Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit (B.A.)

Im 1. und 2. Semester absolvieren EBK-Studierende während der Vorlesungszeit studienintegrierte Berufsfeldtage. Neben den Studientagen an der Hochschule, verbringen Sie einen Tag pro Woche (tarifübliche Arbeitszeit - mind. 7 Stunden) im kindheitspädagogischen Berufsfeld. Studierende suchen eigenverantwortlich eine geeignete Praxisstelle, bspw. eine Kindertagespflegeeinrichtung  (Krippe, Kita). Möglich sind zudem Hospitationen in Horten, Grundschulen, Familienzentren, Familienbildungseinrichtungen und Kinderschutzeinrichtungen, Einrichtungen für die Frühförderung oder auch Freizeitpädagogik. Bitte beachten Sie hierzu, dass sich das Tätigkeitsfeld, entsprechend § 5 Abs. 4 der Praktikumsordnung Ihres Studiengangs auf die Arbeit mit Kindern im Alter von 0 - 12 Jahren beschränkt.

Mit den wöchentlichen Berufsfeldtagen sollten Sie im 1. Semester spätestens 6 Wochen nach Beginn des Studiums beginnen. Selbstverständlich können Sie auch früher anfangen, wenn Sie eine geeignete Praxisstelle gefunden haben.

 Fehlende Tage können in den Semesterferien im Block nachgeholt werden (z. B. Krankheit).

Die Berufsfeldtage im 1. und 2. Semester sollten in der derselben Einrichtung verbracht werden, ein Wechsel muss von der Modulverantwortlichen genehmigt werden.

Während der Berufsfeldtage haben Sie Aufgaben zu erfüllen, die in Seminaren vorbereitet, begleitet und ausgewertet werden.

Z. B.: Aufmerksames Beobachten, Beschreiben und dokumentieren und die (Selbst-) Reflexion nehmen einen hohen Stellenwert ein.

Die Berufsfeldtage im 1. Semester sind eng mit den Seminaren „Alltag gestalten“ sowie „Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung“ verbunden. Sie setzen sich mit dem pädagogischen Handeln in Institutionen auseinander, wie Raumgestaltung, Spiel- u. Materialangebote, wie ist die Kommunikation zwischen Kindern und päd. Fachkräften, Tagesablauf, Bedeutung von Gruppenarbeit und –prozessen.

Darüber hinaus findet im 1. und 2. Semester eine Verzahnung der Berufsfeldtage mit dem Seminar „Lernen am Fall: Teilnehmende Beobachtung und Videografie“ statt, sie lernen also videobasierte Beobachtungen im pädagogischen Kontext methodisch einzusetzen, das Material aufzubereiten und zu interpretieren. Die Bereitschaft zu videografieren bzw. sich videografieren zu lassen wird vorausgesetzt.

Die Berufsfeldtage im 2. Semester werden durch das Seminar „Praxismethoden“ begleitet. Neben der theoretischen Auseinandersetzung mit verschiedenen Methoden, v. a. systematischen Beobachtungsverfahren, die es ermöglichen die kindliche Entwicklung zu erfassen und auf dieser Basis Bildungsangebote zu formulieren.

Durch die Verbindung von Seminareinheiten mit den wöchentlichen Praxistagen können die Studierenden ihre methodischen Kompetenzen und die damit verbundene professionelle Haltung sowohl im Rahmen des Studiums als auch im Berufsfeld entwickeln und reflektieren.

Zeitliche Orientierung:

  • 1. Berufsfeldtage, regulär im 1. Semester: Die letzten 10 Freitage im Vorlesungszeitraum sind Berufsfeldtage/Praxistage und an diesen finden keine Lehrveranstaltungen statt.
  • 2. Berufsfeldtage, regulär im 2. Semester: Die letzten 10 Dienstage im Vorlesungszeitraum sind Berufsfeldtage/Praxistage und an diesen finden keine Lehrveranstaltungen statt.

 

Modulverantwortliche

Prof. Dr. Dagmar Bergs-Winkels (bergs-winkels@ash-berlin.eu)

Das Praktikum/die Berufsfeldphase finden gemäß Musterstudienplan im 3. und 6. Semester statt und umfassen jeweils zwölf Wochen tarifüblicher Arbeitszeit in der Praxis.
Die Studierenden verbringen während der Praktika jeweils vier Tage in der Praktikumsstelle und einen Tag in der Hochschule in praxisbegleitenden Seminaren. Auf diese Weise ist eine enge Verzahnung der praktischen mit den theoretischen Inhalten gewährleistet.

Während der Praxissemester finden auch Lehrveranstaltungen in Blockform statt.

Im 3. Semester werden in den ersten 7 Wochen die Seminare geblockt und anschließend gehen die Studierenden in die Berufsfeldphase. Das ist i. d. R. Mitte/Ende Mai bzw. Mitte/Ende November.

Im 6. Semester beginnen die Studierenden 2 Wochen vor Semesterbeginn (März, bzw. September) mit der Praxisphase. Nach der 12-wöchigen Berufsfeldphase/Praktikum, (ca. Anfang Juni bzw. Dezember) absolvieren die Studierenden die Seminare des 6. Semesters im Block.

Zeitliche Orientierung für das WiSe 2023/24:

Im 3. Semester wird die Lehre geblockt in den ersten 6 Wochen  vom 02.10.2023 bis 17.11.2023  von Montag bis Freitag.
Vom 20.11.2023 bis 16.02.2024 (12 Wochen Vollzeit) sind die Studierenden in der Berufsfeldphase und nur noch am Mittwoch an der ASH für die Lehre.

