arbeit praktisch zu erfahren, anzuwenden und zu vertiefen. Sie wird durch ein Projektmodul und Ausbildungssupervision begleitet. Die ASH legt Wert darauf, dass ihre Absolvent/-innen mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem Bachelor of Arts, auch die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-innen erhalten. Die Bedingungen dafür sind im Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG) festgeschrieben. Um diese zu erfüllen, muss diese Praxisphase auch das Erlernen und/bzw. die Anwendung der rechtlichen und administrativen Kompetenzen enthalten.

Das Praktikum hat ferner die Aufgabe, das handlungsorientierte Studium durch berufspraktische Aufgabenstellungen zu ergänzen. Das Praktikum soll die Studierenden dazu befähigen, unterschiedliche, wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in unmittelbaren Bezug zu den Zielgruppen von sozialer und sozialpädagogischer Arbeit zu setzen.

Voraussetzungen für das Praktikum und die Ausbildungssupervision:

  • Belegung Projektmodul I (ein Semester)
  • 60 Credits
  • vor Beginn in der Praktikumsverwaltung anmelden, ggf. ist eine Anerkennung der Praxisstelle auf Grundlage des Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) notwendig - Bitte planen Sie hierfür eine entsprechende Bearbeitungszeit ein!

Wichtiger Hinweis:

Die Praxisphase ist eine Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt.

Dauer des Praktikums:

Die Gesamtstundenzahl des Praktikums umfasst 651 Stunden reine Arbeitszeit in der Praxisstelle, die i.d.R. in einem Zeitraum von 22 Wochen absolviert werden (4 Tage pro Woche bei tarifüblicher Arbeitszeit). Ein praktikumsbegleitender Studientag pro Woche muss zusätzlich absolviert werden. Der Studientag und die Ausbildungssupervision sind nicht in den 651 Stunden enthalten.

Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit (mindestens 20 Stunden in der Woche) ist bei entsprechender Verlängerung des Praktikums möglich, diese sind in Punkt 9. der Ausbildungsvereinbarung auszuweisen.

Eine Verlängerung des Praktikums um bis zu sechs Wochen ist ohne Weiteres möglich. Eine Verlängerung darüber Hinaus bedarf der Absprache mit der Praktikumsverwaltung.

Die Praxisphase wird möglichst in einer Einrichtung absolviert. Ein Wechsel der Praxisstelle aus dringlichen Gründen besprechen Sie unbedingt vorab mit der Praktikumsverwaltung, bitte beachten Sie hierzu auch die Ein-Drittel-Regelung. Ein Urlaubsanspruch besteht nicht.

Beginn

Das Praxissemester (entsprechend Regelstudienzeit) kann nach der letzten Prüfungswoche begonnen werden.

Vorlesungszeit Sommersemester 2023: 03.04.2023 bis 22.07.2023

Vorlesungszeit  Wintersemester 2023/24: 02.10.2023 bis 17.02.2024

Praktikum in einem anderen Bundesland

Wenn das Praktikum in einem anderen Bundesland absolviert werden soll, muss die Praxisstelle ebenfalls vorher von der Praktikumsverwaltung anerkennt werden. Die Teilnahme an den Studientagen kann auch an einer Hochschule erfolgen, die in der Nähe der Praxisstelle gelegen ist. Sollte dies nicht möglich sein, vereinbaren Sie mit den Lehrenden des Projektmoduls wie die Studienleistung alternativ erbracht werden kann.

Sollten das Praktikum in einer öffentlichen Behörde (beispielsweise Jugendamt) absolviert werden, ist ein Bewerbungsvorlauf seitens der Behörde von mindestens einem halben Jahr einzuplanen.

Das Absolvieren in einer Kindertageseinrichtung (Arbeit mit Kindern zwischen 0 - 6 Jahren) ist nicht zulässig.

Ausbildungsplan

Grundlage für den Praktikumsverlauf ist ein individuell ausgehandelter auf die Erwartungen der Beteiligten abgestimmter Ausbildungsplan gemäß § 8 Abs. 4 der Praktikumsordnung des Studiengangs Soziale Arbeit. Im Ausbildungsplan wird verbindlich verabredet, wie das Praktikum inhaltlich und zeitlich strukturiert wird und mit welchen Lernschritten welche Lernziele erreicht werden sollen.

Dieser Ausbildungsplan ist Grundlage für die inhaltliche und methodische Gestaltung des Praxissemesters sowie für die Anleitungsgespräche.

Orientierungshilfe für den individuellen Ausbildungsplan

Praxisanleitung und Anleitungsgespräche

Die Anleitung im praktischen Studiensemester erfolgt durch geeignete Fachkräfte, insbesondere durch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen oder vergleichbar qualifizierte Fachkräfte, die eine mindestens zweijährige hauptberufliche Vollzeittätigkeit oder eine entsprechend längere Teilzeittätigkeit in den entsprechenden Tätigkeitsfeldern nach staatlicher Anerkennung oder Berufsabschluss nachweisen können. Als alternative Hochschulabschlüsse für die Anleitung werden zudem nachfolgend ge nannte Fachrichtungen anerkannt: Pädagogik, Psychologie, Soziologie und (je nach Schwerpunkt der Praxisstelle) auch Lehramtsstudium. Andere Hochschulabschlüsse  als Anleitungsvoraussetzung müssen unbedingt vorab anhand durch die potentielle Anleitung eingereichter Unterlagen geprüft werden.

 

Durch Anleitungsgespräche sollen die Studierenden in ihrem Lernen unterstützt und fachlich begleitet werden. Das Anleitungsgespräch soll regelmäßig einmal in der Woche, jedoch mindestens 14-tägig mit den Studierenden durchgeführt werden.

Die Inhalte der Anleitungsgespräche ergeben sich aus dem Ausbildungsplan, dem beruflichen Handeln der Studierenden und den aktuellen Erfordernissen der Arbeit.

Das Anleitungsgespräch dient damit:
•       der Planung der zukünftigen Arbeitsschritte
•       der Reflexion und Auswertung des zurückliegenden
•       Handelns
•       dem Einbezug der Theorie(n) der Sozialen Arbeit in die praktische Tätigkeit

Die Praxisanleitung hat vier Funktionen:

Die lehrende Funktion
Sie besteht aus Wissensvermittlung sowie Umsetzungshilfe von entsprechendem Wissen in konkrete Praxissituationen.

Die beratende Funktion
Sie besteht aus der systemischen Anregung, berufliche Tätigkeit zu reflektieren.

Die administrative Funktion
Sie besteht in der Einordnung der sozialpädagogischen Ziele und Handlungen in organisatorische und rechtliche Zusammenhänge.

Die beurteilende Funktion
Sie besteht in der Aufgabe den Lernprozess der Studierenden zu bewerten, zu beschreiben, zu gewichten und im Hinblick auf die Ziele des jeweiligen Praktikums zu bewerten.

 

Modulverantwortliche

Prof. Dr. Sabine Toppe (Praktikum)

Prof. Dr. Elke Josties (Projektmodul I + II)

 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Unterlagen zum Praktikum

Das Praktikum wird durch das Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetz (SozBAG) geregelt und durch folgende Rechtsnormen der ASH Berlin ergänzt:

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (B.A.) für den Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ der „Alice-Salomon“ Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin

Ordnung für die Ausbildungssupervision in den Bachelorstudiengängen ‚Soziale Arbeit’,‚Gesundheits- und Pflegemanagement’ und ‚Erziehung und Bildung im Kindesalter’ an der Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik „Alice Salomon“

Das Praktikum ist Bestandteil einer Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn per E-Mail in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt.

Für die Anmeldung (mindestens einen Monat vor Beginn) der Praxisphase, benötigen wir folgende Informationen:

  • Name und Matrikelnr. der_des Studierenden
  • Studiengang/betreffende Praxisphase
  • Name und Anschrift des Einsatzortes der Praxisstelle (nicht des Trägers!) oder die ID-Nummer aus der Datenbank
  • Monat, in dem die Praxisphase voraussichtlich starten soll
  • nur für die Feldstudienphase: sollte die Einrichtung noch keine anerkannte Praxisstelle in der Datenbank sein, benötigen wir einen Flyer, bzw. Internetauftritt zur Prüfung

Sollte die Praxisstelle bereits durch die Praktikumsverwaltung auf Grundlage des Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) anerkannt worden sein, erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • eine Ausbildungsvereinbarung, die Sie und Praxisstelle zur Kenntnis nehmen und unterzeichnet per E-Mail an die Praktikumsverwaltung zurücksenden
  • und eine Bescheinigungsvorlage, auf der Sie die absolvierten Stunden, nach Beendigung des Praktikums, von der Praxisanleitung/Einrichtungsleitung bescheinigen lassen und der Praktikumsverwaltung im Original zukommen lassen.

Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.

WICHTIGE HINWEISE:

  • Die Praxisphasen sind prüfungsrelevante Leistungen, die Sie vor Beginn in der Praktikumsverwaltung anmelden müssen. Ist dies nicht geschehen und wurde die Praxisphase in einer bisher nicht durch die Praktikumsverwaltung anerkannten Praxisstelle absolviert, kann die Praxisphase nicht als bestanden anerkannt werden .
  • Der bei der Anmeldung angegebene und der auf der Bescheinigung angegebene Einsatzort müssen übereinstimmen.
  • Die Prüfungsanmeldung des zur Praxisphase dazugehörigen Praxisberichts muss zusätzlich über das LSF erfolgen (Praktikum > Praxisbericht). Sollten Sie dies versäumt haben, kontaktieren Sie zur nachträglichen Anmeldung die Prüfungsverwaltung.
  • Findet die bereits in der Praktikumsverwaltung angemeldete Praxisphase doch nicht statt, muss die Abmeldung der Praktikumsverwaltung mitgeteilt (per E-Mail) werden.
  • Der_die Studierende erstellt zu Beginn des Praktikums mit der Praxisstelle  einen individuellen Ausbildungsplan erstellt. Dieser ist den Lehrenden der praxisbegleitenden Projektlehrveranstaltung zur Kenntnis zu geben.

Wir empfehlen grundsätzlich bei Interesse an einem Praktikumsplatz im Ausland, vorher mit dem International Office einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dies bietet sich auch auf Grund der Finanzierungsmöglichkeiten (z.Bsp. Erasmus+, PROMOS) an. Informationen über Praxisstellen im Ausland können in der Online-Datenbank im LSF recherchiert werden.

Bewerbungsfristen:

  • 15. Mai für eine Ausreise im Wintersemester
  • 15. November für eine Ausreise im Sommersemester

Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle im Praxisamt einreichen? Bis zur Bewerbungsfrist:

Bis spätestens einen Monat vor der Abreise:

  • Zusage der Praxisstelle (Letter of confirmation)
  • Praxisstellenbeschreibung (Flyer, Internetausdruck)
  • Nachweis der Qualifikation (mind. in englischer Übersetzung) Ihrer Praxisanleitung (Scan der Qualifikationsurkunde) entspr. den Anforderungen Ihres jeweiligen Studiengangs (siehe studiengangsspezifische Praktikumsordnung)
  • einen ausgefüllten Rücklaufbogen (dieser enthält Angeben zur Praxisstelle und dient als Vorlage für die Eintragung in die Praxisstellendatenbank)

Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail bei der Praktikumsverwaltung ein (Praktikumsverwaltung-FB1@ ash-berlin.eu). Bitte beachten Sie, dass die gewünschte Praxisstelle erst anerkannt ist, wenn alle oben aufgeführten Unterlagen eingereicht wurden.  Vor Ihrer Ausreise müssen Ihnen die Ausbildungsvereinbarung und die Bescheinigungsvorlage vorliegen, die wir Ihnen zukommen lassen, sofern alle Unterlagen in angemessener Qualität zugegangen sind und keine Unterlagen mehr fehlen. Die Umsetzung der Supervision ist vor der Ausreise mit der Praktikumsverwaltung zu klären. Generell besteht die Möglichkeit einer Online-Supervision, bitte beachten Sie weitere Hinweise unter dem Punkt "Supervision" auf dieser Website.

Anträge, welche für das BAföG Amt ausgefüllt werden müssen, können beim International Office eingereicht werden.

Ausbildungssupervision ist eine längerfristig, prozesshaft und strukturiert angelegte Beratungsform. Sie setzt sich konstruktiv mit Erlebnissen, Problemen, Konflikten und Fragen, die während der Praktikumsphase entstehen, auseinander.

