Praktikumssemester im Ausland

Nutzen Sie als Student_in der ASH Berlin die einmalige Chance, während des Studiums ein Praktikum im Ausland zu absolvieren!

Aufgrund der curricular vorgeschriebenen Praxissemester ist das Auslandspraktikum gut in den Studienverlauf integrierbar. Auch freiwillige Praktika sind während des Studiums an der ASH Berlin möglich. Über 100 ASH-Student_innen gehen jährlich ins europäische und außereuropäische Ausland und profitieren von den gewonnenen interkulturellen und professionellen Kompetenzen:

  • Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld
  • Ausbau von Schlüsselqualifikationen wie Sprachkenntnisse, Kommunikationsstärke, Kooperationsfähigkeit und Offenheit
  • Erweiterung der Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte

Lassen Sie sich von den Erfahrungsberichten ehemaliger Auslandspraktikant_innen der ASH Berlin für Ihr eigenes Vorhaben inspirieren. Viele weitere Informationen rund um das Thema Praktikum im Ausland hält unsere Informationsbroschüre für Sie bereit. 

Barrierefrei ins Auslandspraktikum

Die ASH Berlin arbeitet stetig daran, die Studienbedingungen für Studierende so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Wir stehen Studierenden mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, die einen Aufenthalt im Ausland erwägen, in allen Planungsfragen zur Seite und stellen gern Kontakt zu weiteren Unterstützungsangeboten her.

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Anmeldung des Auslandspraktikums

Unabhängig von der Finanzierung und Anerkennung des Praktikumsplatzes melden Sie Ihr geplantes Praxissemester im Ausland beim International Office der ASH Berlin an. Bitte nutzen Sie dafür die Online-Plattform des International Office.

Sie können sich ab jetzt registrieren! (Bitte verwenden Sie das korrekte Formular für das akademische Jahr, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten.) Bei technischen Fragen zur Online-Plattform wenden Sie sich per E-Mail  an studyabroad@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu.

Hinweis: Die Online-Plattform "MoveON" wird von QS Unisolution bereit gestellt. Mit Ihrer Registrierung und Nutzung des Portals stimmen Sie zu, dass das International Office der ASH Berlin Ihre dort eingegebenen Daten einsehen und ausschließlich zur Abwicklung des Auslandsaufenthalts nutzen darf. Ihre personenbezogenen Daten werden datenschutzrechtlich vertraulich behandelt und ausschließlich für den genannten Zweck genutzt. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutz-Erklärung der ASH Berlin und von QS Unisolution.

Planung & Praxisstellensuche

Die Suche nach der passenden Praxisstelle ist ein entscheidender Bestandteil  der Vorbereitung eines Auslandspraktikums. Hier möchten wir Ihnen bereits einige wichtigen Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Suche der Praxisstelle vorstellen:

Wenn möglich sollten Sie sich bereits ab dem Beginn des Studiums an der ASH, spätestens aber 1 Jahr vor der geplanten Ausreise mit dem Praktikum im Ausland beschäftigen. Falls Sie die Feldstudienphase im Ausland verbringen möchten, ist dies auch kurzfristiger möglich. Gleichzeitig empfehlen wir, sich auf unserer Website zu informieren. Unter anderem finden Sie hier Formulare, Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoing-Studierender und FAQs. Nach der sorgfältigen Lektüre der Informationen und dem Besuch einer Infoveranstaltung empfiehlt es sich, die Sprechstunden des International Office für eine individuelle Beratung aufzusuchen. So können von Anfang an alle wichtigen Themen und Fragen rund um das Auslandspraktikum thematisiert und beantwortet werden.

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Sie können Ihre Praxisstelle frei nach Ihren persönlichen und professionellen Interessen suchen – vorausgesetzt die Arbeit der Institution ist studienrelevant und Sie werden im Praktikum von einer Person mit einem Hochschulabschluss in einem relevanten Fach angeleitet (siehe auch FAQs zum Auslandspraktikum).

Als Unterstützung für die Praxisstellensuche im Ausland können Sie ebenso auf die Praxisstellendatenbank zurückgreifen. Dort sind die bereits von ASH-Studierenden besuchten Institutionen im In- und Ausland aufgeführt. Diese Praxisstellendatenbank finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (LSF) unter "Meine Funktionen" > "Prüfungsverwaltung" > "Praxisstellensuche".
In der Suchmaske können Sie unter "Staat" das gewünschte Land auswählen. Löschen Sie bitte zugleich jeglichen Eintrag im Feld "Fach", da sonst womöglich keine Ergebnisse angezeigt werden. 

Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz besteht je nach Zielland teilweise die Möglichkeit die Unterstützung einer Partnerhochschule der ASH Berlin in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall könnten Sie parallel auch einen Kurs an der Partnerhochschule besuchen und ggf. deren Angebote (z.B. Unterkunft, Kontakt mit anderen Erasmus-Studierenden, Bibliotheksnutzung etc.) mit in Anspruch nehmen. Jedoch ist die monatliche Erasmus+ Förderung in diesem Fall ein wenig geringer.

Wenn Sie die Unterstützung durch eine Partnerhochschule nutzen möchten, kontaktieren Sie bitte zunächst das International Office der ASH Berlin

Für Pflichtpraktika

Anerkennung der Praxisstelle

Damit das Praktikum als Teil Ihres hochschulischen Curriculums zählt, müssen Sie dieses bei der Praktikumsverwaltung Ihres Fachbereichs anerkennen lassen.

Anerkennungsfristen:

  • 15. Mai für eine Ausreise im Wintersemester
  • 15. November für eine Ausreise im Sommersemester

Welche Unterlagen muss ich zur Anerkennung meiner Praxisstelle im Praxisamt einreichen?

Bitte reichen Sie die Unterlagen zur Anerkennung im Büro der Praktikumsverwaltung Ihres Fachbereichs ein.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Praxisstelle erst anerkannt ist, wenn alle sechs Unterlagen eingereicht wurden. Detaillierte Informationen zur Anerkennung finden Sie in den FAQs Auslandspraktikum am Ende dieser Seite.

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Finanzierung des Auslandspraktikums

Für die finanzielle Unterstützung Ihres Auslandspraktikums stehen Ihnen je nach Zielland folgende Stipendienprogramme zur Verfügung:

Für Aufenthalte in allen EU-Ländern, Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Türkei:

Erasmus+

Für Aufenthalte in Ländern außerhalb Europas:

PROMOS

Außerdem beraten wir Sie gern zu weiteren finanziellen Fördermöglichkeiten.

 

Praktikum in Europa

Erasmus+ Programm für Praktika

Erasmus+ fördert Pflichtpraktika oder auch freiwillige Praktika zwischen zwei und zwölf Monaten in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland. Gefördert werden können Praktika in allen EU-Staaten, Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein, Serbien, Republik Nordmazedonien sowie der Türkei. Ausgeschlossen sind Praktika in EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden.

Weitere Informationen zum Programm und Leistungen

Die Stipendien werden leistungsbezogen vergeben, gefördert werden Anträge auf hohem fachlichem Niveau. Weitere Auswahlkriterien sind die Motivation, die Sprachkenntnisse, das soziale Engagement der_des Bewerber_in sowie die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthaltes. 

Die genannten Punkte entsprechen den in der KIA (Kommission für Internationale Angelegenheiten) und im Akademischen Senat der Hochschule abgestimmten Auswahlkriterien.

Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Masterstudiengängen) an der ASH Berlin, die ein vollständiges Studium an der Hochschule absolvieren. 

  • Das Praktikum muss sich mindestens über einen Zeitraum von 2 Monaten (8 Wochen) bis max. 12 Monaten erstrecken.
  • Die Höhe des Stipendiums sowie die Gesamtanzahl der zu vergebenden Stipendien richten sich nach dem der ASH zur Verfügung stehenden Budget.

Vor der Bewerbung sollten Sie eine Informationsveranstaltung oder eine persönliche Beratung im International Office besucht haben.

Bitte reichen Sie bis spätestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn folgende Bewerbungsunterlagen per Email (pdf-Dokument) ein (auslandspraktikum@ash-berlin.eu):

Ich habe ein Erasmus-Stipendium erhalten - Wie geht es jetzt weiter?

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie ca. innerhalb eines Monats nach Bewerbungsfrist von der ASH Berlin alle notwendigen Informationen, über die weiteren Schritte und die Auszahlung des Stipendiums.