Im 6. Semester findet die Berufsfeldphase im Zeitraum vom 18.09.2023 bis 08.12.2023 (12 Wochen Vollzeit) und nur am Mittwoch an der ASH für die Lehre statt. Überwiegende Lehre findet geblockt in den letzten 6 Wochen vom 11.12.2023. bis 16.02.2024 statt.

Zeitliche Orientierung für das SoSe 2024:

im 3. Semester wird die Lehre am Anfang des Semesters geblockt vom 02.04. bis 17.05.2024 von Montag bis Freitag.
Vom 21.05. bis 09.08.2024 (12 Wochen Vollzeit) sind die Studierenden in der Berufsfeldphase und bis Vorlesungsende nur noch am Mittwoch an der ASH für die Lehre. 

im 6. Semester beginnen die Studierenden mind. 2 Wochen vor Semesterstart mit der Berufsfeldphase und sind dann 12 Wochen (bei Vollzeit) vom 18.03. bis 07.06.2024 im Praxisfeld und nur am Mittwoch an der ASH für Lehrveranstaltungen. Die überwiegende Lehre findet geblockt vom 10.06. bis 19.07.2024 statt.

Individueller Ausbildungsplan/Zielvereinbarung:

Die individuelle Zielvereinbarung wird in den ersten drei Wochen der Berufsfeldphase  gemeinsam mit dem_der Praxismentor_in diskutiert und ausdifferenziert. Die zuständigen Lehrkräfte erhalten spätestens drei Wochen nach Praktikumsbeginn ebenfalls ein Examplar der individuellen Zielvereinbarung. Eine Vorlage für die Erstellung eines Plans können Sie hier herunterladen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Praxisbroschüre.

Bei Berufsfeldphasen außerhalb Berlins bzw. im Ausland sind regelmäßig Wochenberichte für die_den zuständigen Projektdozent_in zu erstellen. Eine Handreichung zur Anfertigung der Wochenberichte, sowie eine Vorlage für den Bericht können Sie hier herunterladen:

Modulverantwortliche

  • Prof. Dr. Corinna Schmude (1. Berufsfeldphase)
  • Prof. Dr. Anja Voss (2. Berufsfeldphase)

Die Praxisphasen sind Bestandteil einer Prüfungsleistung, diese muss vor Beginn per E-Mail in der Praktikumsverwaltung angemeldet werden. Ist dies nicht geschehen, werden entsprechend geleistete Stunden nicht anerkannt.

Dies gilt für alle vier Praxisphasen!

Für die Anmeldung (mindestens einen Monat vor Beginn) der Praxisphase werden folgende Informationen benötigt:

  • Name und Matrikelnr. der_des Studierenden
  • Studiengang/betreffende Praxisphase
  • Name und Anschrift des Einsatzortes der Praxisstelle (nicht des Trägers!) oder die ID-Nummer aus der Datenbank
  • Monat, in dem die Praxisphase voraussichtlich starten soll

Eine Anmeldung über einen Träger, welcher in der Datenbank zu finden ist und einen Einsatzort in einer anderen Stelle ist ebenfalls unzulässig. Die Anschrift der Praxisstelle muss mit der Anmeldung und dem Einsatzort übereinstimmen.

Findet das Praktikum aus irgendwelchen Gründen nicht statt, muss die Abmeldung der Praktikumsverwaltung mitgeteilt werden.

Sollte die Praxisstelle bereits durch die Praktikumsverwaltung anerkannt worden sein, erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • eine Ausbildungsvereinbarung, die Sie und Praxisstelle zur Kenntnis nehmen und unterzeichnet per E-Mail an die Praktikumsverwaltung zurücksenden
  • und eine Bescheinigungsvorlage, auf der Sie die absolvierten Stunden, nach Beendigung der Praxisphase, von der Praxisanleitung/Einrichtungsleitung bescheinigen lassen und der Praktikumsverwaltung im Original zukommen lassen.

Definition Originaldokument:
Sobald ein handschriftlich ausgefülltes Dokument gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Originaldokument mehr.

WICHTIGE HINWEISE:

  • Die Praxisphasen sind prüfungsrelevante Leistungen, die Sie vor Beginn in der Praktikumsverwaltung anmelden müssen. Ist dies nicht geschehen und wurde die Praxisphase in einer bisher nicht durch die Praktikumsverwaltung anerkannten Praxisstelle absolviert, kann die Praxisphase nicht als bestanden anerkannt werden .
  • Der bei der Anmeldung angegebene und der auf der Bescheinigung angegebene Einsatzort müssen übereinstimmen.
  • Die Prüfungsanmeldung des zur Praxisphase dazugehörigen Praxisberichts muss zusätzlich über das LSF erfolgen (Praktikum > Praxisbericht). Sollten Sie dies versäumt haben, kontaktieren Sie zur nachträglichen Anmeldung die Prüfungsverwaltung.
  • Findet die bereits in der Praktikumsverwaltung angemeldete Praxisphase doch nicht statt, muss die Abmeldung der Praktikumsverwaltung mitgeteilt (per E-Mail) werden.
  • Der_die Studierende erstellt zu Beginn des Praktikums mit der Praxisstelle  einen Ausbildungsplan erstellt. Dieser ist den Lehrenden der praxisbegleitenden Projektlehrveranstaltung zur Kenntnis zu geben.

Wir empfehlen grundsätzlich bei Interesse an einem Praktikumsplatz im Ausland, vorher mit dem International Office einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dies bietet sich auch auf Grund der Finanzierungsmöglichkeiten (z.Bsp. Erasmus+, PROMOS) an. Informationen über Praxisstellen im Ausland können in der Online-Datenbank im LSF recherchiert werden. Bewerbungsfristen:

  • 15. Mai für eine Ausreise im Wintersemester
  • 15. November für eine Ausreise im Sommersemester

Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle im Praxisamt einreichen?

