Vor der Abreise

Vor Ihrer Abreise gibt es einige wichtige Dinge vorzubereiten, zum Beispiel müssen Sie sich eventuell um ein Visum oder eine Krankenversicherung kümmern. Bitte benutzen Sie unsere Checkliste um sicherzustellen, dass Sie nichts vergessen haben:

3-4 Monate vor der Abreise

Kümmern Sie sich um eine Unterkunft in Berlin. Falls wir Sie nicht in einem Wohnheim unterbringen können, können Sie sich auch direkt beim studierendenWERK BERLIN um einen Platz bewerben. Wenn Sie eine private WG oder Wohnung suchen, ist es nicht immer möglich, schon vor der Ankunft eine Unterkunft zu finden, denn oft möchten die Mitbewohner_innen der WG Sie erst persönlich kennen lernen, bevor sie eine Entscheidung treffen ("WG-Casting"). Es kann daher sein, dass Sie sich erst nach Ihrer Ankunft in Berlin um ein Zimmer kümmern können. Dies hat den großen Vorteil, dass Sie das Zimmer vorher sehen und auch einen Eindruck der Mitbewohner_innen gewinnen können.

Mehr zu Wohnen und Unterkunft

Überprüfen Sie, ob Ihr Reisepass / Ausweis für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland gültig ist.

Studierende mit einer Staatsangehörigkeit aus der Europäischen Union (EU) oder den folgenden Ländern benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland:
Andorra / Australien / Brasilien / El Salvador / Honduras / Island / Israel / Japan / Kanada / Liechtenstein / Monaco / Neuseeland / Norwegen / San Marino / Schweiz / Südkorea / USA / Vereinigtes Königreich (UK).

ACHTUNG: Da es momentan sehr schwierig ist, einen Termin für eine Aufenthaltsgenehmigung in Berlin zu bekommen, empfehlen wir dennoch ALLEN Studierenden, die nicht aus einem EU-Staat kommen, bereits in ihrem Heimatland vor der Einreise nach Deutschland ein Visum für die gesamte Aufenthaltsdauer zu beantragen. Dies ist möglich in einer deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im jeweiligen Heimatland. 

Studierende aus allen anderen Ländern benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum und sollten dies bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in ihren Heimatländern beantragen.

Im Laufe des Visumsantrags müssen Sie nachweisen, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland über ausreichende finanzielle Mittel verfügen (934 € pro Monat, den Sie in Deutschland verbringen werden). Dies kann über ein Sperrkonto, Stipendienbriefe oder Ähnliches nachgewiesen werden. Welcher Finanzierungsnachweis gefordert wird, bestimmt die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Land. Weitere allgemeine Informationen zum Finanzierungsnachweis finden Sie auf der Homepage von study-in-germany.de. Für die Erteilung eines Visums muss in der Regel eine Gebühr von 75-80 EUR bezahlt werden.

Da es bis zu vier Monate dauern kann, bis Sie Ihr Studierendenvisum erhalten, sollten Sie sich so schnell wie möglich darum kümmern. Oft dauert besonders die Beantragung eines Sperrkontos als Finanzierungsnachweis mehrere Wochen! Sie benötigen für Ihren Visumsantrag zudem die Zusage ("Letter of Acceptance") von der ASH Berlin, daher sollten Sie uns Ihre Bewerbung noch vor der üblichen Deadline schicken, damit wir Ihre ASH Berlin-Dokumente schnellstmöglich erstellen können.

Wenn nicht anders beantragt, wird das Visum meist mit einer Gültigkeit von 90 Tagen nach der Einreise ausgestellt. Nach Ablauf des Visums müssen Sie sich um eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland kümmern. Bitte beachten Sie, dass es derzeit extrem schwierig ist, einen Termin dafür zu bekommen. Daher empfehlen wir, ein Visum bereits in der deutschen Botschaft des Heimatlandes für die gesamte Aufenthaltsdauer zu beantragen!

Alle Studierenden (auch Austausch- und Erasmus+ Studierende) müssen eine Bestätigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen, die über den gesamten Semesterzeitraum gültig ist (1. Oktober – 31. März / 1. April – 30. September), um an einer deutschen Hochschule eingeschrieben zu werden. Bei Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich vor Beginn Ihres Aufenthalts an incoming@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu.

Wenn Sie eine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, wird diese eventuell auch in Deutschland anerkannt. In diesem Fall müssen Sie KEINE zusätzliche deutsche Krankenversicherung abschließen, sondern einfach eine so genannte Versicherungsbefreiung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse nachweisen. Diese ist nötig, um Ihre Einschreibung an der ASH Berlin abzuschließen. Wir informieren Sie rechtzeitig vor Semesterbeginn, wo und wie Sie die Versicherungsbefreiung erhalten können. Nur in dem Fall, dass Sie in Deutschland eine bezahlte Arbeit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen.

