Corona: Informationen für Studierende und Beschäftigte mit Familienaufgaben
Die Berliner Kitas bieten eine Notbetreuung an. Die Notbetreuung steht Eltern offen, wenn sie einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dieser kann auch nur an einzelnen Tagen oder stundenweise bestehen. Zusätzlich zum außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Wenn Sie ein nicht erkranktes Kind unter 12 Jahren, das von einer Schul- oder Kitaschließung betroffen ist, betreuen, stehen zudem die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Arbeitszeitausgleich, Erholungsurlaub sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens zur Verfügung. Darüber hinaus kann Ihnen eine Freistellung von bis zu 34 Arbeitstagen bzw. 67 Arbeitstagen bei Alleinerziehenden (bei 5-Tage Woche) unter Fortzahlung von 67% der Bezüge gewährt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
Die Regelung gilt zunächst befristet bis zum 31. März 2021 (vgl. Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen). Bereits in Anspruch genommene Freistellungstage aus dem Jahr 2020 werden angerechnet. Die Freistellungstage müssen nicht zusammenhängend genommen werden, halbe Freistellungstage können gewährt werden. Nach Ausschöpfen der Freistellungstage können bis zu 16 Tage Arbeitsbefreiung ohne Entgeltfortzahlung gewährt werden.
Die Bundesregierung hat rückwirkend zum 05.01.2021 das sog. Kinderkrankengeld ausgeweitet. Mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat. Das Kinderkrankengeld kann direkt bei der Krankenkasse beantragt werden (entsprechende Formulare finden sich auf den Internetseiten der Krankenkassen). Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 20 statt 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage.
Kleine Hilfestellungen von Wissenschaftler_innen und Expert_innen für psychische Gesundheit zum Umgang mit Stress und Ärger, um den Alltag in der Familie besser zu meistern, finden Sie unter www.familienunterdruck.de.
Hinweise auf weitere Beratungsmöglichkeiten schicken Sie bitte gerne an an familienbuero@ ash-berlin.eu.
Aktuell findet keine Kinderbetreuung an der ASH statt. Falls sich das ändert, werden die Eltern, denen bereits eine Betreuung in Aussicht gestellt wurde, von den Betreuer_innen kontaktiert.
Weitere Informationen wird es dann auch auf der Seite der Kinderbetreuung der ASH Berlin geben. Sie können uns Ihre Betreuungsbedarfe gern mit dem dort verlinkten Anmeldeformular an kinderbetreuung@ ash-berlin.eu melden, ob diese von uns abgedeckt werden können, ist aber zzt. noch nicht klar.
Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:
Beim Lotsen für Corona-Hilfen beim Bundesministerium für Arbeit gibt es eine schematische Übersicht, die Orientierung dazu gibt, welche Hilfen es für wen während der Pandemie gibt und wo sie bei Bedarf beantragt werden können.
Für das Pflegeunterstützungsgeld gelten im Zuge der Corona-Pandemie zeitlich begrenzte Sonderregelungen, aktuelle Informationen finden Sie in dieser FAQ von pflege.de.
Einen guten Übersichtsartikel zu den Möglichkeiten für Pflegende finden sie hier (Verbraucherzentrale).
Außerdem hat lt. KOBRA die Fachstelle für pflegende Angehörige eine Übersicht erstellt zu berlinweiten und bezirklichen Nachbarschaftshilfen unter Corona. Die Tabelle finden Sie: hier als Google Tabelle, die fortlaufend aktualisiert wird. Die Kollegen der Fachstelle führen aus: „Grundsätzlich scheinen uns die Seiten ‚coronaport‘ und ‚wir helfen‘ die vielversprechendsten Plattformen zu sein. Auch nebenan.de ist gut und dort können Anfragen vor allem auch individueller formuliert werden. Über eine Telefon Hotline (0800 866 55 44) ist das Angebot auch für nicht Internetnutzer erreichbar. […] Sollten Sie Hilfe bei der Vermittlung von Nachbarschaftshilfen benötigen, sprechen Sie uns gerne an!“
Jede Familie und jede Situation ist anders, deshalb berät Sie das Familienbüro im konkreten Fall gern!
Allgemeine Informationen der ASH Berlin für Studierende (mit und ohne Familienaufgaben) zur Corona-Situation und den Auswirkungen auf den Studienbetrieb und den Semesterstart finden Sie hier.
[Letzte Änderung: 08.06.]
Hinweise vorab:
BAföG
ALG-II/ SGB-II/ Hartz IV-Leistungen
Kurzarbeitergeld
Kinderzuschlag
Weitere relevante neue Regelungen
Informationen für Beschäftigte zum Thema Corona finden Sie hier.