Im Einzelnen kann Ausbildungssupervision:

  • arbeitsfeldbezogene Lernprozesse unterstützen
  • den Selbstreflexionsprozess über Anliegen, Aufgaben, Ziele und Strategien fördern
  • das fachliche Kompetenzprofil stärken
  • neue Sichtweisen schaffen und weitere/andere Handlungsmöglichkeiten eröffnen
  • die Problemlösefähigkeit fördern
  • persönliche Ressourcen zur Bewältigung beruflicher Anforderungen stärken

 

Anfragen / Anliegen bezüglich der Thematik Supervision, sind als eigenständige E-Mail an die Praktikumsverwaltung zu richten. Im Betreff muss klar definiert Supervision, Studiengang, sowie mit einem Begriff die Thematik (Allgemeine Anfrage, Gruppenantrag, Gruppensuche o.ä.) erkennbar sein.

Die Ausbildungssupervision ist eine Prüfungsleistung und muss vor dem Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung beantragt werden. Diese sind somit für alle Studierenden während der Praxisphase verpflichtend.

Die Anzahl der Sitzungen für jeden Studiengang ist in der Ordnung für die Ausbildungssupervision geregelt!

Die Ausbildungssupervision (10 Sitzungen à 90 Minuten) findet wöchentlich bis 14- tägig als Gruppensupervision statt. Eine Gruppe besteht mindestens aus fünf, maximal aus sieben Studierenden. Ausnahmeregelungen sind nur nach Absprache mit der Praktikumsverwaltung möglich.

Es wird selbstständig vor Beginn des Praktikums eine Supervisionsgruppe gebildet und eine Vermittlungsperson bestimmt, welche den Antrag an uns sendet.

Supervisierende Personen sind dazu angehalten, teilnehmende Personen Online zu zuschalten, wenn diese nicht in Präsenz teilnehmen können. Dies betrifft studierende Personen, die ihre Praxisphase nicht in Berlin absolvieren, Personen welche eine Beeinträchtigung haben oder aus pandemischen Gründen Online vorziehen.

Hier ist bitte darauf Rücksicht zu nehmen!

Die Ausbildungssupervision darf nur ein/e Supervisor/-in aus der Supervisor_innendatenbank der ASH Berlin durchführen. Sie wählen eine Supervisor_in aus, mit dem_der Sie Kontakt aufnehmen und ein Erstgespräch vereinbaren. Das Erstgespräch dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Abschätzen, ob eine gemeinsame Basis zur Zusammenarbeit möglich ist.

Angebotene Supervisionssitzungen innerhalb der Praxisstellen, sind aus vorigen genannten Gründen nicht gestattet.

Wurde sich als Gruppe für eine Supervisor_in entschieden, so wird der entsprechende Gruppenantrag ausgefüllt. Der Gruppenantrag ist jeweils bis zum 15.07. bzw. 15.02. (Ende der Vorlesungszeit) vor Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung per E-Mail einzureichen. Bei Änderungen, sowie Nichtteilnahme an der vorher angemeldeten Gruppe, ist die Praktikumsverwaltung zu unterrichten.

Achtung!

  • auf dem Antrag genügt eine digitale Unterschrift
  • Beginn der Ausbildungssupervision bedeutet der erste offizielle Supervisionstermin, nicht das Erstgespräch

Sofern die Gruppe nicht vollständig ist, behält sich die Praktikumsverwaltung vor, der Gruppe weitere Teilnehmer_innen beispielsweise Erasmusstudierende oder Nebenhörer_innen zuzuteilen. Hierfür wird die Vermittlungsperson von uns per E-Mail kontaktiert, mit den suchenden Personen in CC.

Die vermittelnde Person muss dann entsprechend,

  • Kontakt zu den anderen Personen aus der Gruppe aufnehmen und zu klären, ob eine Aufnahme weiterer Personen in Ordnung ist oder etwas dagegen spricht
  • mit der Person welche die Supervision leitet abzusprechen, das weitere Personen teil nehmen
  • den neuen Studierenden in der Gruppe die wichtigen Informationen mitzuteilen (Sitzungen, Ansprechpartner*innen, usw.)
  • der Praktikumsverwaltung mitzuteilen, ob benannte Personen hinzugefügt werden (bei Ablehnung, muss eine schriftliche Begründung erfolgen)

Achtung! Erst nach Rückmeldung wird der Auftrag an die supervisierende Person versandt. Ohne entsprechenden Auftrag dürfen keine Sitzungen erfolgen.

Kann keine Gruppe gefunden werden, ist es möglich von der Praktikumsverwaltung in einer bestehenden Gruppe vermittelt zu werden. Dies ist rechtzeitig bis zum 15.07. bzw. 15.02. mitzuteilen.
Hierfür benötigen wir eine E-Mail mit der Matrikelnummer sowie den geplanten Beginn der Praxisphase. Um diesen Kontakt herzustellen, wird eine E-Mail an die Gruppe gesandt, mit der suchenden Person in CC.

Einzelsupervision

Wir weisen darauf hin, dass die Supervisionssitzungen in der Regel als Gruppe zu leisten sind. Die Ausbildungssupervision kann in Ausnahmefall als im Einzelsetting erfolgen, um die Studierbarkeit zu gewährleisten.

Mögliche Gründe können sein:

  • Praxisphase im Ausland (zu gravierender Zeitunterschied - Europa ist davon ausgeschlossen)
  • Selbstzahlung (Supervisor_in muss ebenfalls aus der Datenbank stammen)

Der Einzelantrag wird nur in vorheriger Absprache mit der Praktikumsverwaltung gewährt.

Die Leistungsbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Supervisionssitzungen werden von den Supervisor_innen nach Abschluss der Ausbildungssupervision erteilt und von entsprechenden Personen an die Praktikumsverwaltung weitergeleitet.

Ein Exemplar für die Eigennutzung, kann auf Wunsch bei den Supervisor*innen angefragt werden.

 

WICHTIGE HINWEISE ZUR WERTUNG DER SUPERVISIONSTEILNAHME:

  • Bei Verhinderung an der Teilnahme in begründeten Fällen kann im max. Umfang von 20% der vorgesehenen Supervisionsstunden die versäumte Teilnahme durch das Erbringen von entsprechenden Ersatzstudienleistungen kompensiert werden. Art und Umfang der Ersatzleistung werden durch den_die Supervisor_in festgelegt. Angaben hierzu und zur erfolgten (oder nicht erfolgten) Umsetzung sind durch den_die Supervisor_in auf der Supervisionsbescheinigung zu dokumentieren. Bei einer nicht erfolgten Umsetzung müssen die versäumten Sitzungen durch die_den Studierenden in einer anderen Gruppe nachgeholt werden.
  • Sollten trotz der Wertung einer Ersatzleistung weniger als zehn Sitzungen als daran erfolgreich teilgenommen gewertet werden, gilt die Leistung „Supervision“ als nicht bestanden.
  • Sollte es Änderungen in der Gruppenkonstellation geben oder Supervisionen abgebrochen werden, ist dies unbedingt an die Praktikumsverwaltung zu melden.

Wie finde ich eine Praxisstelle?

  • Praxisstellendatenbank: In unserer Praxisstellendatenbank mit anerkannten Praxisstellen können Sie nach einer anerkannten Praxisstelle recherchieren. Die Datenbank finden Sie nach dem Einloggen im LSFunter Ihre Funktionen: Prüfungsverwaltung – Praxisstellensuche
  • Stellenangebote: Auf der Homepage unter den Praxisphasen - Praktikumsausschreibung sind aktuelle Angebote der letzten sechs Monate zu finden.
  • Positivliste / bezahlte Praktika: Auf der Internetseite Netzwerk Prekäres Praktikum (Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.)
  • Eigeninitiative: Sie können sich auch selbst Praxisstellen suchen und in der Praktikumsverwaltung anerkennen lassen.

Anerkennungen von Praxisstellen

Wenn die Stelle von der Hochschule bereits anerkannt wurde, ist diese in der Datenbank aufgenommen.

Achtung! Bitte bei der Suche den entsprechenden Studiengang wählen.

Es empfiehlt sich bei der Suche erst auf die Straße der gewünschten Einrichtung zu konzentrieren. Um eine genauere Trefferquote zu erhalten, sollte mit dem * gearbeitet werden.
Beispielsuche bei Praxisname oder auch bei der Straße: *Alice*

Sollte die gewünschte Stelle noch nicht anerkannt sein, stellen Sie bitte bei der Praktikumsverwaltung einen Antrag auf Anerkennung derselben.

Die Anerkennungsverfahren sind nur notwendig, wenn entsprechende Stelle nicht in der Datenbank der ASH vorhanden ist.

Es werden ausschließlich die Einsatzorte (Abteilung / Projekt / etc.) der Praxisphasen angemeldet / anerkannt, nicht die Träger / Geschäftsstelle (so lange das Praktikum nicht direkt dort absolviert wird).

Anmerkungen zu den Rücklaufbögen!

Es wurde sich für ein Word-Dokument entschieden, damit die Einrichtungen diese bitte per PC ausfüllen. Entsprechend der Lesbarkeit behalten wir uns vor, einen neu ausgefüllten Rücklaufbogen zu verlangen, wenn dieser handschriftlich bearbeitet wurde.

Die Anerkennungsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail einzureichen. Diese werden nicht in der Sprechzeit bearbeitet!

Feldstudienphase

Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Praxisstelle:

· Praxisstellen, die dem Berufsbild der Sozialen Arbeit entsprechen

· Flyer oder Internetauftritt der Praxisstelle

· In der Praxisstelle ist mindestens ein_e Sozialarbeiter_in, ein_e Sozialpädagog_in oder ein_e Psycholog_in tätig, mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, die die Anleitung der_des Studierenden übernimmt. Hier kann es möglich sein, das die Praktikumsverwaltung einen Nachweis (Kopie der Bachelor-, oder Diplomurkunde) anfordert.

Praxissemester

Wichtiger Hinweis: Das Anerkennungsverfahren muss abgeschlossen sein, bevor das Praktikum gestartet werden darf.

Das Anerkennungsverfahren für Praxisstellen im Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) erfolgt auf rechtlicher Grundlage des Berliner Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBAG) und  wird nur durchgeführt, wenn der_die  Studierende bereits erfolgreich eine Absprache zum Absolvieren treffen konnte, also einen Praktikumsplatz gefunden hat.

Sollte dies der Fall sein, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail inkl. Angaben zum Namen und Adresse der Praxisstelle (Praktikumsverwaltung-FB1@ ash-berlin.eu), Sie erhalten von uns ein Informationsdokument zur Weiterleitung an die Praxisstelle.

Wichtig: Eine Praxisstelle, in der bereits Studierende der ASH die Feldstudienphase absolviert haben, ist nicht automatisch auch für das Praxissemester anerkannt und zugelassen.

Bescheinigung (Leistungsnachweis):
Die Bescheinigung wird mit der Ausbildungsvereinbarung zusammen, von der Praktikumsverwaltung, übermittelt. Der Leistungsnachweis muss nach Beendigung der Praxisphase von der Anleitung (oder einer berechtigten Person in der Praxisstelle) ausgefüllt werden. Für die Bearbeitung muss sie komplett und vollständig ausgefüllt sein und im Original (keine Kopie/Scan) in der  Praktikumsverwaltung eingereicht werden.

Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.

Die Bescheinigung ist mit einem blauen Stift / Kugelschreiber (kein schwarz) auszufüllen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten bei der Prüfung kommt.

Wir bitten darum, diese vor der Abgabe bei der Praktikumsverwaltung auf Korrektheit zu prüfen, um doppelte Wege zu verhindern. Bitte überprüfen Sie auf Vorhandensein von Folgendem:

  • Vor- und Familienname
  • Matrikelnummer
  • Taggenauer Zeitraum (Bsp. 01.01.2020 bis 30.05.2020)
  • tatsächlich absolvierte Stunden
  • Name und Anschrift der Praxisstelle
  • Kreuz bei mit oder ohne Erfolg
  • Datum der Bescheinigungsausstellung / Unterschrift / Stempel der Einrichtung (sollte die Einrichtung keinen Stempel besitzen, ist es zwingend erforderlich von der Praxisstelle uns eine kurze Mitteilung, per E-Mail, zukommen zu lassen)

Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.

Da dies der Leistungsnachweis einer Prüfungsleistung ist, wird weder die Praktikumsverwaltung die von der Praxisstelle ausgefüllten Angaben nachträglich ändern oder eintragen, noch ist dies von den Studierenden gestattet.

Praxisbericht:
Zum Ende der Praxisphase ist ein Praxisbericht zu erstellen, der für die Studierenden eine persönliche Reflexion und fachliche Auswertung und Vertiefung der während des Praxissemesters gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der Handlungsanforderungen in der Berufspraxis darstellt. Der Praktikumsbericht soll die Reflexion der eigenen Tätigkeit mit der aktuellen Fachliteratur in Beziehung setzen (Theorie-Praxis-Verzahnung) und erkennen lassen, dass die Studierenden in der Lage sind, unter didaktischer/methodischer Anleitung durch die Praxisstelle eine Verbindung zwischen Studium, Theorie und Praxis herzustellen

Der Praxisbericht ist bei den Dozent_innen des Projektmoduls einzureichen. Dies gilt auch, wenn die Praxisphase in ein späteres Semester verschoben wurde. Ausnahmen müssen über den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Reflexionshilfe für den Praxisbericht im Praxissemester in der Sozialen Arbeit.