Bis zur Bewerbungsfrist:

Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail bei der Praktikumsverwaltung ein (praktikumsverwaltung@ ash-berlin.eu). Bitte beachten Sie, dass die gewünschte Praxisstelle erst anerkannt ist, wenn alle oben aufgeführten Unterlagen eingereicht wurden.  Vor Ihrer Ausreise müssen Ihnen die Ausbildungsvereinbarung und die Bescheinigungsvorlage vorliegen, die wir Ihnen zukommen lassen, sofern alle Unterlagen in angemessener Qualität zugegangen sind und keine Unterlagen mehr fehlen. Die Umsetzung der Supervision ist vor der Ausreise mit der Praktikumsverwaltung zu klären. Generell besteht die Möglichkeit einer Online-Supervision, bitte beachten Sie weitere Hinweise unter dem Punkt "Supervision" auf dieser Website.

Ausbildungssupervision ist eine längerfristig, prozesshaft und strukturiert angelegte Beratungsform. Sie setzt sich konstruktiv mit Erlebnissen, Problemen, Konflikten und Fragen, die während der Praktikumsphase entstehen, auseinander.

Im Einzelnen kann Ausbildungssupervision:

  • Arbeitsfeld bezogene Lernprozesse unterstützen
  • den Selbstreflexionsprozess über Anliegen, Aufgaben, Ziele und Strategien fördern
  • das fachliche Kompetenzprofil stärken
  • neue Sichtweisen schaffen und weitere/andere Handlungsmöglichkeiten eröffnen
  • die Problemlösefähigkeit fördern
  • persönliche Ressourcen zur Bewältigung beruflicher Anforderungen stärken

Die Ausbildungssupervision ist eine Prüfungsleistung und somit für alle Studierenden während einer der beiden Berufsfeldphasen verpflichtend!

Ab dem Sommersemester 2024 kann die Supervision von den Studierenden in einer der beiden Berufsfeldphasen selbstständig im LSF belegt werden.

Die Anzahl der Sitzungen für diesen Studiengang ist in der Ordnung für die Ausbildungssupervision geregelt!

Die Ausbildungssupervision beinhaltet 6 Sitzungen à 90 Minuten, diese findet wöchentlich bis 14- tägig als Gruppensupervision statt. Eine Gruppe besteht mindestens aus fünf, maximal aus neuen Studierenden.

Eine online Supervision kann zum aktuellen Zeitpunkt nur dann angeboten werden, wenn sich min. 5 Studierende in der Praktikumsverwaltung für eine Berufsfeldphase außerhalb von Berlin angemeldet haben.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung verbindlich ist! 

Bei Nichtteilnahme an der vorher angemeldeten Veranstaltung, ist die Praktikumsverwaltung zu unterrichten!

Angebotene Supervisionssitzungen innerhalb der Praxisstellen, sind  nicht gestattet.

Einzelsupervision

Die Ausbildungssupervision kann in Ausnahmefall als ein Einzelsetting erfolgen, um die Studierbarkeit zu gewährleisten.

Mögliche Gründe können sein:

  • Praxisphase im Ausland (zu gravierender Zeitunterschied - Europa ist davon ausgeschlossen)

Der Einzelantrag wird nur in vorheriger Absprache mit der Praktikumsverwaltung gewährt.

Die Leistungsbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Supervisionssitzungen werden von den Supervisor_innen nach Abschluss der Ausbildungssupervision erteilt und im LSF eingetragen.
 

WICHTIGE HINWEISE ZUR WERTUNG DER SUPERVISIONSTEILNAHME:

  • Bei Verhinderung an der Teilnahme in begründeten Fällen kann im max. Umfang von 20% der vorgesehenen Supervisionsstunden die versäumte Teilnahme durch das Erbringen von entsprechenden Ersatzstudienleistungen kompensiert werden. Art und Umfang der Ersatzleistung werden durch den_die Supervisor_in festgelegt. Angaben hierzu und zur erfolgten (oder nicht erfolgten) Umsetzung sind durch den_die Supervisor_in auf der Supervisionsbescheinigung zu dokumentieren. Bei einer nicht erfolgten Umsetzung müssen die versäumten Sitzungen durch die_den Studierenden in einer anderen Gruppe nachgeholt werden.
  • Sollten trotz der Wertung einer Ersatzleistung weniger als fünf Sitzungen als daran erfolgreich teilgenommen gewertet werden, gilt die Leistung „Supervision“ als nicht bestanden.

Wie finde ich eine Praxisstelle?

  • Praxisstellendatenbank: In unserer Praxisstellendatenbank mit anerkannten Praxisstellen können Sie nach einer anerkannten Praxisstelle recherchieren. Die Datenbank finden Sie nach dem Einloggen im LSFunter Ihre Funktionen: Prüfungsverwaltung – Praxisstellensuche
  • Stellenangebote: Auf der Homepage unter den Praxisphasen - Praktikumsausschreibung sind aktuelle Angebote der letzten sechs Monate zu finden.
  • Positivliste / bezahlte Praktika: Auf der Internetseite Netzwerk Prekäres Praktikum (Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.)
  • Eigeninitiative: Sie können sich auch selbst Praxisstellen suchen und in der Praktikumsverwaltung anerkennen lassen.

Anerkennungen von Praxisstellen

Wenn die Stelle von der Hochschule bereits anerkannt wurde, ist diese in der Datenbank aufgenommen.

Achtung! Bitte bei der Suche den entsprechenden Studiengang wählen.

