Auslandsaufenthalt mit Kind
Selbstverständlich können Sie auch als Studierende mit Kind(ern) ein oder zwei Semester im Ausland studieren oder ein Praktikum im Ausland absolvieren - das International Office wird Sie dabei unterstützen. Studierende , die im Rahmen des Erasmus+ Programms mit Kind(ern) ins Ausland gehen, können dabei auch eine zusätzliche Sonderförderung beantragen (s. unten).
Sie sollten uns so früh wie möglich, am besten bereits in der Erstberatung mitteilen, dass Sie Ihr Kind im Rahmen Ihres Auslandsaufenthaltes mitnehmen möchten. Wenn Sie ein Auslandsstudium an einer unserer Partnerhochschulen planen, werden wir Sie gerne bei der Wahl des Studienortes allgemein beraten, um eine Universität mit passender Infrastruktur zu finden, denn nicht alle Partnerhochschulen sind gleichermaßen auf Studierende mit Kindern eingestellt (z.B. im Hinblick auf Kinderbetreuung oder Wohnheime, die für Studierende mit Kind passende Unterkünfte anbieten). Es ist außerdem sehr ratsam, auch selbstständig auf den Internetseiten der Gasteinrichtung zu recherchieren, inwieweit Betreuungsmöglichkeiten am oder in der Nähe des Studienstandortes bestehen. Auf der Internetseite Auslandsstudium-mit-Kind.de finden Sie zusätzliche Tipps und Erfahrungsberichte von Studienaufenthalten mit Kind.
Bei einem Auslandspraktikum mit Kind(ern) können, unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder, Erasmus+ Geförderte zusätzlich 250 EUR pro Monat beantragen. Die Dauer der zusätzlichen Förderung richtet sich nach der Anzahl finanziell geförderter Monate, exklusive Zero-Grant-Zeiten.
Für ein Auslandsstudium mit Kind(ern) kann ein sog. "social top up" von 250 EUR/Monat beantragt werden, das zum regulären Erasmus-Förderbetrag dazu gerechnet wird. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website zum Thema Erasmus+ Stipendium für Studienaufenthalte.
Mit der Planung eines Auslandspraktikums mit Kind(ern) sollten Sie sich frühzeitig auseinandersetzen, im besten Fall planen Sie diesen Aufenthalt mit uns bereits ein Jahr im Voraus. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sollten Sie spätestens 2 Monate vor Beginn des Praktikums im International Office einreichen.
Für ein Auslandsstudium ist die Bewerbungsfrist für das folgende Wintersemester und das Sommersemester im Folgejahr der 31.01. Auf Restplätze kann sich auch danach noch beworben werden. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Website zum Thema Studium im Ausland. Die Beantragung der Sonderförderung im Rahmen von Erasmus+ erfolgt dann erst nach Zusage des Studienplatzes im Laufe des regulären Prozesses der Stipendienvergabe.
Realkostenantrag
Studierende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen. Eine Nachbeantragung ist möglich. In diesem Rahmen können maximal 15.000 EUR pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 EUR pro Studienjahr und Mobilität genehmigt werden. Mindestens 70% der bewilligten Mittel werden vor Antritt der Mobilität als erste Rate ausgezahlt.
Zudem können Studierende mit Kind/ern einen Realkostenantrag für vorbereitende Reisen beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen.Hierbei können maximal 15.000 EUR pro Mobilität bewilligt werden.
Koordination für Outgoing-Studierende (Studium): Erasmus+ und Nicht-EU-Studienaufenthalte/ Finanzierung von Auslandsaufenthalten
International Office
Raum 345
Offene telefonische Sprechstunde: Montags, 13:00 - 15:00 Uhr
Weitere telefonische Beratung, Video-Beratung oder persönliche Treffen nach Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie mich zunächst per Email.
Koordinator für Outgoing-Studierende (Praktikum): Auslandspraktikum Erasmus+ und Nicht-EU-Länder/ Finanzierung von Praktika im Ausland/ Ansprechpartner für Studienfahrten
International Office
Raum 345
Telefonische Beratung mittwochs von 13:00 - 15:00Uhr.
Video-Beratung nach Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie mich zunächst per Email.
Arbeitstage: Montag, Mittwoch, Donnerstag