Zeugnis / Leistungsbeurteilung:
Die Praxisstelle ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis über das absolvierte Praktikum zu erstellen. Wir empfehlen auch für die Feldstudienphase eine Beurteilung ausstellen zu lassen. Diese sollte eine  Auflistung der Tätigkeiten  und die entsprechenden Arbeitsfelder umfassen.

Die Beurteilung ist ausschließlich für den Eigenbedarf der Studierenden relevant, um diese bei späteren Bewerbungen vorweisen zu können. Die Praktikumsverwaltung erhält von der Leistungsbeurteilung kein Exemplar.

Eine hauptberufliche Tätigkeit/Berufserfahrung , als pädagogische Fachkraft, im Feld der Sozialen Arbeit kann auf das Praktikum im Praxissemester (mit Umfang von 651h) angerechnet werden.  Die Erfüllung folgender Bedingungen ist hierfür Voraussetzung:

  • Die Tätigkeit muss hauptberuflich, seit mindestens zwei Jahren und während des Praktikums weiterhin, in einem Feld der Sozialen Arbeit ausgeübt werden.
  • Die absolvierte bzw. fortwährende wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 50% der tarifüblichen Arbeitszeit umfassen.
  • Bedarf einer Tätigkeit in einem sozialarbeiterischen /-pädagogischen Handlungsfeld

Sollte diese erfüllt sein, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen, bitte nutzen Sie hierfür die offizielle Vorlage:  Antrag

Zudem müssen Sie Ihre Tätigkeit(en) schriftlich, anhand einer Bestätigung des Arbeitgebers (bzw. der Arbeitgeber, sollte ein Wechsel stattgefunden haben - insg. müssen mind. 2 Jahre Berufserfahrung vorhanden sein) nachweisen.

Wir benötigen konkret ein offizielles Schreiben (inkl. mit Briefkopf, Stempel und Unterschrift) mit folgenden Angaben - Bitte reichen Sie keinen Arbeitsvertrag ein! - :

  • Beginn der Anstellung
  • Ende der Anstellung / Weiterführung (hier muss ersichtlich werden, dass das Verhältnis während der Praxisphase weiterhin bestehen bleibt)
  • Stundenanzahl der wöchentlichen Arbeitszeit
  • eine Auflistung der sozialarbeiterischen Tätigkeiten

Die Dokumente (Antrag und Nachweis(e) Arbeitgeber) sind frühestens einen Monat vor Beginn der Praxisphase in der Praktikumsverwaltung einzureichen. Davor kann lediglich eine unverbindliche Abfrage per Telefon erfolgen, ob der Erlass genehmigt werden kann.

Die Verkürzung reduziert die Gesamtstundenzahl von 651 Stunden im Praktikum auf 325,5 Stunden.

Die Unterlagen können uns zur Prüfung per E-Mail zugehen (Praktikumsverwaltung-FB1@ ash-berlin.eu).

BITTE BEACHTEN SIE:

Eine Verkürzung ist nicht möglich bei:

  • Feldstudienphase
  • Nebenjob
  • Praktika
  • Werkstudentenvertrag
  • Ehrenamt
  • Aus-, Weiter- und Fortbildungen
  • Arbeitsvertrag Erzieher*innen in Kitas*

* Die Senatsverwaltung äußert sich diesbezüglich:
Das Arbeitsfeld und ggf. die Qualifikation der anleitenden Person (bei Praktika) entspricht nicht dem Qualifikationsziel und dem angestrebten Berufsbild des Studiengangs. Das Arbeitsfeld Kita gehört nicht zu den klassischen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Studierende sollen im Praxissemester die Möglichkeit erhalten, ihre professionelle Rolle im angestrebten Beruf zu erproben und professionsspezifische Tätigkeiten umsetzen können. So sieht es auch der Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SozArb 6.0) für die Praxisphase als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung vor: „durch die eigene Profession/staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in angeleitete kontinuierliche berufspraktische Tätigkeit in einem Feld der Sozialen Arbeit“ (vgl. QR SozArb S. 56).

Weitere Informationen

Die Praktikumsverwaltung ist für die Praxisphasen innerhalb des Studiums zuständig.

Fragen bezüglich des Vorpraktikums sind an die Immatrikuslationsverwaltung zu senden.

Ferienfahrten sind gern genutzte Modelle, um zum Beispiel die Feldstudienphase in einen kürzeren Zeitraum zu absolvieren.

Eine seriöse Einrichtung, welche Ferienfahrten mit (beeinträchtigten) Kindern / Jugendlichen anbietet, fordert vorher ein Erweitertes Führungszeugnis an, um allen Beteiligten eine Grundsicherung zu ermöglichen.

Entsprechende Vor-, sowie auch Nachbereitungen gelten dabei als Arbeitszeit und fließen in die abgeleisteten Stunden mit ein. Beides ist einzufordern, um sich auf die Reise sicher vorbereitet zu fühlen und im Anschluss etwaige Problematiken anzusprechen / zu klären.

Dennoch ist bitte zu beachten, das die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein zum Beispiel 16 Stunden Tag ist nicht zulässig. Die Praxisstelle muss die reguläre Arbeits-, und auch Pausenzeit gewährleisten.

Die Studenten sind als Praktikant*innen vor Ort, somit müssen entsprechende ausegbildete Personen mit vor Ort sein, eine Anleitung (Sozialarbeiter*in) gewähren, sowie auch für die Schutzbefohlenen ansprechbar / zuständig sein.

Die Studierenden gelten als Praktikant*innen und sollten während dieser Zeit nicht auf sich allein gestellt sein und auf Dauerbereitschaft gehalten werden. Der Hauptanteil liegt bei den Jugendleiter*innen, Betreuer*innen, Erzieher*innen.

 

Studierende an der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen die in anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen  erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, wenn die bereits absolvierten Module keinen wesentlichen Unterschied zu den ASH-Modulen aufweisen.

Merkblatt Anerkennungsverfahren

Antrag auf Anerkennung 

Studierende aus anderen Bundesländern können als Nebenhörer_in an der ASH Berlin Seminare belegen. Die begleitenden Seminare starten wieder zum WiSe 2022/23.

Die vollständige Vorbereitung, inklusive Recherche, welches Seminar möglichst äquivalent zum dem begleitenden Seminar Ihrer Heimathochschule ist und inhaltlich vom Umfang passt, liegt bei den interessierten Nebenhörer_innen, da nur Sie wissen, was die inhaltlichen Vorgaben sind. Bitte schauen Sie hierzu in das Modulhandbuch für den B.A. Studiengang Soziale Arbeit

Studierende der ASH belegen begleitend das Projektseminar, dieses erstreckt sich über zwei Jahre (Projektmodul I und II) und eignet sich daher eher nicht für eine einsemestrige Nebenhörer_innenschaft. In Absprache zwischen dem Studiengang Soziale Arbeit und der Praktikumsverwaltung empfehlen wir daher eine Belegung eines der Wahl-Pflicht-Seminare ("Theorie-Praxis-Vertiefung") des 6. Semesters, die nach Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit gegliedert sind. Natürlich steht es Ihnen frei trotz dessen ein Projektseminar anzufragen. Wir empfehlen Ihnen, die jeweiligen Dozent_innen erst einmal rechtzeitig vorab anzuschreiben, ob Sie den Kurs als Nebenhörer_in auch besuchen können.

Nach Beginn des Semesters, sobald Sie dann vor Ort sind bzw. Ihr Online-Seminar begonnen hat, füllen Sie bitte in den ersten Wochen des Wintersemesters den Antrag auf Gast- und Nebenhörerschaft aus und holen sich für die jeweiligen Seminare von den Dozent_innen die Unterschrift ein (ggf. alles online, je nach pandemischer Lage und aktuell geltenden Regelungen des Berliner Senats). Anschließend (innerhalb der angegebenen Fristen im Antrag) muss dieser bei der Immatrikulationsverwaltung (immatrikulationsverwaltung@ash-berlin.eu) eingereicht werden. Der Antrag befindet sich hier. Von der Immatrikulationsverwaltung erhalten Sie auch den Zugang für das Vorlesungsverzeichnis (LSF). 

Sollten Sie die praxisbegleitende Supervision bei uns durchführen wollen, schreiben Sie uns, der Praktikumsverwaltung, bitte eine gesonderte E-Mail unter Angabe Ihres Namens, der Matr.nr. und dem geplanten Zeitraum für die Sitzungen. Wir unterstützen Sie ggf. auch bei der Suche einer Supervisionsgruppe. Lassen Sie der Praktikumsverwaltung hierzu bitte eine E-Mail zukommen.

Gesetzliche Regelungen für Praktikanten ab 18 Jahren

Die Arbeitszeiten für volljährige Praktikanten:

Für volljährige Praktikanten gilt ebenso wie auch für Jugendliche, dass die tägliche Arbeitszeit bei 8 Stunden liegen sollte. Ausnahmen sind bei Praktikanten, die älter als 18 Jahre sind, aber durchaus erlaubt. Im Arbeitszeitgesetz steht nämlich, dass die Arbeitszeit regelmäßig 8 Stunden betragen soll. Das Wörtchen „regelmäßig“ weist darauf hin, dass über einen bestimmten Zeitraum die durchschnittliche Arbeitszeit bei 8 Stunden täglich liegen muss. So kann zum Beispiel an Tagen, an denen sehr viel zu tun ist, auch mal 9 Stunden im Betrieb arbeiten, dafür an Tagen, an denen weniger los ist, bereits nach 7 Stunden Feierabend machen (zum Ausgleich für die 9 Stunden) sodass deine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt dann eben 8 Stunden beträgt. Länger als 10 Stunden dürfen aber auch volljährige Praktikanten nicht beschäftigt werden.

Pausen während des Praktikums:

Für erwachsene Praktikanten gilt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, dem steht immerhin eine Pause von 45 Minuten zu.

Weitere Regelungen zur Arbeitszeit während des Praktikums

  1. In einigen Betrieben gibt es Schichtarbeit. Wenn die Praxisphase in einer Praxisstelle absolviert wird, in dem die Arbeitszeiten in Schichten geregelt sind, dann darf die zulässige Schichtzeit 10 Stunden betragen. Hierin sind die Ruhepausen aber bereits beinhaltet.
     
  2. Pro Woche dürfen nur für 5 Tage beschäftigt werden. Diese sollten in der Regel die Werktage Montag bis Freitag sein. Sollte es zu einer Ausnahme kommen und man weiß bereits am Anfang der Woche, dass auch am Samstag eingesetzt werden soll, dann musst noch in der gleichen Woche ein freier Tag zugestanden werden, zum Beispiel der Mittwoch. Bei volljährigen Praktikanten darf dieser Ausgleich zur 5-Tage-Woche auch später stattfinden. Wenn ein Praktikum in einer Branche absolviert wird, in der die Arbeit am Wochenende üblich ist, dann muss darauf geachtet werden, dass du Monat trotzdem zwei Samstage und zwei Sonntage frei sind.
     
  3. Damit zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn auch genügend Ruhephasen bestehen, gibt es auch hierfür gesetzliche Regelungen. Zwischen dem Feierabend und dem Arbeitsanfang am nächsten Tag müssen mindestens 12 Stunden liegen. Es darf also beispielsweise nicht bis 22 Uhr gearbeitet werden und am nächsten morgen bereits um 6 Uhr wieder beginnen.
     
  4. Eine Ruhepause gilt erst als Pause, wenn sie mindestens 15 Minuten beträgt. Mehrmals am Tag „kleine Pausen“ von jeweils 10 Minuten zu machen ist nicht zulässig. Wenn die gesamte Pausenzeit 30 Minuten beträgt, dann können diese am Stück oder zwei Pausen á 15 Minuten gemacht werden. Kürzer darf eine Pause allerdings nicht sein!
     
  5. Die Pause dient der Erholung und sollte daher nicht in Arbeitsräumen erfolgen. Hierbei gibt es eine Ausnahme: Wenn die Arbeit in diesem Arbeitsraum für die Pause eingestellt wird, dann ist der Aufenthalt dort während einer Pause zulässig. Generell gilt, dass es den Praktikanten möglich sein sollte, sich während der Pause auch wirklich auszuruhen. Wenn im Pausenraum gerade Maler bei der Arbeit sind, dann ist diese Erholung zum Beispiel nicht gegeben, da das Ausruhen durch die Arbeiter beeinträchtigt wird.

