Berufungskommission

Die jeweils zuständigen Fachbereichsräte beschließt die Ausschreibung einer Professur und benennt die Mitglieder der Berufungskommission. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist werden von der Berufungskommission nach den Kriterien des Ausschreibungstextes die Bewerbungen gesichtet. Die Berufungskommission erarbeitet einen Vorschlag für den zuständigen Fachbereichsrat, welche Kandidat/-innen zu einer hochschulöffentlichen Anhörung geladen werden. Nach Abschluss der Anhörungsrunden erstellt die Berufungskommission für den zuständigen Fachbereichsrat eine Rangfolge nach der Qualität der Bewerbungen in Form einer Berufungsliste. In der Regel müssen drei Bewerber/-innen vorgeschlagen werden. Die endgültige Verabschiedung der Berufungsliste erfolgt durch den zuständigen Fachbereichsrat. Die Berufung selber erfolgt durch den für Hochschulen zuständigen Senator/Senatorin. Im gesamten Abstimmungsverfahren verfügen die Hochschullehrer/-innen über die Mehrheit der Stimmen. Die Verwaltungsmitarbeiter/-innen haben nach den Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) kein Stimmrecht und wirken nur beratend mit.

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