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Nr | QW05.24 |
Kursformat: | Einzelseminar |
Kursbeginn: | 03.06.2024 |
Seminarzeiten: | Mo 03.06.2024 (09.00-16.30 Uhr) |
Seminarort: | noch offen |
Anmeldefrist: | 29.04.2024 |
Die hauptsächlich durch Senatsmittel und bezirkliche Finanzierung ermöglichten Angebote können für Menschen den Übergang in das Regelsystem darstellen und diesen vermitteln. Teil der niedrigschwelligen Angebote sind u.a. medizinische Versorgung, Tagesstätten für Menschen ohne eigenen Wohnraum, die Kältehilfe im Winter als auch ganzjährige Notübernachtungen und Beratungsstellen sowie aufsuchende Angebote. Als Bestandteil der Wohnungsnotfallhilfe können die niedrigschwelligen Angebote für die sie adressierende Zielgruppe ein erster Kontakt mit Hilfsangeboten sein. Auch kann hier das Anknüpfen an frühere Prozesse ermöglicht werden. Dabei ist ein breit gefächertes Angebot ein
entscheidender Faktor für das Erreichen von, meist durch die beratenen Menschen selbst, festgelegten Zielen. Essentiell ist hierfür die Flexibilität und Orientierung am Bedarf der diese in Anspruch nehmenden Personen. Niedrigschwelligkeit bedeutet dabei anfänglich einen Zugang für möglichst alle. In aller Regel zunächst ohne Vorbedingungen und Paternalismus seitens der Beratenden. Wichtig ist hierbei auch die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme und ein Veränderungswunsch der adressierten Personen. In dem Seminar wird die Vielfalt der niedrigschwelligen Angebote dargestellt und ihre rechtliche Verankerung dargelegt. Das Spannungsfeld von Perspektivenentwicklung sowie deren oftmals gesetzlich festgelegte Grenzen wird diskutiert. Dabei wird das durchaus breit gefächerte Angebot der aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten und die sich dort ergebenden Herausforderungen anhand anonymisierter Beispiele aus der Praxis überprüft. Der zweite Teil des Seminars behandelt die Barrieren am Wohnungsmarkt bei der Versorgung von Wohnungslosen mit Individualwohnraum und die Wege zur Überwindung dieser Barrieren.
Themen werden dabei unter anderem die Versorgung von Wohnungslosen mit Trägerwohnungen, die AV Wohnen als Richtlinie für die Angemessenheit der Wohnkosten für Haushalte im Leistungsbezug, die Vermittlung von Wohnungslosen auf den freien Wohnungsmarkt , das Verfahren zur Erlangung von Wohnberechtigungsscheinen (WBS), das Geschützte Marktsegment und weitere Maßnahme zur prioritären Versorgung von Haushalten, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, sowie der Housing-First-Ansatz als spezifisches Hilfeangebot für besonders ausgegrenzte Wohnungslose mit multiplen Problemlagen sein.
7 Stunden
Dozent_innen | Prof.Dr. Volker Busch-Geertsema (Leitung) Manuel Eigmann (Leitung) |
Seminarzeiten | Mo 03.06.2024 (09.00-16.30 Uhr) |
Ansprechpartner_in |
Cordula Josic josic@ash-berlin.eu Tel.: 030/99 245 - 191 |