Bei Erkrankung oder sonstigen zwingenden Verhinderungsgründen, ist die Praxisstelle über das Fernbleiben unverzüglich zu unterrichten.

Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle mehr als zwei Arbeitstage (im Studiengang Erziehung, Bildung und der Kindheit) während der 10 Berufsfeldtage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten. Bei mehr als sechs Arbeitstagen in der Berufsfeldphase muss diese ebenfalls nachgearbeitet werden.

Dauert die Erkrankung länger als drei Arbeitstage (im Studiengang Soziale Arbeit), sind die Studenten verpflichtet der Praxisstelle eine ärztliche Bescheinigun vorzulegen und die Praktikumsverwaltung darüber zu informieren. In der Feldstudienphase sind sämtliche Krankheitstage nachzuarbeiten. Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle insgesamt mehr als zehn Arbeitstage während des praktischen Studiensemesters, so ist die Aufallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.

Bei mehrtägigem Fernbleiben (im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement) infolge durch Krankheit haben die Studierenden der Praxisstelle spätestens am 4. Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Überschreitet das Fernbleiben mehr als 10 Tage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.
Muss die Praxisphase aus sonstigen zwingenden Gründen unterbrochen werden, so ist außer der Praxisstelle auch Studiengangskorrdination und die zuständige Projektleitung zu informieren.

Wenn deine Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, wird der
Tag so gezählt als hättest Du gearbeitet.

Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) und Erziehung und Bildung in der Kindheit (B.A.)

Die_der Studierende ist während des Praktikums gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist der für die Praxiseinrichtung zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 (1) SGB VII). Im Versicherungsfall erstellt die Praxiseinrichtung die Unfallanzeige, leitet diese an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung weiter und informiert die Praktikumsverwaltung der ASH Berlin.

 

 

 

Die staatliche Anerkennung erhält, wer das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik oder die Erzieherausbildung im Land Berlin mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und bei dem keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.

Antrag auf staatliche Anerkennung (Soziale Arbeit, EBK)

 

Wenn Sie das Studium der Sozialen Arbeit im Land Berlin vor dem 31.12.2006 bzw. die Erzieherausbildung vor dem 31.12.2010 abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung nach den alten gesetzlichen Vorschriften über die Fachschule bzw. Fachhochschule stellen. Diese leitet dann nach Prüfung den Antrag an die Senatsverwaltung zur abschließenden Bearbeitung weiter.

Folgende Unterlagen sind ausschließlich für die staatliche Anerkennung mit dem Abschluß vor dem 31.12.2006 (Soziale Arbeit), sowie vor dem 31.12.2010 (Erzieherausbildung):

Wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, werden diese direkt an die ASH Berlin / Praktikumsverwaltung gesandt.

Kontaktaufnahme / Erreichbarkeit

Bescheinigungen für eine erfolgreich absolvierte Praxisphase können wir nur bearbeiten, wenn diese uns als Originaldokument zugehen. Bitte lassen Sie uns die Bescheinigung postalisch (ggf. versicherter Versand) zukommen oder nutzen Sie hierfür das Postfachach in der 5. Etage (Fach 5-123) für den Fachbereich I (SozA).
Alle weiteren Unterlagen - außer der Bescheinigung! - sollten uns per E-Mail gesandt werden.

Postanschrift (Bitte unbedingt beim Postversand die korrekte Abteilung und Fachbereich verwenden!):

Alice-Salomon-Hochschule Berlin
Fachbereich I - Praktikumsverwaltung
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin

 

 

Wir bitten um Beachtung:

Um eine Anfrage per E-Mail beantworten zu können, muss die Matrikelnummer angegeben werden, zudem bitten wir darum die E-Mail Adresse, welche Sie mit Immatrikulation angegeben haben und im LSF hinterlegt ist zu nutzen.
Bei telefonischen Anfragen muss die Matrikelnummer ebenso angegeben werden.

Aufgrund permanenter Cyber-Angriffe auf das Hochschul-Netzwerk, behalten wir uns vor E-Mails ohne Textnachricht, ausschließlich mit Anhang, nicht zu öffnen und unbeantwortet zu löschen.
Dies gilt ebenso,  wenn keine gültige Matrikelnummer zu der korrekt hinterlegten E-Mail Adresse angegeben wurde.

Bei Zweifeln an der Identität behalten wir uns vor Auskünfte zu verweigern. Dies betrifft Informationen zu personenbezogenen Daten und Auskünfte, die dem Datenschutz unterliegen.

SoSe23: Persönliche Sprechzeiten

Achtung!
Praktikumsverwaltung Fachbereich I ist ab sofort im Raum 501

Persönliche Sprechzeiten

Dienstag: 12.00 bis 14.00 Uhr

Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Anmerkung!
In der persönlichen Sprechzeit werden telefonische Anfragen nicht bedient.

Verträge / Anträge / Unterlagen für Anerkennung sind über praktikumsverwaltung-fb1@ ash-berlin.eu einzureichen

 

Ansprechpartner/-in Fachbereich I - Ausschließlich SozA

Steven Bork (kein Pronomen)

Praktikumsverwaltung - Fachbereichsverwaltung Fachbereich I (SozA)

Erstberater bei Diskriminierung

Raum 501

T +49 30 99 245 326

Steven Bork (kein Pronomen)

Fachbereich II

 

Fachbereich II (EBK/MVG) ist im Raum Raum H205 und über die E-Mail Praktikumsverwaltung-FB2@ ash-berlin.eu zu erreichen.

Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit (B.A.)

Im 1. und 2. Semester absolvieren EBK-Studierende während der Vorlesungszeit studienintegrierte Berufsfeldtage. Neben den Studientagen an der Hochschule, verbringen Sie einen Tag pro Woche (tarifübliche Arbeitszeit - mind. 7 Stunden) im kindheitspädagogischen Berufsfeld. Studierende suchen eigenverantwortlich eine geeignete Praxisstelle, bspw. eine Kindertagespflegeeinrichtung  (Krippe, Kita). Möglich sind zudem Hospitationen in Horten, Grundschulen, Familienzentren, Familienbildungseinrichtungen und Kinderschutzeinrichtungen, Einrichtungen für die Frühförderung oder auch Freizeitpädagogik. Bitte beachten Sie hierzu, dass sich das Tätigkeitsfeld, entsprechend § 5 Abs. 4 der Praktikumsordnung Ihres Studiengangs auf die Arbeit mit Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren beschränkt.

Mit den wöchentlichen Berufsfeldtagen sollten Sie im 1. Semester spätestens 6 Wochen nach Beginn des Studiums beginnen. Selbstverständlich können Sie auch früher anfangen, wenn Sie eine geeignete Praxisstelle gefunden haben.

 Fehlende Tage können in den Semesterferien im Block nachgeholt werden (z. B. Krankheit).

Die Berufsfeldtage im 1. und 2. Semester sollten in der derselben Einrichtung verbracht werden, ein Wechsel muss von der Modulverantwortlichen genehmigt werden.

Während der Berufsfeldtage haben Sie Aufgaben zu erfüllen, die in Seminaren vorbereitet, begleitet und ausgewertet werden.

Z. B.: Aufmerksames Beobachten, Beschreiben und dokumentieren und die (Selbst-) Reflexion nehmen einen hohen Stellenwert ein.

Die Berufsfeldtage im 1. Semester sind eng mit den Seminaren „Alltag gestalten“ sowie „Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung“ verbunden. Sie setzen sich mit dem pädagogischen Handeln in Institutionen auseinander, wie Raumgestaltung, Spiel- u. Materialangebote, wie ist die Kommunikation zwischen Kindern und päd. Fachkräften, Tagesablauf, Bedeutung von Gruppenarbeit und –prozessen.

Darüber hinaus findet im 1. und 2. Semester eine Verzahnung der Berufsfeldtage mit dem Seminar „Lernen am Fall: Teilnehmende Beobachtung und Videografie“ statt, sie lernen also videobasierte Beobachtungen im pädagogischen Kontext methodisch einzusetzen, das Material aufzubereiten und zu interpretieren. Die Bereitschaft zu videografieren bzw. sich videografieren zu lassen wird vorausgesetzt.

Die Berufsfeldtage im 2. Semester werden durch das Seminar „Praxismethoden“ begleitet. Neben der theoretischen Auseinandersetzung mit verschiedenen Methoden, v. a. systematischen Beobachtungsverfahren, die es ermöglichen die kindliche Entwicklung zu erfassen und auf dieser Basis Bildungsangebote zu formulieren.

Durch die Verbindung von Seminareinheiten mit den wöchentlichen Praxistagen können die Studierenden ihre methodischen Kompetenzen und die damit verbundene professionelle Haltung sowohl im Rahmen des Studiums als auch im Berufsfeld entwickeln und reflektieren.

Zeitliche Orientierung:

  • 1. Berufsfeldtage, regulär im 1. Semester: Die letzten 10 Freitage im Vorlesungszeitraum sind Berufsfeldtage/Praxistage und an diesen finden keine Lehrveranstaltungen statt.
  • 2. Berufsfeldtage, regulär im 2. Semester: Die letzten 10 Dienstage im Vorlesungszeitraum sind Berufsfeldtage/Praxistage und an diesen finden keine Lehrveranstaltungen statt.

 

Modulverantwortliche

Prof. Dr. Dagmar Bergs-Winkels (bergs-winkels@ash-berlin.eu)

Das Praktikum/die Berufsfeldphase finden gemäß Musterstudienplan im 3. und 6. Semester statt und umfassen jeweils zwölf Wochen tarifüblicher Arbeitszeit in der Praxis.
Die Studierenden verbringen während der Praktika jeweils vier Tage in der Praktikumsstelle und einen Tag in der Hochschule in praxisbegleitenden Seminaren. Auf diese Weise ist eine enge Verzahnung der praktischen mit den theoretischen Inhalten gewährleistet.

Während der Praxissemester finden auch Lehrveranstaltungen in Blockform statt.

Im 3. Semester werden in den ersten 8 Wochen die Seminare geblockt und anschließend gehen die Studierenden in die Berufsfeldphase. Das ist i. d. R. Mitte/Ende Mai bzw. Mitte/Ende November.

Im 6. Semester beginnen die Studierenden 2-4 Wochen vor Semesterbeginn (März, bzw. September) mit der Praxisphase. Nach der 12-wöchigen Berufsfeldphase/Praktikum, (ca. Anfang Juni bzw. Dezember) absolvieren die Studierenden die Seminare des 6. Semesters im Block.

Zeitliche Orientierung für das WiSe 2023/24:

Im 3. Semester wird die Lehre geblockt in den ersten 6 Wochen  vom 02.10.2023 bis 17.11.2023  von Montag bis Freitag.
Vom 20.11.2023 bis 16.02.2024 (12 Wochen Vollzeit) sind die Studierenden in der Berufsfeldphase und nur noch am Mittwoch an der ASH für die Lehre.

Im 6. Semester findet die Berufsfeldphase im Zeitraum vom 18.09.2023 bis 08.12.2023 (12 Wochen Vollzeit) und nur am Mittwoch an der ASH für die Lehre statt. Überwiegende Lehre findet geblockt in den letzten 6 Wochen vom 11.12.2023. bis 16.12.2023 statt.

Individueller Ausbildungsplan/Zielvereinbarung:

Die individuelle Zielvereinbarung wird in den ersten drei Wochen der Berufsfeldphase  gemeinsam mit dem_der Praxismentor_in diskutiert und ausdifferenziert. Die zuständigen Lehrkräfte erhalten spätestens drei Wochen nach Praktikumsbeginn ebenfalls ein Examplar der individuellen Zielvereinbarung. Eine Vorlage für die Erstellung eines Plans können Sie hier herunterladen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Praxisbroschüre.

Bei Berufsfeldphasen außerhalb Berlins bzw. im Ausland sind regelmäßig Wochenberichte für die_den zuständigen Projektdozent_in zu erstellen. Eine Handreichung zur Anfertigung der Wochenberichte, sowie eine Vorlage für den Bericht können Sie hier herunterladen:

Modulverantwortliche

  • Prof. Dr. Corinna Schmude (1. Berufsfeldphase)
  • Prof. Dr. Anja Voss (2. Berufsfeldphase)

Die Praxisphasen sind Bestandteil einer Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn per E-Mail in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt.

Dies gilt für alle vier Praxisphasen!

Für die Anmeldung (mindestens einen Monat vor Beginn) der Praxisphase, benötigen wir folgende Informationen:

  • Name und Matrikelnr. der_des Studierenden
  • Studiengang/betreffende Praxisphase
  • Name und Anschrift des Einsatzortes der Praxisstelle (nicht des Trägers!) oder die ID-Nummer aus der Datenbank
  • Monat, in dem die Praxisphase voraussichtlich starten soll

Eine Anmeldung über einen Träger, welcher in der Datenbank zu finden ist und einen Einsatzort in einer anderen Stelle ist ebenfalls unzulässig. Die Anschrift der Praxisstelle muss mit der Anmeldung und dem Einsatzort übereinstimmen.