Allgemeine arbeitsrechtliche Fragen und Antworten in Zeiten von Corona finden Sie auch beim BMAS (Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus).
Im SoSe 2020 gab es wegen geschlossener Einrichtungen die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Für Beschäftigte der ASH war das nur in bestimmten Fällen möglich. Anbei stehen noch die alten Informationen, die für das SoSe 2020 galten. Sobald es neue Informationen gibt, wird dieser FAQ-Punkt aktualisiert.
Ab dem 27.04.2020 werden die Regeln zum Zugang zu Notbetreuung angepasst, umfangreiche Infos gibt es auf den Seiten der Senatsverwaltung, u.a. in der Elterninformation vom 27.04.2020.
Anträge auf Notbetreuung
[Letzte Änderung: 02.12.20]
Falls die Kinderbetreuung für Ihr Kind unter 12 Jahren nicht gesichert ist, kommt unter bestimmten Umständen eine (bezahlte!) Freistellung für Sie in Frage!
Lt. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18.11.2020 sollen erwerbstätige Eltern ab sofort auch dann Lohnersatz bzw. deren Arbeitgeber_innen Entschädigungen erhalten, wenn Sie Kinder betreuen, die in Quarantäne sind und deshalb nicht arbeiten können, konkret: "Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird bis März 2021 fortgeführt, bei einem unter Quarantäne gestellten Kind ist ebenfalls eine Entschädigungszahlung für die Eltern möglich."
Am 07.04.2020 ist neu geregelt worden: Anbei eine kurze Zusammenfassung der Regeln, die im Rundschreiben des Bundesministerium des Innern vom 07.04.2020 aufgezählt sind. Es kommt aber - wie so oft - auf den Einzelfall an. Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gern unter familienbuero@ ash-berlin.eu.
1. Aktuelle Regelung: länger Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Augrund der Pandemie wir d das Kinderpflege-Krankengeld für Elternpaare umd 5 weitere Kalendertage je Elternteil und für Alleinerziehende für zusätzliche 10 Tage gewährt werden. Insgesamt stehen pro Kind dann 30 Tage lang Kinderpflege-Krankengeld zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass es im Haushalt keine andere PErson gibt,mdie das Kind pflegen kann- Außerdem muss eine Ärztin oder ein Arzt bescheinigen, dass das Kind betreut werden muss. Dies wurde am 18.9.2020 vom Bundestag beschlossen. Die Regelung wurde auf das Kalenderjahr 2020 begrenzt.
2. Neue/alte Regelunge: Freistellung wegen fehlender Kinderbetreuung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein bei:
a) Freistellung für Kinderbetreuung
b) Freistellung wegen Pflege einer/eines Angehörigen
3. Weitere Regelungen, falls 20 Tage Freistellung nicht ausreichend sind
Es existieren je nach Situation weitere Härtefallregelungen und andere gesetzliche Rahmenbedingungen, über die weitere Freistellungen für Kinderbetreuung und oder Pflege eines/einer Angehörigen möglich sind, für tarifbeschäftigte z.B. über den TVL §29. Bei Beratungsbedarf dazu melden Sie sich gern unter familienbuero@ ash-berlin.eu.
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ARCHIV:
Ab hier die inzwischen teilweise veralteten Details zu den Regelungen bis zum 09.04.2020:
Dazu aus den FAQs der Senatsverwaltung für Finanzen "Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Coronavirus" (Stand: 25.03.2020)
"Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich wegen der fehlenden Kinderbetreuung meiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann? Beamtinnen und Beamte, die zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen, weil Betreuungseinrichtungen oder Schulen geschlossen wurden, können für die Dauer von bis zu zehn Arbeitstagen vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Tarifbeschäftigten kann unter den gleichen Voraussetzungen wie für Beamtinnen und Beamte bis zu zehn Arbeitstage eine Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts gewährt werden. Für die Dienstkräfte kommt dann eine Freistellung zum Zwecke der Kinderbetreuung infrage, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Zu beachten ist, dass zunächst vorrangig die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens oder Wahrnehmung von Telearbeit, ggf. auch der Inanspruchnahme von Arbeitszeitausgleich, Erholungsurlaub, Abbau von Mehrarbeit von der Dienststelle, der Dienstvorgesetzten/dem Dienstvorgesetzten geprüft werden. Für Schlüsselpersonal, dessen Präsenz im Dienstgebäude erforderlich ist, bestehen Angebote der „Notbetreuung“ (https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv2020/pressemitteilung.906927.php). "
Ergänzung (Stand: 03.04.2020) Lt. Information des Personalrats der ASH gilt zum Procedere bei der Freistellung wegen Kinderbetreuung oder Pflege folgendes:
"Die bis zu 10 Tage Regelung "Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts" (§ 29 Abs. 3 TV-L) im Fall von Homeoffice / Betreuung von Kindern gilt bei einer Beschäftigung einer 5 Tage-Woche. Für Teilzeitbeschäftigte gilt diese Regelung entsprechend ihrer Arbeitstage / Woche (z.B. 3 Tage-Woche = bis zu 6 Tage Freistellung).
