Vorstellung des Studiengangs (Inhalt, Umfang, Bewerbung)

Zugangsvoraussetzungen

Alle Bewerber_innen weisen eine bestehende, pädagogische Berufstätigkeit in einer Institution der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren im Umfang von mind. der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit nach.

Darüber hinaus gibt es je nach individueller Vorbildung verschiedene Zugangswege:

Alle Bewerber_innen benötigen entweder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung.

Auch ohne Abitur oder Fachabitur ist ein Studium nach § 11 Berliner Hochschulgesetz möglich, wenn Sie über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügen.

Hochschulzugang für beruflich qualifizierte gem. § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG):

§ 11 (1) BerlHG allg. Hochschulzugangsberechtigung

  • z.B. Meister_innen, Betriebs- und Fachwirt_innen, Fachschulabsolvent_innen oder Inhaber_innen von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder  pädagogischen Bereich (z.B. Erzieher_innen)

§ 11 (2) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

  • fachlich ähnlicher Berufsabschluss mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger Berufstätigkeit (in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger) im erlernten Beruf (z.B. Sozialassistent_innen)

§ 11 (3) BerlHG fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

  • fachfremde berufliche Qualifikation mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger Berufstätigkeit (in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger) im erlernten Beruf sowie Bestehen der Eignungsprüfung der Hochschule

 

Bewerber_innen mit abgeschlossener pädagogischer Berufsausbildung oder abgeschlossenem pädagogischen Studienab­schluss z.B. als

  • Ergotherapeut_in
  • Erzieher_in, Kinderpfleger_in
  • Gesundheits - und Kinderkrankenpfleger_in, Heilerziehungspfleger_in
  • Logopäd_in
  • Sozialhelfer_in, Sozialassistent_in, Sozialpädagogische_r Assistent_in
  • Grundschulpädagog_in, Heilpädagog_in, Musikpädagog_in, Rehabilitationspädagog_in, Sonderpädagog_in, Sozialarbeiter_in, Sozialpädagog_in, Waldorfpädagog_in
  • oder einer vergleichbaren pädagogischen Berufsausbildung bzw. vergleichbarem pädagogischen Studienabschluss

müssen zusätzlich mind. ein halbes Jahr Vollzeitbeschäf­tigung (bei Teilzeit entsprechend länger) in einer In­stitution für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren nachweisen.

Als Vollzeit werden in Berlin Stellen mit einem Umfang von ca. 37,5 bis 40 Stunden/Woche angesehen. Das Jahr hat 52 Wochen. Wir gehen bei einer Vollzeitstelle also von ca. 1950 Stunden/Jahr aus. Für ein halbes Jahr wären dies 975 Stunden.

Bewerber_innen mit abgeschlossener nicht-pädagogischer Berufsausbildung oder abgeschlossenem nicht-pädagogischen Studienabschluss müssen zusätzlich eine pädagogische Berufserfahrung von einer mindestens zweijährigen Vollzeittätigkeit (bei Teilzeit ent­sprechend länger) in einer Institution für Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren nachweisen.

Keine Zulassung für Bewerber_innen ohne einen Berufs- oder Studienabschluss.

Als Vollzeit werden in Berlin Stellen mit einem Umfang von ca. 37,5 bis 40 Stunden/Woche angesehen. Das Jahr hat 52 Wochen. Wir gehen bei einer Vollzeitstelle also von ca. 1950 Stunden/Jahr aus. Für ein halbes Jahr wären dies 975 Stunden.

 

 

Der Begriff „berufsintegrierend“ zeigt an, dass das Studium zeitlich parallel zur pädagogischen Berufstätigkeit verläuft und die berufliche Tätigkeit in enger fachlicher Verbindung zu den Inhalten des Studiums steht.

Alle Studierenden gehen während des gesamten Studiums einer pädagogischen Berufstätigkeit in einer Institution der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren im Umfang von mind. der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit nach.

Alle Bewerber_innen müssen insgesamt Folgendes nachweisen:

  • 1 Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
  • 2a pädagogische Abschluss oder 2b nicht-pädagogischer Abschluss
  • 3) bestehende pädagogische Berufstätigkeit

Bewerbung

Das Bachelorstudium "Kindheitspädagogik - berufsintegriert" startet zum Sommersemester (Beginn: 1. April) mit ca. 40 bis 45 Studienplätzen. Sie können sich dafür ab 1. Dezember bis 15. Januar über die Homepage der ASH Berlin bewerben.