Findet das Praktikum aus irgendwelchen Gründen nicht statt, muss die Abmeldung der Praktikumsverwaltung mitgeteilt werden.

Sollte die Praxisstelle bereits durch die Praktikumsverwaltung anerkannt worden sein, erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • eine Ausbildungsvereinbarung, die Sie und Praxisstelle zur Kenntnis nehmen und unterzeichnet per E-Mail an die Praktikumsverwaltung zurücksenden
  • und eine Bescheinigungsvorlage, auf der Sie die absolvierten Stunden, nach Beendigung der Praxisphase, von der Praxisanleitung/Einrichtungsleitung bescheinigen lassen und der Praktikumsverwaltung im Original zukommen lassen.

Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.

WICHTIGE HINWEISE:

  • Die Praxisphasen sind prüfungsrelevante Leistungen, die Sie vor Beginn in der Praktikumsverwaltung anmelden müssen. Ist dies nicht geschehen und wurde die Praxisphase in einer bisher nicht durch die Praktikumsverwaltung anerkannten Praxisstelle absolviert, kann die Praxisphase nicht als bestanden anerkannt werden .
  • Der bei der Anmeldung angegebene und der auf der Bescheinigung angegebene Einsatzort müssen übereinstimmen.
  • Die Prüfungsanmeldung des zur Praxisphase dazugehörigen Praxisberichts muss zusätzlich über das LSF erfolgen (Praktikum > Praxisbericht). Sollten Sie dies versäumt haben, kontaktieren Sie zur nachträglichen Anmeldung die Prüfungsverwaltung.
  • Findet die bereits in der Praktikumsverwaltung angemeldete Praxisphase doch nicht statt, muss die Abmeldung der Praktikumsverwaltung mitgeteilt (per E-Mail) werden.
  • Der_die Studierende erstellt zu Beginn des Praktikums mit der Praxisstelle  einen Ausbildungsplan erstellt. Dieser ist den Lehrenden der praxisbegleitenden Projektlehrveranstaltung zur Kenntnis zu geben.

Wir empfehlen grundsätzlich bei Interesse an einem Praktikumsplatz im Ausland, vorher mit dem International Office einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dies bietet sich auch auf Grund der Finanzierungsmöglichkeiten (z.Bsp. Erasmus+, PROMOS) an. Informationen über Praxisstellen im Ausland können in der Online-Datenbank im LSF recherchiert werden. Bewerbungsfristen:

  • 15. Mai für eine Ausreise im Wintersemester
  • 15. November für eine Ausreise im Sommersemester

Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle im Praxisamt einreichen? Bis zur Bewerbungsfrist:

Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail bei der Praktikumsverwaltung ein (praktikumsverwaltung@ ash-berlin.eu). Bitte beachten Sie, dass die gewünschte Praxisstelle erst anerkannt ist, wenn alle oben aufgeführten Unterlagen eingereicht wurden.  Vor Ihrer Ausreise müssen Ihnen die Ausbildungsvereinbarung und die Bescheinigungsvorlage vorliegen, die wir Ihnen zukommen lassen, sofern alle Unterlagen in angemessener Qualität zugegangen sind und keine Unterlagen mehr fehlen. Die Umsetzung der Supervision ist vor der Ausreise mit der Praktikumsverwaltung zu klären. Generell besteht die Möglichkeit einer Online-Supervision, bitte beachten Sie weitere Hinweise unter dem Punkt "Supervision" auf dieser Website.

Ausbildungssupervision ist eine längerfristig, prozesshaft und strukturiert angelegte Beratungsform. Sie setzt sich konstruktiv mit Erlebnissen, Problemen, Konflikten und Fragen, die während der Praktikumsphase entstehen, auseinander.

Im Einzelnen kann Ausbildungssupervision:

  • arbeitsfeldbezogene Lernprozesse unterstützen
  • den Selbstreflexionsprozess über Anliegen, Aufgaben, Ziele und Strategien fördern
  • das fachliche Kompetenzprofil stärken
  • neue Sichtweisen schaffen und weitere/andere Handlungsmöglichkeiten eröffnen
  • die Problemlösefähigkeit fördern
  • persönliche Ressourcen zur Bewältigung beruflicher Anforderungen stärken

 

Anfragen / Anliegen bezüglich der Thematik Supervision, sind als eigenständige E-Mail an die Praktikumsverwaltung zu richten. Im Betreff muss klar definiert Supervision, Studiengang, sowie mit einem Begriff die Thematik (Allgemeine Anfrage, Gruppenantrag, Gruppensuche o.ä.) erkennbar sein.

Die Ausbildungssupervision ist eine Prüfungsleistung und muss vor dem Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung beantragt werden. Diese sind somit für alle Studierenden während der Praxisphase verpflichtend.

Die Anzahl der Sitzungen für jeden Studiengang ist in der Ordnung für die Ausbildungssupervision geregelt!

Die Ausbildungssupervision (5 Sitzungen à 90 Minuten) findet wöchentlich bis 14- tägig als Gruppensupervision statt. Eine Gruppe besteht mindestens aus fünf, maximal aus sieben Studierenden. Ausnahmeregelungen sind nur nach Absprache mit der Praktikumsverwaltung möglich.

Es wird selbstständig vor Beginn des Praktikums eine Supervisionsgruppe gebildet und eine Vermittlungsperson bestimmt, welche den Antrag an uns sendet.

Supervisierende Personen sind dazu angehalten, teilnehmende Personen Online zu zuschalten, wenn diese nicht in Präsenz teilnehmen können. Dies betrifft studierende Personen, die ihre Praxisphase nicht in Berlin absolvieren, Personen welche eine Beeinträchtigung haben oder aus pandemischen Gründen Online vorziehen.

Hier ist bitte darauf Rücksicht zu nehmen!

Die Ausbildungssupervision darf nur ein/e Supervisor/-in aus der Supervisor_innendatenbank der ASH Berlin durchführen. Sie wählen eine Supervisor_in aus, mit dem_der Sie Kontakt aufnehmen und ein Erstgespräch vereinbaren. Das Erstgespräch dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Abschätzen, ob eine gemeinsame Basis zur Zusammenarbeit möglich ist.

Angebotene Supervisionssitzungen innerhalb der Praxisstellen, sind aus vorigen genannten Gründen nicht gestattet.

Wurde sich als Gruppe für eine Supervisor_in entschieden, so wird der entsprechende Gruppenantrag ausgefüllt. Der Gruppenantrag ist jeweils bis zum 15.07. bzw. 15.02. (Ende der Vorlesungszeit) vor Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung per E-Mail einzureichen. Bei Änderungen, sowie Nichtteilnahme an der vorher angemeldeten Gruppe, ist die Praktikumsverwaltung zu unterrichten.

Achtung!

  • auf dem Antrag genügt eine digitale Unterschrift
  • Beginn der Ausbildungssupervision bedeutet der erste offizielle Supervisionstermin, nicht das Erstgespräch

Sofern die Gruppe nicht vollständig ist, behält sich die Praktikumsverwaltung vor, der Gruppe weitere Teilnehmer_innen beispielsweise Erasmusstudierende oder Nebenhörer_innen zuzuteilen. Hierfür wird die Vermittlungsperson von uns per E-Mail kontaktiert, mit den suchenden Personen in CC.

Die vermittelnde Person muss dann entsprechend,

  • Kontakt zu den anderen Personen aus der Gruppe aufnehmen und zu klären, ob eine Aufnahme weiterer Personen in Ordnung ist oder etwas dagegen spricht
  • mit der Person welche die Supervision leitet abzusprechen, das weitere Personen teil nehmen
  • den neuen Studierenden in der Gruppe die wichtigen Informationen mitzuteilen (Sitzungen, Ansprechpartner*innen, usw.)
  • der Praktikumsverwaltung mitzuteilen, ob benannte Personen hinzugefügt werden (bei Ablehnung, muss eine schriftliche Begründung erfolgen)

Achtung! Erst nach Rückmeldung wird der Auftrag an die supervisierende Person versandt. Ohne entsprechenden Auftrag dürfen keine Sitzungen erfolgen.

Kann keine Gruppe gefunden werden, ist es möglich von der Praktikumsverwaltung in einer bestehenden Gruppe vermittelt zu werden. Dies ist rechtzeitig bis zum 15.07. bzw. 15.02. mitzuteilen.
Hierfür benötigen wir eine E-Mail mit der Matrikelnummer sowie den geplanten Beginn der Praxisphase. Um diesen Kontakt herzustellen, wird eine E-Mail an die Gruppe gesandt, mit der suchenden Person in CC.

Einzelsupervision

Wir weisen darauf hin, dass die Supervisionssitzungen in der Regel als Gruppe zu leisten sind. Die Ausbildungssupervision kann in Ausnahmefall als im Einzelsetting erfolgen, um die Studierbarkeit zu gewährleisten.

Mögliche Gründe können sein:

  • Praxisphase im Ausland (zu gravierender Zeitunterschied - Europa ist davon ausgeschlossen)
  • Selbstzahlung (Supervisor_in muss ebenfalls aus der Datenbank stammen)

Der Einzelantrag wird nur in vorheriger Absprache mit der Praktikumsverwaltung gewährt.

Die Leistungsbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Supervisionssitzungen werden von den Supervisor_innen nach Abschluss der Ausbildungssupervision erteilt und von entsprechenden Personen an die Praktikumsverwaltung weitergeleitet.

Ein Exemplar für die Eigennutzung, kann auf Wunsch bei den Supervisor*innen angefragt werden.

 

WICHTIGE HINWEISE ZUR WERTUNG DER SUPERVISIONSTEILNAHME:

  • Bei Verhinderung an der Teilnahme in begründeten Fällen kann im max. Umfang von 20% der vorgesehenen Supervisionsstunden die versäumte Teilnahme durch das Erbringen von entsprechenden Ersatzstudienleistungen kompensiert werden. Art und Umfang der Ersatzleistung werden durch den_die Supervisor_in festgelegt. Angaben hierzu und zur erfolgten (oder nicht erfolgten) Umsetzung sind durch den_die Supervisor_in auf der Supervisionsbescheinigung zu dokumentieren. Bei einer nicht erfolgten Umsetzung müssen die versäumten Sitzungen durch die_den Studierenden in einer anderen Gruppe nachgeholt werden.
  • Sollten trotz der Wertung einer Ersatzleistung weniger als zehn Sitzungen als daran erfolgreich teilgenommen gewertet werden, gilt die Leistung „Supervision“ als nicht bestanden.
  • Sollte es Änderungen in der Gruppenkonstellation geben oder Supervisionen abgebrochen werden, ist dies unbedingt an die Praktikumsverwaltung zu melden.

Wie finde ich eine Praxisstelle?

  • Praxisstellendatenbank: In unserer Praxisstellendatenbank mit anerkannten Praxisstellen können Sie nach einer anerkannten Praxisstelle recherchieren. Die Datenbank finden Sie nach dem Einloggen im LSFunter Ihre Funktionen: Prüfungsverwaltung – Praxisstellensuche
  • Stellenangebote: Auf der Homepage unter den Praxisphasen - Praktikumsausschreibung sind aktuelle Angebote der letzten sechs Monate zu finden.
  • Positivliste / bezahlte Praktika: Auf der Internetseite Netzwerk Prekäres Praktikum (Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.)
  • Eigeninitiative: Sie können sich auch selbst Praxisstellen suchen und in der Praktikumsverwaltung anerkennen lassen.

Anerkennungen von Praxisstellen

Wenn die Stelle von der Hochschule bereits anerkannt wurde, ist diese in der Datenbank aufgenommen.

Achtung! Bitte bei der Suche den entsprechenden Studiengang wählen.

Es empfiehlt sich bei der Suche erst auf die Straße der gewünschten Einrichtung zu konzentrieren. Um eine genauere Trefferquote zu erhalten, sollte mit dem * gearbeitet werden.
Beispielsuche bei Praxisname oder auch bei der Straße: *Alice*

Die Voraussetzung für die Anerkennung einer Praxisstelle ist die Betreuung / Anleitung durch ein_e staatlich_e anerkannte_n Erzieher_in.

Des weiteren ist es notwendig den Rücklaufbogen durch die Einrichtung ausgefüllt an uns per E-Mail zurück zu senden. Somit kann die Eintragung in die Datenbank gewährleistet werden. Dies ist nur notwendig, wenn die Einrichtung noch nicht hinterlegt ist.