Es empfiehlt sich bei der Suche erst auf die Straße der gewünschten Einrichtung zu konzentrieren. Um eine genauere Trefferquote zu erhalten, sollte mit dem * gearbeitet werden.
Beispielsuche bei Praxisname oder auch bei der Straße: *Alice*

Die Voraussetzung für die Anerkennung einer Praxisstelle ist die Betreuung / Anleitung durch ein_e staatlich_e anerkannte_n Erzieher_in.

Des weiteren ist es notwendig den Rücklaufbogen durch die Einrichtung ausgefüllt an uns per E-Mail zurück zu senden. Somit kann die Eintragung in die Datenbank gewährleistet werden. Dies ist nur notwendig, wenn die Einrichtung noch nicht hinterlegt ist.


Anmerkungen zu den Rücklaufbögen!
Es wurde sich für ein Word-Dokument entschieden, damit die Einrichtungen diese bitte per PC ausfüllen. Entsprechend der Lesbarkeit behalten wir uns vor, einen neu ausgefüllten Rücklaufbogen zu verlangen, wenn dieser handschriftlich bearbeitet wurde.

 

 

Bescheinigung (Leistungsnachweis):
Die Bescheinigung wird mit der Ausbildungsvereinbarung zusammen überreicht. Der Leistungsnachweis muss nach Beendigung der Praxisphase von der Anleitung (oder einer berechtigten Person in der Praxisstelle) ausgefüllt werden. Für die Bearbeitung muss sie vollständig ausgefüllt sein und im Original (keine Kopie/Scan) der Praktikumsverwaltung zugehen.

Definition Originaldokument:
Sobald ein ausgefülltes Originaldokument (per Hand und nicht Computer ausgefüllt), gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Original mehr.

Wir bitten darum, diese vor der Abgabe in der Praktikumsverwaltung auf Korrektheit zu prüfen, um doppelte Wege zu verhindern.

  • Vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • tag-genauer Zeitraum (Bsp. 01.01.2020 bis 30.05.2020)
  • geleistete Stunden
  • Name und Anschrift der Praxisstelle
  • Kreuz bei mit oder ohne Erfolg
  • Datum / Unterschrift / Stempel der Einrichtung

Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.

Da dies der Nachweis einer Prüfungsleistung ist, ist die nachträgliche Änderung seitens der Studierenden nicht gestattet, nachträglich geänderte Bescheinigungen werden nicht bearbeitet.

Prüfungsleistung:

Gem. Modulhandbuch des Studiengangs sind für die 2. Berufsfeldphase folgende Prüfungsformen vorgesehen:

  • Referat mit schriftlicher Ausarbeitung;
  • Präsentation von Projektergebnissen in künstlerischer Form oder
  • Praxisbericht

Zeugnis / Leistungsbeurteilung:


Die Praxisstelle ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis über das absolvierte Praktikum zu erstellen. Wir empfehlen auch für die Berufsfeldtage eine Beurteilung ausstellen zu lassen. Gegebenenfalls mit der Auflistung der Tätigkeiten / Arbeitsfelder welche in der kurzen Zeit kennen gelernt wurden.

Die Leistungsbeurteilung/das Zeugnis ist ausschließlich für den Eigenbedarf anzufordern, um bei späteren Bewerbungen etwas vorweisen zu können, sie muss nicht der Praktikumsverwaltung zugesandt werden.

Studiengang Management und Versorgung im Gesundheitswesen (MVG) / Auslaufend Gesundheits- und Pflegemanagement (B.Sc.)

Im Studiengang Management und Versorgung im Gesundheitswesen findet im Zeitraum 4. bis 6. Semester das Praktikum statt. Die Studierenden suchen ihre Praktikumsstelle, in der Regel in Einrichtungen der Pflege oder Gesundheitsversorgung, im Kontext ihres Projektseminarthemas und/oder entsprechend der individuellen Berufswegplanung.

Das Praktikum umfasst 40 Arbeitstage, mit begleitender Ausbildungssupervision in Kleingruppen. Während der Vorlesungszeiten besuchen die Studierenden außerdem wöchentlich das begleitende Seminar an der ASH Berlin (vgl. Musterstudienplan).

Nähere Informationen für Studierende, Praxisstellenanbieter, Projekt- und Praxisanleitungen finden Sie hier im Informationsblatt und den Ordnungen:

Zur Durchführung Ihres Praktikums benötigen Sie als Studierende folgende Unterlagen:

 

Praktikumsordnung 2021 / Studiengang Management und Versorgung im Gesundheitswesen (Studienstart ab WiSe20)

Modulverantwortliche

  • Herr Schumacher ist Modulverantwortlicher für die Praktika in MVG.

Im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement findet  im 4. Semester das Praktikum statt. Die Studierenden suchen ihre Praktikumsstelle, in der Regel in Einrichtungen der Pflege oder Gesundheitsversorgung, im Kontext ihres Projektseminarthemas und/oder entsprechend der individuellen Berufswegplanung.

Das Praktikum umfasst 60 Arbeitstage, mit begleitender Ausbildungssupervision in Kleingruppen. Während der Vorlesungszeiten besuchen die Studierenden außerdem den wöchentlichen Studientag an der ASH Berlin (vgl. Musterstudienplan).

Nähere Infomationen für Studierende, Praxisstellenanbieter, Projekt- und Praxisanleitungen finden Sie hier im Informationsblatt und den Ordnungen:

Zur Durchführung Ihres Praktikums benötigen Sie als Studierende folgende Unterlagen:

Praktikumsordnung 2006 / Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement (Studienstart bis SoSe20)

 

Modulverantwortliche

  • ab sofort ist Prof. Dr. Lutz Schumacher Modulverantwortlicher im Praktikum.