Die Bewerbung erfolgt in drei Schritten:

  • Online-Registrierung bei hochschulstart.de
  • Bewerbung über das Portal hisconnect
  • Postalische Zusendung der Bewerbungsunterlagen

1. Registrierung

Wenn Sie sich für den Studiengang Kindheitspädagogik - berufsintegriert zum 1. Fachsemester bewerben möchten, ist zunächst eine Online-Registrierung über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erforderlich. Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erhalten nach der erfolgreichen Registrierung eine Bewerber-Identifikations-Nummer (BID) und eine Bewerbungs-Authentifizierungs-Nummer (BAN).

Sobald ein Zulassungsangebot vorliegt, können Sie dieses annehmen und erhalten dann einen Zulassungsbescheid.

2. Bewerbung

Im Anschluss an die Registrierung über hochschulstart.de verläuft die weitere Bewerbung dezentral, d.h. dass die Bewerbung im zweiten Schritt direkt über das Bewerbungsportal hisconnect erfolgt. Hierzu benötigen Sie die BID und BAN, die Sie bereits bei der Registrierung auf hochschulstart.de erhalten haben.  

Das Bewerbungsportal ist für alle Bewerber_innen verbindlich zu verwenden. Hierbei sowohl für deutsche als auch für ausländische Studienbewerber_innen sowie für Bewerber_innen nach gesetzlichen Sonderquoten.

Bitte lesen Sie vorher die Bewerbungsinformation für den BA Kindheitspädagogik - berufsintegriert

3. Zusendung

Im Anschluss an Ihre Onlinebewerbung müssen alle Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem von Ihnen unterschriebenen Anmeldeformular form- und fristgerecht an der ASH Berlin postalisch eingegangen sein.

Es gelten folgende Fristen:

  • bis zum 15.01. (Ausschlussfrist) für das Sommersemester

Der aktuelle Bearbeitungsstatus der Bewerbung an der ASH Berlin kann auf hochschulstart.de eingesehen werden.

Nach Erhalt eines Zulassungsbescheides sind bei der anschließenden schriftlichen Immatrikulation amtlich beglaubigte Kopien einzureichen. 

Hinweis für Bewerber_innen, die eine Assistenz bei der elektronischen Registrierung benötigen

Für Bewerber_innen, die glaubhaft machen, sich nicht selbständig auf elektronischem Wege registrieren oder bewerben zu können, besteht die Möglichkeit der Unterstützung durch die Allgemeine Studienberatung und das Immatrikulationsamt der ASH Berlin.

Hinweise zur Bewerbung

Ein Studienplatzwechsel setzt ein Studium im gleichen Studiengang (z.B. Pädagogik der Kindheit, Elementarpädagogik, Vorschulpädagogik o.ä.) sowie das Erfüllen der erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen voraus. Bitte lesen Sie sich die Informationsbroschüre für Studienplatzwechsler gründlich durch, bevor Sie den Zulassungsantrag für Studienplatzbewerber_innen in höhere Fachsemester ausfüllen. Vermerken Sie auf dem Antrag unbedingt den Studiengang: Kindheitspädagogik - berufsintegriert

Zulassungen für Studienplatzwechsler_innen können nur in dem Umfang erteilt werden, wie Studienplätze im entsprechenden Fachsemester frei geworden sind. Ob und wie viele Plätze im jeweiligen Semester frei werden, steht nach den Rückmeldungen der immatrikulierten Studierenden des Studiengangs fest. Die Rückmeldungen erfolgen jeweils bis Mitte Januar für das Sommersemester und bis Mitte Juli für das Wintersemester.

Die Bewerbung als Studienplatzwechsler_in kann nur im Bewerbungszeitraum erfolgen: Für das Sommersemester vom 01. Dezember eines Jahres bis 15. Januar des Folgejahres. Für das Wintersemester vom 01. Juni bis 15. Juli eines Jahres.

Sie könnten immer nur in das Fachsemester wechseln, das wir zum Sommer- bzw. Wintersemester anbieten, es freie Plätze gibt und Sie im Zuge des Zulassungsverfahrens einen Platz bekommen.

Im SoSe 2024 gibt es nur das 3. Fachsemester.

Den Antrag auf Studienplatzwechsel reichen Sie bitte zusammen mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungszeitraum bei der Immatrikulationsverwaltung ein.

 

Bewerber_innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), gelten als Zweitstudienbewerber_innen.

Bitte bewerben Sie sich in den o.g. drei Schritten über hochschulstart.de und hisconnect und lesen Sie vorher das Merkblatt für Zweitstudienbewerber/-innen.

Ohne deutsche HZB gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie oben dargestellt:

  • amtlich beglaubigtes Originalzeugnisses (in Originalsprache) sowie beglaubigte Kopie der deutschen Übersetzung
  • Nachweis über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse auf Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT).

Bei weitergehenden Fragen wende dich gerne an die Allgemeine Studienberatung: studienberatung@ash-berlin.eu