Anmerkungen zu den Rücklaufbögen!
Es wurde sich für ein Word-Dokument entschieden, damit die Einrichtungen diese bitte per PC ausfüllen. Entsprechend der Lesbarkeit behalten wir uns vor, einen neu ausgefüllten Rücklaufbogen zu verlangen, wenn dieser handschriftlich bearbeitet wurde.

 

 

Bescheinigung (Leistungsnachweis):
Die Bescheinigung wird mit der Ausbildungsvereinbarung zusammen überreicht. Der Leistungsnachweis muss nach Beendigung der Praxisphase von der Anleitung (oder einer berechtigten Person in der Praxisstelle) ausgefüllt werden. Für die Bearbeitung muss sie vollständig ausgefüllt sein und im Original (keine Kopie/Scan) der Praktikumsverwaltung zugehen.

Definition Originaldokument:
Sobald ein ausgefülltes Originaldokument (per Hand und nicht Computer ausgefüllt), gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Original mehr.

Wir bitten darum, diese vor der Abgabe in der Praktikumsverwaltung auf Korrektheit zu prüfen, um doppelte Wege zu verhindern.

  • Vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • tag-genauer Zeitraum (Bsp. 01.01.2020 bis 30.05.2020)
  • geleistete Stunden
  • Name und Anschrift der Praxisstelle
  • Kreuz bei mit oder ohne Erfolg
  • Datum / Unterschrift / Stempel der Einrichtung

Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.

Da dies der Nachweis einer Prüfungsleistung ist, ist die nachträgliche Änderung seitens der Studierenden nicht gestattet, nachträglich geänderte Bescheinigungen werden nicht bearbeitet.

Prüfungsleistung:

Gem. Modulhandbuch des Studiengangs sind für die 2. Berufsfeldphase folgende Prüfungsformen vorgesehen:

  • Referat mit schriftlicher Ausarbeitung;
  • Präsentation von Projektergebnissen in künstlerischer Form oder
  • Praxisbericht

Zeugnis / Leistungsbeurteilung:


Die Praxisstelle ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis über das absolvierte Praktikum zu erstellen. Wir empfehlen auch für die Berufsfeldtage eine Beurteilung ausstellen zu lassen. Gegebenenfalls mit der Auflistung der Tätigkeiten / Arbeitsfelder welche in der kurzen Zeit kennen gelernt wurden.

Die Leistungsbeurteilung/das Zeugnis ist ausschließlich für den Eigenbedarf anzufordern, um bei späteren Bewerbungen etwas vorweisen zu können, sie muss nicht der Praktikumsverwaltung zugesandt werden.

Berufsfeldtage im 1. und 2. Semester

In Anbetracht der pandemischen Lage gelten die folgenden Regeln für die Gestaltung der 10 Berufsfeldtage im 1. und 2. Semester sofern es nicht möglich ist, diese regulär zu absolvieren. Bitte fragen Sie zunächst solch eine Ausnahmegenehmigung - formlos und unter Angabe des Grundes - per E-Mail bei der Modulverantwortlichen Dagmar Bergs-Winkels (bergswinkels  @ash-berlin.eu)

  1. Die Berufsfeldtage können gesplittet werden, wenn die Berufsfeldtage regulär begonnen wurden, dann aber die Einrichtung pandemiebedingt geschlossen wird. Die noch nicht absolvierten Tage werden dann nach der Öffnung nachgeholt (entweder in der vorlesungsfreien Zeit oder im kommenden Semester).

  2. Die Berufsfeldtage können in begründeten Ausnahmen komplett geblockt werden und entweder in der vorlesungsfreien Zeit oder im nächstfolgenden Semester absolviert werden.

  3. Die Berufsfeldtage des 1. und 2. Semesters können in begründeten Ausnahmefällen zusammengefasst und geblockt werden und 20 Berufsfeldtage absolviert werden (entweder in der vorlesungsfreien Zeit oder im folgenden Semester). Die Berufsfeldtage des 2. Semesters können ferner in begründeten Ausnahmefällen mit den anteilig noch nicht absolvierten Berufsfeldtagen aus dem 1. Semester gekoppelt und geblockt im Umfang von 10 + x Berufsfeldtagen absolviert werden (entweder in der vorlesungsfreien Zeit oder im 3. Semester).

 

Berufsfeldtage 1. Semester

Unabhängig von der genehmigten Alternative gilt, dass für die Bestätigung der Teilnahme am Modul II/2 „Pädagogische Alltagsgestaltung. Konzepte und Methoden“ Unit 1 „Berufsfeldtage“ in Unit 2 „Alltag gestalten“ die dort hinterlegten Aufgabe bearbeiten und nach Absolvierung der Berufsfeldtage bei Dagmar Bergs-Winkels eingereicht werden. Zu diesem Zweck wird eine gesonderte Abgabemöglichkeit im moodle-Kurs eingerichtet und als solcher gekennzeichnet.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Teilnahmebestätigung zu Unit 1 „Berufsfeldtage“ erst erhalten, wenn Sie diese Aufgaben eingereicht haben.

 

Berufsfeldtage 2. Semester

Unabhängig von der genehmigten Alternative gilt, dass für die Bestätigung der Teilnahme am Modul II/2 „Pädagogische Alltagsgestaltung. Konzepte und Methoden“ Unit 4 „Berufsfeldtage“ in in Rücksprache mit der Modulbeauftragten Aufgabe bearbeiten und nach Absolvierung der Berufsfeldtage eingereicht werden. Zu diesem Zweck wird eine gesonderte Abgabemöglichkeit im moodle-Kurs eingerichtet und als solche kommuniziert.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Teilnahmebestätigung zu Unit 4 „Berufsfeldtage“ erst erhalten, wenn Sie diese Aufgaben eingereicht haben.

 

1. und 2. Berufsfeldphase

Die Berufsfeldphasen können nach Absprache mit den praktikumbegleitenden Dozierenden flexibel absolviert und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt  werden. Bei Berufsfeldphasen bzw. Anteilen von Berufsfeldphasen unabhängig von der Vorlesungszeit ist zu beachten, dass diese nicht durch die flankierenden Seminare (Praktikumsbegleitung/Berufsfeldreflexion) begleitet werden können – hier sind individuelle Absprachen mit den Dozierenden nötig, um die geforderten Studienleistungen erbringen zu können.

Im Zuge der Ausnahmeregelung sind Verlängerungen der Praxisphasen bei pandemiebedingtem Abbruch/Quarantäne sind möglich. Abbrüche und Verlängerungen über sechs Wochen hinaus, müssen der Praktikumsverwaltung schriftlich mitgeteilt werden und sind auf der Bescheinigung von der Praxisstelle zu vermerken.

Die Eindrittel-Regelung wurde zunächst, nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss, vorläufig ausgesetzt. Diese bestimmt, dass bei pandemiebedingtem Praktikumsabbruch bisher absolvierte Stunden anerkannt werden, auch wenn sie noch nicht ein Drittel des geforderten Stundenumfangs umfassen.

Flexible Lösungen mit der Praxisstelle, wie bspw. Home Office, werden in angemessenem Umfang und in Absprache mit den zuständigen Dozierenden ausdrücklich begrüßt

Die Teilnahmevoraussetzungen für das Absolvieren der Berufsfeldphasen und der Ausbildungssupervision wurden nicht verändert, da dafür nach den Erfahrungen der letzten beiden Semester keine Notwendigkeit besteht.

Supervisionssitzungen können trotz Praktikumsabbruchs weitergeführt werden.

Pflegestudiengänge: Studiengang Management und Versorgung im Gesundheitswesen (MVG) / Gesundheits- und Pflegemanagement (B.Sc.)

Im Studiengang Management und Versorgung im Gesundheitswesen findet im Zeitraum 4. bis 6. Semester das Praktikum statt. Die Studierenden suchen ihre Praktikumsstelle, in der Regel in Einrichtungen der Pflege oder Gesundheitsversorgung, im Kontext ihres Projektseminarthemas und/oder entsprechend der individuellen Berufswegplanung.

Das Praktikum umfasst 40 Arbeitstage, mit begleitender Ausbildungssupervision in Kleingruppen. Während der Vorlesungszeiten besuchen die Studierenden außerdem wöchentlich das begleitende Seminar an der ASH Berlin (vgl. Musterstudienplan).

Nähere Informationen für Studierende, Praxisstellenanbieter, Projekt- und Praxisanleitungen finden Sie hier im Informationsblatt und den Ordnungen:

Zur Durchführung Ihres Praktikums benötigen Sie als Studierende folgende Unterlagen:

 

Praktikumsordnung 2021 / Studiengang Management und Versorgung im Gesundheitswesen (Studienstart ab WiSe20)

Modulverantwortliche

  • Prof. Dr. Gudrun Piechotta-Henze
  • ab 01.10. wird Herr Schumacher als Modulverantwortlicher für die Praktika in MVG wirken.

Im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement findet  im 4. Semester das Praktikum statt. Die Studierenden suchen ihre Praktikumsstelle, in der Regel in Einrichtungen der Pflege oder Gesundheitsversorgung, im Kontext ihres Projektseminarthemas und/oder entsprechend der individuellen Berufswegplanung.

Das Praktikum umfasst 60 Arbeitstage, mit begleitender Ausbildungssupervision in Kleingruppen. Während der Vorlesungszeiten besuchen die Studierenden außerdem den wöchentlichen Studientag an der ASH Berlin (vgl. Musterstudienplan).

Nähere Infomationen für Studierende, Praxisstellenanbieter, Projekt- und Praxisanleitungen finden Sie hier im Informationsblatt und den Ordnungen:

Zur Durchführung Ihres Praktikums benötigen Sie als Studierende folgende Unterlagen:

Praktikumsordnung 2006 / Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement (Studienstart bis SoSe20)

 

Modulverantwortliche

  • ab sofort ist Prof. Dr. Lutz Schumacher Modulverantwortlicher im Praktikum.

Wir empfehlen grundsätzlich bei Interesse an einem Praktikumsplatz im Ausland, vorher mit dem International Office einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dies bietet sich auch auf Grund der Finanzierungsmöglichkeiten (z.Bsp. Erasmus+, PROMOS) an. Informationen über Praxisstellen im Ausland können in der Online-Datenbank im LSF recherchiert werden. Bewerbungsfristen:

  • 15. Mai für eine Ausreise im Wintersemester
  • 15. November für eine Ausreise im Sommersemester

Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle im Praxisamt einreichen? Bis zur Bewerbungsfrist:

Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail bei der Praktikumsverwaltung ein (praktikumsverwaltung@ ash-berlin.eu). Bitte beachten Sie, dass die gewünschte Praxisstelle erst anerkannt ist, wenn alle oben aufgeführten Unterlagen eingereicht wurden.  Vor Ihrer Ausreise müssen Ihnen die Ausbildungsvereinbarung und die Bescheinigungsvorlage vorliegen, die wir Ihnen zukommen lassen, sofern alle Unterlagen in angemessener Qualität zugegangen sind und keine Unterlagen mehr fehlen. Die Umsetzung der Supervision ist vor der Ausreise mit der Praktikumsverwaltung zu klären. Generell besteht die Möglichkeit einer Online-Supervision, bitte beachten Sie weitere Hinweise unter dem Punkt "Supervision" auf dieser Website.

Ausbildungssupervision ist eine längerfristig, prozesshaft und strukturiert angelegte Beratungsform. Sie setzt sich konstruktiv mit Erlebnissen, Problemen, Konflikten und Fragen, die während der Praktikumsphase entstehen, auseinander.

Im Einzelnen kann Ausbildungssupervision:

  • arbeitsfeldbezogene Lernprozesse unterstützen
  • den Selbstreflexionsprozess über Anliegen, Aufgaben, Ziele und Strategien fördern
  • das fachliche Kompetenzprofil stärken
  • neue Sichtweisen schaffen und weitere/andere Handlungsmöglichkeiten eröffnen
  • die Problemlösefähigkeit fördern
  • persönliche Ressourcen zur Bewältigung beruflicher Anforderungen stärken

 

 

Anfragen / Anliegen bezüglich der Thematik Supervision, sind als eigenständige E-Mail an die Praktikumsverwaltung zu richten. Im Betreff muss klar definiert Supervision, Studiengang, sowie mit einem Begriff die Thematik (Allgemeine Anfrage, Gruppenantrag, Gruppensuche o.ä.) erkennbar sein.

Die Ausbildungssupervision ist eine Prüfungsleistung und muss vor dem Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung beantragt werden. Diese sind somit für alle Studierenden während der Praxisphase verpflichtend.

Die Anzahl der Sitzungen für jeden Studiengang ist in der Ordnung für die Ausbildungssupervision geregelt!

Die Ausbildungssupervision (8 Sitzungen à 90 Minuten) findet wöchentlich bis 14- tägig als Gruppensupervision statt. Eine Gruppe besteht mindestens aus fünf, maximal aus sieben Studierenden. Ausnahmeregelungen sind nur nach Absprache mit der Praktikumsverwaltung möglich.