Diesen Antrag können auch Mitarbeiter_innen stellen, die während ihres Homeoffices ihre Angehörige pflegen müssen. Diese Angehörigen müssen jedoch im Hausstand der_s Mitarbeiter_innen leben.
Diese "Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts" kann auch gesplittet werden.
Die Genehmigung der_s direkten Vorgesetzten muss in allen Fällen gegeben sein. Der Antrag muss dann an personalbuero@ash-berlin.eu gestellt werden."
[Letzte Änderung: 08.04., 16:30]
Die Bundesregierung hat das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert (Pressemitteilung des BMBF vom 08.04.2020). Die Änderungen sollen rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft treten. Aus der Pressemitteilung:
"Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wird aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, wird um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden.
Für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie weiter andauern sollte, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung ermächtigt, mit einer Rechtsverordnung die Höchstbefristungsgrenze abhängig von der Dauer der Krise höchstens um weitere sechs Monate zu verlängern."
Jugendkulturzentrum Pumpe (Mitte)
Von Popcorn-Show bis zum Bau von Insekten-Hotels für Kinder ab 6 Jahren (Anmeldung erforderlich):
https://www.pumpeberlin.de/de/aktuelles/
Stiftung SPI Abenteuerspielplatz „Stadt der Kinder“ (Mitte/Prenzlauer Berg)
Ein Gelände mit verschiedenen Werkstätten und Angeboten, in denen Kinder pädagogisch begleitet ihre kreativen Ideen verwirklichen können (für Kinder von 6-14 Jahren, Kinder unter 6 müssen in erwachsener Begleitung bleiben):
https://www.stiftung-spi.de/projekte/asp/ Kinderbauernhof
NUSZ ufa fabrik e.V (Tempelhof)
Aktivitäten für Kinder ab 6 Jahren zu wöchentlich wechselnden Themen (Anmeldung erforderlich):https://nusz.de/kinder-jugend/kinderbauernhof/
Medienkompetenzzentrum CIA (Spandau)
Aktivitäten von Fotografie, für verschiedene Altersgruppen:
http://cia-spandau.de/portfolio-items/ferienprogramm-2-2/?portfolioID=14
Weitere Ferienangebote in Berlin und Brandenburg:
Empfehlungsportal für Ausflüge & Freizeittipps für Berlin mit Kindern:
https://www.ytti.de/
HIMBEER - Berlin mit Kind:
https://berlinmitkind.de/
Unterwegs mit Kind - in Berlin und Brandenburg:
https://unterwegsmitkind.com/
Kids-ontour in Brandenburg:
https://www.kids-ontour.de/Brandenburg/ausflugsziel-kinder-familie_1-2.html
Diese Liste wird demnächst ergänzt! Weitere Tipps zu hilfreichen Ressourcen werden gern entgegen genommen unter familienbuero@ ash-berlin.eu.
Berliner Familienportal: Corona-Zeit: Kinder zu Hause beschäftigen
Homeoffice und Homeschooling - Tipps zum effektiven Arbeiten und Lernen zuhause: https://www.kika.de/erwachsene/aktuelles/homeoffice-mit-kindern-100.html
Weitere Links - Update am 24.04.:
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Weitere Links - Update am 24.04.:
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Bewegungsideen für draußen: https://www.eltern.de/familie-urlaub/familienleben/sportuebungen-fuer-kinder
Grundschulkinder 10 - 12 Jahre
Weitere Links - Update am 24.04.:
Bewegungsideen für draußen: https://www.eltern.de/familie-urlaub/familienleben/sportuebungen-fuer-kinder
Die folgenden Links verweisen zu Lern- Angebote, die während der Schulschließungen kostenfrei sind:
Weiter Links - Update am 24.04.:
Informationen zu Beratungs- und Vernetzungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind(ern), u.a. in einer Moodlegruppe, finden Sie hier.
Familienbüro, Erstberaterin bei Diskriminierung
Raum 312
Sprechzeit:
Dienstag 13 bis 14.30 Uhr
Gerne können Sie auch Beratungstermine außerhalb der Sprechzeit vereinbaren. Schreiben Sie mir bitte eine Mail mit Ihrem Beratungswunsch und Ihren Erreichbarkeiten. Eine Beratung ist persönlich, telefonisch oder online möglich.