Wir empfehlen grundsätzlich bei Interesse an einem Praktikumsplatz im Ausland, vorher mit dem International Office einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dies bietet sich auch auf Grund der Finanzierungsmöglichkeiten (z.Bsp. Erasmus+, PROMOS) an. Informationen über Praxisstellen im Ausland können in der Online-Datenbank im LSF recherchiert werden. Bewerbungsfristen:

  • 15. Mai für eine Ausreise im Wintersemester
  • 15. November für eine Ausreise im Sommersemester

Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle im Praxisamt einreichen? Bis zur Bewerbungsfrist:

Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail bei der Praktikumsverwaltung ein (praktikumsverwaltung@ ash-berlin.eu). Bitte beachten Sie, dass die gewünschte Praxisstelle erst anerkannt ist, wenn alle oben aufgeführten Unterlagen eingereicht wurden.  Vor Ihrer Ausreise müssen Ihnen die Ausbildungsvereinbarung und die Bescheinigungsvorlage vorliegen, die wir Ihnen zukommen lassen, sofern alle Unterlagen in angemessener Qualität zugegangen sind und keine Unterlagen mehr fehlen. Die Umsetzung der Supervision ist vor der Ausreise mit der Praktikumsverwaltung zu klären. Generell besteht die Möglichkeit einer Online-Supervision, bitte beachten Sie weitere Hinweise unter dem Punkt "Supervision" auf dieser Website.

Ausbildungssupervision ist eine längerfristig, prozesshaft und strukturiert angelegte Beratungsform. Sie setzt sich konstruktiv mit Erlebnissen, Problemen, Konflikten und Fragen, die während der Praktikumsphase entstehen, auseinander.

Im Einzelnen kann Ausbildungssupervision:

  • Arbeitsfeld bezogene Lernprozesse unterstützen
  • den Selbstreflexionsprozess über Anliegen, Aufgaben, Ziele und Strategien fördern
  • das fachliche Kompetenzprofil stärken
  • neue Sichtweisen schaffen und weitere/andere Handlungsmöglichkeiten eröffnen
  • die Problemlösefähigkeit fördern
  • persönliche Ressourcen zur Bewältigung beruflicher Anforderungen stärken

Die Ausbildungssupervision ist eine Prüfungsleistung und somit für alle Studierenden  verpflichtend!

Ab dem Sommersemester 2024 kann die Supervision von den Studierenden  selbstständig im LSF belegt werden.

Die Anzahl der Sitzungen für diesen Studiengang ist in der Ordnung für die Ausbildungssupervision geregelt!

Die Ausbildungssupervision beinhaltet 5 Sitzungen à 90 Minuten, diese findet wöchentlich bis 14- tägig als Gruppensupervision statt. Eine Gruppe besteht mindestens aus fünf, maximal aus neuen Studierenden.

Eine online Supervision kann zum aktuellen Zeitpunkt nur dann angeboten werden, wenn sich min. 5 Studierende in der Praktikumsverwaltung für ein Praktikum außerhalb von Berlin angemeldet haben.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung verbindlich ist! 

Bei Krankheit ist der Supervisor zu informieren und der ärztliche Attest bei der Praktikumsverwaltung einzureichen.

Angebotene Supervisionssitzungen innerhalb der Praxisstellen, sind  nicht gestattet.

Einzelsupervision

Die Ausbildungssupervision kann in Ausnahmefall als ein Einzelsetting erfolgen, um die Studierbarkeit zu gewährleisten.

Mögliche Gründe können sein:

  • Praxisphase im Ausland (zu gravierender Zeitunterschied - Europa ist davon ausgeschlossen)

Der Einzelantrag wird nur in vorheriger Absprache mit der Praktikumsverwaltung gewährt.

Die Leistungsbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Supervisionssitzungen werden von den Supervisor_innen nach Abschluss der Ausbildungssupervision erteilt und im LSF eingetragen.
 

WICHTIGE HINWEISE ZUR WERTUNG DER SUPERVISIONSTEILNAHME:

  • Bei Verhinderung an der Teilnahme in begründeten Fällen kann im max. Umfang von 20% der vorgesehenen Supervisionsstunden die versäumte Teilnahme durch das Erbringen von entsprechenden Ersatzstudienleistungen kompensiert werden. Art und Umfang der Ersatzleistung werden durch den_die Supervisor_in festgelegt. Angaben hierzu und zur erfolgten (oder nicht erfolgten) Umsetzung sind durch den_die Supervisor_in auf der Supervisionsbescheinigung zu dokumentieren. Bei einer nicht erfolgten Umsetzung müssen die versäumten Sitzungen durch die_den Studierenden in einer anderen Gruppe nachgeholt werden.
  • Sollten trotz der Wertung einer Ersatzleistung weniger als vier Sitzungen als daran erfolgreich teilgenommen gewertet werden, gilt die Leistung „Supervision“ als nicht bestanden.

Ausbildungsvereinbarung (Praktikumsvertrag):
Diese Vereinbarung wird von allen Parteien (Praxisstelle, Studierende_r, Projektleitung des Moduls an der ASH) unterzeichnet. Die Projektleitung erteilt mit ihrer Unterschrift Genehmigung darüber das die Praxisphase in der gewünschten Einrichtung statt finden kann. 

Der Praktikumsverwaltung wird spätestens in der zweiten Wochen nach Praktikumsbeginn eine Kopie/Scan zur Verfügung gestellt. Mit dem Eingang dieses Vertrages wird das Praktikum von der Prakikumsverwaltung in LSF angemeldet.

Rücklaufbogen:
Sollte die gewünschte Praxisstelle noch nicht in der Datenbank der ASH für den entsrepchenden Studiengang verzeichnet sein, muss der Rücklaufbogen zusammen mit dem Vertrag eingereicht werden.