Sobald Sie die Zusage zum Erasmus+ Stipendium erhalten haben, werden wir Ihnen den Termin der Vertragsunterschrift für den Stipendienvertrag mitteilen. Um die Verträge entsprechend auszustellen, benötigen wir von Ihnen vorab den Nachweis einer Haftpflicht- und Unfallversicherung für die gesamte Zeit des Praktikums sowie einen von der Praxisstelle und Ihnen unterschriebenen Arbeitsplan mit den vorgesehenen Inhalten des Praktikums.
Am Tage der Vertragsunterschrift werden Sie über folgende Dokumente informiert bzw. erhalten diese zur Unterschrift:

  • Training Agreement (Qualitätsvereinbarung)
  • Grant Agreement (Stipendienvertrag)
  • Erasmus-Charta
  • OLS-Sprachkurs

Folgende Dokumente müssen spätestens 30 Tage nach dem offiziellen Ende des Auslandpraktikums ausgefüllt und unterschrieben im International Office der ASH Berlin eingereicht werden:

  • Abschnitt "After the Mobility" des Learning Agreements for Traineeship
  • Quantitativer Fragebogen
  • 3-seitiger Erfahrungsbericht: nach dem Ende Ihres Aufenthalts, müssen Sie einen dreiseitigen schriftlichen Erfahrungsbericht (A4-Format) bei uns einreichen. Darin sollten Sie auf die Vorbereitung und die Durchführung Ihres Auslandsaufenthaltes sowie auf die interkulturelle Erfahrung und Ihren akademischen und persönlichen Erfahrungsgewinn eingehen. Sie können sich gerne an unserem Leitfaden für Erfahrungsberichte oder den Erfahrungsberichten unserer bisherigen Outgoing-Studierenden orientieren. Der Erfahrungsbericht ist vor allen Dingen auch eine Möglichkeit für Sie selbst, die Erfahrungen und Erlebnisse Ihres Auslandsaufenthaltes zu reflektieren und an diesen zu wachsen.

Praktikumsaufenthalte in Großbritannien können auch weiterhin durch das Erasmus+ Programm unterstützt werden. In jedem akademischen Jahr stehen eine begrenzte Anzahl von Förderungen mit einer maximalen Förderdauer von 4 Monaten zur Verfügung.

Alle Studierenden, die ab dem 01.01.2021 einen Aufenthalt zu Praktikumszwecken im Vereinigten Königreich planen, müssen ein entsprechendes Visum beantragen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Erasmus-Graduiertenpraktikum

Ihr Studienabschluss steht bevor und Sie möchten:

  • noch die Chance ergreifen Auslandserfahrung im Rahmen eines Praktikums zu sammeln?
  • noch einmal für einen längeren Zeitraum ins Ausland?
  • eine Übergangszeit zwischen Bachelor und Master oder Studium und Job sinnvoll nutzen?

Dann bietet sich das Graduiertenpraktikum an.

Ein 2- bis 12-monatiges Praktikum in allen EU-Staaten (sowie in Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Türkei) kann durch ein Erasmus+ Stipendium in Höhe von mind. 600,- EURO monatlich gefördert werden. Das Auslandspraktikum bietet Ihnen die Möglichkeit, sich durch neue Perspektiven inspirieren zu lassen, Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und vor allem Arbeitserfahrung im europäischen Kontext zu erlangen.

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Das Praktikumsstipendium muss vor der Exmatrikulation beantragt werden, idealerweise im letzten Studienjahr (Bachelor oder Master) oder spätestens im letzten Studiensemester bzw. vor der letzten Prüfungsleistung/vor Abgabe der Abschlussarbeit.
  • Das Praktikum darf erst nach Abschluss des Studiums begonnen werden und muss innerhalb des ersten Jahres nach Studienabschluss beendet werden.
  • Nach Abschluss des Studiums, in dem Studierende das Praktikum absolvieren möchten, dürfen sie an keiner anderen Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen sein (Zweitstudium!)
  • Studierende müssen noch über mindestens zwei Monate Erasmus+ Förderung im aktuellen Studienzyklus verfügen bzw. wurden bereits bis maximal zehn Monate durch Erasmus gefördert.

Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie auf unserer Website unter Erasmus+ Programm für Praktika. Nutzen Sie auch unsere virtuelle Beratungsmöglichkeit (Terminvereinbarung unter auslandspraktikum@ash-berlin.eu)

Praktikum weltweit

PROMOS-Programm für Praktika

Für die finanzielle Unterstützung eines Aufenthalts (auch Praktikum) außerhalb Europas können Sie sich für das PROMOS-Programm bewerben.

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Downloads

Formulare Erasmus+ Praktikum

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Muster Ausbildungsplan für das Auslandspraktikum (Deutsch/Englisch)

FAQs Auslandspraktikum

Bis zu den Fristen 15.5. (Ausreise im Wintersemester) oder 15.11. (Ausreise im Sommersemester) müssen Sie in jedem Falle die ausgedruckte Online-Anmeldung, das Bestätigungsschreiben Hochschullehrer_in sowie das Sprachzeugnis bei der Praktikumsverwaltung Ihres Fachbereichs abgegeben haben. Die drei restlichen Unterlagen (Zusage und Beschreibung der Praxisstelle, Qualifikationsnachweis der anleitenden Person) können auf eigene Verantwortung bis spätestens 6 Wochen vor Ausreise nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass solange nicht alle sechs Unterlagen eingegangen sind, Ihre Praxisstelle nicht anerkannt ist und ggf. die Bachelorarbeit nicht angemeldet werden kann.

Wenn die geforderten sechs Dokumente bei der Praktikumsverwaltung Ihres Fachbereichs eingegangen sind.

Ja, die Anerkennung erfolgt individuell.

Ja und nein. Das International Office berät Sie zu allen Fragen bzgl. des Auslandspraktikums (z.B. Ablauf, Finanzierung, Praxisstellensuche). Die Abgabe der entsprechenden Unterlagen zur Anerkennung der Praxisstelle sowie zum Thema Supervision erfolgt aber bei der Praktikumsverwaltung Ihres Fachbereichs.

Hier finden Sie die Möglichkeit sich online für einen Auslandsaufenthalt anzumelden. Hinweis zum Datenschutz bzgl. der Online-Anmeldung: s. oben unter Anmeldung des Auslandspraktikums. Bei technischen Fragen zur Online-Plattform wenden Sie sich per E-Mail  an studyabroad@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu.

Sollte Ihr Sprachniveau zum Zeitpunkt der Abgabe des Sprachzeugnisses noch nicht B2 betragen, sollten Sie bis zum Ausreisezeitpunkt weiterhin Sprachkurse besuchen und dem Praxisamt dies entsprechend nachweisen. Entscheidend ist das Sprachniveau zum Zeitpunkt der Ausreise.

Grundsätzlich können Sprachnachweise eingereicht werden, die nicht älter als 2 Jahre sind. Wir empfehlen die Nutzung der Formulars Sprachnachweis (Download auf unserer Website). Außerdem können Sprachnachweise akzeptiert werden, die das entsprechende Sprachniveau im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) aufführen.

Ja, generell ist dies möglich.

Nein, der Sprachtest bezieht sich immer auf die Praktikumssprache.

Als Muttersprachler_In können Sie eine ehrenwörtliche Erklärung im IO einreichen, in welcher Sie bestätigen, dass die geforderte Sprache Ihre Muttersprache ist und Sie diese auf mind. dem geforderten Niveau von B2 beherrschen.

Als alternative Hochschulabschlüsse für die Anleitung werden ebenfalls anerkannt: Pädagogik, Psychologie, Soziologie und (je nach Schwerpunkt der Praxisstelle) auch Lehramtsstudium.

Andere Hochschulabschlüsse sind als Anleitungsvoraussetzung nicht gültig.

Bitte lesen Sie auch sorgfältig unsere Informationsbroschüre. Sollten darüber hinaus noch weitere Fragen bestehen, können Sie gerne unsere Sprechstunden zur weiteren Klärung Ihres Vorhabens nutzen.

Ansprechpartner

Julien Schwarz

Koordinator für Outgoing-Studierende (Praktikum): Auslandspraktikum Erasmus+ und Nicht-EU-Länder/ Finanzierung von Praktika im Ausland/ Ansprechpartner für Studienfahrten

International Office

Raum 345

Telefonische Beratung mittwochs von 13:00 - 15:00Uhr.

Video-Beratung nach Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie mich zunächst per Email.

Arbeitstage: Montag, Mittwoch, Donnerstag

T 030 992 45 344

Julien Schwarz

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