Personalmobilität mit Erasmus+ (STT)

Erasmus+ bietet für alle Beschäftigten der Hochschule (Mitarbeiter_innen und Lehrende) die Möglichkeit, im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität in Europa Fort- und Weiterbildungen zu absolvieren.

Die Vorteile:

  • Aufenthalt auf der Basis eines vorab erstellten Arbeitsprogramms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Auf- und Ausbau von fachlichen Netzwerken
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen

Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an europäischen Partnerhochschulen der ASH Berlin und an ausländischen Einrichtungen, wie Hospitanzen, Studienbesuche, Workshops oder die Teilnahme an zentralen Weiterbildungswochen, sog. „Staff weeks".  Auch die Teilnahme an Sprachkursen ist möglich. Die Teilnehmer_innen erhalten eine Pauschale für Fahrtkosten und Aufenthalt. Bitte beachten Sie, dass für Sprachkurse und z.T. auch für Staff Weeks i.d.R. auch Teilnahmegebühren erhoben werden, die nicht zusätzlich gefördert werden können.

Die Förderung umfasst ländergestaffelte Tagessätze (Übernachtungskosten und Aufenthalt) für Weiterbildungstage, distanzabhängige Fahrtkosten, plus ggf. Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit Behinderung.

An STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen teilnehmen, z.B.:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Lehrende und Mitarbeiter_innen der Fachbereiche/Studiengänge
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung 

Formate für eine Weiterbildung im Rahmen von Erasmus:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Staff Weeks, Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen und Weiterbildungskursen 

Die Mindestdauer für eine Trainingsmobilität beträgt 2 Tage, die Höchstdauer 2 Monate (60 Tage). In der Regel werden an der Alice Salomon Hochschule Berlin Förderungen mit einer Dauer von 3 bis 5 Werktagen ausgesprochen. Bitte denken Sie daran, Ihren STT-Aufenthalt rechtzeitig mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten abzustimmen.

Die Mobilitätszuschüsse werden nicht nach dem Bundesreisekostengesetz berechnet, sondern nach von der EU vorgegebenen sog. „Stückkosten“ für Fahrt und Aufenthalt. Generell gilt, dass eine parallele Förderung gleichartiger Kosten durch andere EU-Programme ausgeschlossen ist.

Bitte beachten: Die Tagespauschalen (für Aufenthalt) können nur für die Tage erstattet werden, an denen nachweislich Aktivität im Rahmen von Erasmus+ stattfindet.

Die Gesamtförderung setzt sich aus sog. „Stückkosten“ für die Reise und den Aufenthalt zusammen. Mögliche Überschüsse verbleiben beim Zuwendungs­empfänger (Teilnehmer_in) und sind entsprechend beim Finanzamt zu melden.

Die Beträge des Mobilitätszuschusses berechnen sich auf Tagesbasis. Förderbar sind Tage, an denen eine durch die Gasthochschule/Gastinstitution am Ende der Mobilität bestätigte Aktivität stattfand.

Die Angaben der Dauer des Aufenthaltes schließen die Tage für die An-/Abreise aus, es sei denn an diesen bestand ebenfalls eine von der Gasthochschule bestätigte Anwesenheitspflicht mit entsprechender Aktivität.

Distanzen können Sie im Distanzrechner der EU berechnen. Im folgenden finden Sie eine Auflistung der Fahrtkosten.

Wichtig: Ihre geplante Weiterbildung im Rahmen von Erasmus+ muss vorab mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten abgestimmt sein.

einfache Entfernung (gemäß Distanzrechner der EU KOM) Betrag (Hin- und Rückfahrt)
< 100 km entfällt
100 - 499 km 180 €
500 - 1.999 km 275 €
2.000 - 2.999 km 360 €
3.000 - 3.999 km 530 €
4.000 - 7.999 km 820 €
> 8.000 km 1.100€
Je nach Ländergruppe gelten die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:    
     