Praxisbericht: Der Bericht muss von den Student*innen im LSF als Prüfungsleistung angemeldet werden, dies sollte im selben Zeitraum wie die Anmeldung zum Praktikum erfolgen. Bei technischen Schwierigkeiten ist das Prüfungsamt zu kontaktieren. Den Praxisbericht erhalten die Lehrkräfte der praxisbegleitenden Projektlehrveranstaltung, welche diesen auch als bestanden eintragen.

 

Wie finde ich eine Praxisstelle?

  • Praxisstellendatenbank: In unserer Praxisstellendatenbank mit anerkannten Praxisstellen können Sie nach einer anerkannten Praxisstelle recherchieren. Die Datenbank finden Sie nach dem Einloggen im LSFunter Ihre Funktionen: Prüfungsverwaltung – Praxisstellensuche
  • Stellenangebote: Auf der Homepage unter den Praxisphasen - Praktikumsausschreibung sind aktuelle Angebote der letzten sechs Monate zu finden.
  • Positivliste / bezahlte Praktika: Auf der Internetseite Netzwerk Prekäres Praktikum (Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.)
  • Eigeninitiative: Sie können sich auch selbst Praxisstellen suchen und von der Praktikumsverwaltung anerkennen lassen.

Anerkennung von Praxisstellen

Wenn die Stelle von der Hochschule bereits anerkannt wurde, ist diese in der Datenbank aufgenommen.

Achtung! Bitte bei der Suche den entsprechenden Studiengang wählen. 

Der Studiengang MVG, nutzt bitte die schon hinterlegten Einrichtungen für Gesundheits-/Pflegemanag.

Es empfiehlt sich bei der Suche erst auf die Straße der gewünschten Einrichtung zu konzentrieren. Um eine genauere Trefferquote zu erhalten, sollte mit dem * gearbeitet werden.
Beispielsuche bei Praxisname oder auch bei der Straße: *Alice*

Die Anerkennung erfolgt in Absprache mit den dozierenden Personen des Projektseminars. Diese bestätigen ihre Zustimmung mit der Unterschrift unter dem vorgesehenen Vertrag.

Sollte die gewünschte Praxisstelle noch nicht in der Datenbank vorhanden sein, ist es notwendig den Rücklaufbogen durch die Einrichtung ausgefüllt an uns per E-Mail zurück zu senden. Somit kann die Eintragung in die Datenbank vorgenommen werden.

Anmerkungen zu den Rücklaufbögen
Es wurde sich für ein Word-Dokument entschieden, damit die Einrichtungen diese bitte per PC ausfüllen. Entsprechend der Lesbarkeit behalten wir uns vor, einen neu ausgefüllten Rücklaufbogen zu verlangen, wenn dieser handschriftlich bearbeitet wurde.

Bescheinigung (Leistungsnachweis):
Der Leistungsnachweis muss nach Beendigung der Praxisphase von der Anleitung (oder einer berechtigten Person in der Praxisstelle) ausgefüllt werden. Für die Bearbeitung muss sie komplett und vollständig ausgefüllt sein und im Original (keine Kopie/Scan) in der Praktikumsverwaltung eingereicht werden.

Definition Originaldokument:
Sobald ein ausgefülltes Originaldokument (per Hand und nicht Computer ausgefüllt), gescannt oder kopiert wurde, ist dies kein Original mehr.

Wir bitten darum, diese vor der Abgabe beim Praxisamt auf Korrektheit zu prüfen, um doppelte Wege zu verhindern.

  • Vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • Taggenauer Zeitraum (Bsp. 01.01.2020 bis 30.05.2020)
  • geleistete Stunden
  • Name und Anschrift der Praxisstelle
  • Kreuz bei mit oder ohne Erfolg
  • Datum / Unterschrift / Stempel der Einrichtung

Wichtig!
Das Ausstellungsdatum kann nicht vor dem Tag der Beendigung des Praktikums liegen.

Da dies der Leistungsnachweis einer Prüfungsleistung ist, wird weder das Praxisamt Daten ändern oder eintragen, noch ist dies von den Studierenden gestattet.

Praxisbericht:
Zum Ende der Praxisphase ist ein Praxisbericht zu erstellen, der für die Studierenden eine persönliche Reflexion und fachliche Auswertung und Vertiefung der während des Praxissemesters gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der Handlungsanforderungen in der Berufspraxis darstellt. Der Praktikumsbericht soll die Reflexion der eigenen Tätigkeit mit der aktuellen Fachliteratur in Beziehung setzen (Theorie-Praxis-Verzahnung) und erkennen lassen, dass die Studierenden in der Lage sind, unter didaktischer/methodischer Anleitung durch die Praxisstelle eine Verbindung zwischen Studium, Theorie und Praxis herzustellen

Der Praxisbericht ist bei den Dozent_innen des Projektmoduls einzureichen. Dies gilt auch, wenn die Praxisphase in ein späteres Semester verschoben wurde. Ausnahmen müssen über den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Zeugnis / Leistungsbeurteilung:
Die Praxisstelle ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis über das absolvierte Praktikum zu erstellen.

Dies ist ausschließlich für den Eigenbedarf, um bei späteren Bewerbungen etwas vorweisen zu können. Das Praxisamt erhält von der Leistungsbeurteilung kein Exemplar.

Studierende, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor Praktikumsbeginn in leitender Funktion oder Tätigkeit mit vergleichbarer Bedeutung im Hinblick auf die Ausbildungsziele des Studienganges sowie des Praktikums in einem Bereich des Gesundheitswesens tätig waren, können vor Beginn des Praktikums beantragen, dass die einschlägige Berufserfahrung auf ihr Praktikum angerechnet wird.

