Erasmus+ Fort- und Weiterbildungsmobilität
Erasmus+ bietet für alle Beschäftigten der Hochschule (Mitarbeiter_innen und Lehrende) die Möglichkeit, im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität in Europa Fort- und Weiterbildungen zu absolvieren.
Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an europäischen Partnerhochschulen der ASH Berlin und an ausländischen Einrichtungen, wie Hospitanzen, Studienbesuche, Workshops oder die Teilnahme an zentralen Weiterbildungswochen, sog. „Staff weeks". Auch die Teilnahme an Sprachkursen ist möglich. Die Teilnehmer_innen erhalten eine Pauschale für Fahrtkosten und Aufenthalt. Bitte beachten Sie, dass für Sprachkurse und z.T. auch für Staff Weeks i.d.R. auch Teilnahmegebühren erhoben werden, die nicht zusätzlich gefördert werden können.
Die Förderung umfasst ländergestaffelte Tagessätze (Übernachtungskosten und Aufenthalt) für Weiterbildungstage, distanzabhängige Fahrtkosten, plus ggf. Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit Behinderung.
Die Mindestdauer für eine Trainingsmobilität beträgt 2 Tage, die Höchstdauer 2 Monate (60 Tage). In der Regel werden an der Alice Salomon Hochschule Berlin Förderungen mit einer Dauer von 3 bis 5 Werktagen ausgesprochen. Bitte denken Sie daran, Ihren STT-Aufenthalt rechtzeitig mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten abzustimmen.
Die Mobilitätszuschüsse werden nicht nach dem Bundesreisekostengesetz berechnet, sondern nach von der EU vorgegebenen sog. „Stückkosten“ für Fahrt und Aufenthalt. Generell gilt, dass eine parallele Förderung gleichartiger Kosten durch andere EU-Programme ausgeschlossen ist.
Bitte beachten: Die Tagespauschalen (für Aufenthalt) können nur für die Tage erstattet werden, an denen nachweislich Aktivität im Rahmen von Erasmus+ stattfindet.
Die Gesamtförderung setzt sich aus sog. „Stückkosten“ für die Reise und den Aufenthalt zusammen. Mögliche Überschüsse verbleiben beim Zuwendungsempfänger (Teilnehmer_in) und sind entsprechend beim Finanzamt zu melden.
Die Beträge des Mobilitätszuschusses berechnen sich auf Tagesbasis. Förderbar sind Tage, an denen eine durch die Gasthochschule/Gastinstitution am Ende der Mobilität bestätigte Aktivität stattfand.
Die Angaben der Dauer des Aufenthaltes schließen die Tage für die An-/Abreise aus, es sei denn an diesen bestand ebenfalls eine von der Gasthochschule bestätigte Anwesenheitspflicht mit entsprechender Aktivität.
Distanzen können Sie im Distanzrechner der EU berechnen. Im folgenden finden Sie eine Auflistung der Fahrtkosten.
Wichtig: Ihre geplante Weiterbildung im Rahmen von Erasmus+ muss vorab mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten abgestimmt sein.
einfache Entfernung (gemäß Distanzrechner der EU KOM) | Betrag (Hin- und Rückfahrt) |
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< 100 km | entfällt |
100 - 499 km | 180 € |
500 - 1.999 km | 275 € |
2.000 - 2.999 km | 360 € |
3.000 - 3.999 km | 530 € |
4.000 - 7.999 km | 820 € |
> 8.000 km | 1.100€ |
Je nach Ländergruppe gelten die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes: | ||
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Gruppe 1: 180 Euro/Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | ||
Gruppe 2: 160 Euro/Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | ||
Gruppe 3: 140 Euro/Tag für Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
Nach der Reise sind im International Office (z.H. v. Irene Gropp) folgende Unterlagen einzureichen:
Im Rahmen des Erasmus+ können Sonderfördermittel gezahlt werden. Dies betrifft für das STT-Mobilitätsprogramm Teilnehmer_innen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Die unter Berücksichtigung der Sonderförderung bewilligten Beträge dürfen die oben erwähnten maximalen Gesamtbeträge übersteigen. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität eingereicht werden.
Lehrende ohne Festanstellung an der ASH Berlin, die an über STT-geförderten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bitte füllen Sie die Versicherungskenntnisnahme aus und geben sie mit den anderen Unterlagen ab.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatdozent_innen, Lehrbeauftragte, Emeriti und ähnliche Personengruppen während ihres Auslandsaufenthalts durch die Hochschule oder das Erasmus+ -Programm weder haftpflicht- noch unfall- oder krankenversichert sind.
Da der Stipendiengeber (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn oder die ASH Berlin) nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem Erasmus-Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandslehraufenthaltes folgende Versicherungen abzuschließen:
Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen: weitere Informationen erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD
Leiterin International Office, Grundsatzfragen Internationalisierung/ Erasmus+ Hochschulkoordinatorin/ Verträge/ Mobilität von Lehrenden und (z.Z.) Mitarbeiter_innen der Verwaltung/ Drittmittelakquise/ Delegationen
Raum 346
Termine für Video- und/oder Audiokonferenz gerne auf Anfrage