Gruppe 1: 180 Euro/Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich    
Gruppe 2: 160 Euro/Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern    
Gruppe 3: 140 Euro/Tag für Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn    
  1. zur Beantragung:
    Anträge auf eine Erasmus+ Mobilität zur Weiterbildung können momentan laufend im International Office eingereicht werden. Bitte füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es digital und schicken es per E-Mail an internationales@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu. Das Antragsformular enthält detaillierte Hinweise zum Ablauf.  Bitte stimmen Sie Ihr Vorhaben vorab inhaltlich und zeitlich unbedingt mit Ihrer Abteilungsleitung ab – Ihr_e Fachvorgesetzte_r muss den dazugehörigen Dienstreiseantrag (s. unten) auch mitunterzeichnen, ebenso wie der/die Dekan_in, sofern Sie einem Fachbereich zugeordnet sind.  Bitte senden Sie alle E-Mails, Fragen, Unterlagen etc. an internationales@ash-berlin.eu. Hinweis: Demnächst wird das Bewerbungsverfahren digitalisiert, dann veröffentlichen wir den Link zum digitalen Anmeldebogen an dieser Stelle. 
  2. nach Zusage durch das International Office, vor der Abreise:
    • Mobility Agreement for Training (gescannte Kopie mit allen drei erforderlichen Unterschriften)
    • Dienstreise-Antrag (das Formular können Sie im Intranet herunterladen). Bitte reichen Sie nach der Finanzzusage durch das International Office (I.O.) Ihren Dienstreiseantrag beim I.O. ein. Auf dem DR-Antrag muss auch die Unterschrift Ihres_r Fachvorgesetzten sowie des Fachbereichsdekanats vorliegen (bitte an Dekan_in mit cc an Geschäftsführer_in). Das I.O. bestätigt auf dem Antrag die Förderung durch Erasmus+, trägt die vereinbarte Summe ein und leitet das Dokument an die Drittmittelabteilung weiter.
    • Antragsformular A1 (Bitte das Formular für Beamte und Angestellte (Download hier) ausfüllen und als Teil des Dienstreiseantrags mindestens 4-6 Wochen vor der geplanten Reise einreichen)
    • Grant Agreement (wird Ihnen nach Eingang des Mobility Agreements vom International Office zugesandt) – bitte mit Originalunterschrift zurück
    • Sicherheitsbelehrung (wird Ihnen nach Eingang des Mobility Agreements vom International Office zugesandt): aufgrund der anhaltenden Pandemie können Mobilitäten nur angetreten werden, wenn vorab die sog. Sicherheitsbelehrung unterzeichnet wurde. Zudem achten Sie bitte darauf: für den Fall, dass bis zum Antritt der Reise eine Reisewarnung für Ihr Zielland vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wird, darf die Reise nicht angetreten werden, selbst wenn sie bereits genehmigt wurde. Es wird daher in jedem Fall empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, Reisebuchungen eher kurzfristig vorzunehmen bzw.  möglichst flexible Buchungs- und Stornierungsvereinbarungen zu treffen.
    • Certificate of Attendance ausfüllen und ausdrucken - bitte am Ende des Aufenthalts (Datum des letzten Tags der Aktivität) von der aufnehmenden Einrichtung unterzeichnen lassen (mit Stempel).

Nach der Reise sind im International Office (z.H. v. Irene Gropp) folgende Unterlagen einzureichen:

  • Abgabe des Certificate of Attendance (Bestätigung der Gasthochschule/ Institution) über den durchgeführten Aufenthalt (Original)
  • Abgabe der Reisekostenabrechnung mit einem "vereinfachten Verfahren" (das dazugehörige ASH-Formular können Sie im Intranet herunterladen): Bitte reichen Sie hierzu das Formular "Reisekostenabrechnung", mit ausgefüllter Kopfzeile und unter Angabe von Beginn/Ende der Dienstreise sowie Beginn/Ende des Dienstgeschäfts sowie Ihre Bordkarten des Hin- und Rückflugs (ggf. Zugticket) im Original ein.
  • EU-Online-Fragebogen über Ihren Aufenthalt: Sie erhalten nach Ihrer Rückkehr per E-Mail eine Aufforderung, einen elektronischen Bericht für die Europäische Kommission abzugeben. Dies nimmt ca. 5 Minuten in Anspruch. Hierzu haben Sie maximal 30 Tage Zeit.

Im Rahmen des Erasmus+ können Sonderfördermittel gezahlt werden. Dies betrifft für das STT-Mobilitätsprogramm Teilnehmer_innen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Die unter Berücksichtigung der Sonderförderung bewilligten Beträge dürfen die oben erwähnten maximalen Gesamtbeträge übersteigen. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität eingereicht werden.

Lehrende ohne Festanstellung an der ASH Berlin, die an über STT-geförderten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bitte füllen Sie die Versicherungskenntnisnahme aus und geben sie mit den anderen Unterlagen ab.

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatdozent_innen, Lehrbeauftragte, Emeriti und ähnliche Personengruppen während ihres Auslandsaufenthalts durch die Hochschule oder das Erasmus+ -Programm weder haftpflicht- noch unfall- oder krankenversichert sind.

Da der Stipendiengeber (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn oder die ASH Berlin) nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem Erasmus-Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandslehraufenthaltes folgende Versicherungen abzuschließen:

  • Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport aus dem Ausland
  • Unfallversicherung mit Auslandsschutz
  • Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz

Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen: weitere Informationen erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD

Ansprechpartnerin

Irene Gropp

Leiterin International Office, Grundsatzfragen Internationalisierung/ Erasmus+ Hochschulkoordinatorin/ Verträge/ Mobilität von Lehrenden und (z.Z.) Mitarbeiter_innen der Verwaltung/ Drittmittelakquise/ Delegationen

Raum 346

Termine für Video- und/oder Audiokonferenz gerne auf Anfrage

T +49 030 99245 304

Irene Gropp

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