Die Dauer des Praktikums kann in diesem Fall mit Zustimmung des Prüfungsausschusses maximal um 50 Prozent, also von 60 auf 30 Praxistage reduziert werden.

In der Praktikumsverwaltung sind folgendes einzureichen:

  • ein schriftlicher formloser Antrag (mit Matr.Nr., Dozent*innen des Projektmoduls)
  • Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse
  • Zertifikate / Qualifikationen

Eindrittel-Regelung: Sollte die Praxisphase abgebrochen werden müssen, können die bisher absolvierten Stunden nur dann angerechnet werden, wenn der Umfang  mind. 1/3 des zu absolvierenden Gesamtumfangs entspricht und diese Stunden von der Praxisstelle auf der Bescheinigungsvorlage bescheinigt werden.

!! Info zur pandemischen Regelung  (gilt zunächst bis einschließlich zum Sommersemester 2022):

Im Falle eines pandemiebedingten Abbruchs der Praxisphase werden die bisher absolvierten Praxisstunden anerkannt, auch wenn diese noch nicht dem Umfang von 1/3 entsprechen. Die Eindrittel-Regelung ist demnach zunächst ausgesetzt.

Weitere Informationen

Die Praktikumsverwaltung ist für die Praxisphasen innerhalb des Studiums zuständig.

Fragen bezüglich des Vorpraktikums sind an die Immatrikuslationsverwaltung zu senden.

Studierende an der ASH Berlin können Studien- und Prüfungsleistungen die in anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen  erbracht wurden, für Module des eingeschriebenen Studiengangs anerkennen lassen, wenn die bereits absolvierten Module keinen wesentlichen Unterschied zu den ASH-Modulen aufweisen.

Merkblatt Anerkennungsverfahren

Antrag auf Anerkennung 

Studierende aus anderen Bundesländern können als Nebenhörer_in an der ASH Berlin Seminare belegen. Die begleitenden Seminare starten wieder zum WiSe 2022/23.

Die vollständige Vorbereitung, inklusive Recherche, welches Seminar möglichst äquivalent zum dem begleitenden Seminar Ihrer Heimathochschule ist und inhaltlich vom Umfang passt, liegt bei den interessierten Nebenhörer_innen, da nur Sie wissen, was die inhaltlichen Vorgaben sind. Bitte schauen Sie hierzu in das Modulhandbuch für den B.A. Studiengang Soziale Arbeit

Studierende der ASH belegen begleitend das Projektseminar, dieses erstreckt sich über zwei Jahre (Projektmodul I und II) und eignet sich daher eher nicht für eine einsemestrige Nebenhörer_innenschaft. In Absprache zwischen dem Studiengang Soziale Arbeit und der Praktikumsverwaltung empfehlen wir daher eine Belegung eines der Wahl-Pflicht-Seminare ("Theorie-Praxis-Vertiefung") des 6. Semesters, die nach Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit gegliedert sind. Natürlich steht es Ihnen frei trotz dessen ein Projektseminar anzufragen. Wir empfehlen Ihnen, die jeweiligen Dozent_innen erst einmal rechtzeitig vorab anzuschreiben, ob Sie den Kurs als Nebenhörer_in auch besuchen können.

Nach Beginn des Semesters, sobald Sie dann vor Ort sind bzw. Ihr Online-Seminar begonnen hat, füllen Sie bitte in den ersten Wochen des Wintersemesters den Antrag auf Gast- und Nebenhörerschaft aus und holen sich für die jeweiligen Seminare von den Dozent_innen die Unterschrift ein (ggf. alles online, je nach pandemischer Lage und aktuell geltenden Regelungen des Berliner Senats). Anschließend (innerhalb der angegebenen Fristen im Antrag) muss dieser bei der Immatrikulationsverwaltung (immatrikulationsverwaltung@ash-berlin.eu) eingereicht werden. Der Antrag befindet sich hier. Von der Immatrikulationsverwaltung erhalten Sie auch den Zugang für das Vorlesungsverzeichnis (LSF). 

Sollten Sie die praxisbegleitende Supervision bei uns durchführen wollen, schreiben Sie uns, der Praktikumsverwaltung, bitte eine gesonderte E-Mail unter Angabe Ihres Namens, der Matr.nr. und dem geplanten Zeitraum für die Sitzungen. Wir unterstützen Sie ggf. auch bei der Suche einer Supervisionsgruppe. Lassen Sie der Praktikumsverwaltung hierzu bitte eine E-Mail zukommen.

Gesetzliche Regelungen für Praktikanten ab 18 Jahren

Die Arbeitszeiten für volljährige Praktikanten:

Für volljährige Praktikanten gilt ebenso wie auch für Jugendliche, dass die tägliche Arbeitszeit bei 8 Stunden liegen sollte. Ausnahmen sind bei Praktikanten, die älter als 18 Jahre sind, aber durchaus erlaubt. Im Arbeitszeitgesetz steht nämlich, dass die Arbeitszeit regelmäßig 8 Stunden betragen soll. Das Wörtchen „regelmäßig“ weist darauf hin, dass über einen bestimmten Zeitraum die durchschnittliche Arbeitszeit bei 8 Stunden täglich liegen muss. So kann zum Beispiel an Tagen, an denen sehr viel zu tun ist, auch mal 9 Stunden im Betrieb arbeiten, dafür an Tagen, an denen weniger los ist, bereits nach 7 Stunden Feierabend machen (zum Ausgleich für die 9 Stunden) sodass deine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt dann eben 8 Stunden beträgt. Länger als 10 Stunden dürfen aber auch volljährige Praktikanten nicht beschäftigt werden.

