Persönliche Hilfen an Personen, die gem. § 1 AsylbLG leistungsberechtigt sind

Nr QW09.24
Kursformat: Einzelseminar
Kursbeginn: 06.09.2024
Seminarzeiten: Fr. 06.09.2024 (09.00-16.30 Uhr)
Seminarort: noch offen
Anmeldefrist: 26.07.2024
Teilnahmegebühr:

Kursbeschreibung

Die Versorgung, Unterbringung und Unterstützung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist eine große Herausforderung für die Kommunen vor Ort. Das Seminar bietet eine systematische Einführung in das Asylbewerberleistungsrecht unter Berücksichtigung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen Zusammenhängen und jüngsten Neuregelungen sowie aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung. Neben den rechtlichen Grundlagen der Leistungserbringung werden auch praxisorientierte Lösungsansätze vermittelt.
Inhaltlich erstreckt sich die Veranstaltung insbesondere auf den leistungsberechtigten Personenkreis (§ 1 AsylbLG), die Gewährung von Grundleistungen in der Anfangszeit des Aufenthaltes in Deutschland nach §§ 3 ff. AsylbLG (einschließlich sonstiger Leistungen nach § 6 AsylbLG), die Angleichung des Leistungsniveaus an die Sozialhilfe (sog. Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG) und Anspruchseinschränkungen nach § 1a AsylbLG.

7 Stunden

Dozent_innen Konrad Frerichs (Leitung)
Seminarzeiten Fr. 06.09.2024 (09.00-16.30 Uhr)
Ansprechpartner_in Cordula Josic
josic@ash-berlin.eu
Tel.: 030/99 245 - 191

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Anmeldung

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Eine Ermäßigung der Gebühr um 50% erhalten ausschließlich Leistungsbezieher_innen nach SGB II und XII und Studierende. Dies gilt nur bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die mit der Anmeldung eingereicht werden muss. Wird die Bescheinigung erst danach eingereicht, kann sie leider nicht mehr berücksichtigt werden. Leider können wir keine Ermäßigung für die Einzelseminare einer Weiterbildungsreihe anbieten.

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Cordula Josic
josic@ash-berlin.eu
Tel.: 030/99 245 - 191