  • Studierende aus EU-Ländern sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz sowie dem Vereinigten Königreich (UK): Wenn Sie in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse in Ihrem Herkunftsland versichert sind, wird Ihre Versicherung i.d.R. auch in Deutschland anerkannt. Dafür ist u.a. die EHIC, die European Health Insurance Cardnötig. Sie können sie bei Ihrer Versicherung kostenfrei bestellen, oft ist die EHIC aber auch schon auf der Rückseite Ihrer normalen Krankenversicherungskarte gedruckt. Die EHIC muss über die gesamte Laufzeit des Semesters gültig sein (1. Oktober – 31. März / 1. April – 30. September), bitte bringen Sie sie unbedingt nach Berlin mit. Vor Ihrer Abreise sollten Sie Ihre Krankenkasse fragen, auf welche Leistungen Sie in Deutschland Anspruch haben.
     
  • Studierende aus der Türkei: Wenn Sie über SGK in der Türkei krankenversichert sind, kann diese auch in Deutschland anerkannt werden. In diesem Fall müssen Sie unbedingt das sogenannte A/T 11 Formular (Original und als Kopie) und eine Passkopie vorweisen. Ansonsten können Sie auch direkt in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen (s. unten) oder eine private Krankenversicherung aus der Türkei mitbringen (diese muss in Deutschland gültig sein, Informationen zu privaten Krankenversicherungen finden Sie weiter unten).
     
  • Studierende aus anderen Ländern: Sie können entweder eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen (s. unten) oder aus Ihrem Heimatland eine in Deutschland gültige private Krankenversicherung mitbringen (Informationen zu privaten Krankenversicherungen finden Sie weiter unten). Von letzterem raten wir jedoch ab. Oft sind die Versicherungen relativ teuer, bieten aber weniger Service und Behandlungsmöglichkeiten. Auch mit einer privaten Krankenversicherung benötigen Sie noch eine Bestätigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, die prüfen muss, ob Ihre private Krankenversicherung die Standards erfüllt. Wenn dem nicht so ist, müssen Sie eine neue Versicherung abschließen.
     
  • Deutsche Studierende bzw. Studierende, die bereits eine deutsche Krankenversicherung haben: Falls Sie bereits über eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung verfügen, beantragen Sie bitte dort die "Versicherungsbescheinigung für die Einschreibung an einer Hochschule", die elektronisch übermittelt werden muss. Falls Sie eine deutsche private Krankenversicherung haben, benötigen Sie zusätzlich dazu die Versicherungsbefreiung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Wir informieren Sie rechtzeitig vor Semesterbeginn, wo und wie Sie die Versicherungsbefreiung erhalten können.

Deutsche gesetzliche Krankenversicherung: Falls Sie unter 30 Jahre alt sind, können Sie eine gesetzliche Krankenversicherung beantragen (ca. 105 EUR pro Monat). Studierende, die älter als 30 Jahre sind, haben keinen Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung zum Studierendentarif. Sie können sich entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenkasse versichern.

Private Krankenversicherung: Sie können eine private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland mitbringen, wenn diese in Deutschland gültig ist und die Minimumstandards erfüllt. Sie können auch in Deutschland eine private Krankenversicherung abschließen. Die Kosten dafür sind je nach Deckungsbeitrag unterschiedlich. Das Deutsche Studentenwerk arbeitet mit der Union Versicherungsdienst GmbH zusammen, um Studierenden eine bezahlbare private Krankenversicherung anzubieten. Bitte beachten Sie: Wenn Sie unter 30 Jahre alt sind, raten wir Ihnen dringend zu einer deutschen gesetzlichen Versicherung, da die meisten privaten Versicherungen oft deutlich weniger Behandlungen abdecken. Zudem sollten Sie wissen, dass Ihre Entscheidung zu einer privaten Versicherung während des Studiums nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie darüber nachdenken, länger in Deutschland zu bleiben.

Egal ob Sie eine private Krankenversicherung in Ihrem Heimatland oder in Deutschland abschließen, Sie benötigen zur Einschreibung an der ASH Berlin wie ganz oben beschrieben ebenfalls eine Versicherungsbefreiung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Wir informieren Sie rechtzeitig vor Semesterbeginn, wo und wie Sie die Versicherungsbefreiung erhalten können.

Die ASH Berlin erhebt keine Studiengebühren für Austauschstudierende. Es gibt aber obligatorische Beiträge zum Studierendenwerk und zum Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr:

  • Das studierendenWERK BERLIN kümmert sich im Auftrag des Landes Berlin um die soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche und kulturelle Betreuung der Studierenden in Berlin und unterhält diverse Angebote (z.B. die Mensa, kostenlose psychologische Beratung, Wohnheime, kulturelle Events, Jobdatenbank usw.).
  • Das Semesterticket berechtigt für den gesamten Zeitraum des Semesters zur Benutzung aller S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse, Fähren und Regionalverkehr in Deutschland. Das Semesterticket  ist im Vergleich zu anderen Tickets sehr preiswert. (Zum Vergleich: Wenn Sie sich in der gleichen Zeit eine reguläre Monatskarte für die Tarifzonen ABC kaufen würden, läge der Gesamtpreis bei 642,00 EUR). Das Ticket ist im Wintersemester vom 1. Oktober bis 31. März gültig, im Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September. Die Gültigkeit des Semestertickets kann nicht verändert oder pauschal an Ihren individuellen Aufenthaltszeitraum angepasst werden. Während der Orientierungstage erhalten Ihre Campuscard (Studierendenausweis) und detaillierte Informationen zum Semesterticket. 

