Wichtige Informationen für Erstsemester SoSe 2023

Um Ihnen den Einstieg ins Studium zu erleichtern, laden wir Sie herzlich zu den Orientierungstagen am 13. und 14. April 2023 jeweils von 9 bis 16 Uhr ein. Das Programm wird demnächst hier veröffentlicht.

Weiterführendes zur Studienorganisation des ersten Semesters lesen Sie bitte vorher im Erstsemester-Handbuch

Die Immatrikulationsbescheinigung wird postalisch an Sie versendet. Weitere Infos finden Sie hier.

 

Verlängertes Bewerbungverfahren für Sommersemester 2023

Für das Sommersemester 2023 können Sie sich auch jetzt bewerben.

Füllen Sie einfach den Zulassungsantrag  aus und schicken ihn per Post an das Immatrikulationsamt der ASH.

Zugangsvoraussetzungen

In der berufsintegrierenden Studienform ist der Zugang auch für Quereinsteiger_innen ohne pädagogische Berufsausbildung oder pädagogisches Studium möglich.

Der Begriff „berufsintegrierend“ zeigt an, dass das Studium zeitlich parallel zur pädagogischen Berufstätigkeit verläuft und die berufliche Tätigkeit in enger fachlicher Verbindung zu den Inhalten des Studiums steht. In einem pro Modul jeweils festgelegten Umfang werden Studienleistungen dabei in Verbindung mit der berufspraktischen Realisierung von an der Hochschule erworbenen Kompetenzen direkt am Arbeitsplatz erbracht.

Ein entsprechender aktueller Nachweis über die fortgeführte pädagogische Berufstätigkeit von mindestens der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit in einer Institution für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren ist über den gesamten Verlauf des Studiums innerhalb des jeweiligen Rückmeldezeitraumes zu erbringen.

Darüber hinaus gibt es je nach individueller Vorbildung verschiedene Zugangswege:

Bewerber_innen benötigen die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Auch ohne Abitur oder Fachabitur ist ein Studium nach § 11 Berliner Hochschulgesetz möglich, wenn Sie über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügen.

Weiterhin sind Informationen zu §11 Berliner Hochschulgesetz in der Zulassungsordnung  für das Verfahren zur Feststellung der besonderen Studienberechtigung gem. § 11 BerlHG für den Bachelor-Studiengang „Erziehung und Bildung in der Kindheit“ zu finden.

Bewerber_innen mit abgeschlossener pädagogischer Berufsausbildung oder pädagogischem Studienab­schluss z.B. als

  • Ergotherapeut_in
  • Erzieher_in, Kinderpfleger_in
  • Gesundheits - und Kinderkrankenpfleger_in, Heilerziehungspfleger_in
  • Logopäd_in
  • Sozialhelfer_in, Sozialassistent_in, Sozialpädagogische_r Assistent_in
  • Grundschulpädagog_in, Heilpädagog_in, Musikpädagog_in, Rehabilitationspädagog_in, Sonderpädagog_in, Sozialarbeiter_in, Sozialpädagog_in, Waldorfpädagog_in
  • oder einer vergleichbaren pädagogischen Berufsausbildung bzw. vergleichbarem pädagogischen Studienabschluss

müssen zusätzlich mind. ein halbes Jahr Vollzeitbeschäf­tigung (bei Teilzeit entsprechend länger) in einer In­stitution für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren nachweisen.

Bewerber_innen mit abgeschlossener nicht-pädagogischer Berufsausbildung oder nicht-pädagogischem Studienabschluss müssen zusätzlich eine pädagogische Berufserfahrung von einer mindestens zweijährigen Vollzeittätigkeit (bei Teilzeit ent­sprechend länger) in einer Institution für Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren nachweisen.

Hinweise zur Bewerbung

Ein Studienplatzwechsel setzt ein Studium im gleichen Studiengang (z.B. Pädagogik der Kindheit, Elementarpädagogik, Vorschulpädagogik o.ä.) sowie das Erfüllen der erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen voraus. Bitte lesen Sie sich die Informationsbroschüre für Studienplatzwechsler_innen (berufsintegrierende Studienform) gründlich durch, bevor Sie den Zulassungsantrag für Studienplatzbewerber_innen in höhere Fachsemester ausfüllen. Vermerken Sie auf dem Antrag unbedingt die Studienform (berufsintegrierende Studienform).

Zulassungen für Studienplatzwechsler_innen können nur in dem Umfang erteilt werden, wie Studienplätze im entsprechenden Fachsemester frei geworden sind. Ob und wie viele Plätze im jeweiligen Semester frei werden, steht nach den Rückmeldungen der immatrikulierten Studierenden des Studiengangs fest. Die Rückmeldungen erfolgen jeweils bis Mitte Januar für das Sommersemester und bis Mitte Juli für das Wintersemester.

Die Bewerbung als Studienplatzwechsler_in kann nur im Bewerbungszeitraum erfolgen: Für das Sommersemester vom 01. Dezember eines Jahres bis 15. Januar des Folgejahres. Für das Wintersemester vom 01. Juni bis 15. Juli eines Jahres.

Sie könnten immer nur in das Fachsemester wechseln, das wir zum Sommer- bzw. Wintersemester anbieten, es freie Plätze gibt und Sie im Zuge des Zulassungsverfahrens einen Platz bekommen.

Im SoSe 2023 gibt es in der berufsintegrierenden Studienform das 3., 5. und 7. Fachsemester. 

