Auslandsaufenthalt Barrierefrei
Die Alice Salomon Hochschule Berlin arbeitet stetig daran die Studienbedingungen für Studierende so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das International Office steht Studierenden mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, die einen Aufenthalt im Ausland erwägen, in allen Planungsfragen zur Seite und stellt gerne Kontakt zu weiteren Unterstützungsangeboten her.
Melden Sie sich gerne bei Julia Okschewskaja für Fragen zum Auslandsstudium und Julien Schwarz für Fragen zum Auslandspraktikum.
Sonderförderung für Studierende mit Behinderung
Zur finanziellen Förderung der Mobilität müssen die Bedingungen für einen Auslandsaufenthalt frühzeitig mit den entsprechenden Institutionen (Krankenkasse, Sozialamt, BAföG-Amt u.a.) geklärt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu die entsprechenden Zuständigen.
Studierende sollten, sofern möglich, für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ auch BAföG in Anspruch nehmen, unabhängig von einer Beantragung von Sondermitteln. Neben der Förderung, die ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum über Erasmus+ mit sich bringt, haben Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel über das Erasmus+ Programm zu beantragen. Diese sollen dazu dienen, die durch den Auslandsaufenthalt anfallenden Mehrkosten aufzufangen, die nicht von Krankenkasse, Sozialamt oder anderen Trägern übernommen werden können. Die Sonderförderung kann nach der Auswahl für eine Erasmus+ Förderung von Studierenden und Graduierten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 beantragt werden.
Hilfreiche Links zur Finanzierung:
Fördersätze
Die Förderung kann entweder pauschal oder über einen eigenständig gestellten Antrag geschehen.
Pauschale Förderung
Bei einer pauschalen Förderung wird für den/die Antragsteller/-in der mögliche Länderhöchstsatz für das jeweilige Gastland des Aufenthalts bewilligt.
Studium
Ländergruppe 1: 500 EUR
Ländergruppe 2: 450 EUR
Ländergruppe 3: 400 EUR
Praktikum
Ländergruppe 1: 700 EUR
Ländergruppe 2: 650 EUR
Ländergruppe 3: 600 EUR
Beantragung von Pauschalförderung
Die Beantragung der Pauschalförderung erfolgt über die ASH Berlin. Die Beantragung erfolgt erst nach der Zusage auf einen Erasmus+ Platz und die reguläre Erasmus+ Förderung, aber vor Beginn des Aufenthalts. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Das Antragsformular liegt hierzum Download bereit.
Erforderliche Unterlagen vor dem Aufenthalt:
- Antragsformular im Original unterschrieben
- Nachweis über die Behinderung mit Angabe zum Grad der Behinderung
Erforderliche Unterlagen nach dem Aufenthalt:
- Gefördertenbericht (ergänzt um die besonderen Aspekte des Aufenthaltes mit Behinderung)
Mehrkosten
Kosten für die Mobilität im Ausland, die nicht über diesen Pauschalbetrag getragen werden können, erfordern einen eigenen Antrag auf Mehrkosten. Der Zuschuss errechnet sich auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, sofern nicht andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen. Förderbar sind zum Beispiel Ausgaben für Reisekosten, Fahrten vor Ort, Unterkunft, Bezahlung von Helfer- oder Betreuer/-innen, Kosten für medizinische Betreuung und ähnliches. Die Höchstgrenze für eine individuelle Sonderförderung durch das Erasmus+ Programm beträgt 10.000 EUR.
Beantragung von Mehrbedarf
Der Antrag auf Mehrbedarf muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts beim DAAD vorliegen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die zusätzliche Bearbeitungszeit von min. 2 Wochen im International Office.
Das Antragsformular liegt hierzum Download bereit.
Für die Beantragung der Sondermittel müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Erforderliche Unterlagen vor dem Aufenthalt:
- Antragsformular im Original unterschrieben
- Nachweis über die Behinderung mit Angabe zum Grad der Behinderung
- Kostenaufstellung für den Auslandsaufenthalt
- Aufstellung der Unterstützungsleistungen anderer Träger mit entsprechenden Nachweisen
Erforderliche Unterlagen nach dem Aufenthalt:
- Gefördertenbericht, ergänzt um die besonderen Aspekte des Aufenthaltes mit Behinderung
- für die Förderung auf Mehrbedarf: Originalbelege (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o.ä.).
Zur praktischen Vorbereitung
- European Agency for Special Needs and Inclusive Education: Informationen über Ausstattung der potentiellen Gasthochschule im europäischen Ausland
- LINK - Learning Inclusively Network + Know-how: EU Netzwerk im Bereich Studieren mit Behinderung, richtet sich an behinderte Studierende, die sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren und sich mit behinderten Studierenden aus dem potentiellen Gastland über Studienbedingungen austauschen möchten
- Auslandspraktikum Ratgeber: Informationen zum Auslandspraktikum mit Behinderung
- Studieren weltweit, erlebe es: Tipps für Studierende mit Behinderung
Ansprechpartner/-in
Julien Schwarz
Koordinator für Outgoing-Studierende (Praktikum): Auslandspraktikum Erasmus+ und Nicht-EU-Länder/ Finanzierung von Praktika im Ausland/ Ansprechpartner für Studienfahrten
International Office
Raum 345
Termine an anderen Tagen nach Vereinbarung.

Julia Okschewskaja
Koordinatorin für Outgoing-Studierende (Studium): Erasmus+ und Nicht-EU-Studienaufenthalte/ Finanzierung von Auslandsaufenthalten/ Erasmus+ STT Weiterbildung im Ausland
International Office
Raum 345
Do 11-13 Uhr