Es wird selbstständig vor Beginn des Praktikums eine Supervisionsgruppe gebildet und eine Vermittlungsperson bestimmt, welche den Antrag an uns sendet.

Supervisierende Personen sind dazu angehalten, teilnehmende Personen Online zu zuschalten, wenn diese nicht in Präsenz teilnehmen können. Dies betrifft studierende Personen, die ihre Praxisphase nicht in Berlin absolvieren, Personen welche eine Beeinträchtigung haben oder aus pandemischen Gründen Online vorziehen.

Hier ist bitte darauf Rücksicht zu nehmen!

Die Ausbildungssupervision darf nur ein/e Supervisor/-in aus der Supervisor_innendatenbank der ASH Berlin durchführen. Sie wählen eine Supervisor_in aus, mit dem_der Sie Kontakt aufnehmen und ein Erstgespräch vereinbaren. Das Erstgespräch dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Abschätzen, ob eine gemeinsame Basis zur Zusammenarbeit möglich ist.

Angebotene Supervisionssitzungen innerhalb der Praxisstellen, sind aus vorigen genannten Gründen nicht gestattet.

Wurde sich als Gruppe für eine Supervisor_in entschieden, so wird der entsprechende Gruppenantrag ausgefüllt. Der Gruppenantrag (GPM) / Gruppenantrag (MVG) ist jeweils bis zum 15.07. bzw. 15.02. (Ende der Vorlesungszeit) vor Beginn der Supervisionssitzungen in der Praktikumsverwaltung per E-Mail einzureichen. Bei Änderungen, sowie Nichtteilnahme an der vorher angemeldeten Gruppe, ist die Praktikumsverwaltung zu unterrichten.

Achtung!

  • auf dem Antrag genügt eine digitale Unterschrift
  • Beginn der Ausbildungssupervision bedeutet der erste offizielle Supervisionstermin, nicht das Erstgespräch

Sofern die Gruppe nicht vollständig ist, behält sich die Praktikumsverwaltung vor, der Gruppe weitere Teilnehmer_innen beispielsweise Erasmusstudierende oder Nebenhörer_innen zuzuteilen. Hierfür wird die Vermittlungsperson von uns per E-Mail kontaktiert, mit den suchenden Personen in CC.

Die vermittelnde Person muss dann entsprechend,

  • Kontakt zu den anderen Personen aus der Gruppe aufnehmen und zu klären, ob eine Aufnahme weiterer Personen in Ordnung ist oder etwas dagegen spricht
  • mit der Person welche die Supervision leitet abzusprechen, das weitere Personen teil nehmen
  • den neuen Studierenden in der Gruppe die wichtigen Informationen mitzuteilen (Sitzungen, Ansprechpartner*innen, usw.)
  • der Praktikumsverwaltung mitzuteilen, ob benannte Personen hinzugefügt werden (bei Ablehnung, muss eine schriftliche Begründung erfolgen)

Achtung! Erst nach Rückmeldung wird der Auftrag an die supervisierende Person versandt. Ohne entsprechenden Auftrag dürfen keine Sitzungen erfolgen.

Kann keine Gruppe gefunden werden, ist es möglich von der Praktikumsverwaltung in einer bestehenden Gruppe vermittelt zu werden. Dies ist rechtzeitig bis zum 15.07. bzw. 15.02. mitzuteilen.
Hierfür benötigen wir eine E-Mail mit der Matrikelnummer sowie den geplanten Beginn der Praxisphase. Um diesen Kontakt herzustellen, wird eine E-Mail an die Gruppe gesandt, mit der suchenden Person in CC.

Einzelsupervision

Wir weisen darauf hin, dass die Supervisionssitzungen in der Regel als Gruppe zu leisten sind. Die Ausbildungssupervision kann in Ausnahmefall als im Einzelsetting erfolgen, um die Studierbarkeit zu gewährleisten.

Mögliche Gründe können sein:

  • Praxisphase im Ausland (zu gravierender Zeitunterschied - Europa ist davon ausgeschlossen)
  • Selbstzahlung (Supervisor_in muss ebenfalls aus der Datenbank stammen)

Der Einzelantrag wird nur in vorheriger Absprache mit der Praktikumsverwaltung gewährt.

Die Leistungsbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Supervisionssitzungen werden von den Supervisor_innen nach Abschluss der Ausbildungssupervision erteilt und von entsprechenden Personen an die Praktikumsverwaltung weitergeleitet.

Ein Exemplar für die Eigennutzung, kann auf Wunsch bei den Supervisor*innen angefragt werden.

 

WICHTIGE HINWEISE ZUR WERTUNG DER SUPERVISIONSTEILNAHME:

  • Bei Verhinderung an der Teilnahme in begründeten Fällen kann im max. Umfang von 20% der vorgesehenen Supervisionsstunden die versäumte Teilnahme durch das Erbringen von entsprechenden Ersatzstudienleistungen kompensiert werden. Art und Umfang der Ersatzleistung werden durch den_die Supervisor_in festgelegt. Angaben hierzu und zur erfolgten (oder nicht erfolgten) Umsetzung sind durch den_die Supervisor_in auf der Supervisionsbescheinigung zu dokumentieren. Bei einer nicht erfolgten Umsetzung müssen die versäumten Sitzungen durch die_den Studierenden in einer anderen Gruppe nachgeholt werden.
  • Sollten trotz der Wertung einer Ersatzleistung weniger als zehn Sitzungen als daran erfolgreich teilgenommen gewertet werden, gilt die Leistung „Supervision“ als nicht bestanden.
  • Sollte es Änderungen in der Gruppenkonstellation geben oder Supervisionen abgebrochen werden, ist dies unbedingt an die Praktikumsverwaltung zu melden.

Ausbildungsvereinbarung (Praktikumsvertrag):
Diese Vereinbarung wird von allen Parteien (Praxisstelle, Studierende_r, Projektleitung des Moduls an der ASH) unterzeichnet. Die Projektleitung erteilt mit ihrer Unterschrift Genehmigung darüber das die Praxisphase in der gewünschten Einrichtung statt finden kann. 

Der Praktikumsverwaltung wird spätestens in der zweiten Wochen nach Praktikumsbeginn eine Kopie/Scan zur Verfügung gestellt. Mit dem Eingang dieses Vertrages wird das Praktikum von der Prakikumsverwaltung in LSF angemeldet.

Rücklaufbogen:
Sollte die gewünschte Praxisstelle noch nicht in der Datenbank der ASH für den entsrepchenden Studiengang verzeichnet sein, muss der Rücklaufbogen zusammen mit dem Vertrag eingereicht werden.

Praxisbericht: Der Bericht muss von den Student*innen im LSF als Prüfungsleistung angemeldet werden, dies sollte im selben Zeitraum wie die Anmeldung zum Praktikum erfolgen. Bei technischen Schwierigkeiten ist das Prüfungsamt zu kontaktieren. Den Praxisbericht erhalten die Lehrkräfte der praxisbegleitenden Projektlehrveranstaltung, welche diesen auch als bestanden eintragen.

 

Wie finde ich eine Praxisstelle?

  • Praxisstellendatenbank: In unserer Praxisstellendatenbank mit anerkannten Praxisstellen können Sie nach einer anerkannten Praxisstelle recherchieren. Die Datenbank finden Sie nach dem Einloggen im LSFunter Ihre Funktionen: Prüfungsverwaltung – Praxisstellensuche
  • Stellenangebote: Auf der Homepage unter den Praxisphasen - Praktikumsausschreibung sind aktuelle Angebote der letzten sechs Monate zu finden.
  • Positivliste / bezahlte Praktika: Auf der Internetseite Netzwerk Prekäres Praktikum (Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.)
  • Eigeninitiative: Sie können sich auch selbst Praxisstellen suchen und von der Praktikumsverwaltung anerkennen lassen.

Anerkennung von Praxisstellen

Wenn die Stelle von der Hochschule bereits anerkannt wurde, ist diese in der Datenbank aufgenommen.

Achtung! Bitte bei der Suche den entsprechenden Studiengang wählen. 

Der Studiengang MVG, nutzt bitte die schon hinterlegten Einrichtungen für Gesundheits-/Pflegemanag.

Es empfiehlt sich bei der Suche erst auf die Straße der gewünschten Einrichtung zu konzentrieren. Um eine genauere Trefferquote zu erhalten, sollte mit dem * gearbeitet werden.
Beispielsuche bei Praxisname oder auch bei der Straße: *Alice*

Die Anerkennung erfolgt in Absprache mit den dozierenden Personen des Projektseminars. Diese bestätigen ihre Zustimmung mit der Unterschrift unter dem vorgesehenen Vertrag.

Sollte die gewünschte Praxisstelle noch nicht in der Datenbank vorhanden sein, ist es notwendig den Rücklaufbogen durch die Einrichtung ausgefüllt an uns per E-Mail zurück zu senden. Somit kann die Eintragung in die Datenbank vorgenommen werden.

Anmerkungen zu den Rücklaufbögen
Es wurde sich für ein Word-Dokument entschieden, damit die Einrichtungen diese bitte per PC ausfüllen. Entsprechend der Lesbarkeit behalten wir uns vor, einen neu ausgefüllten Rücklaufbogen zu verlangen, wenn dieser handschriftlich bearbeitet wurde.

Bescheinigung (Leistungsnachweis):
Der Leistungsnachweis muss nach Beendigung der Praxisphase von der Anleitung (oder einer berechtigten Person in der Praxisstelle) ausgefüllt werden. Für die Bearbeitung muss sie komplett und vollständig ausgefüllt sein und im Original (keine Kopie/Scan) in der Praktikumsverwaltung eingereicht werden.

Definition Originaldokument:
Sobald ein ausgefülltes Originaldokument (per Hand und nicht Computer ausgefüllt), gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Original mehr.

Wir bitten darum, diese vor der Abgabe beim Praxisamt auf Korrektheit zu prüfen, um doppelte Wege zu verhindern.

  • Vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • Taggenauer Zeitraum (Bsp. 01.01.2020 bis 30.05.2020)
  • geleistete Stunden
  • Name und Anschrift der Praxisstelle
  • Kreuz bei mit oder ohne Erfolg
  • Datum / Unterschrift / Stempel der Einrichtung

Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.

Da dies der Leistungsnachweis einer Prüfungsleistung ist, wird weder das Praxisamt Daten ändern oder eintragen, noch ist dies von den Studierenden gestattet.

Praxisbericht:
Zum Ende der Praxisphase ist ein Praxisbericht zu erstellen, der für die Studierenden eine persönliche Reflexion und fachliche Auswertung und Vertiefung der während des Praxissemesters gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der Handlungsanforderungen in der Berufspraxis darstellt. Der Praktikumsbericht soll die Reflexion der eigenen Tätigkeit mit der aktuellen Fachliteratur in Beziehung setzen (Theorie-Praxis-Verzahnung) und erkennen lassen, dass die Studierenden in der Lage sind, unter didaktischer/methodischer Anleitung durch die Praxisstelle eine Verbindung zwischen Studium, Theorie und Praxis herzustellen

Der Praxisbericht ist bei den Dozent_innen des Projektmoduls einzureichen. Dies gilt auch, wenn die Praxisphase in ein späteres Semester verschoben wurde. Ausnahmen müssen über den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Zeugnis / Leistungsbeurteilung:
Die Praxisstelle ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis über das absolvierte Praktikum zu erstellen.

Dies ist ausschließlich für den Eigenbedarf, um bei späteren Bewerbungen etwas vorweisen zu können. Das Praxisamt erhält von der Leistungsbeurteilung kein Exemplar.

Studierende, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor Praktikumsbeginn in leitender Funktion oder Tätigkeit mit vergleichbarer Bedeutung im Hinblick auf die Ausbildungsziele des Studienganges sowie des Praktikums in einem Bereich des Gesundheitswesens tätig waren, können vor Beginn des Praktikums beantragen, dass die einschlägige Berufserfahrung auf ihr Praktikum angerechnet wird.

Die Dauer des Praktikums kann in diesem Fall mit Zustimmung des Prüfungsausschusses maximal um 50 Prozent, also von 60 auf 30 Praxistage reduziert werden.

In der Praktikumsverwaltung sind folgendes einzureichen:

  • ein schriftlicher formloser Antrag (mit Matr.Nr., Dozent*innen des Projektmoduls)
  • Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse
  • Zertifikate / Qualifikationen

Eindrittel-Regelung: Sollte die Praxisphase abgebrochen werden müssen, können die bisher absolvierten Stunden nur dann angerechnet werden, wenn der Umfang  mind. 1/3 des zu absolvierenden Gesamtumfangs entspricht und diese Stunden von der Praxisstelle auf der Bescheinigungsvorlage bescheinigt werden.