In welches Fachsemester Sie wechseln können, hängt von Ihrem bisherigen Leistungsstand ab. Weisen Sie bisher studierte Module, entsprechende Lerninhalte und -ziele sowie erworbene Credits (i.d.R. 30 Credits pro Semester) nach. Machen Sie detaillierte Angaben über Ihren bisherigen Studienverlauf (Nachweis durch Studienbuch, Leistungsnachweise, Prüfungsergebnisse, Vordiplom sowie Praktikums- und Supervisionsbescheinigungen bzw. Beschreibung der Module, der entsprechenden Lerninhalte und -ziele + Prüfungsnoten und Credits/ Notenspiegel).

Bitte bewerben Sie sich im o.g. Bewerbungszeitraum mit dem Antrag für Studienplatzwechsler. Bitte lesen Sie sich vorher die entsprechende Informationsbroschüre für Studienplatzwechsler durch. Teilen Sie auf dem Antrag Ihr gewünschtes Fachsemester mit. Das Immatrikulationsamt prüft dann anhand der eingereichten Bewerbungen Ihren Leistungsstand und Äquivalenz. Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die entsprechende Kapazität für Hochschulwechsler im angestrebten Fachsemester besteht, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.

Den Antrag auf Studienplatzwechsel in höhere Fachsemester reichen Sie bitte zusammen mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungszeitraum bei der Immatrikulationsverwaltung ein.

Nachdem Sie über das Zulassungsverfahren einen Studienplatz bekommen haben, können Sie den Antrag auf Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen innerhalb von zwei Semestern nach Immatrikulation stellen.

Sie sind Zweitstudienbewerber_in, wenn Sie bereits ein grundständiges (Erst-)Studium an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben. Für Zweitstudienbewerber_innen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO) mind. 3 Prozent der Studienplätze vorgesehen.

Hatten Sie das Studium bis zum 30. September 1991 abgeschlossen, dann gelten Sie als Erststudienbewerber_in.

Bitte bewerben Sie sich in den o.g. drei Schritten über hochschulstart.de und hisconnect und lesen Sie vorher das Merkblatt für Zweitstudienbewerber_innen auf der Seite der Immatrikulationsverwaltung.

Neuer Name, verbesserte Inhalte!

Zum 01.04.2023 wird aus der berufsintegrierenden Studienform des Bachelorstudiengangs "Erziehung und Bildung in der Kindheit" der eigenständige Bachelorstudiengang "Kindheitspädagogik - berufsintegriert".

Wesentliche Verbesserungen :

  • Verkürzung der Regelstudienzeit von 7 auf 6 Semester
  • Reduzierung der Präsenzphasen an der ASH von 8 auf 6 Präsenzblöcke (jeweils Do., Fr., Sa.)
  • Wahl zwischen den Studienschwerpunkten „Leitung, Management und Organisationsentwicklung“ (LMO) sowie „Inklusion, Diversität und Gesellschaft“ (IDG)
  • Studierende, die den Schwerpunkt IDG erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten zusammen mit dem Bachelorzeugnis eine Urkunde mit dem Titel „Fachkraft für Inklusion", verbunden mit der Zusatzqualifikation "Fachkraft für Integration".

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Lehr- und Lernformen

Die Studienform zeichnet sich durch die Kombina­tion unterschiedlicher Lehr- und Lernformen aus. Während der Präsenphasen an der Hochschule erarbeiten die Lehrenden gemeinsam mit den Studierenden die Inhalte in Seminaren und Vorlesungen.

Im Rahmen der Verzahnung mit ihrer Berufstätigkeit erbringen die Studierenden Transfer- und Reflexionsleistungen zwischen theoretischem und methodischem Wissen und Praxiserfahrungen. Zur Vertiefung des Theorie-Praxis-Transfers führen sie während des Studiums von der Hochschule begleitete Projekte durch.

Zur Unterstützung des intensiven Selbststudiums steht ihnen eine Internet-Plattform zur Verfügung. Anregungen zum aktiven, kreativen und forschenden Lernen erhalten sie darüber hinaus im Rahmen der Arbeit in der Lernwerkstatt.

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Anerkennung und Anrechnung

Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen

Immatrikulierte Studierende können die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen (z.B. durch ein vorangegangenes Studium) innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn beim Prüfungsamt beantragen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dies nicht im Vorfeld von allen Bewerber_innen prüfen können.

Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen

Immatrikulierte Studierende können die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (z.B. durch eine Ausbildung oder Weiterbildung) innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn beantragen. 

Sprachkurse des ASH Sprachzentrums können ebenfalls pauschal auf ein Wahlmodul des Studiengangs angerechnet werden.

Die Beantragung der Anrechnung erfolgt bei der Anrechnungsverwaltung.

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Unterstützung für Anleitungsstunden

Seit 01.02.2020 erhalten Kita-Träger im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ auf Antrag für Beschäftigte im berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik Unterstützung für Anleitungsstunden nach dem 3-2-1-Modell:

  • im 1. Ausbildungsjahr Kompensationsmittel für 3 Anleitungsstunden,
  • im 2. Ausbildungsjahr Kompensationsmittel für 2 Anleitungsstunden und
  • im 3. Ausbildungsjahr Kompensationsmittel für 1 Anleitungsstunde.

Die Bestätigung von Seiten der Hochschule erfolgt durch die Immatrikulationsverwaltung der ASH.

 Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf der Seite der zuständigen Senatsverwaltung unter: https://www.berlin.de/sen/jugend/traegerservice/unterstuetzung-quereinstieg-676559.php