Gebühren für Austauschstudierende im Sommersemester 2024: 230,49 EUR 
Die Gebühren bestehen aus dem Beitrag zum studierendenWERK BERLIN (54,09 EUR) + Beitrag zum Semesterticket (176,40 EUR) =  230,49 EUR.

Die Gebühren für Austauschstudierende im Wintersemester 2024/25 werden rechtzeitig hier bekanntgegeben.

Alle Austauschstudierenden erhalten etwa drei Monate vor Semesterbeginn eine E-Mail mit Informationen, wie Sie die Semestergebühren bezahlen können. Bei Überweisungen aus dem Ausland achten Sie bitte auch darauf, dass Ihre Bank die Gebühren für den Transfer nicht von dem zu zahlenden Betrag abzieht. Die Differenz zu unvollständig eingegangenen Beträgen muss nachgezahlt werden. Falls Sie die Gebühren nicht bezahlen, können Sie NICHT an der ASH Berlin studieren.

Die Gebühren müssen spätestens bis zum folgenden Datum gezahlt werden: 
Sommersemester 2024: 29. Februar 2024
Wintersemester 2024/25: 15. August 2024

Planen Sie Ihr Ankunftsdatum und teilen Sie uns dies mit. Sie sollten spätestens zu Beginn der verpflichtenden Orientierungstage in Berlin sein. Damit Sie genügend Zeit haben, sich in Berlin einzuleben und vielleicht auch einen Jetlag zu überstehen (falls Sie aus einer anderen Zeitzone anreisen), empfehlen wir, mindestens 2-5 Tage vor den oben genannten Tagen anzukommen.

1-2 Monate vor der Abreise

Studierende, die NICHT aus EU-Mitgliedsstaten oder aus Norwegen, Island oder Liechtenstein kommen, müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bzw. vor Ablauf Ihres Visums beim Landesamt für Einwanderung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Aufgrund der sehr langen Wartezeiten beim Landesamt für Einwanderung, empfehlen wir Ihnen dringend, bereits in ihrem Heimatland ein Visum für die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland zu beantragen!

Anderenfalls sollten Sie sich baldmöglich um einen Online-Termin mit dem Landesamt für Einwanderung bemühen. Nutzen Sie dazu bei Fragen unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Terminbuchung.

Mehr zur Aufenthaltserlaubnis

Fall Sie noch keine langfristige Unterkunft in Berlin gefunden haben oder Ihre Unterkunft erst einige Zeit nach Ihrer Ankunft zur Verfügung steht, sollten Sie sich um eine kurzfristige Wohnmöglichkeit kümmern. Für die ersten Tage empfiehlt sich zum Beispiel ein Hostel. Bitte beachten Sie die Lage der ASH Berlin im Bezirk Hellersdorf. Eine Unterkunft in den östlichen Bezirken von Berlin entlang der S-Bahn Linie S5 oder der U-Bahnlinie U5 wäre daher am praktischsten für Sie.

Bei Berlin.de oder anderen Suchmaschinen können Sie Berlin-weit nach Hostels suchen.

Wenn Sie sich beim Buddy-Programm angemeldet haben und wir Ihnen eine_n Buddy-Partner_in vermitteln konnten, erhalten Sie etwa 1-2 Monate vor Semesterbeginn eine E-Mail von uns mit den Kontaktdaten. Treten Sie mit Ihrem_Ihrer Buddy-Partner_in in Kontakt und machen Sie einen Termin für ein erstes Treffen aus.

Mehr zum Buddy-Programm

Kurz vor der Abreise

Packen Sie sämtliche Dokumente ein, die Sie für Ihren Austauschaufenthalt und/oder Ihr Praktikum benötigen (u.a. Reisepass oder Personalausweis / ID-Karte, Krankenversicherungsdokumente, Letter of Acceptance der ASH Berlin, Learning Agreement oder Training Agreement).

Nehmen Sie genügend Euro in bar für die ersten Tage in Berlin mit und klären Sie, wie und wo Sie in Deutschland Bargeld abheben können. Überprüfen Sie außerdem, ob es auf Ihren Geld- und/oder Kreditkarten wöchentliche oder monatliche Limits gibt und ob diese für größere Zahlungen (z.B. Miete und Kaution im ersten Monat) ausreichen oder vorab angepasst werden sollten. Tauschen Sie vorher, falls nötig, genügend Bargeld in Euro um.

Packen Sie warme und wetterfeste Kleidung ein, dem Klima in Deutschland entsprechend.