Pausen während des Praktikums:

Für erwachsene Praktikanten gilt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, dem steht immerhin eine Pause von 45 Minuten zu.

Weitere Regelungen zur Arbeitszeit während des Praktikums

  1. In einigen Betrieben gibt es Schichtarbeit. Wenn die Praxisphase in einer Praxisstelle absolviert wird, in dem die Arbeitszeiten in Schichten geregelt sind, dann darf die zulässige Schichtzeit 10 Stunden betragen. Hierin sind die Ruhepausen aber bereits beinhaltet.
     
  2. Pro Woche dürfen nur für 5 Tage beschäftigt werden. Diese sollten in der Regel die Werktage Montag bis Freitag sein. Sollte es zu einer Ausnahme kommen und man weiß bereits am Anfang der Woche, dass auch am Samstag eingesetzt werden soll, dann musst noch in der gleichen Woche ein freier Tag zugestanden werden, zum Beispiel der Mittwoch. Bei volljährigen Praktikanten darf dieser Ausgleich zur 5-Tage-Woche auch später stattfinden. Wenn ein Praktikum in einer Branche absolviert wird, in der die Arbeit am Wochenende üblich ist, dann muss darauf geachtet werden, dass du Monat trotzdem zwei Samstage und zwei Sonntage frei sind.
     
  3. Damit zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn auch genügend Ruhephasen bestehen, gibt es auch hierfür gesetzliche Regelungen. Zwischen dem Feierabend und dem Arbeitsanfang am nächsten Tag müssen mindestens 12 Stunden liegen. Es darf also beispielsweise nicht bis 22 Uhr gearbeitet werden und am nächsten morgen bereits um 6 Uhr wieder beginnen.
     
  4. Eine Ruhepause gilt erst als Pause, wenn sie mindestens 15 Minuten beträgt. Mehrmals am Tag „kleine Pausen“ von jeweils 10 Minuten zu machen ist nicht zulässig. Wenn die gesamte Pausenzeit 30 Minuten beträgt, dann können diese am Stück oder zwei Pausen á 15 Minuten gemacht werden. Kürzer darf eine Pause allerdings nicht sein!
     
  5. Die Pause dient der Erholung und sollte daher nicht in Arbeitsräumen erfolgen. Hierbei gibt es eine Ausnahme: Wenn die Arbeit in diesem Arbeitsraum für die Pause eingestellt wird, dann ist der Aufenthalt dort während einer Pause zulässig. Generell gilt, dass es den Praktikanten möglich sein sollte, sich während der Pause auch wirklich auszuruhen. Wenn im Pausenraum gerade Maler bei der Arbeit sind, dann ist diese Erholung zum Beispiel nicht gegeben, da das Ausruhen durch die Arbeiter beeinträchtigt wird.

Bei Erkrankung oder sonstigen zwingenden Verhinderungsgründen, ist die Praxisstelle über das Fernbleiben unverzüglich zu unterrichten.

Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle mehr als zwei Arbeitstage (im Studiengang Erziehung, Bildung und der Kindheit) während der 10 Berufsfeldtage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten. Bei mehr als sechs Arbeitstagen in der Berufsfeldphase muss diese ebenfalls nachgearbeitet werden.

Dauert die Erkrankung länger als drei Arbeitstage (im Studiengang Soziale Arbeit), sind die Studenten verpflichtet der Praxisstelle eine ärztliche Bescheinigun vorzulegen und die Praktikumsverwaltung darüber zu informieren. In der Feldstudienphase sind sämtliche Krankheitstage nachzuarbeiten. Überschreitet das Fernbleiben von der Praxisstelle insgesamt mehr als zehn Arbeitstage während des praktischen Studiensemesters, so ist die Aufallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.

Bei mehrtägigem Fernbleiben (im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement) infolge durch Krankheit haben die Studierenden der Praxisstelle spätestens am 4. Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Überschreitet das Fernbleiben mehr als 10 Tage, so ist die Ausfallzeit im Einvernehmen mit der Praxisstelle nachzuarbeiten.
Muss die Praxisphase aus sonstigen zwingenden Gründen unterbrochen werden, so ist außer der Praxisstelle auch Studiengangskorrdination und die zuständige Projektleitung zu informieren.

Wenn deine Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, wird der
Tag so gezählt als hättest Du gearbeitet.

Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) und Erziehung und Bildung in der Kindheit (B.A.)

Die_der Studierende ist während des Praktikums gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist der für die Praxiseinrichtung zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 (1) SGB VII). Im Versicherungsfall erstellt die Praxiseinrichtung die Unfallanzeige, leitet diese an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung weiter und informiert die Praktikumsverwaltung der ASH Berlin.

 

 

 

Die staatliche Anerkennung erhält, wer das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik oder die Erzieherausbildung im Land Berlin mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und bei dem keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.

Antrag auf staatliche Anerkennung (Soziale Arbeit, EBK)

 

Wenn Sie das Studium der Sozialen Arbeit im Land Berlin vor dem 31.12.2006 bzw. die Erzieherausbildung vor dem 31.12.2010 abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung nach den alten gesetzlichen Vorschriften über die Fachschule bzw. Fachhochschule stellen. Diese leitet dann nach Prüfung den Antrag an die Senatsverwaltung zur abschließenden Bearbeitung weiter.

Folgende Unterlagen sind ausschließlich für die staatliche Anerkennung mit dem Abschluß vor dem 31.12.2006 (Soziale Arbeit), sowie vor dem 31.12.2010 (Erzieherausbildung):

Wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, werden diese direkt an die ASH Berlin / Praktikumsverwaltung gesandt.