!! Info zur pandemischen Regelung  (gilt zunächst bis einschließlich zum Sommersemester 2022):

Im Falle eines pandemiebedingten Abbruchs der Praxisphase werden die bisher absolvierten Praxisstunden anerkannt, auch wenn diese noch nicht dem Umfang von 1/3 entsprechen. Die Eindrittel-Regelung ist demnach zunächst ausgesetzt.

Weitere Informationen

Die Praktikumsverwaltung ist für die Praxisphasen innerhalb des Studiums zuständig.

Fragen bezüglich des Vorpraktikums sind an die Immatrikuslationsverwaltung zu senden.

Ferienfahrten sind gern genutzte Modelle, um zum Beispiel die Feldstudienphase in einen kürzeren Zeitraum zu absolvieren.

Entsprechende Vor-, sowie auch Nachbereitungen gelten dabei als Arbeitszeit und fließen in die abgeleisteten Stunden mit ein.

Dennoch ist bitte zu beachten, das die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein zum Beispiel 16 Stunden Tag ist nicht zulässig. Die Praxisstelle muss die reguläre Arbeits-, und auch Pausenzeit gewährleisten.

Die Studenten sind als Praktikant*innen vor Ort, somit müssen entsprechende ausegbildete Personen mit vor Ort sein, eine Anleitung gewähren, sowie auch für die Schutzbefohlenen ansprechbar / zuständig sein.

Die Studierenden gelten als Praktikant*innen und sollten während dieser Zeit nicht auf sich allein gestellt sein und auf Dauerbereitschaft gehalten werden. Der Hauptanteil liegt bei den Jugendleiter*innen, Betreuer*innen, Erzieher*innen.

 

Studierende an der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen die in anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen  erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, wenn die bereits absolvierten Module keinen wesentlichen Unterschied zu den ASH-Modulen aufweisen.

Merkblatt Anerkennungsverfahren

Antrag auf Anerkennung 

Studierende aus anderen Bundesländern können als Nebenhörer_in an der ASH Berlin Seminare belegen. Die begleitenden Seminare starten wieder zum WiSe 2022/23.

Die vollständige Vorbereitung, inklusive Recherche, welches Seminar möglichst äquivalent zum dem begleitenden Seminar Ihrer Heimathochschule ist und inhaltlich vom Umfang passt, liegt bei den interessierten Nebenhörer_innen, da nur Sie wissen, was die inhaltlichen Vorgaben sind. Bitte schauen Sie hierzu in das Modulhandbuch für den B.A. Studiengang Soziale Arbeit

Studierende der ASH belegen begleitend das Projektseminar, dieses erstreckt sich über zwei Jahre (Projektmodul I und II) und eignet sich daher eher nicht für eine einsemestrige Nebenhörer_innenschaft. In Absprache zwischen dem Studiengang Soziale Arbeit und der Praktikumsverwaltung empfehlen wir daher eine Belegung eines der Wahl-Pflicht-Seminare ("Theorie-Praxis-Vertiefung") des 6. Semesters, die nach Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit gegliedert sind. Natürlich steht es Ihnen frei trotz dessen ein Projektseminar anzufragen. Wir empfehlen Ihnen, die jeweiligen Dozent_innen erst einmal rechtzeitig vorab anzuschreiben, ob Sie den Kurs als Nebenhörer_in auch besuchen können.

Nach Beginn des Semesters, sobald Sie dann vor Ort sind bzw. Ihr Online-Seminar begonnen hat, füllen Sie bitte in den ersten Wochen des Wintersemesters den Antrag auf Gast- und Nebenhörerschaft aus und holen sich für die jeweiligen Seminare von den Dozent_innen die Unterschrift ein (ggf. alles online, je nach pandemischer Lage und aktuell geltenden Regelungen des Berliner Senats). Anschließend (innerhalb der angegebenen Fristen im Antrag) muss dieser bei der Immatrikulationsverwaltung (immatrikulationsverwaltung@ash-berlin.eu) eingereicht werden. Der Antrag befindet sich hier. Von der Immatrikulationsverwaltung erhalten Sie auch den Zugang für das Vorlesungsverzeichnis (LSF). 

Sollten Sie die praxisbegleitende Supervision bei uns durchführen wollen, schreiben Sie uns, der Praktikumsverwaltung, bitte eine gesonderte E-Mail unter Angabe Ihres Namens, der Matr.nr. und dem geplanten Zeitraum für die Sitzungen. Wir unterstützen Sie ggf. auch bei der Suche einer Supervisionsgruppe. Lassen Sie der Praktikumsverwaltung hierzu bitte eine E-Mail zukommen.

Gesetzliche Regelungen für Praktikanten ab 18 Jahren

Die Arbeitszeiten für volljährige Praktikanten:

Für volljährige Praktikanten gilt ebenso wie auch für Jugendliche, dass die tägliche Arbeitszeit bei 8 Stunden liegen sollte. Ausnahmen sind bei Praktikanten, die älter als 18 Jahre sind, aber durchaus erlaubt. Im Arbeitszeitgesetz steht nämlich, dass die Arbeitszeit regelmäßig 8 Stunden betragen soll. Das Wörtchen „regelmäßig“ weist darauf hin, dass über einen bestimmten Zeitraum die durchschnittliche Arbeitszeit bei 8 Stunden täglich liegen muss. So kann zum Beispiel an Tagen, an denen sehr viel zu tun ist, auch mal 9 Stunden im Betrieb arbeiten, dafür an Tagen, an denen weniger los ist, bereits nach 7 Stunden Feierabend machen (zum Ausgleich für die 9 Stunden) sodass deine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt dann eben 8 Stunden beträgt. Länger als 10 Stunden dürfen aber auch volljährige Praktikanten nicht beschäftigt werden.

Pausen während des Praktikums:

Für erwachsene Praktikanten gilt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, dem steht immerhin eine Pause von 45 Minuten zu.

Weitere Regelungen zur Arbeitszeit während des Praktikums

  1. In einigen Betrieben gibt es Schichtarbeit. Wenn die Praxisphase in einer Praxisstelle absolviert wird, in dem die Arbeitszeiten in Schichten geregelt sind, dann darf die zulässige Schichtzeit 10 Stunden betragen. Hierin sind die Ruhepausen aber bereits beinhaltet.
     
  2. Pro Woche dürfen nur für 5 Tage beschäftigt werden. Diese sollten in der Regel die Werktage Montag bis Freitag sein. Sollte es zu einer Ausnahme kommen und man weiß bereits am Anfang der Woche, dass auch am Samstag eingesetzt werden soll, dann musst noch in der gleichen Woche ein freier Tag zugestanden werden, zum Beispiel der Mittwoch. Bei volljährigen Praktikanten darf dieser Ausgleich zur 5-Tage-Woche auch später stattfinden. Wenn ein Praktikum in einer Branche absolviert wird, in der die Arbeit am Wochenende üblich ist, dann muss darauf geachtet werden, dass du Monat trotzdem zwei Samstage und zwei Sonntage frei sind.
     
  3. Damit zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn auch genügend Ruhephasen bestehen, gibt es auch hierfür gesetzliche Regelungen. Zwischen dem Feierabend und dem Arbeitsanfang am nächsten Tag müssen mindestens 12 Stunden liegen. Es darf also beispielsweise nicht bis 22 Uhr gearbeitet werden und am nächsten morgen bereits um 6 Uhr wieder beginnen.
     
  4. Eine Ruhepause gilt erst als Pause, wenn sie mindestens 15 Minuten beträgt. Mehrmals am Tag „kleine Pausen“ von jeweils 10 Minuten zu machen ist nicht zulässig. Wenn die gesamte Pausenzeit 30 Minuten beträgt, dann können diese am Stück oder zwei Pausen á 15 Minuten gemacht werden. Kürzer darf eine Pause allerdings nicht sein!
     
  5. Die Pause dient der Erholung und sollte daher nicht in Arbeitsräumen erfolgen. Hierbei gibt es eine Ausnahme: Wenn die Arbeit in diesem Arbeitsraum für die Pause eingestellt wird, dann ist der Aufenthalt dort während einer Pause zulässig. Generell gilt, dass es den Praktikanten möglich sein sollte, sich während der Pause auch wirklich auszuruhen. Wenn im Pausenraum gerade Maler bei der Arbeit sind, dann ist diese Erholung zum Beispiel nicht gegeben, da das Ausruhen durch die Arbeiter beeinträchtigt wird.

Bei Erkrankung oder sonstigen zwingenden Verhinderungsgründen, ist die Praxisstelle über das Fernbleiben unverzüglich zu unterrichten.

Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle mehr als zwei Arbeitstage (im Studiengang Erziehung, Bildung und der Kindheit) während der 10 Berufsfeldtage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten. Bei mehr als sechs Arbeitstagen in der Berufsfeldphase muss diese ebenfalls nachgearbeitet werden.

Dauert die Erkrankung länger als drei Arbeitstage (im Studiengang Soziale Arbeit), sind die Studenten verpflichtet der Praxisstelle eine ärztliche Bescheinigun vorzulegen und die Praktikumsverwaltung darüber zu informieren. In der Feldstudienphase sind sämtliche Krankheitstage nachzuarbeiten. Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle insgesamt mehr als zehn Arbeitstage während des praktischen Studiensemesters, so ist die Aufallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.

Bei mehrtägigem Fernbleiben (im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement) infolge durch Krankheit haben die Studierenden der Praxisstelle spätestens am 4. Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Überschreitet das Fernbleiben mehr als 10 Tage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.
Muss die Praxisphase aus sonstigen zwingenden Gründen unterbrochen werden, so ist außer der Praxisstelle auch Studiengangskorrdination und die zuständige Projektleitung zu informieren.

Wenn deine Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, wird der
Tag so gezählt als hättest Du gearbeitet.

Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) und Erziehung und Bildung in der Kindheit (B.A.)

Die_der Studierende ist während des Praktikums gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist der für die Praxiseinrichtung zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 (1) SGB VII). Im Versicherungsfall erstellt die Praxiseinrichtung die Unfallanzeige, leitet diese an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung weiter und informiert die Praktikumsverwaltung der ASH Berlin.

 

 

 

Die staatliche Anerkennung erhält, wer das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik oder die Erzieherausbildung im Land Berlin mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und bei dem keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.

Antrag auf staatliche Anerkennung (Soziale Arbeit, EBK)

 

Wenn Sie das Studium der Sozialen Arbeit im Land Berlin vor dem 31.12.2006 bzw. die Erzieherausbildung vor dem 31.12.2010 abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung nach den alten gesetzlichen Vorschriften über die Fachschule bzw. Fachhochschule stellen. Diese leitet dann nach Prüfung den Antrag an die Senatsverwaltung zur abschließenden Bearbeitung weiter.

Folgende Unterlagen sind ausschließlich für die staatliche Anerkennung mit dem Abschluß vor dem 31.12.2006 (Soziale Arbeit), sowie vor dem 31.12.2010 (Erzieherausbildung):

Wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, werden diese direkt an die ASH Berlin / Praktikumsverwaltung gesandt.

Kontaktaufnahme / Erreichbarkeit

Wir bitten um Beachtung:

Um eine Anfrage per E-Mail beantworten zu können, muss die Matrikelnummer angegeben werden, zudem bitten wir darum die E-Mail Adresse, welche Sie mit Immatrikulation angegeben haben und im LSF hinterlegt ist zu nutzen.
Bei telefonischen Anfragen muss die Matrikelnummer ebenso angegeben werden.

Aufgrund permanenter Cyber-Angriffe auf das Hochschul-Netzwerk, behalten wir uns vor E-Mails ohne Textnachricht, ausschließlich mit Anhang, nicht zu öffnen und unbeantwortet zu löschen.
Dies gilt ebenso,  wenn keine gültige Matrikelnummer zu der korrekt hinterlegten E-Mail Adresse angegeben wurde.

Bei Zweifeln an der Identität behalten wir uns vor Auskünfte zu verweigern. Dies betrifft Informationen zu personenbezogenen Daten und Auskünfte, die dem Datenschutz unterliegen.

Telefonische Sprechstunde: Montag bis Mittwoch in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr

Weitere telefonische Beratung, Video-Beratung oder persönliche Treffen sind nach Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie mich zunächst per Email.

Verträge / Anträge / Unterlagen für Anerkennung können gerne an die praktikumsverwaltung-fb2@ ash-berlin.eu gesendet werden.

Ansprechpartner/-in Fachbereich II - Ausschließlich EBK / GPM / MVG

Natalie Gartfel

Praktikumsverwaltung FB2 (EBK/ MVG /GPM) & Lehraufträge FB2

Mitarbeiterin der Fachbereichsverwaltung

Raum H205

T 030 99245 328

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