Im Ausland lehren
Das Erasmus+ -Programm der Europäischen Kommission bietet Lehrenden der Alice Salomon Hochschule Berlin die Chance, relativ einfach für einen kurzen Zeitraum an einer Partnerhochschule im europäischen Ausland zu unterrichten (Erasmus+ Lehraufenthalt (STA)).
Das Erasmus+ -Programm fördert durch Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen der ASH Berlin die transnationale Zusammenarbeit in Europa und den Austausch von Fachwissen. Es dient der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung von Dozent_innen. Gleichzeitig soll auf diesem Wege ein Rahmen geschaffen werden, der es den Teilnehmenden des Programms erlaubt, ein anderes Europäisches Lehr- und Wissenschaftssystem kennen zu lernen.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Ein weiteres Ziel ist es, Studierende, die keine Gelegenheit zum Auslandsstudium haben, dennoch an der Heimatuniversität am Fachwissen internationaler Lehrender teilhaben zu lassen.
Die Lehrveranstaltung sollte in das Curriculum der Partnerhochschule integriert sein, bzw. das bestehende Lehrangebot ergänzen (z.B. in Form eines Blockseminars).
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
Auch Personal aus ausländischen Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden, sofern hierfür finanzielle Mittel verfügbar sind.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern in der Regel zwischen zwei Tagen und einer Woche (jeweils ohne Reisezeiten). Bei ausreichend verfügbaren Mitteln können die Aufenthalte bis zu zwei Monaten ausgedehnt werden. Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche (Beispiele: 3 Tage Aufenthalt – 8 Lehrstunden; 5 Tage – 8 Lehrstunden; 8 Tage – 16 Lehrstunden).
Die Mobilitätszuschüsse werden nicht nach dem Bundesreisekostengesetz berechnet, sondern nach von der EU vorgegebenen sog. „Stückkosten“ für Fahrt und Aufenthalt. Generell gilt, dass eine parallele Förderung gleichartiger Kosten durch andere EU-Programme ausgeschlossen ist.
Bitte beachten: Die Tagespauschalen (für Aufenthalt) können nur für die Tage erstattet werden, an denen nachweislich Lehraktivität stattfindet.
Die Gesamtförderung setzt sich aus sog. „Stückkosten“ für die Reise und den Aufenthalt zusammen. Mögliche Überschüsse verbleiben beim Zuwendungsempfänger (Teilnehmer_in) und sind entsprechend beim Finanzamt zu melden.
Die Beträge des Mobilitätszuschusses berechnen sich auf Tagesbasis. Förderbar sind Tage, an denen eine durch die Gasthochschule am Ende der Mobilität bestätigte Lehraktivität stattfand.
Die Angaben der Dauer des Aufenthaltes schließen die Tage für die An-/Abreise aus, es sei denn an diesen bestand ebenfalls eine von der Gasthochschule bestätigte Anwesenheitspflicht mit entsprechender Lehraktivität.
Distanzen können Sie im Distanzrechner der EU berechnen. Im folgenden finden Sie eine Auflistung der Fahrtkosten.
einfache Entfernung (gemäß Distanzrechner der EU KOM) | Betrag | Grünes Reisen |
---|---|---|
< 100 km | entfällt | entfällt |
100 - 499 km | 180 € | 210 € |
500 - 1.999 km | 275 € | 320 € |
2.000 - 2.999 km | 360 € | 410 € |
3.000 - 3.999 km | 530 € | 610 € |
4.000 - 7.999 km | 820 € | entfällt |
> 8.000 km | 1.100€ | entfällt |
Je nach Ländergruppe gelten die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes: | ||
---|---|---|
Gruppe 1: 180 Euro/Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | ||
Gruppe 2: 160 Euro/Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | ||
Gruppe 3: 140 Euro/Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | ||
Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Sonderfördermittel gezahlt werden. Dies betrifft für das STT-Mobilitätsprogramm Teilnehmer_innen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung. Die unter Berücksichtigung der Sonderförderung bewilligten Beträge dürfen die oben erwähnten maximalen Gesamtbeträge übersteigen. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität eingereicht werden.
Personal, das sich für nachhaltiges Reisen (Green Travel) entscheidet, kann zusätzliche Fördertage beantragen. Unter Green Travel sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise (mehr als 50 % der An- und Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Sofern Mitarbeitende aufgrund des nachhaltigen Reisens mehr als 6 Stunden Reisezeit haben, können Sie pro Strecke einen extra Tag Förderung beantragen. Wenn sich die Reisezeit auf über 14 Stunden beläuft, können 2 Reisetage beantragt werden. Green Travel muss über eine im Original unterschrieben Ehrenwörtliche Erklärung nachgewiesen werden.
Anträge auf eine Erasmus+ Mobilität zur Lehre können momentan laufend im International Office eingereicht werden. Bitte senden Sie eine E-Mail an gropp@ ash-berlin.eu. Bitte Sprechen Sie mit dem International Office über geplante Lehrtätigkeit im Ausland und über verfügbare Mittel im laufenden akademischen Jahr. Hinweis: Demnächst wird das Bewerbungsverfahren digitalisiert, dann veröffentlichen wir den Link zum digitalen Anmeldebogen an dieser Stelle.
nach Zusage durch das International Office, vor der Abreise:
Nach der Reise sind im International Office (z.H. v. Irene Gropp) folgende Unterlagen einzureichen:
Sollten die tatsächlichen Reise- und Aufenthaltskosten unter dem Pauschalbetrag liegen, so verpflichten sich die Teilnehmenden, den Überschuss zu versteuern. Sollte die Pauschale die tatsächlichen Kosten nicht abdecken, können Sie die Mehrkosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Falls Sie nicht alle Mittel benötigt haben sollten, ist der Differenzbetrag als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung anzugeben. Es ist daher zu empfehlen, alle Belege für das Finanzamt aufzubewahren.
Die Lehrenden ohne Festanstellung an der ASH Berlin, die an über STA-geförderte Lehrendenmobilität teilnehmen, haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bitte füllen Sie die Versicherungskenntnisnahme aus und geben sie mit den anderen Unterlagen ab.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatdozent_innen, Lehrbeauftragte, Emeriti und ähnliche Personengruppen während ihres Auslandsaufenthalts durch die Hochschule oder das Erasmus+ -Programm weder haftpflicht- noch unfall- oder krankenversichert sind.
Da der Stipendiengeber (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn oder die ASH Berlin) nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem Erasmus-Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandslehraufenthaltes folgende Versicherungen abzuschließen:
Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen: weitere Informationen erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD.
Bitte beachten Sie: Eine direkte Bewerbung bei der EU-Kommission oder beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ist nicht möglich.
Möglich ist auch die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem (Unternehmens-) Personal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Bildungseinrichtungen (auch NGO's) zu stärken.
Checkliste für Erasmus Lehrenden-Mobilität
Checkliste für Erasmus Lehrenden-Mobilität
20.07.2023 · 163 KB
Leiterin International Office, Grundsatzfragen Internationalisierung/ Erasmus+ Hochschulkoordinatorin/ Verträge/ Mobilität von Lehrenden und (z.Z.) Mitarbeiter_innen der Verwaltung/ Drittmittelakquise/ Delegationen
Raum 346
Termine für Video- und/oder Audiokonferenz gerne auf Anfrage