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Ombudschaft an der ASH Berlin

„Wissenschaft als systematisch-methodischer Prozess des Erforschens und Erklärens von Natur, Kultur und Gesellschaft“ (§ 1 Abs. 2) muss hohe Qualitätsstandards einhalten. Diese Standards betreffen in erster Linie die Forschung. Es geht um die korrekte Anwendung von Forschungsmethoden, um Redlichkeit bei der Darstellung und Publikation von Ergebnissen, um Transparenz und (Selbst-)Kritikbereitschaft gegenüber der scientific community. Damit diese Standards erlernt werden können, hat sich auch die Lehre und die Betreuung von Abschlussarbeiten daran auszurichten.

Gleichwohl kommt es auch immer wieder zu Verstößen gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis. Als Fehlverhalten einzelner sind z.B. die Verfälschung von Ergebnissen, Plagiate, „Ehrenautor_innenschaft“ oder die Benachteiligung ethnisch/geschlechtlich Anderer öffentlich geworden. 

Auch wenn die Satzung der ASH Berlin zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ klare Formulierungen zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (§ 2) enthält sowie zu möglichem Fehlverhalten (§ 7), ist man im Einzelfall vielleicht unsicher, wie der eigene Forschungsprozess oder die Kooperation mit Kolleg_innen gut gestaltet werden kann. Dasselbe gilt, wenn man bei anderen ein Fehlverhalten beobachtet. Für beide Fälle bieten die Ombudspersonen allen Mitgliedern der Hochschule – Lehrenden, Studierenden, Promovierenden und Mitarbeiter_innen – Unterstützung an. Die Beratung ist vertraulich. Bei Beschwerden über Verstöße gegen die Regeln guter Praxis, nimmt die Ombudsperson eine erste Prüfung vor (§ 11). 

2019 wurde an der ASH Berlin die Satzung zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, unter Berücksichtigung der DFG-Leitlinien, verabschiedet. Sie definiert Grundsätze, zu deren Einhaltung alle an der ASH Berlin tätigen Personen bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit verpflichtet sind, und regelt somit die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten an der Hochschule.

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