Vereinbarkeit von Arbeit und Familie

Die ASH Berlin unterstützt alle Beschäftigten – Mitarbeiter/-innen der Verwaltung, studentisch Beschäftigte und Lehrende – bei der Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Hier finden Sie einen Überblick über die gesetzlichen und hochschulinternen Regelungen zu Teilzeit, Mutterschutz und Elternzeit:

Schwangerschaft und Mutterschutz

Während einer Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes genießen alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, besonderen Schutz. Grundlage dafür ist das Mutterschutzgesetz. Es schützt die schwangere Frau und Mutter vor Kündigung und finanziellen Einbußen. Darüber hinaus schützt das Gesetz die werdende Mutter und das Ungeborene vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz. Der Mutterschutz für erwerbstätige Frauen beginnt sechs Wochen vor der Geburt bzw. vor dem errechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen nach der Entbindung, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Falls eine Frau möchte, darf sie zwar innerhalb der vorgeburtlichen Schutzfrist noch arbeiten, kann diesen Entschluss jedoch jederzeit revidieren. Der Arbeitgeber hingegen darf nicht verlangen, dass eine schwangere Beschäftigte in diesen sechs Wochen zur Verfügung steht. Absolutes Beschäftigungsverbot besteht in den ersten acht Wochen nach der Geburt.

Einen Leitfaden zum Mutterschutz inkl. des Mutterschutzgesetzes finden Sie unter diesem Link.

Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig. Nimmt die Mutter nach der Geburt des Kindes Elternzeit, so verlängert sich der Kündigungsschutz über die Frist des Mutterschutzgesetzes hinaus bis zum Ablauf der Elternzeit.

Das Mutterschutzgesetz gibt keine Fristen vor, wann die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss. Allerdings kann der Arbeitgeber den Verpflichtungen gemäß dem Mutterschutzgesetz, nur nachkommen, wenn sie/er Kenntnis von einer Schwangerschaft hat.

Sind notwendige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen nur während der Arbeitszeit möglich, muss den schwangeren Arbeitnehmerinnen die Zeit dafür ohne Kürzung des Arbeitsentgelts gewährt werden.

Der Arbeitgeber muss es werdenden und stillenden Müttern ermöglichen, sich in den Pausen und, soweit es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit, hinzulegen und auszuruhen. An der ASH Berlin finden Sie Ruhemöglichkeiten (Liegen) im Sanitäts- und Wickelraum (Raum 323) sowie im Aufenthaltsraum für Verwaltung und Lehrkräfte (Raum 002). 

Vaterschutzfristen gibt es nicht. Doch sieht der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) „bei Niederkunft der Ehefrau“ die bezahlte Freistellung für einen Arbeitstag vor. Ist der Vater nicht mit der werdenden Mutter des Kindes verheiratet, kann er herkömmlichen Urlaub nehmen.

Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit können Arbeitnehmer/-innen in jedem Beschäftigungsverhältnis zur ASH Berlin beantragen, das heißt Anspruch haben auch befristete Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, studentische Mitarbeitende sowie Auszubildende. Mütter und Väter haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit, wenn sie ihr Kind selbst betreuen. Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen und jeweils bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. So ist es möglich, dass sich Eltern etwa zu Beginn des Schuleintritts intensiver um ihr Kind kümmern können.

Weitere Informationen zu Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus inkl. Partnerschaftsbonus finden Sie unter diesem Link.

Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Gleichzeitig ist zu erklären, für welche Zeiträume dann innerhalb der verbleibenden zwei Jahre Elternzeit beantragt wird. Möchte die Mutter direkt im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen, muss dies der ASH Berlin demzufolge eine Woche nach der Geburt beziehungsweise nach dem errechneten Geburtstermin mitgeteilt werden.

Die/Der Antragsteller/-in sind an die beantragte und genehmigte Dauer der Elternzeit gebunden. Diese kann nur mit Zustimmung der ASH Berlin als Arbeitgeber/-in vorzeitig beendet oder verlängert werden. In diesen Fällen sind die zuständigen Stellen der ASH Berlin bemüht, die Wünsche der beschäftigten Väter und Mütter zu berücksichtigen.

Anspruch auf das staatliche Elterngeld hat, wer ein Kind betreut und deswegen seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, aber auch, wer arbeitslos ist. Zu beantragen ist das Elterngeld bei einer Elterngeldstelle im Bundesland des Wohnsitzes. Das Elterngeld beträgt für erwerbstätige Mütter und Väter 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro monatlich. Der Mindestbetrag ist 300 Euro. Wird die Arbeitszeit reduziert, gibt es das Elterngeld anteilig nur für das wegfallende Arbeitseinkommen. Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich aus dem Zwölfmonatszeitraum vor dem Monat der Geburt des Kindes. Als Nachweis benötigen Sie die entsprechenden Lohnabrechnungen. Sollte Ihnen eine Lohnabrechnung fehlen, können Sie sich an die Personalabteilung wenden.

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeldstelle im Jugendamt des Wohnbezirkes gestellt werden. Das Antragsformular und ein Merkblatt finden Sie hier. Weitere Informationsangebote:

 

Ein Elternteil kann höchstens 12 Monate lang Elterngeld beziehen. Die Bezugsdauer erhöht sich um zwei auf 14 Monate, wenn sich beide Partner daran beteiligen. Das ist neu an der Elterngeldregelung von 2007 und der Grund dafür, warum viele Väter exakt zwei Monate Elterngeld und damit Elternzeit in Anspruch nehmen. Fälschlicherweise wurde diese neue Regelung in der Öffentlichkeit als "Vätermonate" diskutiert, so dass der Eindruck entstehen konnte, Väter dürften lediglich zwei Monate Elternzeit nehmen. Wenn beide, Mutter und Vater, gleichzeitig Elterngeld beanspruchen und dabei Teilzeit arbeiten, können sie dies allerdings nur maximal sieben Monate lang tun.